Kategorie: ‘Apotheker’
Die Einführung des E-Rezepts für Privatversicherte
Seit Anfang des Jahres sind Ärzte in Deutschland dazu verpflichtet, elektronische Rezepte (E-Rezepte) auszustellen, nicht nur für gesetzlich Versicherte, sondern auch für Privatversicherte. Das E-Rezept bietet eine digitale Alternative zu herkömmlichen Papierrezepten und wird derzeit in Arztpraxen und Apotheken technisch implementiert. Während gesetzlich Versicherte das E-Rezept obligatorisch nutzen müssen, bleibt es für Privatversicherte optional. Sie können selbst entscheiden, ob sie es verwenden möchten oder nicht.
Ein Vorteil des E-Rezepts für Privatversicherte ist die Möglichkeit, Kostenbelege von Medikamenten direkt in der E-Rezept-App einzusehen und zur Erstattung an ihre private Krankenversicherungs-App weiterzuleiten. Ab 2025 soll das E-Rezept für Privatversicherte mit einer elektronischen Patientenakte verknüpft werden, was eine nahtlose Verwaltung von medizinischen Daten ermöglicht.
Anders als gesetzlich Versicherte, die ihre Krankenkassenkarte verwenden, müssen Privatversicherte das E-Rezept in der Apotheke mithilfe digitaler Identitäten einlösen, die von ihrer privaten Krankenversicherung bereitgestellt werden. Sie können das E-Rezept entweder in der Apotheke vor Ort oder von zu Hause aus über die entsprechende App einlösen. Zudem können sie den aktuellen Status ihres Rezepts in der E-Rezept-App überprüfen, um zu sehen, ob es bereits eingelöst wurde oder von der Arztpraxis signiert wurde.
Quelle: https://www.pkv.de/verband/presse/meldungen/jeder-versicherte-entscheidet-selbst-ob-er-das-e-rezept-nutzt/ (letzter Zugriff am 22. 04. 2024)
Hindernisse und Chancen bei honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen
Pharmazeutische Dienstleistungen, die über die reine Abgabe von Arzneimitteln hinausgehen, eröffnen neue Perspektiven für eine ganzheitliche Patientenbetreuung. Im Mittelpunkt steht die Sicherheit des Patienten und nicht nur Verordnung und Abgabe von Arzneimitteln.
Ein herausragendes Beispiel ist das Medikationsmanagement, bei dem nicht nur einzelne Medikamente, sondern die gesamte Medikation im Mittelpunkt steht. Diese Art der Betreuung erfordert eine eigene Vergütung, die nicht an den Preis der verabreichten Arzneimittel gekoppelt ist. Im Gegensatz zur ärztlichen Verordnung wird diese Betreuung nicht vom Arzt, sondern vom Patienten selbst initiiert.
Trotz des Potenzials, das in diesen honorierten Dienstleistungen steckt, zeigen sich die Apotheken zurückhaltend. Im dritten Quartal 2023 wurde nur etwa ein Zehntel der zur Verfügung stehenden Mittel für diese Leistungen genutzt. Ein wesentlicher Grund dafür ist der Personalmangel, der es den Apotheken erschwert, solche umfassenden Betreuungsleistungen anzubieten.
In dieser Zurückhaltung liegen aber auch Chancen. Durch die Überwindung dieser Hemmnisse und die verstärkte Nutzung honorierter pharmazeutischer Dienstleistungen können Apotheken einen deutlichen Mehrwert für ihre Kunden schaffen. Eine ganzheitliche Betreuung, die über die reine Abgabe von Arzneimitteln hinausgeht, kann nicht nur die Gesundheit und das Wohlbefinden der Patienten verbessern, sondern auch zur Effizienzsteigerung im Gesundheitswesen beitragen.
Testphase für elektronische Betäubungsmittelrezepte geplant
Seit dem 01.01.2024 ist das E-Rezept verpflichtend für Ärztinnen und Ärzte und wird in vielen Bereiche verwendet. Bisher sind elektronische Verordnungen für Betäubungsmittel (BtM) noch nicht möglich.
Ein Referentenentwurf zur Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung sieht jedoch eine Testphase für elektronische BtM-Rezepte ab dem 01.10.2024 vor. Da Hamburg und Franken Modellregionen für die Telematikinfrastruktur sind, könne man davon ausgehen, dass in diesen Regionen auch das elektronische BtM-Rezept getestet wird. Ab dem 01.07.2025 soll die BtM-Verordnung rein elektronisch ablaufen.
