Kategorie: ‘Apotheker’
DAK-Gesundheit informiert über pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken
Die DAK-Gesundheit startet eine Informationskampagne, um ihre Versicherten über pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) in Apotheken aufzuklären. Auf einer eigens eingerichteten Webseite erklärt die Apothekerin Dr. Nina Griese-Mammen, Abteilungsleiterin für wissenschaftliche Evaluation bei der ABDA, welche Beratungsangebote es gibt, wer Anspruch darauf hat und wie sie zur Patientensicherheit beitragen.
Pharmazeutische Dienstleistungen sind kostenlose, vertiefte Beratungen in Apotheken, die über das übliche Beratungsgespräch hinausgehen. Sie richten sich an Patientinnen und Patienten mit besonderen Bedürfnissen in der Arzneimitteltherapie, etwa bei Inhalationsproblemen, Polymedikation, nach Organtransplantationen oder bei oraler Krebstherapie. Zudem gehört auch das Blutdruckmessen zu den fünf derzeit angebotenen pDL. Diese sollen helfen, Arzneimittel sicherer und wirksamer einzunehmen und so die Therapiesicherheit und Behandlungsqualität zu verbessern.
Griese-Mammen betont im Interview mit DAK-Patientensicherheitsbeauftragter Dr. Viola Sinirlioglu, dass die Krankenkassen die Kosten vollständig übernehmen und Versicherte die Dienstleistungen niedrigschwellig direkt in der Apotheke in Anspruch nehmen können, ohne vorherige Anmeldung oder bürokratische Hürden. Ziel sei es, Patientinnen und Patienten im Umgang mit ihren Medikamenten zu stärken und Fehlanwendungen zu vermeiden.
Während die DAK-Gesundheit das Angebot aktiv bewirbt, hatten andere Krankenkassen in der Vergangenheit Skepsis gegenüber den pDL geäußert oder deren Nutzen infrage gestellt – insbesondere beim Blutdruckmessen. Trotz dieser Kritik sieht die DAK in den pharmazeutischen Dienstleistungen einen wichtigen Schritt, um Versorgungsqualität und Patientensicherheit in der Arzneimitteltherapie nachhaltig zu fördern und die Rolle der Apotheken vor Ort zu stärken.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/dak-informiert-ueber-pdl/
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(zuletzt aufgerufen 30.07)
Elektronische Patientenakte: Millionen eingerichtet, aber kaum genutzt
In Deutschland besitzen mittlerweile fast alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) – rund 70 Millionen Menschen. Doch nur etwa 1,2 Millionen Versicherte nutzen sie aktiv, also weniger als zwei Prozent. Bei der Techniker Krankenkasse (TK) sind von elf Millionen angelegten ePA rund 750.000 aktiv, bei der Barmer etwa 250.000 und bei den AOKs rund 200.000.
Krankenkassen und Gesundheitsverbände hoffen auf eine stärkere Nutzung, sobald Ärztinnen und Ärzte ab Oktober gesetzlich verpflichtet sind, die ePA mit relevanten Dokumenten zu befüllen. TK-Chef Jens Baas betont, die Akte müsse nun „in der breiten Bevölkerung ankommen“, um ihr volles Potenzial für die Versorgungsqualität zu entfalten. AOK-Chefin Carola Reimann verweist auf neue Funktionen wie Medikationspläne und digitale Arzneilisten, die die Nutzung attraktiver machen sollen.
Laut Gematik werden derzeit wöchentlich etwa 40 Millionen ePA-Zugriffe in Praxen, Kliniken und Apotheken registriert. Rund 70.000 Einrichtungen nutzen das System bereits. Trotzdem sieht der GKV-Spitzenverband noch erheblichen Nachholbedarf bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Künftig soll die ePA auch am PC verwaltet werden können – mit einem Lesegerät für die Gesundheitskarte.
Kritik kommt vom Hausärzteverband, der vor einem möglichen Scheitern des Projekts warnt. Die geringe Nutzung liege auch an den Krankenkassen, die zu wenig Aufklärung betrieben hätten. Dabei könne die ePA, wenn sie gut gefüllt und regelmäßig genutzt wird, die Behandlungsqualität verbessern und Arztbesuche erleichtern. Auch die Verbraucherzentralen (VZBV) begrüßen Verbesserungen beim Datenschutz, fordern aber mehr Selbstbestimmung der Patienten über den Datenzugriff. Insgesamt zeigt sich: Die ePA ist flächendeckend eingeführt, doch ihre Akzeptanz in der Bevölkerung bleibt bisher gering.
