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Kategorie: ‘Patienten’

Eingeschränkte Patientenrechte bei Einführung der elektronischen Patientenakte

24. Mai 2019 | von

Bei der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) 2021 wird es entscheidende technische Einschränkungen geben. Den Patienten wird es am Anfang nicht möglich sein zu entscheiden, welche persönlichen Informationen der Arzt, Apotheker oder Therapeut sehen darf und welche nicht. Somit bestehen für die Patienten zwei Möglichkeiten für den Umgang mit ihren Daten. Sie können verbieten, dass Untersuchungsdaten in die Akte geschickt werden oder sie verbieten einzelnen Parteien den Zugriff auf die Akte. In beiden Fällen bedeutet dies eine starke Einschränkung der Nützlichkeit der Verwendung der ePA.

Gematik erklärt, dass die differenzierte Rechtevergabe in Folgestufen umgesetzt werden solle.  Grund für die technischen Abstriche sei die, vom Bundesgesundheitsminister gesetzte,  kurze Frist zur Umsetzung. Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass die Entscheidung der Weitergabe der Daten bei dem Patienten liege und freiwillig sei. Jedoch sehen die Grünen in der anfänglichen Einschränkung der Patientenrechte ein Problem für die Akzeptanz der ePA.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103226/Elektronische-Patientenakte-soll-zunaechst-mit-eingeschraenkten-Patientenrechten-kommen, 24. Mai 2019

Apotheker wollen Web-App zur Verwaltung elektronischer Rezepte bereitstellen

13. Mai 2019 | von

Apotheker wollen allen Patienten eine „kostenfreie, wettbewerbsneutrale und leicht bedienbare Web-App“ für den Umgang mit E-Rezepten anbieten. Hierbei sollen die Möglichkeiten bestehen das Rezept einzusehen, in jeder beliebigen Apotheke einzulösen und nachzufragen, ob das Arzneimittel vorrätig ist. Außerdem seien Zusatzfunktionen wie eine Erinnerung an das Ablaufdatum oder die Einnahme vorgesehen. Die erste Version soll Ende 2019 oder Anfang 2020 herauskommen. Damit bietet der DAV die erste einheitliche Lösung für die Verwendung der E-Rezepte.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102940/Apotheker-entwickeln-Web-App-zur-Verwaltung-elektronischer-Rezepte, 13. Mai 2019

Sicherheitslücken bei mobilem Authentifizierungsverfahren für elektronische Patientenakte

07. Mai 2019 | von

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik betrachtet das für Smartphones vorgesehene Authentifizierungsverfahren für die elektronische Patientenakte (ePA) als „neuralgischen Punkt für die gesamte nachfolgende Sicherheitskette“. Würde der Schlüsselgenerierungsdienst überwunden, könne sowohl auf die kryptografischen Mittel als auch die Inhalte der Patientenakte zugegriffen werden. Weiterhin sei durch das alternative Authentifizierungsverfahren „al.vi“, welches einen Zugriff auf die Gesundheitsdaten ohne die elektronische Gesundheitskarte vorsieht, eine „starke Authentifizierung der elektronischen Gesundheitskarte“ nicht mehr vorgesehen, sodass die Gesamtsicherheit des Systems deutlich verringert wird. Experten kritisieren, dass sich die Sicherheitsleistungen in die Implementierungsverantwortung der Hersteller verlagert und die exklusive Datenhoheit des Versicherten auf seinen medizinischen Daten aufgelöst werden würde.

Datenschützer sehen außerdem ein juristisches Problem. Durch eine fehlende rechtliche Klarstellung würde die Möglichkeit eröffnet werden, dass strafrechtliche Ermittlungen Gesundheitsdaten erheben dürfen, weil sich die ePA nicht im Gewahrsam des zeugnisverweigerungsberechtigten Arztes befinde.

Das BMG weist darauf hin, dass es neben dem „al.vi“ noch drei weitere Zugriffsmöglichkeiten für die ePA geben soll. Beispielsweise soll es einen Zugriff am Smartphone mittels elektronischer Gesundheitskarte über die NFC-Schnittstelle geben.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102771/Behoerde-sieht-Sicherheitsluecken-bei-mobilem-Authentifizierungsverfahren-fuer-elektronische-Patientenakte,  7. Mai 2019

Elektronische Patientenakte für eine bessere Medizin?

