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Kategorie: ‘Politik’

Bundeskabinett beschließt Entwurf der Krankenhausreform

27. Mai 2024 | von

Am 15.05.2024 verabschiedete das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf Lauterbachs zur Krankenhausreform. Ziele der Krankenhausreform sind die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung und Entbürokratisierung.

Die Behandlungsqualität wird dadurch verbessert, dass Kliniken auf bestimmte Leistungen spezialisiert werden und man somit den Fokus auf Qualität statt Quantität legt. So könne man Qualitätsdefizite vermeiden, da diese Kliniken keine Leistungen mehr vornehmen müssen, in denen sie nur wenig Erfahrung haben.

Auch die Vergütung soll sich ändern. Kliniken sollen in Zukunft Vorhaltepauschalen bekommen, anstatt pro Behandlung bezahlt zu werden. Krankenhäuser erhalten dann den Großteil ihres Geldes dafür, dass sie qualifiziertes Personal oder bestimmte medizinische Geräte haben, unabhängig von der Zahl der behandelten Fälle.

Lauterbachs Entwurf wird von den Ländern kritisiert. Man kann die Folgen der Reform noch nicht abschätzen, aber es wird befürchtet, dass vor allem Kliniken auf dem Land gefährdet sind. Kerstin von der Decken, Gesundheitsministerin in Schleswig-Holstein, äußerte sich und sagte, dass die Länder mehr Flexibilität bräuchten. Die Länder wollen noch einige Änderungen an der Reform durchsetzen, beispielsweise Ausnahmeregelungen zu Kliniken auf dem Land.

 

Quellen:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenhaus/krankenhausreform

https://www.sueddeutsche.de/politik/krankenhausreform-lauterbach-kabinett-gesetz-beschluss-widerstand-1.7251275

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/krankenhausreform-122.html

(zuletzt aufgerufen am 23.05.2024)

Lauterbachs Initiative: Gematik soll in eine Bundesagentur umgewandelt werden

27. Mai 2024 | von

Bundesgesundheitsminister Lauterbach setzt mit einem neuen Gesetz zur Digitalisierung des Gesundheitswesens ein klares Zeichen für den beschleunigten Einsatz des E-Rezepts. Die Gematik, bisher für die Telematik zuständig, wird in eine Digitalagentur umgewandelt, die vollständig dem Bund unterliegt. Diese Neuerung soll der Agentur mehr Autonomie und Entscheidungsbefugnis verleihen, um Prozesse effizienter zu gestalten. Ein entscheidender Schritt ist die Umstellung von freiwilligen auf verbindliche Maßnahmen. Zudem wird ein Kompetenzzentrum für Interoperabilität geschaffen, das Standards festlegt und die Einhaltung überprüft. Ein neues Konformitätsbewertungsverfahren soll sicherstellen, dass die technische Umsetzung den Qualitätsstandards entspricht. Patienten erhalten ein Recht auf Interoperabilität, und die Industrie erhält Klagebefugnis bei Problemen. Diese Initiative verspricht eine grundlegende Modernisierung des Gesundheitssektors durch eine effektivere digitale Infrastruktur.

Quellen: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/die-neue-digitalagentur-wird-ein-powerhouse-143530/

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/f-a-z-exklusiv-die-gematik-erhaelt-einen-neuen-namen-hoheitliche-befugnisse-und-mehr-zugriffe-auf-den-markt-19716592.html

