Kategorie: ‘Ärzte’
DAK-Gesundheit informiert über pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken
Die DAK-Gesundheit startet eine Informationskampagne, um ihre Versicherten über pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) in Apotheken aufzuklären. Auf einer eigens eingerichteten Webseite erklärt die Apothekerin Dr. Nina Griese-Mammen, Abteilungsleiterin für wissenschaftliche Evaluation bei der ABDA, welche Beratungsangebote es gibt, wer Anspruch darauf hat und wie sie zur Patientensicherheit beitragen.
Pharmazeutische Dienstleistungen sind kostenlose, vertiefte Beratungen in Apotheken, die über das übliche Beratungsgespräch hinausgehen. Sie richten sich an Patientinnen und Patienten mit besonderen Bedürfnissen in der Arzneimitteltherapie, etwa bei Inhalationsproblemen, Polymedikation, nach Organtransplantationen oder bei oraler Krebstherapie. Zudem gehört auch das Blutdruckmessen zu den fünf derzeit angebotenen pDL. Diese sollen helfen, Arzneimittel sicherer und wirksamer einzunehmen und so die Therapiesicherheit und Behandlungsqualität zu verbessern.
Griese-Mammen betont im Interview mit DAK-Patientensicherheitsbeauftragter Dr. Viola Sinirlioglu, dass die Krankenkassen die Kosten vollständig übernehmen und Versicherte die Dienstleistungen niedrigschwellig direkt in der Apotheke in Anspruch nehmen können, ohne vorherige Anmeldung oder bürokratische Hürden. Ziel sei es, Patientinnen und Patienten im Umgang mit ihren Medikamenten zu stärken und Fehlanwendungen zu vermeiden.
Während die DAK-Gesundheit das Angebot aktiv bewirbt, hatten andere Krankenkassen in der Vergangenheit Skepsis gegenüber den pDL geäußert oder deren Nutzen infrage gestellt – insbesondere beim Blutdruckmessen. Trotz dieser Kritik sieht die DAK in den pharmazeutischen Dienstleistungen einen wichtigen Schritt, um Versorgungsqualität und Patientensicherheit in der Arzneimitteltherapie nachhaltig zu fördern und die Rolle der Apotheken vor Ort zu stärken.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/dak-informiert-ueber-pdl/
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ePA 3.0.5: Neue Funktionen für mehr Kommunikation, Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird mit dem neuen Release ePA 3.0.5 deutlich erweitert. Neben technischen Verbesserungen im Hintergrund kommen neue Funktionen hinzu, die insbesondere den Versicherten zugutekommen. Krankenkassen beginnen schrittweise, den TI-Messenger (TIM) in ihre ePA-Apps zu integrieren. Ein sicherer Kommunikationsdienst, über den künftig auch Nachrichten zwischen Versicherten, Praxen und Krankenkassen ausgetauscht werden können. Die Nutzung bleibt freiwillig.
Zudem startet der Rollout einer Desktop-Variante, mit der Versicherte ihre ePA künftig auch am PC verwalten können – vor allem für Menschen ohne Smartphone ist das ein Vorteil. Dafür werden die elektronische Gesundheitskarte (eGK), eine PIN und ein Kartenlesegerät benötigt.
Die neuen Funktionen stammen von den beiden ePA-Systemherstellern Rise/Bitmarck und IBM, die die Vernetzung der Krankenkassen ermöglichen. Rise und Bitmarck betonen, dass mehr Benutzerfreundlichkeit und Datenschutz im Mittelpunkt stehen. So können Versicherte in der elektronischen Medikationsliste (eML) nun genau festlegen, welche Informationen für welche Einrichtungen sichtbar sind. Außerdem können Krankenkassen über die ePA auf mögliche Gesundheitsrisiken hinweisen, und eine neue Patientenkurzakte bietet im Notfall einen schnellen Überblick über wichtige medizinische Daten.
Die Gematik bestätigt, dass der Ausbau der ePA kontinuierlich fortschreitet. Mit dem neuen Release werden Einschränkungen bei der Vertreterregelung behoben – bis zu fünf Personen können jetzt Zugriff erhalten. Insgesamt soll die ePA 3.0.5 die digitale Souveränität im deutschen Gesundheitswesen stärken und die Akzeptanz der Nutzer erhöhen.
