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Kategorie: ‘Apotheker’

D-Trust wird von Gematik mit Schlüsselerzeugung für die elektronische Patientenakte beauftragt

25. Februar 2020 | von

D-Trust, eine Tochter der Bundesdruckerei, wird im Auftrag der gematik die kryptografischen Schlüssel für die elektronische Patientenakte bereitstellen. Der Schlüssel von D-Trust ergänzt den auf der elektronischen Gesundheitskarte aufgebrachten Schlüssel vom jeweiligen Schlüsselgenerierungsdienst der gesetzlichen Krankenkassen. Auch der Zugriff auf die elektronische Patientenakte soll mit beiden Schlüsseln abgesichert werden. Beide Schlüsseldienste greifen auf geprüfte Hardware-Sicherheitsmodule zu, die Nutzeranfragen Ende-zu-Ende verschlüsselt bearbeiten.

Sollte jeder gesetzlich Versicherte eine elektronische Patientenakte führen, kämen auf die Bundesdruckerei hohe Anforderungen an Verfügbarkeit und Performance zu.

Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Elektronische-Patientenakte-Gematik-beauftragt-D-Trust-mit-Schluesselerzeugung-4663612.html, 25. Februar 2020

Flächendeckendes E-Rezept Modell mit Videosprechstunde in Hessen

18. Februar 2020 | von

Der Hessische Apothekerverband hat gemeinsam mit Ärzten, Krankenkassen und IT-Firmen ein eigenes E-Rezept-Modell auf Basis der estnischen Technologie vorgestellt. Das Pilotprojekt besteht aus einer Videosprechstunde mit E-Rezept Verordnung. Ziel sei es, eine erprobte und ausgefeilte Lösung als Blaupause für eine flächendeckende Einführung des E-Rezepts zu entwickeln. Das Projekt setzt auf der in Estland bereits bewährten FHIR-Plattform und der Verbindungstechnologie X-Road auf, die den sicheren Austausch zwischen verteilten Systemen ermöglichen.

In Hessen sollen zunächst Ärzte in Bereitschaftsdienst, später auch niedergelassene Ärzte Videosprechstunden anbieten. Den Patienten kann während der Videosprechstunde ein E-Rezept ausgestellt werden, welches an eine teilnehmende Apotheke weitergeleitet werden kann.

Alle Informationen von Patienten, Ärzten und Leistungserbringern würden strikt getrennt in drei unterschiedliche Datensilos verschlüsselt. Die Daten können fälschungssicher mittels Blockchain-Technologie miteinander verknüpft werden. Weiterhin sei es dem Patienten möglich, alle Zugriffe auf seine Daten zu verfolgen.

Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/e-rezept-modell-mit-videosprechstunde-in-hessen-115629/, 18. Februar 2020

Frankreich will Verkauf von Medikamenten über Internetplattform zulassen

14. Februar 2020 | von

Die französische Regierung kündigt an, den Verkauf nicht rezeptpflichtiger Medikamente über Internetplattformen zuzulassen. Französische Apotheken haben schon heute das Recht Bestellungen über das Internet anzunehmen. Jedoch müssen die Medikamente physisch vorhanden sein. Nach der neuen Regelung soll der Verkauf auch über Sammelstellen abgewickelt werden können, sodass diese Einschränkung weg fällt. Einzige Bedingung, dass die Sammelstellen unter der Kontrolle eines Apothekers stehen.

Der französische Apothekerverband befürchtet, dass dadurch Versandhändler wie Amazon ein zentrales Depot aufbauen könnten, über das sie selber Medikamente vertreiben. Das Gesundheitsministerium betont, dass dies nicht vorgesehen sei, sondern das Gesetz die Versorgung ländlicher Regionen sichern soll.

Quelle: https://www.fr.de/wirtschaft/arzneimittel-amazon-13524225.html, 14. Februar 2020

Klare Datenschutzregeln im Patientendaten-Schutzgesetz

11. Februar 2020 | von

Das zweite Digitalisierungsgesetz des Bundesgesundheitsministeriums legt die Aufgabenbeschreibungen für die Gesellschaft für Telematik, Ärzte und Krankenkassen fest. Laut dem Referentenentwurf soll es Patienten spätestens ab dem 01.01.2020 möglich sein, detailliert darüber zu bestimmen welche Daten sie auf ihrer elektronischen Patientenakte mit welchem Arzt teilen. Weiterhin bekommen die Versicherten durch das Patientendaten-Schutzgesetz auch einen Anspruch darauf, dass Ärztinnen und Ärzte die Akte befüllen. Hierfür sollen die Mediziner 10 Euro für das erstmalige Befüllen erhalten. Die Aufgabe, die Akte erstmals zu befüllen, kann auch von medizinischen Fachkräften oder Pflegekräften in Krankenhäusern übernommen werden. Das Bundesgesundheitsministerium geht hierbei von Kosten von 140 Millionen aus, auf Grundlage der Annahme, dass etwa 20% der GKV-Versicherten ihre Akte befüllen lassen.