Zuletzt aufgerufen am 14. 05. 2024

Ärztetag fordert dringende Verbesserungen an elektronischer Patientenakte

27. Mai 2024 | von

Auf dem 128. Ärztetag in Mainz äußerte die Ärzteschaft deutliche Bedenken über den aktuellen Funktionsumfang der elektronischen Patientenakte (ePA). Es wurde festgestellt, dass dringende Nachbesserungen erforderlich sind, um die ePA zu einer verlässlichen Grundlage für ärztliches Handeln zu machen. Ein mit großer Mehrheit angenommener Antrag betonte die Notwendigkeit, dass die ePA ärztliches Handeln auf der Basis valider und vollständiger Informationen über die Patientenvorgeschichte unterstützen sollte. Die geforderten Verbesserungen sollten mehr Transparenz im Behandlungsgeschehen schaffen, Dokumentationsaufwände minimieren und das Auffinden von Vorbefunden erleichtern. Kritisiert wurde unter anderem das Fehlen einer Volltextsuche, eines Virenscanners und eines ausreichenden Medikationsprozesses. Zusätzlich wurde bemängelt, dass es keine Möglichkeit gibt, kritische Befunde erst nach einer Einordnung in einem Arzt-Patient-Gespräch in die ePA einzustellen oder für den Patienten sichtbar zu machen. Zudem wurde festgestellt, dass die ePA nicht protokolliert, welche Inhalte für Ärzte zum Zugriffszeitpunkt einsehbar waren und welche Inhalte der Patient zum Zeitpunkt des Zugriffs verborgen hatte. In einem weiteren Antrag wurde die Beschränkung auf 25 Megabyte für hochgeladene Bilddateien als unpraktikabel kritisiert, insbesondere im Hinblick auf die steigende Verwendung von Bildmaterial in der Medizin. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass das PDF-A-Format bei Dokumenten zu Kompatibilitätsproblemen mit gängigen Praxisverwaltungs- und Klinikinformationssystemen führen könnte.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/151382/Aerztetag-verlangt-Nachbesserungen-an-elektronischer-Patientenakte

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/dav-fordert-nachbesserungen-bei-der-epa-145475/

Zuletzt aufgerufen am 14. 05. 2024

Bundesrat fordert mehr Flexibilität in der Arzneimittelversorgung

08. Mai 2024 | von

Der Bundesrat fordert von der Bundesregierung eine Strategie oder ein Gesetz, um die Versorgung mit Arzneimitteln, besonders bei Kindern und Jugendlichen, zu verbessern. Anlass hierfür war eine Initiative von Bayern und Baden-Württemberg, die auf die Knappheit von Kinderarzneimitteln im Winter 2022/23 aufmerksam machte.

Am 26.04.2024 stimmte der Bundesrat dem Antrag zu, den auch Nordrhein-Westfalen unterstützte. Um Engpässen entgegenzuwirken, solle man für Vor-Ort-Apotheken die Vorschriften für Import und Lagerhaltung von Arzneimitteln lockern. Somit sollen nicht nur Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken Medikamente länger lagern können, sondern auch bei öffentlichen Apotheken müsse nicht immer ein Personenbezug bestehen.

In Absprache mit dem Arzt oder der Ärztin sollen Apotheken von nicht vorrätigen Medikamenten abweichen dürfen, sofern sie nicht auf der Substitutionsausschlussliste stehen. Eine weitere Idee sei, dass Apotheken auf Grundlage einer Standardzulassung selber Fiebersäfte und -zäpfchen herstellen, um den steigenden Bedarf decken zu können.

Quellen:

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/04/26/bundesrat-will-mehr-flexibilitaet-in-der-arzneimittelversorgung

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bundesrat-fordert-mehr-flexibilitaet-fuer-apotheken-147042/

Neue Gesetze für Medizinforschung und Digitalisierung im Gesundheitswesen beschlossen: Was bedeutet das für Patienten und Ärzte?

02. Mai 2024 | von

Die Bundesregierung hat kürzlich wichtige Schritte unternommen, um die medizinische Forschung zu fördern und die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben. Am 27. März verabschiedete das Kabinett das Medizinforschungsgesetz mit dem Ziel, die Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen sowie die forschungsbezogenen Zulassungsverfahren für Arzneimittel, Medizinprodukte und Strahlenanwendungen zu beschleunigen und zu entbürokratisieren und gleichzeitig hohe Sicherheitsstandards für die Patienten zu gewährleisten. Die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland sollen verbessert werden.