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https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-health/epa-mit-neuen-funktionen/#
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Elektronische Ersatzbescheinigung ersetzt Gesundheitskarte bei Praxisbesuch
Seit dem 1. Juli können gesetzlich Versicherte bei einem Praxisbesuch eine elektronische Ersatzbescheinigung anfordern, wenn ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) fehlt oder defekt ist. Diese kann direkt über die App der Krankenkasse beantragt werden. Patienten müssen dabei die KIM-Adresse der Praxis angeben, an die die Ersatzbescheinigung elektronisch gesendet wird. Um Tippfehler zu vermeiden, kann die Praxis die KIM-Adresse als QR-Code bereitstellen. Nach Eingang der Anfrage wird die Bescheinigung automatisch generiert und innerhalb weniger Minuten über den Kommunikationsdienst KIM an die Praxis übermittelt.
Auch Praxen selbst können mit Zustimmung des Patienten die Bescheinigung freiwillig bei der Krankenkasse anfordern. Das Verfahren war zeitweise wegen Sicherheitsproblemen bei der elektronischen Patientenakte (ePA) ausgesetzt, ist nun aber wieder bei allen Krankenkassen verfügbar.
Der größte Vorteil der elektronischen Ersatzbescheinigung liegt in der schnellen Verfügbarkeit und der automatischen Datenübertragung in das Praxisverwaltungssystem, wodurch das manuelle Einpflegen entfällt. Alternativ können Praxen weiterhin das papierbasierte Ersatzverfahren oder befristete Papierbescheinigungen der Krankenkassen nutzen.
Beim Einsatz der elektronischen Ersatzbescheinigung ist das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) technisch nicht möglich. Dennoch können alle Leistungen ordnungsgemäß abgerechnet werden. Ein erneutes Einbestellen des Patienten zum Einlesen der eGK ist nicht erforderlich. Das VSDM, das normalerweise einen Datenabgleich zwischen eGK und Krankenkasse sicherstellt, bleibt grundsätzlich gesetzlich vorgeschrieben, doch Ausnahmen wie die Nutzung der elektronischen Ersatzbescheinigung sind in der Anlage 4a des Bundesmantelvertrags-Ärzte geregelt.
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Elektronische Patientenakte: Millionen eingerichtet, aber kaum genutzt
In Deutschland besitzen mittlerweile fast alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) – rund 70 Millionen Menschen. Doch nur etwa 1,2 Millionen Versicherte nutzen sie aktiv, also weniger als zwei Prozent. Bei der Techniker Krankenkasse (TK) sind von elf Millionen angelegten ePA rund 750.000 aktiv, bei der Barmer etwa 250.000 und bei den AOKs rund 200.000.
Krankenkassen und Gesundheitsverbände hoffen auf eine stärkere Nutzung, sobald Ärztinnen und Ärzte ab Oktober gesetzlich verpflichtet sind, die ePA mit relevanten Dokumenten zu befüllen. TK-Chef Jens Baas betont, die Akte müsse nun „in der breiten Bevölkerung ankommen“, um ihr volles Potenzial für die Versorgungsqualität zu entfalten. AOK-Chefin Carola Reimann verweist auf neue Funktionen wie Medikationspläne und digitale Arzneilisten, die die Nutzung attraktiver machen sollen.
Laut Gematik werden derzeit wöchentlich etwa 40 Millionen ePA-Zugriffe in Praxen, Kliniken und Apotheken registriert. Rund 70.000 Einrichtungen nutzen das System bereits. Trotzdem sieht der GKV-Spitzenverband noch erheblichen Nachholbedarf bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Künftig soll die ePA auch am PC verwaltet werden können – mit einem Lesegerät für die Gesundheitskarte.