(zuletzt aufgerufen 21.07)
(zuletzt aufgerufen 22.07)
BGH kippt Preisbindung – Apotheken schlagen Alarm
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil zur Rx-Preisbindung bestätigt, das die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2016 bekräftigt. Diese besagt, dass die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel aufgehoben werden muss, wodurch ausländische Versandapotheken künftig Boni und Rabatte gewähren dürfen. Der Deutschland-Chef des Pharmagroßhändlers Phoenix, Marcus Freitag, warnt vor gravierenden Folgen für die Arzneimittelversorgung: Durch die Freigabe werde die wirtschaftliche Basis vieler Vor-Ort-Apotheken gefährdet, was letztlich die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung bedrohe. Er fordert die Politik auf, schnell zu handeln und Maßnahmen zu ergreifen, um die Versorgung durch Apotheken zu sichern, die mit ihren Beratungsleistungen und Notdiensten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten.
Auch Thomas Preis, Präsident der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) äußert Kritik. Er bedauert, dass der Bayerische Apothekerverband (BAV) mit seiner Klage gegen einen niederländischen Versandhändler gescheitert ist, und betont, dass die sozialrechtliche Preisbindung laut Fünftem Sozialgesetzbuch weiterhin gilt. Arzneimittel seien keine gewöhnliche Handelsware, sondern beratungsintensive Produkte mit Risiken, weshalb Rabatte und Boni in der Arzneimittelversorgung nichts zu suchen hätten. Sollte die Preisbindung weiter in Frage gestellt werden, müsse die Politik gemeinsam mit den Apothekern schnelle Lösungen finden. Insgesamt zeigt die Entscheidung die anhaltende Spannung zwischen Wettbewerbsfreiheit im europäischen Markt und dem deutschen Apothekensystem mit seiner gesetzlich gesicherten Preisstabilität.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bgh-urteil-gefaehrdet-grundfesten-der-versorgung-157574/
(zuletzt aufgerufen 17.07)
EuGH: Polnisches Apothekenverbot verstößt gegen EU-Recht
Am 19. Juni 2025 wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass das Werbeverbot für Apotheken in Polen, das seit 2012 besteht, gegen das EU-Recht verstößt (Rechtssache C-200/24). Apotheken können nach dem polnischen Arzneimittelgesetz nur eingeschränkt über ihren Standort und ihre Öffnungszeiten informiert werden. Eine kommerzielle Kommunikation, vor allem im Internet, ist verboten und mit Geldstrafe belegt. Eine Verletzung mehrerer Grundfreiheiten der EU, wie der freie Dienstleistungsverkehr, die Niederlassungsfreiheit und die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr, wurde von der Europäischen Kommission festgestellt. Diese Einschätzung wurde vom EuGH bestätigt und die Klage der Kommission wurde vollständig zurückgewiesen. Da die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr reglementierten Berufen wie Apothekern grundsätzlich erlaubt, ihre Dienstleistungen online zu bewerben, hält das Gericht das allgemeine Werbeverbot für eine unzulässige Einschränkung. Die nationalen Vorschriften können zwar bestimmte Inhalte festlegen, aber sie dürfen nicht zu einem allgemeinen Verbot führen.
Der EuGH wies die Argumentation Polens zurück, dass das Verbot nur auf Apotheker und Apothekerinnen anwendbar sei, die in einer Apotheke tätig seien. Da die Regelung auf mehr als zwei Drittel der Apotheker in Polen Anwendung findet, ist sie mit dem EU-Recht nicht vereinbar. Auch der Zugang ausländischer Apotheker zum polnischen Markt werde durch das Verbot behindert und ihre Chancen, sich potenziellen Kunden bekannt zu machen, würden eingeschränkt.
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder zur Sicherung der beruflichen Unabhängigkeit der Apotheker konnte Polen ebenfalls keine überzeugende Begründung für das Verbot vorbringen. Der EuGH wies darauf hin, dass berufsrechtliche Vorschriften kein generelles Werbeverbot bewirken dürfen.