Weiterhin wird im Patientendaten-Schutzgesetz festgelegt, dass die Nutzer der Telematikinfrastruktur für den Schutz und die Sicherheit der von ihnen verarbeiteten Daten in ihren Räumen verantwortlich sind. Die gematik ist hingegen dafür verantwortlich, dass die Telematikinfrastruktur sicher ist. Weiterhin sollen Patienten ab 2023 freiwillig ihre Daten der Forschung spenden können.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/archiv/212349/Digitalisierung-Viel-mehr-als-nur-Datenschutz, 11. Februar 2020

E-Rezepte auch für das grüne Rezept

04. Februar 2020 | von

In dem vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Entwurf des Patientendaten-Schutzgesetzes soll neben der elektronischen Patientenakte auch das grüne Rezept geregelt werden. Das grüne Rezept soll wie auch das rote Rezept elektronisch werden. Das Bundesgesundheitsministerium möchte dadurch den Wandel in den Strukturen der Gesundheitsversorgung fortsetzen, damit die Mehrwerte spürbar werden.

Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller begrüßt das elektronische grüne Rezept. Eine ganzheitliche Arzneimittelversorgung mit rezeptpflichtigen und rezeptfreien Arzneimitteln sie auf im Zeitalter des elektronischen Rezepts unverzichtbar.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/01/31/das-gruene-rezept-soll-elektronisch-werden/chapter:2, 04. Februar 2020

Sicherheitslücken beschädigen das Vertrauen in die elektronische Patientenakte schwer

10. Januar 2020 | von

Nachdem es Hackern des Chaos Computer Clubs (CCC) gelungen ist, sich Zugang zu dem Telematiknetzwerk zu verschaffen, steht die Gematik unter großem Druck. Der Vertrauensverlust auf Patienten- und Ärzteseite wiegt schwer.  Das Bundesgesundheitsministerium sei empört und hält die Schwachstellen für nicht hinnehmbar.

Dem CCC war es ohne besondere Informatikkenntnisse gelungen, Ärztechipkarten in einen Käseladen schicken zu lassen. Im Fall der elektronischen Gesundheitskarte ist es schon zum wiederholten Male gelungen sich durch die groben Mängel in den Zugangsprozessen Identitäten zu erschleichen. CCC machte Nachlässigkeit, mangelnde Prüfung und Verantwortungsdiffusion bei den Beteiligten als Ursachen aus. Charité-Professorin und Expertin für Gesundheits-IT Sylvia Thun merkte an, dass dies keine neue Erkenntnis ist, sondern mangelnde Authentifizierungsmechanismen schon seit 2004 bekannt sein.

Quelle: https://www.gruenderszene.de/health/kolumne-elektronische-patientenakte-gematik-ccc?interstitial, 10. Januar 2020

Schwedisches Startup Kry bringt Telesprechstunden nach Deutschland

02. Januar 2020 | von

Seit Anfang Dezember ist die schwedische Telesprechstunden Plattform Kry auch in Deutschland verfügbar. Patienten können mithilfe einer Smartphone-App eine Videosprechstunde buchen und zunächst Fragen zu ihren Beschwerden beantworten. Spätestens 20 bis 30 Minuten danach meldet sich ein Arzt mit deutscher Approbation und einer Ausbildung auf Facharztniveau. Zunächst soll sich auf allgemeinärztliche Behandlungen fokussiert werden.

Patienten könnten sich verschriebene Medikamente wahlweise von einer Online Apotheke liefern lassen oder in einer Apotheke ihrer Wahl kaufen. Hierzu wird ein Rezept mit elektronischer Signatur, aber mittels Fax übermittelt. Dies soll so lange der Fall sein, bis eine geeignete Telematikinfrastruktur gebe.

Das Angebot gilt zunächst allerdings nur für privatversicherte Patienten, ein Angebot für Kassenpatienten soll 2020 folgen.

 Quellen: https://www.gruenderszene.de/health/telemedizin-kry-videosprechstunde-deutschland?interstitial, 2. Januar 2020

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/12/20/kry-telemedizin-mit-rezepten-per-fax/chapter:2, 2. Januar 2020

Bisher nur eine eingeschränkte Zulassung der E-Health-Konnektoren

20. Dezember 2019 | von

Die erste Zulassung eines Konnektors wird von einigen Apothekerverbänden relativiert. So besitze der fragliche Konnektor nur eine Zulassung für einen „Friendly-User-Test“ und für die nötigen Feldtests. Erst mit Abschluss der Feldtests und Auswertung der Ergebnisse würde eine endgültige Zulassung des Konnektors möglich sein. Die Apothekerverbände erwarten die Zulassung zum Ende des ersten Quartals 2020.

