Die Einführung des E-Rezepts für Privatversicherte
Seit Anfang des Jahres sind Ärzte in Deutschland dazu verpflichtet, elektronische Rezepte (E-Rezepte) auszustellen, nicht nur für gesetzlich Versicherte, sondern auch für Privatversicherte. Das E-Rezept bietet eine digitale Alternative zu herkömmlichen Papierrezepten und wird derzeit in Arztpraxen und Apotheken technisch implementiert. Während gesetzlich Versicherte das E-Rezept obligatorisch nutzen müssen, bleibt es für Privatversicherte optional. Sie können selbst entscheiden, ob sie es verwenden möchten oder nicht.
Ein Vorteil des E-Rezepts für Privatversicherte ist die Möglichkeit, Kostenbelege von Medikamenten direkt in der E-Rezept-App einzusehen und zur Erstattung an ihre private Krankenversicherungs-App weiterzuleiten. Ab 2025 soll das E-Rezept für Privatversicherte mit einer elektronischen Patientenakte verknüpft werden, was eine nahtlose Verwaltung von medizinischen Daten ermöglicht.
Anders als gesetzlich Versicherte, die ihre Krankenkassenkarte verwenden, müssen Privatversicherte das E-Rezept in der Apotheke mithilfe digitaler Identitäten einlösen, die von ihrer privaten Krankenversicherung bereitgestellt werden. Sie können das E-Rezept entweder in der Apotheke vor Ort oder von zu Hause aus über die entsprechende App einlösen. Zudem können sie den aktuellen Status ihres Rezepts in der E-Rezept-App überprüfen, um zu sehen, ob es bereits eingelöst wurde oder von der Arztpraxis signiert wurde.
Quelle: https://www.pkv.de/verband/presse/meldungen/jeder-versicherte-entscheidet-selbst-ob-er-das-e-rezept-nutzt/ (letzter Zugriff am 22. 04. 2024)
Hindernisse und Chancen bei honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen
Pharmazeutische Dienstleistungen, die über die reine Abgabe von Arzneimitteln hinausgehen, eröffnen neue Perspektiven für eine ganzheitliche Patientenbetreuung. Im Mittelpunkt steht die Sicherheit des Patienten und nicht nur Verordnung und Abgabe von Arzneimitteln.
Ein herausragendes Beispiel ist das Medikationsmanagement, bei dem nicht nur einzelne Medikamente, sondern die gesamte Medikation im Mittelpunkt steht. Diese Art der Betreuung erfordert eine eigene Vergütung, die nicht an den Preis der verabreichten Arzneimittel gekoppelt ist. Im Gegensatz zur ärztlichen Verordnung wird diese Betreuung nicht vom Arzt, sondern vom Patienten selbst initiiert.
Trotz des Potenzials, das in diesen honorierten Dienstleistungen steckt, zeigen sich die Apotheken zurückhaltend. Im dritten Quartal 2023 wurde nur etwa ein Zehntel der zur Verfügung stehenden Mittel für diese Leistungen genutzt. Ein wesentlicher Grund dafür ist der Personalmangel, der es den Apotheken erschwert, solche umfassenden Betreuungsleistungen anzubieten.
In dieser Zurückhaltung liegen aber auch Chancen. Durch die Überwindung dieser Hemmnisse und die verstärkte Nutzung honorierter pharmazeutischer Dienstleistungen können Apotheken einen deutlichen Mehrwert für ihre Kunden schaffen. Eine ganzheitliche Betreuung, die über die reine Abgabe von Arzneimitteln hinausgeht, kann nicht nur die Gesundheit und das Wohlbefinden der Patienten verbessern, sondern auch zur Effizienzsteigerung im Gesundheitswesen beitragen.
Neue Wege im Gesundheitswesen: E-Rezepte über Krankenkassen-Apps
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen nimmt weiter Fahrt auf, wie die jüngsten Entwicklungen im Bereich des E-Rezepts zeigen. Die Techniker Krankenkasse (TK) hat einen wichtigen Schritt getan und bei der Gematik die Zulassung für die Integration des E-Rezepts in die TK-App beantragt. Diese Funktion wird voraussichtlich im zweiten Quartal dieses Jahres zur Verfügung stehen.
Die Möglichkeit, Rezepte über die App der Krankenkasse einzulösen, stellt einen großen Fortschritt dar, da die Versicherten damit ihre Rezepte selbst einsehen können. Diese Möglichkeit besteht über die herkömmliche Krankenversicherungskarte nicht.