Kritik kommt vom Hausärzteverband, der vor einem möglichen Scheitern des Projekts warnt. Die geringe Nutzung liege auch an den Krankenkassen, die zu wenig Aufklärung betrieben hätten. Dabei könne die ePA, wenn sie gut gefüllt und regelmäßig genutzt wird, die Behandlungsqualität verbessern und Arztbesuche erleichtern. Auch die Verbraucherzentralen (VZBV) begrüßen Verbesserungen beim Datenschutz, fordern aber mehr Selbstbestimmung der Patienten über den Datenzugriff. Insgesamt zeigt sich: Die ePA ist flächendeckend eingeführt, doch ihre Akzeptanz in der Bevölkerung bleibt bisher gering.
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BGH kippt Preisbindung – Apotheken schlagen Alarm
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil zur Rx-Preisbindung bestätigt, das die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2016 bekräftigt. Diese besagt, dass die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel aufgehoben werden muss, wodurch ausländische Versandapotheken künftig Boni und Rabatte gewähren dürfen. Der Deutschland-Chef des Pharmagroßhändlers Phoenix, Marcus Freitag, warnt vor gravierenden Folgen für die Arzneimittelversorgung: Durch die Freigabe werde die wirtschaftliche Basis vieler Vor-Ort-Apotheken gefährdet, was letztlich die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung bedrohe. Er fordert die Politik auf, schnell zu handeln und Maßnahmen zu ergreifen, um die Versorgung durch Apotheken zu sichern, die mit ihren Beratungsleistungen und Notdiensten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten.
Auch Thomas Preis, Präsident der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) äußert Kritik. Er bedauert, dass der Bayerische Apothekerverband (BAV) mit seiner Klage gegen einen niederländischen Versandhändler gescheitert ist, und betont, dass die sozialrechtliche Preisbindung laut Fünftem Sozialgesetzbuch weiterhin gilt. Arzneimittel seien keine gewöhnliche Handelsware, sondern beratungsintensive Produkte mit Risiken, weshalb Rabatte und Boni in der Arzneimittelversorgung nichts zu suchen hätten. Sollte die Preisbindung weiter in Frage gestellt werden, müsse die Politik gemeinsam mit den Apothekern schnelle Lösungen finden. Insgesamt zeigt die Entscheidung die anhaltende Spannung zwischen Wettbewerbsfreiheit im europäischen Markt und dem deutschen Apothekensystem mit seiner gesetzlich gesicherten Preisstabilität.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bgh-urteil-gefaehrdet-grundfesten-der-versorgung-157574/
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ePA: Kritik, Fortschritte und Zukunftsperspektiven
Die elektronische Patientenakte (ePA) wurde vor rund sechs Monaten zunächst in Testgebieten und seit Ende April bundesweit eingeführt. Beim Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit (HSK) in Berlin zogen Experten aus der Medizin und Zivilgesellschaft eine nicht einheitliche Zwischenbilanz. Dr. Florian Fuhrmann von der gematik, die für die Digitalisierung im Gesundheitswesen verantwortlich ist, äußerte Zufriedenheit mit dem bisherigen Verlauf. Seine Beurteilung wurde von zwei Ärzten gestützt.
Kritik kam unter anderem von Dr. Sybille Steiner von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Sie bemängelte fehlende Funktionen wie eine Volltextsuche, da aktuell nur PDF-Dateien hochgeladen werden können, was die Arbeit erschwert. Zudem seien noch rund 20 Prozent der Ärztinnen und Ärzte von der ePA ausgeschlossen, da ihnen die notwendigen Module in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) fehlen oder noch nicht freigeschaltet wurden.
Auch Bianca Kastl vom Chaos Computer Club (CCC) äußerte sich kritisch und bezeichnete den Start als „ausbaufähig“. Der CCC hatte bereits zuvor auf Sicherheitslücken hingewiesen.
Ab dem 1. Oktober soll die Nutzung der ePA verpflichtend für alle Arztpraxen sein. Problematisch ist, dass es in Deutschland rund 130 PVS-Anbieter gibt, deren Systeme nicht alle mit der ePA kompatibel sind. Die gematik plant daher eine Konformitätsbewertung – nur zertifizierte Systeme sollen künftig abrechnungsfähig sein.
Fuhrmann sieht die ePA in fünf Jahren im medizinischen Alltag fest verankert. Langfristig könne auch Künstliche Intelligenz integriert werden, um Informationen automatisch zu bündeln – vorausgesetzt, der Gesetzgeber schafft passende Rahmenbedingungen.