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/eugh-C20024-werbeverbot-apotheken-polen
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/werbeverbot-fuer-apotheken-verstoesst-gegen-eu-recht-156830/
(zuletzt aufgerufen 19.06)
Rezeptfälschungen im Trend: Abnehmspritzen als Tatmotiv
Das zunehmende Interesse an Schlankheitsmitteln wie Ozempic, Wegovy und Mounjaro, die ursprünglich zur Diabetesbehandlung entwickelt worden waren, führt auch zu einer Zunahme gefälschter ärztlicher Rezepte in Deutschland. Das Bundeskriminalamt (BKA) sowie das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen melden einen markanten Zuwachs solcher Delikte. Im letzten Jahr wurden in Niedersachsen hohe dreistellige Fallzahlen verzeichnet, was einen erheblichen Anstieg im Vergleich zu den niedrigen dreistelligen Zahlen des Vorjahres darstellt. Auch auf nationaler Ebene versuchen Kriminelle, gefälschte Rezepte einzulösen. Die genauen Zahlen können jedoch aufgrund noch andauernder Ermittlungen schwanken.
In Bremen sind ähnliche Fälle bekannt, obwohl dort keine systematische Erfassung stattfindet. Die Polizei führt im laufenden Jahr Ermittlungen in sechs Fällen wegen Rezeptfälschungen für Abnehmspritzen durch. Solche Taten werden als Urkundenfälschung sowie als Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz klassifiziert. Apothekerkammern sensibilisieren Apotheken, wenn Muster erkennbar sind.
Die Apothekerkammer Niedersachsen berichtet, dass Apotheken regelmäßig verdächtige Papierrezepte für Antidiabetika melden. Fälschungen erkennen Apotheker, die gesetzlich zur Prüfung verpflichtet sind, häufig an Unregelmäßigkeiten wie einer ungewohnten Handschrift, fehlerhaften Aufdrucken oder verdächtigen Arzneimitteln.
Die Zunahme gefälschter Rezepte wird vom BKA auf die steigende Nachfrage, den begrenzten legalen Zugang und die hohen Preise dieser Medikamente zurückgeführt. Es gibt allerdings keine zentrale Statistik. Die Behörden fordern Wachsamkeit, da es nicht nur um wirtschaftlichen Betrug geht, sondern auch erhebliche gesundheitliche Risiken für Patienten bestehen können.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bundeskriminalamt-warnt-vor-mehr-rezeptfaelschungen-156653/
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/panorama/rezeptfaelschungen-bka-schlaegt-alarm/#
(zuletzt aufgerufen 12.06.2025)
Gefahr für Medikamente bei Sommerhitze
Zum Hitzeaktionstag am 4. Juni informiert die Bundesapothekerkammer, dass Apotheken gut auf die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten bei hohen Temperaturen vorbereitet sind. Hitzewellen können sowohl die Wirkung als auch die Haltbarkeit von Medikamenten beeinflussen. Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer, warnt davor, dass sich bei anhaltender Hitze die Wirkung von Arzneimitteln im Körper verändern kann, wodurch eine individuelle Dosisanpassung notwendig werden könne. Zugleich könnten Medikamente durch falsche Lagerung bei zu hohen Temperaturen unbrauchbar werden.
Besonders betroffen sind Medikamente wie Entwässerungsmittel, Blutdrucksenker und Schlaf- oder Abführmittel, da sie den Flüssigkeitshaushalt und die Thermoregulation des Körpers beeinflussen. Bei starkem Schwitzen kann die Wirkung verstärkt auftreten. Auch bei arzneimittelhaltigen Pflastern kann durch die stärkere Hautdurchblutung bei Hitze mehr Wirkstoff ins Blut gelangen, was das Risiko für Nebenwirkungen erhöht.
Für Apotheken gilt, dass Arzneimittel bei höchstens 25 Grad gelagert werden dürfen. Die meisten Medikamente überstehen einen Transport nach Hause an warmen Tagen gut, sollten aber dauerhaft nicht über 25 Grad gelagert werden. Kühlpflichtige Medikamente, wie Insuline, müssen laut Verpackung zwischen 2 und 8 Grad aufbewahrt werden.
Einmal überhitzte Medikamente sollten nicht mehr verwendet werden – auch nach dem Abkühlen nicht, da viele Schäden unsichtbar bleiben. Manche Veränderungen, wie das Schmelzen von Zäpfchen, sind jedoch sichtbar. Andere, wie veränderte Dosiergenauigkeit bei Asthmasprays, können unbemerkt bleiben, wenn diese in der direkten Sonne gelagert wurden. Apotheken bieten hierzu eine persönliche Beratung an, um Risiken vorzubeugen.