Quelle:
(zuletzt aufgerufen am 15.03.2024)
Drei Monate E-Rezept-Pflicht: Technische Herausforderungen und Nutzungstrends
Seit der Einführung der E-Rezeptpflicht vor drei Monaten kämpfen Arztpraxen, Apotheken und Patienten immer wieder mit technischen Problemen, die den reibungslosen Ablauf behindern. Trotz der Hoffnung auf eine effizientere Verschreibung und Abrechnung von Arzneimitteln sehen sich viele Beteiligte immer wieder mit Herausforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit der technischen Infrastruktur und der elektronischen Signatur, konfrontiert.
Eine nicht repräsentative Umfrage der KV Rheinland-Pfalz unter ihren Mitgliedern ergab, dass 65 Prozent von Schwierigkeiten berichten, wobei über 62 Prozent Probleme mit der technischen Infrastruktur und rund 80 Prozent einen erheblichen Zeitaufwand für die Aufklärung der Patienten über das E-Rezept angaben.
Ein weiteres Problem liegt im Prozess: Ärzte geben Rezepte oft erst mit Verzögerung frei, was dazu führt, dass die Apotheken die Rezepte erst verspätet auf der Versichertenkarte abrufen können. Viele Patienten, die direkt nach dem Arzttermin in die Apotheke kommen, müssen deshalb auf ihr Medikament warten.
Trotz dieser Schwierigkeiten ist eine steigende Nutzung des E-Rezepts zu verzeichnen: Im Januar 2024 wurden bereits 69 % der eingelösten Rezepte in diesem Format ausgestellt. Dennoch gibt es Verbesserungsmöglichkeiten, insbesondere im Bereich der Pflegeeinrichtungen, wo die Einführung des E-Rezepts die Versorgung weiter verbessern könnte.
https://www.volksfreund.de/region/rheinland-pfalz/drei-monate-e-rezept-pflicht-kampf-mit-technik-problemen_aid-109900059 zuletzt aufgerufen am 04.04.2024
Entscheidung des Bundesgerichtshof zu Skonti für Apotheken
Bereits im November haben viele Apotheker gestreikt, um ein besseres Budget für Apotheken zu erhalten. Nun ist ein Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) gefallen, welches zu erheblichen weiteren finanziellen Einbußen bei den Einkaufskonditionen von Apotheken führen könnte.
Die aktuelle Diskussion zum Skonto hat ihren Ursprung in einer Klage der Wettbewerbszentrale gegen den Pharmahändler Haemato in Berlin. Dieser hatte Apotheken einen 3,04-prozentigen Rabatt und 3 Prozent Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewährt. Beim Verkauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten dürfen Großhändler maximal 3,15 Prozent Rabatt geben. Für Skonti habe es bisher keinen Deckel gegeben. Nun wurde jedoch entschieden, dass Skonti verboten sind, wenn sie über die 3,15-Prozent-Spanne hinausgehen. Dies würde die Apotheken weiter einschränken, da sie durch die Kombination von Rabatten und Skonti Geld beim Einkauf sparen.
Der Deutsche Apothekerverband und weitere Landesverbände haben die Politik bereits zu einer Reaktion aufgefordert.
Quellen:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bgh-sieht-skonto-als-rabatt-145378/
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/kollaps-des-apothekensystems-verhindern-145499/
(zuletzt aufgerufen am 02.03.2024)
Beschluss zwei neuer Gesetze zur Digitalisierung im Gesundheitswesen
Am 14.12.2023 wurden das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (kurz DigiG) und das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz) vom Bundestag verabschiedet. Ziel der beiden Gesetze ist es, durch Digitalisierung die Gesundheitsversorgung und die Forschung in Deutschland zu verbessern.
Das DigiG soll den Behandlungsalltag von Ärztinnen und Ärzte vereinfachen. Dabei stehe die elektronische Patientenakte im Mittelpunkt, die Anfang des Jahres 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet werden muss. Auch das E-Rezept solle weiterentwickelt werden. Zudem habe das Digital-Gesetz als Ziel, Telemedizin zu einem festen Bestandteil der Gesundheitsversorgung zu machen.
Mithilfe des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes sollen Gesundheitsdaten für die Forschung gesammelt werden. Für die Nutzung dieser Daten schaffe man eine zentrale Datennutzungs- und Koordinierungsstelle, um den Zugang für die Forschung zu erleichtern. Außerdem gilt für die Datenfreigabe aus der elektronischen Patientenakte künftig das Opt-Out-Verfahren.
Quellen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/digig
(zuletzt aufgerufen am 22.01.2024)
Hersteller von Medizinprodukten fordern digitale Gebrauchsanweisungen
Der deutsche Industrieverband SPECTARIS und die Organisation MedicalMountains fordern in einem Positionspapier die Digitalisierung von Gebrauchsanweisungen zu Medizinprodukten.
