Kategorie: ‘Patienten’
Telemedizin Pilotprojekt „Telemedizin-Assistenz“ für Entlastung von Ärzten
Bei dem nach dem Sommer anlaufenden Pilotprojekt „Telemedizin-Assistenz“ in Rheinland-Pfalz werden voraussichtlich alle Krankenkassen teilnehmen. Dies bringt insbesondere einen Vorteil für die teilnehmenden Ärzte, da diese so nicht zwischen Patienten differenzieren müssen.
Bei dem Projekt ist es geplant, dass geschulte Assistenten zu Patienten nach Hause gehen um Vitaldaten zu erfassen, die von Ärzten gesichtet und bewertet werden können. Somit entlaste das Projekt Ärzte und erspare Patienten Wege. Weiterhin könne so die ärztliche Versorgung auf dem Land in Zukunft sichergestellt werden.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103845/Alle-Kassen-bei-Telemedizinpilotprojekt-im-Boot, 20. Juni 2019
Verordnete Gesundheits-Apps können zu Milliardenkosten führen
Der AOK-Bundesverband warnt vor hohen Folgekosten und Gefahren für Patienten, die durch das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) anfallen können. Insbesondere seien Gesundheitsapps, die Ärzte verordnen sollen eine Gefahr, weil diese ohne ausreichende Überprüfung ihres Gesundheitsnutzens von den Kassen übernommen werden sollen und das zu einem von den Herstellern festgesetzten Preis. Hinzu komme, dass die Hersteller angesichts beliebig wählbarer Produktzyklen jedes Jahr „neue“ Produkte auf den Markt bringen können, um so den Preisverhandlungen aus dem Weg zu gehen. So entstehe ein erhebliches Kostenrisiko für die gesetzlich Versicherten.
Der AOK-Bundesverband schlägt vor, dass der Preis der digitalen Anwendungen analog zum Hilfsmittelbereich in wettbewerblichen Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Anbietern durchgeführt wird. Weiterhin müsse es eine Verpflichtung zu Studien über die Nützlichkeit der digitalen Anwendungen geben.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103781/AOK-rechnet-mit-Milliardenkosten-durch-verordnete-Gesundheits-Apps, 14. Juni 2019
Digitalisierung für eine bessere Versorgung von Pflegebedürftigen
Der Pflegebevollmächtige der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, sieht in der Digitalisierung eine Chance für eine bessere Versorgung der Pflegebedürftigen. Eine verbesserte Vernetzung, beispielsweise zwischen Hausarzt und Pflegekräften durch eine elektronische Patientenakte (ePA), könne Einlieferungen ins Krankenhaus erheblich verringern. Weiterhin seien auch digitale Entlassbriefe im Krankenhaus sinnvoll. In erster Linie sollen digitale Hilfsmittel und Apps Patienten dienen und zugleich Fachkräfte entlasten. Entlastungen seien bei der Dokumentation, Abrechnung sowie Dienst- und Tourenplanung möglich. Weiterhin könnten ländliche Pflegeheime Videokonferenzen nutzen, um Untersuchungen durch den Hausarzt durchführen zu lassen. Dies könne die Patientenzufriedenheit erhöhen und Kosten senken.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103655/Pflegebeauftragter-preist-Chancen-der-Digitalisierung, 6. Juni 2019
Eingeschränkte Patientenrechte bei Einführung der elektronischen Patientenakte
Bei der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) 2021 wird es entscheidende technische Einschränkungen geben. Den Patienten wird es am Anfang nicht möglich sein zu entscheiden, welche persönlichen Informationen der Arzt, Apotheker oder Therapeut sehen darf und welche nicht. Somit bestehen für die Patienten zwei Möglichkeiten für den Umgang mit ihren Daten. Sie können verbieten, dass Untersuchungsdaten in die Akte geschickt werden oder sie verbieten einzelnen Parteien den Zugriff auf die Akte. In beiden Fällen bedeutet dies eine starke Einschränkung der Nützlichkeit der Verwendung der ePA.