Weiterhin schreibe die Gematik Konnektoren vor, deren Laufzeit bei Auslieferung mindestens vier Jahre beträgt. Jedoch dürfe die Verschlüsselungstechnik der derzeit verfügbaren Konnektoren nur bis Ende 2023 eingesetzt werden. Weil es noch keine Konnektoren mit neuem Schlüssel gibt, können Konnektoren ab dem 1. Januar 2020 praktisch nicht mehr ausgeliefert werden. Die Verbände gehen deshalb davon aus, dass der erste E-Health-Konnektor „für den produktiven Betrieb“ erst ab Ende des ersten Quartals 2020 zur Verfügung steht.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/12/11/apothekerverbaende-waren-konnektor-nur-eingeschraenkt-zugelassen, 20. Dezember 2019

In der Praxis: Datenschutz in der Digitalisierung

12. Dezember 2019 | von

Mehr als 90 Prozent der, an die Telematikinfrastruktur angeschlossenen, Arztpraxen sollen sensible Patientendaten nicht ausreichend geschützt haben. Schuld daran soll ein Anschlussfehler des Konnektoren gewesen sein. Es stellt sich die Frage was Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen und Apotheker beim Datenschutz tun müssen und können.

Der Ingolstädter Allgemeinarzt Siegfried Jedamzik ist der Meinung, dass die Verantwortung hauptsächlich bei den IT-Firmen, die die Konnektoren angeschlossen haben, liege. Ein Arzt könne nicht auch noch Datenspezialist sein. Dennoch müsse jeder Arzt dafür sorgen, dass die Patientendaten sicher sind. Hierbei sei es wichtig, den Zugang zum Internet vom dem Praxisverwaltungssystem zu trennen.

Das Klinikum Ingolstadt gilt als „kritische Infrastruktur“ und müsse deshalb hohe Sicherheitsanforderungen einhalten. Hierzu gehören auch Veranstaltungen zur Sensibilisierung der Mitarbeiter. Konnektoren, wie in den Arztpraxen, stehen bislang noch nicht zur Verfügung. Andrea Reichl, IT-Sicherheitsbeauftragte des Klinikum Ingolstadt, gibt außerdem zu bedenken, dass die stationäre Patientenversorgung auch bei einem IT-Ausfall gewährleistet werden muss.

Gesetzliche Krankenkassen dürfen Versichertendaten nur auf Servern in Deutschland und der EU speichern. Die Audi-BKK bietet vermehrt Online-Funktionen, wie die Einreichung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, an. Hierbei sei der Zugang durch ein doppeltes Authentifizierungsverfahren geschützt.

Bedenken zur Sicherheit hat der Apotheker Christian Pacher nicht. Er ist sich sicher, dass die Konnektoren die 2020 in den Apotheken zum Einsatz kommen ausreichend geprüft werden. Er sieht in der Digitalisierung hauptsächlich Vorteile, insbesondere in der Steigerung der Arzneimitteltherapiesicherheit.

Quelle: https://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Datenschutz-in-der-Praxis;art155371,4404109, 9. Dezember 2019

Start des E-Rezept Pilotprojekts in den Modellregionen Stuttgart und Tuttlingen

05. Dezember 2019 | von

In der Modellregion nehmen zehn Apotheken an dem Pilotprojekt „Geschützter E-Rezept-Dienst der Apotheken“ (Gerda) teil. In dieser Phase ist es an die telemedizinische Plattform Docdirekt gekoppelt. Bei positivem Verlauf soll es ab 2020 auf Baden-Württemberg ausgeweitet werden. Wird ein elektronisches Rezept ausgestellt benötigt der Arzt neben einem speziellen Arztausweis auch ein Kartenlesegerät am PC. Das Rezept, welches mit einer digitalen Signatur versehen ist, wird verschlüsselt auf dem digitalen Speicher von Gerda abgelegt. Der Patient kann das Rezept dann auf seinem Smartphone ansehen und eine Apotheke auswählen, an die das Rezept gesendet wird. Daraufhin erhält er Statusmeldungen zu dem Stand der Bearbeitung. Weiterhin gäbe es eine Chatfunktion zwischen Apotheke und Patient.

Peter Treu, Apotheker, sieht in dem E-Rezept die Möglichkeit den Arbeitsaufwand zu verringern. Einen Vorteil gegenüber Versandapotheken sieht Treu in der Wohnortnähe, da eine Lieferung schneller erfolgen könne, und zusätzlich eine Beratung an der Haustüre stattfinden könnte. Ein weiterer Vorteil der Digitalisierung soll eine gesteigerte Arzneimitteltherapiesicherheit sein, da mögliche Wechselwirkungen frühzeitig erkannt werden können.

Quelle: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.pilotprojekt-gerda-in-stuttgart-und-tuttlingen-gestartet-arztrezepte-direkt-per-app-auf-das-smartphone.b8a57147-81f3-4661-9281-b7d6ad5968b1.html, 5. Dezember 2019