02. Mai 2019 | von

Zum 1. Mai ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz in Kraft getreten. Es beinhaltet die Vorgabe, dass die Krankenkassen ihren Versicherten ab dem 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten müssen. Die Ärzteschaft sehe die Potenziale von digitalen Hilfsmitteln. Die ePA könne hierbei als Lackmus-Test fungieren, der anzeigt, ob eine tatsächliche Verbesserung erzielt werden kann. Peter Bobbert, Mitglied des MB-Bundesvorstands, merkt jedoch an, dass es fraglich sei, ob es sinnvoll ist, dass nur Krankenkassen eine ePA anbieten dürfen. Ulrich Frei, Ärztlicher Direktor der Charité, kritisiert, dass die Patienten selber entscheiden dürfen, welche Informationen in der Akte einzusehen sind. Dadurch seien die Informationen nicht vollständig und konsistent. Nur durch eine vollständige und verlässliche Datengrundlage könne ein Mehrwert aus der ePA gezogen werden. Das Gesundheitsministerium schaffe zurzeit regulatorische Lösungen, damit Pilotprojekte mit der ePA und dem E-Rezept durchgeführt werden können.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102767/Elektronische-Patientenakte-ist-Lackmus-Test-fuer-bessere-Medizin, 2. Mai 2019

Die Gewinner und mögliche Verlierer der Digitalisierung

16. April 2019 | von

Wenn die Digitalisierung zielgerichtet und sinnvoll vorangetrieben wird, können einige Parteien als Gewinner der Digitalisierung hervorgehen.

Bei optimaler Nutzung der neuen digitalen Instrumente könnten für Patienten Mehrfachuntersuchungen verringert und eine verbesserte Arzneimitteltherapiesicherheit ermöglicht werden. Durch diese direkten Verbesserungen könnten indirekt auch die Kosten und damit die Beitragszahlungen gesenkt werden. Weiterhin würde die Forschung von den gespeicherten und ihnen zur Verfügung gestellten Daten profitieren. Allerdings sei dies auch mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und damit möglichen Nachteilen für die Versicherten verbunden. Nicht zuletzt würden auch Finanzinvestoren von der Digitalisierung profitieren.

Dr. Franz Stadler sieht jedoch die Vorteile eher bei den großen Organisationen wie Krankenkassen wohingegen die Interessen der schwächeren Beteiligten (Apotheker, Patienten) zu kurz kommen würden.

Quelle: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/die-digitalisierung-und-ihre-gewinner-gastkommentar/, 16. April 2019

Krankenkassen warnen vor Debakel bei Einführung der elektronischen Patientenakte

08. April 2019 | von

Die Digitalisierungs-Vorgaben von Gesundheitsminister Jens Spahn erfahren wachsenden Widerstand seitens der Krankenkassen. Der Zeitdruck und die harten Sanktionen bei Nichteinhaltung der Fristen werden als kontraproduktiv empfunden. Die Krankenkassen sehen es weiterhin kritisch, dass das Angebot hochkompliziert und nur schwer nutzbar seien werde und dadurch für Enttäuschungen unter den Versicherten führen wird.

Die mobile Nutzung, die Spahn versprochen hat, werde nur als Notlösung funktionieren. Weiterhin sei die elektronische Patientenakte wegen fehlender Beachtung internationaler Standards nur in Deutschland verwendbar.

Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/sorge-wegen-elektronischer-patientenakte-krankenkassen-warnen-vor-debakel-bei-digitalisierung/24169032.html, abgerufen am 8. April 2019

EKG-Funktion der Apple Watch kann keinen Arztbesuch ersetzen

04. April 2019 | von

Die Apple Watch 4 ist mit einer EKG Funktion ausgestattet. Diese kann zwar keinen Arztbesuch ersetzen, aber laut Professor Thomas Deneke, Sprecher der Arbeitsgruppe Rhythmologie der DGK, dabei helfen, relevante Herzrhythmusdaten aufzuzeichnen um so die Diagnostik zu unterstützen.