Gematik erklärt, dass die differenzierte Rechtevergabe in Folgestufen umgesetzt werden solle. Grund für die technischen Abstriche sei die, vom Bundesgesundheitsminister gesetzte, kurze Frist zur Umsetzung. Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass die Entscheidung der Weitergabe der Daten bei dem Patienten liege und freiwillig sei. Jedoch sehen die Grünen in der anfänglichen Einschränkung der Patientenrechte ein Problem für die Akzeptanz der ePA.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103226/Elektronische-Patientenakte-soll-zunaechst-mit-eingeschraenkten-Patientenrechten-kommen, 24. Mai 2019
Apotheker wollen Web-App zur Verwaltung elektronischer Rezepte bereitstellen
Apotheker wollen allen Patienten eine „kostenfreie, wettbewerbsneutrale und leicht bedienbare Web-App“ für den Umgang mit E-Rezepten anbieten. Hierbei sollen die Möglichkeiten bestehen das Rezept einzusehen, in jeder beliebigen Apotheke einzulösen und nachzufragen, ob das Arzneimittel vorrätig ist. Außerdem seien Zusatzfunktionen wie eine Erinnerung an das Ablaufdatum oder die Einnahme vorgesehen. Die erste Version soll Ende 2019 oder Anfang 2020 herauskommen. Damit bietet der DAV die erste einheitliche Lösung für die Verwendung der E-Rezepte.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102940/Apotheker-entwickeln-Web-App-zur-Verwaltung-elektronischer-Rezepte, 13. Mai 2019
Sicherheitslücken bei mobilem Authentifizierungsverfahren für elektronische Patientenakte
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik betrachtet das für Smartphones vorgesehene Authentifizierungsverfahren für die elektronische Patientenakte (ePA) als „neuralgischen Punkt für die gesamte nachfolgende Sicherheitskette“. Würde der Schlüsselgenerierungsdienst überwunden, könne sowohl auf die kryptografischen Mittel als auch die Inhalte der Patientenakte zugegriffen werden. Weiterhin sei durch das alternative Authentifizierungsverfahren „al.vi“, welches einen Zugriff auf die Gesundheitsdaten ohne die elektronische Gesundheitskarte vorsieht, eine „starke Authentifizierung der elektronischen Gesundheitskarte“ nicht mehr vorgesehen, sodass die Gesamtsicherheit des Systems deutlich verringert wird. Experten kritisieren, dass sich die Sicherheitsleistungen in die Implementierungsverantwortung der Hersteller verlagert und die exklusive Datenhoheit des Versicherten auf seinen medizinischen Daten aufgelöst werden würde.
Datenschützer sehen außerdem ein juristisches Problem. Durch eine fehlende rechtliche Klarstellung würde die Möglichkeit eröffnet werden, dass strafrechtliche Ermittlungen Gesundheitsdaten erheben dürfen, weil sich die ePA nicht im Gewahrsam des zeugnisverweigerungsberechtigten Arztes befinde.
Das BMG weist darauf hin, dass es neben dem „al.vi“ noch drei weitere Zugriffsmöglichkeiten für die ePA geben soll. Beispielsweise soll es einen Zugriff am Smartphone mittels elektronischer Gesundheitskarte über die NFC-Schnittstelle geben.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102771/Behoerde-sieht-Sicherheitsluecken-bei-mobilem-Authentifizierungsverfahren-fuer-elektronische-Patientenakte, 7. Mai 2019
Elektronische Patientenakte für eine bessere Medizin?