(zuletzt aufgerufen 03.06.2025)
Ermittlungen gegen Apotheken wegen Verdachts auf Arzneimittelgesetz-Verstöße
In Potsdam, Berlin und München haben Polizei und Staatsanwaltschaft zeitgleich mehrere Objekte durchsucht, da mutmaßliche Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) im Raum stehen. Im Fokus der Ermittlungen stehen vier Apotheken in Potsdam sowie die Geschäftsräume eines Abrechnungsdienstleisters in München. Die Ermittlungen richten sich gegen zwei Verdächtige, denen illegaler Handel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten vorgeworfen wird. Einer der Beschuldigten ist laut den Ermittlern ein ehemaliger Mitarbeiter der genannten Apotheken und der Polizei bereits bekannt. Im Rahmen der Durchsuchungen wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt, darunter Abrechnungsunterlagen, Zahlungsbelege sowie potenziell missbräuchlich nutzbare Wirkstoffe. Die Behörden prüfen derzeit, in welchem Umfang verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne gültige Rezepte verkauft wurden und ob es Hinweise auf manipulierte Abrechnungen gibt. Angaben über das gesamte Ausmaß des mutmaßlichen Delikts liegen bislang nicht vor, da die Auswertung der Beweismittel noch andauert. Die Durchsuchungen stehen vor dem Hintergrund eines erheblichen Anstiegs von Betrugsfällen im deutschen Gesundheitswesen. Laut dem aktuellen Bericht des GKV-Spitzenverbands „Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ beläuft sich der Schaden durch bekannt gewordene Fälle allein in den Jahren 2022 und 2023 auf mehr als 200 Millionen Euro – der höchste Wert seit Beginn der Erhebungen im Jahr 2008. Apotheken stehen dabei besonders im Fokus: Nahezu 86 Millionen Euro entfallen auf missbräuchliche Abrechnungen von Arznei- und Verbandsmitteln. In diesem Bereich meldeten die gesetzlichen Krankenkassen etwa 2.100 externe und 1.000 interne Verdachtsfälle. Von insgesamt 4.257 Ermittlungsverfahren wurden 2.055 abgeschlossen, wobei in 812 Fällen konkrete Schäden nachgewiesen werden konnten. Zwar gelang es den Krankenkassen, rund 37 Millionen Euro zurückzufordern, dennoch verbleiben Verluste in Höhe von etwa 50 Millionen Euro. Die aktuellen Ermittlungen sollen klären, ob das Netzwerk um die betroffenen Potsdamer Apotheken in ähnlichem Umfang den Arzneimittelverkauf manipuliert hat. Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohen den Verdächtigen strafrechtliche Konsequenzen, während die involvierten Apotheken mit erheblichen berufs- und zulassungsrechtlichen Sanktionen rechnen müssten.
(zuletzt aufgerufen 21.05.2025)
Elektronische Patientenakte gewinnt an Fahrt
Seit der flächendeckenden Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) am 29. April 2025 verzeichnet die gematik eine beachtliche Zunahme in der Nutzung. Mittlerweile ist die ePA in knapp 46.000 der rund 160.000 medizinischen Einrichtungen Deutschlands im Einsatz, darunter Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken sowie Krankenhäuser. Laut dem TI-Dashboard der gematik wurden innerhalb von drei Wochen etwa 50 Millionen Patientenakten eröffnet, wobei die täglichen Zugriffe bis zu sechs Millionen erreichen. Allein in der vergangenen Woche wurden rund 600.000 Dokumente in die Akten hochgeladen. Auch die elektronische Medikationsliste (eML) gewinnt zunehmend an Bedeutung im Praxisalltag. Mittlerweile wird täglich auf etwa 1,5 Millionen Medikationslisten zugegriffen. Diese Funktion erleichtert es dem medizinischen Fachpersonal erheblich, den Überblick über bestehende Therapien zu behalten und die Sicherheit der Arzneimitteltherapie zu verbessern. Dr. Florian Fuhrmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der gematik, bezeichnet dies als Meilenstein für das deutsche Gesundheitswesen. Die ePA ermögliche eine sektorenübergreifende Versorgung, reduziere unnötige Doppeluntersuchungen und erleichtere die Anamnese. Besonderes Lob findet die Medikationsliste, die als konkreter praktischer Mehrwert angesehen wird. Die positiven Entwicklungen zeigten, dass die ePA zunehmend Akzeptanz findet und sich auf dem Weg befände, ein essenzieller Bestandteil der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland zu werden. Langfristig werde eine effizientere, sicherere und stärker patientenorientierte medizinische Versorgung angestrebt.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/epa-wird-immer-mehr-genutzt-156178/