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ePA im Praxistest: Arzt warnt vor ungewollter Transparenz
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland erfolgt seit Ende April schrittweise, und ab Oktober 2025 wird ihre Nutzung für alle Leistungserbringer verpflichtend sein. Das zentrale Anliegen ist es, medizinische Informationen an einem Ort zu speichern. Dies soll dazu dienen, Ärzten eine bessere Übersicht über den Gesundheitszustand der Patienten zu bieten und überflüssige Behandlungen sowie Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln zu verhindern.
Allerdings zeigen erste Erfahrungen auch problematische Aspekte: Andreas Jepsen-Föge, ein Gynäkologe aus Lahnstein, warnt vor dem Umfang sensibler Daten, die in der ePA verfügbar sind. Damit konnte er beispielsweise Zahnarztbehandlungen, Apothekeneinkäufe oder frühere Arztbesuche seiner Patientinnen nachvollziehen – auch wenn diese Daten für seine Behandlung nicht von Bedeutung waren. In einem Fall wurde offensichtlich, dass eine Patientin nicht die Wahrheit gesagt hatte, als sie angab, die Krebsvorsorge verpasst zu haben.
In einem weiteren Fall beinhaltete die Akte Angaben zu sexuellem Missbrauch, über die die Patientin ihm gegenüber keine Informationen geben wollte.
Jepsen-Föge übt Kritik daran, dass zahlreiche Patienten nicht informiert seien über die Inhalte ihrer ePA und die Personen, die Zugang dazu haben. So sei es möglich, dass Patientinnen und Patienten über die ePA-App bestimmen, welche Daten gespeichert oder angezeigt werden sollen, und einzelne Befunde zu löschen oder zu verschatten. Der Zugriff auf bestimmte Praxen könne ebenfalls eingeschränkt werden. Der Arzt bezweifelt jedoch, dass viele von diesen Möglichkeiten Kenntnis haben oder sie in Anspruch nehmen.
Er steht der neuen Transparenz grundsätzlich positiv gegenüber, insbesondere was die oft unbekannte Vergütung ärztlicher Leistungen betrifft. Er fordert jedoch eine intensivere Auseinandersetzung mit den Themen Datenschutz, persönliche Kontrollmöglichkeiten und die automatische Speicherung sensibler Gesundheitsdaten in der ePA, um unangenehme oder belastende Situationen zu verhindern.
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https://www.pharmazeutische-zeitung.de/verraet-die-epa-zu-viel-156482
(zuletzt aufgerufen 03.06)
Hohe Arzneikosten gefährden GKV – DAK fordert Reformen
Der AMNOG-Report 2025 der DAK-Gesundheit zeigt, dass eine kleine Anzahl neuer, patentgeschützter Medikamente die Kosten für Medikamente in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erheblich steigert. Trotz des seit 2011 geltenden Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG), welches die Preise neuer Medikamente an deren Zusatznutzen koppelt, stiegen die Ausgaben 2024 um 10,2 Prozent – während die Einnahmen nur um 5,7 Prozent wuchsen. Besonders auffällig sind einige wenige, hochpreisige Präparate: 35 Prozent der Ausgaben entfallen auf die Top-10 Prozent der patentgeschützten Arzneimittel. Ein Prozent dieser umsatzstärksten Medikamente verursacht 10,8 Prozent der Gesamtausgaben. Zwischen 2019 und 2024 erhöhten sich die DAK-Ausgaben für patentgeschützte Arzneimittel um 26 Prozent, während sie für Generika nur um 11 Prozent zunahmen. Die Kosten für sogenannte Orphan Drugs (Medikamente zur Behandlung seltener Krankheiten) haben sich in diesem Zeitraum mehr als verdreifacht. Ein großer Teil der Ausgaben resultiert aus Neueinführungen seit 2021, die laut Report häufig zusätzliche Kosten verursachen, ohne bestehende Medikamente zu ersetzen. DAK-Chef Andreas Storm warnt vor einem Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben, das die Funktionsfähigkeit des Systems gefährden könnte. Daher fordert die DAK eine Ausgabenpolitik, die sich an den Einnahmen orientiert, mehr Transparenz im AMNOG-System und dynamische Preisabschläge, die an die Einnahmenentwicklung der GKV angepasst sind. Das Ziel ist es, Innovationen bezahlbar und zugänglich zu halten.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/arzneimittelausgaben-steigen-trotz-aller-massnahmen-155922/