Zum 1. Mai ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz in Kraft getreten. Es beinhaltet die Vorgabe, dass die Krankenkassen ihren Versicherten ab dem 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten müssen. Die Ärzteschaft sehe die Potenziale von digitalen Hilfsmitteln. Die ePA könne hierbei als Lackmus-Test fungieren, der anzeigt, ob eine tatsächliche Verbesserung erzielt werden kann. Peter Bobbert, Mitglied des MB-Bundesvorstands, merkt jedoch an, dass es fraglich sei, ob es sinnvoll ist, dass nur Krankenkassen eine ePA anbieten dürfen. Ulrich Frei, Ärztlicher Direktor der Charité, kritisiert, dass die Patienten selber entscheiden dürfen, welche Informationen in der Akte einzusehen sind. Dadurch seien die Informationen nicht vollständig und konsistent. Nur durch eine vollständige und verlässliche Datengrundlage könne ein Mehrwert aus der ePA gezogen werden. Das Gesundheitsministerium schaffe zurzeit regulatorische Lösungen, damit Pilotprojekte mit der ePA und dem E-Rezept durchgeführt werden können.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102767/Elektronische-Patientenakte-ist-Lackmus-Test-fuer-bessere-Medizin, 2. Mai 2019
Die Gewinner und mögliche Verlierer der Digitalisierung
Wenn die Digitalisierung zielgerichtet und sinnvoll vorangetrieben wird, können einige Parteien als Gewinner der Digitalisierung hervorgehen.
Bei optimaler Nutzung der neuen digitalen Instrumente könnten für Patienten Mehrfachuntersuchungen verringert und eine verbesserte Arzneimitteltherapiesicherheit ermöglicht werden. Durch diese direkten Verbesserungen könnten indirekt auch die Kosten und damit die Beitragszahlungen gesenkt werden. Weiterhin würde die Forschung von den gespeicherten und ihnen zur Verfügung gestellten Daten profitieren. Allerdings sei dies auch mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und damit möglichen Nachteilen für die Versicherten verbunden. Nicht zuletzt würden auch Finanzinvestoren von der Digitalisierung profitieren.
Dr. Franz Stadler sieht jedoch die Vorteile eher bei den großen Organisationen wie Krankenkassen wohingegen die Interessen der schwächeren Beteiligten (Apotheker, Patienten) zu kurz kommen würden.
Quelle: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/die-digitalisierung-und-ihre-gewinner-gastkommentar/, 16. April 2019
Krankenkassen warnen vor Debakel bei Einführung der elektronischen Patientenakte
Die Digitalisierungs-Vorgaben von Gesundheitsminister Jens Spahn erfahren wachsenden Widerstand seitens der Krankenkassen. Der Zeitdruck und die harten Sanktionen bei Nichteinhaltung der Fristen werden als kontraproduktiv empfunden. Die Krankenkassen sehen es weiterhin kritisch, dass das Angebot hochkompliziert und nur schwer nutzbar seien werde und dadurch für Enttäuschungen unter den Versicherten führen wird.
Die mobile Nutzung, die Spahn versprochen hat, werde nur als Notlösung funktionieren. Weiterhin sei die elektronische Patientenakte wegen fehlender Beachtung internationaler Standards nur in Deutschland verwendbar.
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/sorge-wegen-elektronischer-patientenakte-krankenkassen-warnen-vor-debakel-bei-digitalisierung/24169032.html, abgerufen am 8. April 2019
EKG-Funktion der Apple Watch kann keinen Arztbesuch ersetzen
Die Apple Watch 4 ist mit einer EKG Funktion ausgestattet. Diese kann zwar keinen Arztbesuch ersetzen, aber laut Professor Thomas Deneke, Sprecher der Arbeitsgruppe Rhythmologie der DGK, dabei helfen, relevante Herzrhythmusdaten aufzuzeichnen um so die Diagnostik zu unterstützen.
Voruntersuchungen zeigten, dass eine 95% Übereinstimmung bei dem mit der Smart Watch detektierten Vorhofflimmern und dem klinisch dokumentierten Vorhofflimmern bestehe. Es seien allerdings noch umfangreiche klinische Folgestudien notwendig, bevor auf Basis dieser Datenbasis konkrete Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden könnten.
Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Apple-Watch-kein-Ersatz-fuer-Arztbesuch-253814.html, 4. April 2019