(zuletzt aufgerufen 23.05.2025)
https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/epa-nutzung-steigt
(zuletzt aufgerufen. 22.05.2025)
Hohe Arzneikosten gefährden GKV – DAK fordert Reformen
Der AMNOG-Report 2025 der DAK-Gesundheit zeigt, dass eine kleine Anzahl neuer, patentgeschützter Medikamente die Kosten für Medikamente in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erheblich steigert. Trotz des seit 2011 geltenden Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG), welches die Preise neuer Medikamente an deren Zusatznutzen koppelt, stiegen die Ausgaben 2024 um 10,2 Prozent – während die Einnahmen nur um 5,7 Prozent wuchsen. Besonders auffällig sind einige wenige, hochpreisige Präparate: 35 Prozent der Ausgaben entfallen auf die Top-10 Prozent der patentgeschützten Arzneimittel. Ein Prozent dieser umsatzstärksten Medikamente verursacht 10,8 Prozent der Gesamtausgaben. Zwischen 2019 und 2024 erhöhten sich die DAK-Ausgaben für patentgeschützte Arzneimittel um 26 Prozent, während sie für Generika nur um 11 Prozent zunahmen. Die Kosten für sogenannte Orphan Drugs (Medikamente zur Behandlung seltener Krankheiten) haben sich in diesem Zeitraum mehr als verdreifacht. Ein großer Teil der Ausgaben resultiert aus Neueinführungen seit 2021, die laut Report häufig zusätzliche Kosten verursachen, ohne bestehende Medikamente zu ersetzen. DAK-Chef Andreas Storm warnt vor einem Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben, das die Funktionsfähigkeit des Systems gefährden könnte. Daher fordert die DAK eine Ausgabenpolitik, die sich an den Einnahmen orientiert, mehr Transparenz im AMNOG-System und dynamische Preisabschläge, die an die Einnahmenentwicklung der GKV angepasst sind. Das Ziel ist es, Innovationen bezahlbar und zugänglich zu halten.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/arzneimittelausgaben-steigen-trotz-aller-massnahmen-155922/
(zuletzt aufgerufen 13.05.2025)
https://www.zm-online.de/news/detail/arzneimittelausgaben-steigen-weiterhin-stark
(zuletzt aufgerufen 16.05.2025)
Arzneimittelgesetz steht über Gewissensentscheidung – Apotheker zieht Konsequenz
Der Berliner Apotheker Andreas Kersten hat entschieden, aus Gewissensgründen seinen Beruf aufzugeben und seine Approbation zurückzugeben. Hintergrund dieser Entscheidung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom Juni 2024. Zwar wurde Kersten kein persönliches Fehlverhalten vorgeworfen, doch das Gericht stellte eindeutig fest, dass Apotheker gesetzlich verpflichtet sind, zugelassene Arzneimittel wie die „Pille danach“ auszugeben – selbst bei persönlichen Einwänden. Ein Recht auf Prüfung oder die Ablehnung aus Gewissensgründen existiere laut Gerichtsauslegung nicht. Als Teil ihrer gesetzlichen Aufgabe zur gesundheitlichen Versorgung und aufgrund des Kontrahierungszwangs (§ 43 AMG) dürfen Apotheker ihre privaten Überzeugungen nicht über ihre beruflichen Verpflichtungen stellen. Kersten hatte sich seit Jahren geweigert, die „Pille danach“ zu verkaufen, da er sie als potenziell lebensbeendend ansieht. Trotz Schließung seiner Apotheke im Jahr 2018 blieb er weiterhin Mitglied der Apothekerkammer. Doch nach dem Urteil des OVG, das seine berufliche Tätigkeit faktisch unmöglich machte, beantragte Kersten im Mai 2025 die Rücknahme seiner Approbation. Zuständig für diesen Vorgang ist jedoch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) und nicht die Apothekerkammer. Kersten kritisiert die fehlende Berücksichtigung seiner Gewissensfreiheit. Auch wenn er im berufsrechtlichen Verfahren freigesprochen wurde, halte er die Begründung des Gerichts für problematisch. Da er die Abgabe der „Pille danach“ nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, sieht er keine Möglichkeit, seinen Beruf weiter auszuüben, und zieht daraus endgültig die Konsequenzen.
https://de.catholicnewsagency.com/news/19929/pille-danach-berliner-apotheker-kann-beruf-nach-gerichtsurteil-nicht-mehr-ausuben
(zuletzt aufgerufen 16.05.2025)
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/apotheker-will-wegen-pille-danach-approbation-abgeben-156027/
(zuletzt aufgerufen 19.05.2025)