Gleichzeitig treten zwei Digitalisierungsgesetze in Kraft, die die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und den Umgang mit Gesundheitsdaten regeln. Ärzte sind verpflichtet, elektronische Rezepte auszustellen, andernfalls drohen Sanktionen. Bis zum 15. Januar 2025 sollen gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA erhalten, sofern sie dem nicht aktiv widersprechen. Die Krankenkassen erhalten über ihre ePA-Anwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur Zugriff auf das E-Rezept, wodurch eigene E-Rezept-Anwendungen überflüssig werden.

Ab dem 15. Januar 2025 müssen Apotheken die Medikationspläne aktualisieren und zeitnah im elektronischen Medikationsplan (eMP) des Versicherten speichern. Der Zugriff der Apotheken ist auf drei Tage begrenzt, es sei denn, es erfolgt eine Verlängerung mit dem Versicherten. Das Gesetz ermöglicht auch Maßnahmen der assistierten Telemedizin, darunter die Beratung über telemedizinische Leistungen und die Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen.

Die Praxen müssen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen, dass sie in der Lage sind, digitale Rezepte auszustellen und zu übermitteln, andernfalls droht eine pauschale Kürzung der Vergütung um 1%. Darüber hinaus können Krankenkassen ihre Versicherten auf Basis der vorhandenen Daten auf individuelle Gesundheitsrisiken hinweisen.

Quellen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundesregierung-beschliesst-medizinforschungsgesetz-pm-27-03-2024.html 

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/digitalgesetze-treten-morgen-in-kraft-146402/ 

zuletzt aufgerufen am 05.04.2024

Testphase für elektronische Betäubungsmittelrezepte geplant

04. April 2024 | von

Seit dem 01.01.2024 ist das E-Rezept verpflichtend für Ärztinnen und Ärzte und wird in vielen Bereiche verwendet. Bisher sind elektronische Verordnungen für Betäubungsmittel (BtM) noch nicht möglich.

Ein Referentenentwurf zur Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung sieht jedoch eine Testphase für elektronische BtM-Rezepte ab dem 01.10.2024 vor. Da Hamburg und Franken Modellregionen für die Telematikinfrastruktur sind, könne man davon ausgehen, dass in diesen Regionen auch das elektronische BtM-Rezept getestet wird. Ab dem 01.07.2025 soll die BtM-Verordnung rein elektronisch ablaufen.

Quelle:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/149624/Testphase-fuer-elektronische-Betaeubungsmittelrezepte-ab-Oktober-geplant

(zuletzt aufgerufen am 15.03.2024)

EU-Gesundheitsausschuss stimmt für EU-Pharmapaket

04. April 2024 | von

Der Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des EU-Parlaments hat am 19.03. die Entwürfe für das EU-Pharmapaket mit Mehrheit angenommen. Ziel dabei sei es, die Regelungen bezüglich Patent- und Unterlagenschutz bei neu auf den Markt gebrachten Arzneimitteln komplexer zu machen, indem man Anreizsysteme schaffe.

Der Unterlagenschutz solle von sechs auf siebeneinhalb Jahre erhöht werden und um ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn das Arzneimittel einen ungedeckten medizinischen Bedarf bedient. Es gibt noch weitere Regelungen um den Unterlagenschutz zu verlängern, jedoch wurde eine Obergrenze von 8,5 Jahren für die kombinierte Datenschutzfrist festgelegt.

Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI) kritisiert den Entwurf und sagt, dass die Vorschläge noch nicht ausreichen würden, um Europa als einen attraktiven Standort für die Industrie darzustellen. Er stellt auch die vorgeschlagene Umweltverträglichkeitsprüfung in Frage, da es fraglich sei, ob sich der Mehraufwand für die Unternehmen lohnen würde.

 

Quelle:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/150085/EU-Gesundheitsausschuss-stimmt-fuer-Pharmapaket

(zuletzt aufgerufen am 01.04.2024)

Schaffung des European Health Data Space (EHDS)

04. April 2024 | von

Die Vertreter des EU-Parlaments und des Rates einigten sich am 15.03.2024 auf die Details des Gesetzesentwurfs zur Schaffung des European Health Data Space (EHDS). Somit können Patientinnen und Patienten von überall in der EU auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen. Dabei kann man Medikationspläne, Laborergebnisse etc. vom Smartphone oder der elektronischen Gesundheitskarte aufrufen und mit Ärzten teilen.