Voruntersuchungen zeigten, dass eine 95% Übereinstimmung bei dem mit der Smart Watch detektierten Vorhofflimmern und dem klinisch dokumentierten Vorhofflimmern bestehe. Es seien allerdings noch umfangreiche klinische Folgestudien notwendig, bevor auf Basis dieser Datenbasis konkrete Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden könnten.

Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Apple-Watch-kein-Ersatz-fuer-Arztbesuch-253814.html, 4. April 2019

Entlastung von Arztpraxen durch Telemedizin-Angebot

29. März 2019 | von

Die Beratungs-Hotline „Medi24“ macht es sich zum Ziel Arztpraxen und Notaufnahmen zu entlasten. Rund um die Uhr ständen hier erfahrende Berater, Krankenpfleger oder Ärzte mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung, bei medizinischen Fragen oder Beschwerden am Telefon zur Verfügung. Das Angebot könne und solle den Arztbesuch nicht ersetzen, sondern als vorgeschaltete Möglichkeit zur Einschätzung der Dringlichkeit dienen. Die Berater arbeiten hierbei mit einer Software, die einen festen Fragenkatalog nutzt. Dadurch hätte das telemedizinische Angebot den Vorteil, dass keine Fragen vergessen werden könnten.

Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.rund-um-die-uhr-beratung-neues-telemedizin-angebot-soll-arztpraxen-entlasten.d6f71503-783d-42a1-a13e-21b5f64fadd6.html, 29. März 2019

Gesundheitsminister Jens Spahn will Digitalisierung zügig vorantreiben

22. März 2019 | von

Der Bundestag hat viele Punkte des Pakets von Gesundheitsminister Jens Spahn rund um das Kernthema Arzttermine verabschiedet. Unter anderem sind die gesetzlichen Krankenkassen ab 2021 dazu verpflichtet, eine elektronische Patientenakte anzubieten. Spahn verfolge das Ziel Gesundheitsdaten zu vernetzen und diese auch über ein Smartphone abrufbar zu machen. Hierzu will Spahn den Druck auf die Akteure erhöhen. Dies sei unter anderem notwendig, weil chinesische Konzerne, sowie Google und Amazon schon seit Jahren in den Gesundheitssektor investieren. Möchte man eine deutsche Infrastruktur implementieren müsse man schneller als diese Konkurrenten sein und beispielsweise Standards für die Datenspeicherung schaffen.

Hans Unterhuber, Vorstandschef der Siemens-Betriebskrankenkasse, kritisiert, dass die jetzigen Spezifikationen nicht den Patienten im Mittelpunkt stehen haben und sie somit mehr Umstände macht als Vorteile bringt. Weiterhin kritisieren Ärzte, dass die elektronische Patientenakte vorrangig Datensammlern und IT-Konzernen nutzen wird.

Quelle: https://www.merkur.de/politik/spahns-plan-mit-vollgas-zur-datenautobahn-11856969.html, 22. März 2019

Gemeinschaftliche Plattform für die IT-Vernetzung in der Gesundheitsversorgung

18. März 2019 | von

Für die IT-Vernetzung in der Gesundheitsversorgung haben mehrere mitteldeutsche Unternehmen das Projekt „Health.connect“ gegründet. Durch die geplante Plattform soll die Nutzung der elektronischen Fallakte (eFA) ermöglicht werden. Diese speichert im Gegensatz zur elektronischen Patientenakte (ePA) die Daten nur fallweise und zeitlich begrenzt. Zudem werden die Daten nur dezentral gespeichert. Die Plattform soll ermöglichen die verschiedenen Schnittstellen, Services und Apps mit einander zu verbinden. Dadurch sollen die Abläufe im Gesundheitswesen verbessert und revisionssicher nachvollzogen werden.

Frank Richter, geschäftsführender Gesellschafter der EWERK-Gruppe, erklärt, dass dabei auf die bereits bestehende Sicherheitsinfrastruktur für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte aufgebaut werden soll. Dadurch dass die internationalen Standards im Gesundheitswesen verwendet werden, sollen weitere Partnerschaften ermöglicht werden.  

Quelle: https://www.egovernment-computing.de/healthconnect-plattform-soll-it-systeme-verbinden-a-809872/, 18. März 2019