(zuletzt aufgerufen 13.05.2025)
https://www.zm-online.de/news/detail/arzneimittelausgaben-steigen-weiterhin-stark
(zuletzt aufgerufen 16.05.2025)
Pharmabranche begrüßt Warkens Fokus auf Versorgungssicherheit
In ihrer ersten Rede im Bundestag hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken von der CDU die zentralen Ziele ihrer Gesundheitspolitik vorgestellt, wobei die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung höchste Priorität einnimmt. Sie unterstrich die Notwendigkeit, Medikamente wieder zuverlässig verfügbar zu machen, um das Vertrauen der Bürger in das Gesundheitssystem zu stärken. Ein wesentlicher Ansatzpunkt ist der Neustart des Pharmadialogs, diesmal mit einem klaren Schwerpunkt auf der Versorgungssicherheit. Die Reaktionen aus der Branche sind positiv: Pro Generika, der Verband der Generikahersteller, begrüßt das klare Engagement der Ministerin. Geschäftsführer Bork Bretthauer lobte besonders ihre Dialogbereitschaft und ihr Verständnis für die Sorgen der Menschen. Er betonte, dass eine zuverlässige Arzneimittelversorgung Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Gesundheitssystem sei und bot der Ministerin aktive Unterstützung an. Bretthauer hob hervor, dass Ministerin Warken als Erste seit Langem die Versorgungssicherheit von Medikamenten zur politischen Priorität erklärt habe. Pro Generika zeigt sich offen für eine enge Zusammenarbeit und betont die Dringlichkeit gemeinsamer Lösungsansätze zur Stabilisierung der Arzneimittelversorgung. Mit ihrer Ansprache setze Warken ein klares Signal: Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Medikamenten ist unverzichtbar und soll künftig durch verstärkten Dialog mit allen Akteuren in der Branche verbessert werden.
(zuletzt aufgerufen 15.05.2025)
AMK neu besetzt: Stärkung der Arzneimittelsicherheit für 2025 bis 2028
Die ABDA hat die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) für die Periode 2025 bis 2028 neu besetzt. Professor Dr. Martin Schulz bleibt weiterhin Vorsitzender. Die Kommission umfasst zukünftig 21 Mitglieder, darunter Fachleute aus Pharmakologie, Toxikologie, Kardiologie und Intensivmedizin. Neu hinzugekommen sind Professor Dr. Burkhard Kleuser und Professor Dr. Anne Seidlitz (beide Universität Berlin) sowie Professor Dr. Martina Hahn (Varisano Kliniken Frankfurt-Main-Taunus). Zum Jahresende 2024 scheiden Professor Dr. Rolf Daniels, Prof. Dietmar Schrenk und Professor Dr. Christoph Stein aus. Die AMK, die 2025 ihr 50-jähriges Jubiläum begeht, ist entscheidend für die Arzneimittelsicherheit. Sie dokumentiert Risiken, erfasst Meldungen aus Apotheken (über 10.000 im Jahr 2024) und warnt bei Rückrufen, Nebenwirkungen und Qualitätsdefiziten. Die Berliner Geschäftsstelle koordiniert die Kommunikation mit Behörden, Pharmaunternehmen und Apotheken. Laut Berufsordnung müssen alle Apothekerinnen und Apotheker Arzneimittelrisiken der AMK melden. Die ehrenamtlich tätige Kommission unterstützt die Apothekerschaft mit Fachinformationen und Stellungnahmen. ABDA-Präsident Thomas Preis betont, dass die AMK maßgeblich zum Patientenschutz in Deutschland beiträgt.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/amk-mitglieder-neu-berufen-155410/
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/pharmazie/amk-schulz-bleibt-vorsitzender/#
(zuletzt aufgerufen 17.04.2025)