Patientinnen und Patienten können dabei selber entscheiden, wer auf die Daten zugreifen darf und welche Daten geheim bleiben sollen. Zum Schutz der Daten gehört auch, dass diese nicht zu Werbezwecken oder für Entscheidungen von Versicherungen oder Arbeitgebern genutzt werden dürfen.

Der EU-Gesundheitsdatenraum sei zudem auch wichtig für die Forschung. Durch die Sekundärnutzung der Daten in anonymisierter Form können Forscherinnen und Forscher diese Daten nutzen.

 

Quelle:

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/eu-einigung-ermoeglicht-europaweiten-e-rezept-abruf-146158/

(zuletzt aufgerufen am 01.04.2024)

Drei Monate E-Rezept-Pflicht: Technische Herausforderungen und Nutzungstrends

04. April 2024 | von

Seit der Einführung der E-Rezeptpflicht vor drei Monaten kämpfen Arztpraxen, Apotheken und Patienten immer wieder mit technischen Problemen, die den reibungslosen Ablauf behindern. Trotz der Hoffnung auf eine effizientere Verschreibung und Abrechnung von Arzneimitteln sehen sich viele Beteiligte immer wieder mit Herausforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit der technischen Infrastruktur und der elektronischen Signatur, konfrontiert.

Eine nicht repräsentative Umfrage der KV Rheinland-Pfalz unter ihren Mitgliedern ergab, dass 65 Prozent von Schwierigkeiten berichten, wobei über 62 Prozent Probleme mit der technischen Infrastruktur und rund 80 Prozent einen erheblichen Zeitaufwand für die Aufklärung der Patienten über das E-Rezept angaben.

Ein weiteres Problem liegt im Prozess: Ärzte geben Rezepte oft erst mit Verzögerung frei, was dazu führt, dass die Apotheken die Rezepte erst verspätet auf der Versichertenkarte abrufen können. Viele Patienten, die direkt nach dem Arzttermin in die Apotheke kommen, müssen deshalb auf ihr Medikament warten.

Trotz dieser Schwierigkeiten ist eine steigende Nutzung des E-Rezepts zu verzeichnen: Im Januar 2024 wurden bereits 69 % der eingelösten Rezepte in diesem Format ausgestellt. Dennoch gibt es Verbesserungsmöglichkeiten, insbesondere im Bereich der Pflegeeinrichtungen, wo die Einführung des E-Rezepts die Versorgung weiter verbessern könnte.

Quellen: https://www.stern.de/gesellschaft/regional/rheinland-pfalz-saarland/digitalisierung–drei-monate-e-rezept-pflicht–kampf-mit-technik-problemen-34590128.html 

https://www.volksfreund.de/region/rheinland-pfalz/drei-monate-e-rezept-pflicht-kampf-mit-technik-problemen_aid-109900059 zuletzt aufgerufen am 04.04.2024

Beschluss des Medizinforschungsgesetzes

04. April 2024 | von

Am 27.03.2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Medizinforschungsgesetzes beschlossen. Ziel des Gesetzes sei es, die Erforschung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland zu stärken. Dabei sollen die hohen Standards zur Sicherheit von Patientinnen und Patienten weiterhin gewährleistet sein.

Um dies zu erreichen, hat das Bundesgesundheitsministerium wichtige Maßnahmen festgelegt. Zum einen werde man die Zusammenarbeit der Arzneimittelzulassungsbehörden optimieren. Zum anderen ermögliche man dezentrale klinische Prüfungen außerhalb der Prüfzentren. Für besonders komplexe oder eilige Verfahren wird eine spezialisierte Ethik-Kommission eingerichtet.

Das Gesetz umfasst auch einen Teil, der sich mit Maßnahmen zu Strahlenanwendungen beschäftigt.

 

Quelle:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundesregierung-beschliesst-medizinforschungsgesetz-pm-27-03-2024.html

(zuletzt aufgerufen am 04.04.2024)