Eine im Juli 2023 durchgeführte Umfrage zeige, dass sich 80% der Anwender aus der Gesundheitsbranche für elektronische Gebrauchsanweisungen aussprechen. Auch unter den Herstellern sei eine große Nachfrage nach digitalen Gebrauchsanweisungen zu sehen, mit 76%.
In dem Positionspapier wird zudem auch die Ressourceneinsparung durch Digitalisierung hervorgehoben. Dadurch könne man den Verbrauch von Papier für Rezepte deutlich senken. Die Umsetzung der Maßnahme sei schnell durchsetzbar und könne mit geringem Ressourceneinsatz vorgenommen werden.
Quelle:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/148206/Hersteller-von-Medizinprodukten-wollen-elektronische-Gebrauchsanweisungen (zuletzt aufgerufen am 27.12.2023)
Pläne des Bundesgesundheitsministeriums zur Apothekenreform
Das Bundesgesundheitsministerium hat am 20.12.2023 die konkreten Pläne zur Apothekenreform veröffentlicht. Die Hauptthemen dabei sind Honorierung, Telepharmazie und die Entbürokratisierung bestimmter Vorgaben.
Das Ziel sei es, die Landapotheken zu stärken. Dafür wird beispielsweise die Vergütung von in der Nacht und am Wochenende geleisteten Notdiensten erhöht. Jedoch soll der prozentuale Zuschlag auf die Apothekenaufpreise von 3% auf 2% gesenkt werden, was besonders Apotheken mit hochpreisigen Medikamenten treffen würde.
Eine weitere Idee des BMG ist, dass Apotheken von einer erfahrenen PTA geführt werden und die Beratung durch Apotheker per Telemedizin gewährleistet werden soll. Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Thomas Benkert, kritisiert diesen Ansatz. Es gäbe keine Berufsgruppe, die die Expertise von Apothekerinnen und Apothekern ersetzen könne. Zudem kämen Haftungsfragen hinzu, wenn keine Fachkraft bei Beratung zur Verfügung stehe.
Quellen:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/das-sind-die-bmg-eckpunkte-144436/
(zuletzt aufgerufen am 27.12.2023)
E-Rezept wird ab 1. Januar 2024 Standard für gesetzlich Versicherte
Das E-Rezept gibt es bereits seit 2022. Ab dem 01.01.2024 wird es nun aber verbindlich für alle gesetzlich versicherten Patienten. Für Patienten gibt es mehrere Wege das Rezept dann einzulösen. Man kann es mit der elektronischen Gesundheitskarte einlösen, per E-Rezept App oder mit einem Rezeptcode, welchen die Apotheke scannt.
Das E-Rezept kann sowohl in allen Apotheken deutschlandweit eingelöst werden als auch in Online-Apotheken.
Eine zuvor verbreitete Sorge war bezüglich des Datenschutzes beim E-Rezept. Auf der Website der Bundesregierung wurde nun darüber aufgeklärt. Bei einer digitalen Übertragung des Rezeptes von der Arztpraxis bis in die Apotheke werden die Rezepte mehrfach verschlüsselt, sodass sie vor unbefugtem Zugriff geschützt seien. Das E-Rezept werde von dem Arzt oder Ärztin signiert und könne anschließend nicht mehr bearbeitet werden. Es werde regelmäßig auf seine Sicherheit geprüft, um den Schutz der Daten zu gewährleisten.
Quelle:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/ab-1-januar-das-e-rezept-wird-standard-2198360 (zuletzt aufgerufen am 27.12.2023)
Apothekerproteste in Deutschland
Im November haben vermehrt Apotheker, Mediziner und anderes medizinisches Personal in Deutschland gestreikt. Dabei ging es hauptsächlich um das Budget der Apotheken, da die die Vergütung der Apotheker in den vergangenen 10 Jahren nicht angepasst wurde. Unter anderem wurden jedoch auch Lieferengpässe, gestiegene Kosten und Personalsorgen thematisiert. Der Protest der Apotheken hat die Arzneimittelversorgung eingeschränkt, jedoch konnten Patienten weiterhin ihre Medikamente in den Notfallapotheken erhalten.
Insgesamt hätten über 20.000 Menschen protestiert, wodurch die Medien viel über die Proteste berichteten. Viele Politikerinnen und Politiker seien so auf das Thema aufmerksam geworden und einige haben sich bereits dazu geäußert. Auch die Ministerpräsidentenkonferenz habe sich auf die Seite der Apotheken gestellt.
https://www.aerzteblatt.de/treffer?mode=s&wo=1041&typ=1&nid=147381&s=apotheke
https://www.mdr.de/ratgeber/gesundheit/apotheke-medikamente-streik-notversorgung-102.html
(zuletzt aufgerufen am 05.12.2023)