Ein wesentlicher Vorteil dieser Integration ist die hohe Nutzerzahl der Krankenkassen-Apps im Vergleich zur Gematik-App. Während nur wenige Versicherte die Gematik-App nutzen, haben bereits rund 6 Millionen Versicherte die TK-App heruntergeladen. Die Integration des E-Rezepts in die Apps der Krankenkassen bietet den Versicherten die Möglichkeit, alles an einem Ort zu haben und einen umfassenden Überblick über ihre Gesundheitsdaten zu erhalten.
Quellen: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/03/28/tk-beantragt-zulassung-bei-gematik
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/tk-will-e-rezept-in-app-integrieren-146420/
zuletzt aufgerufen am 05.04.2024
Neue Gesetze für Medizinforschung und Digitalisierung im Gesundheitswesen beschlossen: Was bedeutet das für Patienten und Ärzte?
Die Bundesregierung hat kürzlich wichtige Schritte unternommen, um die medizinische Forschung zu fördern und die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben. Am 27. März verabschiedete das Kabinett das Medizinforschungsgesetz mit dem Ziel, die Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen sowie die forschungsbezogenen Zulassungsverfahren für Arzneimittel, Medizinprodukte und Strahlenanwendungen zu beschleunigen und zu entbürokratisieren und gleichzeitig hohe Sicherheitsstandards für die Patienten zu gewährleisten. Die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland sollen verbessert werden.
Gleichzeitig treten zwei Digitalisierungsgesetze in Kraft, die die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und den Umgang mit Gesundheitsdaten regeln. Ärzte sind verpflichtet, elektronische Rezepte auszustellen, andernfalls drohen Sanktionen. Bis zum 15. Januar 2025 sollen gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA erhalten, sofern sie dem nicht aktiv widersprechen. Die Krankenkassen erhalten über ihre ePA-Anwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur Zugriff auf das E-Rezept, wodurch eigene E-Rezept-Anwendungen überflüssig werden.
Ab dem 15. Januar 2025 müssen Apotheken die Medikationspläne aktualisieren und zeitnah im elektronischen Medikationsplan (eMP) des Versicherten speichern. Der Zugriff der Apotheken ist auf drei Tage begrenzt, es sei denn, es erfolgt eine Verlängerung mit dem Versicherten. Das Gesetz ermöglicht auch Maßnahmen der assistierten Telemedizin, darunter die Beratung über telemedizinische Leistungen und die Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen.
Die Praxen müssen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen, dass sie in der Lage sind, digitale Rezepte auszustellen und zu übermitteln, andernfalls droht eine pauschale Kürzung der Vergütung um 1%. Darüber hinaus können Krankenkassen ihre Versicherten auf Basis der vorhandenen Daten auf individuelle Gesundheitsrisiken hinweisen.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/digitalgesetze-treten-morgen-in-kraft-146402/
zuletzt aufgerufen am 05.04.2024
Testphase für elektronische Betäubungsmittelrezepte geplant
Seit dem 01.01.2024 ist das E-Rezept verpflichtend für Ärztinnen und Ärzte und wird in vielen Bereiche verwendet. Bisher sind elektronische Verordnungen für Betäubungsmittel (BtM) noch nicht möglich.
Ein Referentenentwurf zur Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung sieht jedoch eine Testphase für elektronische BtM-Rezepte ab dem 01.10.2024 vor. Da Hamburg und Franken Modellregionen für die Telematikinfrastruktur sind, könne man davon ausgehen, dass in diesen Regionen auch das elektronische BtM-Rezept getestet wird. Ab dem 01.07.2025 soll die BtM-Verordnung rein elektronisch ablaufen.
Quelle:
(zuletzt aufgerufen am 15.03.2024)
EU-Gesundheitsausschuss stimmt für EU-Pharmapaket
Der Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des EU-Parlaments hat am 19.03. die Entwürfe für das EU-Pharmapaket mit Mehrheit angenommen. Ziel dabei sei es, die Regelungen bezüglich Patent- und Unterlagenschutz bei neu auf den Markt gebrachten Arzneimitteln komplexer zu machen, indem man Anreizsysteme schaffe.
Der Unterlagenschutz solle von sechs auf siebeneinhalb Jahre erhöht werden und um ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn das Arzneimittel einen ungedeckten medizinischen Bedarf bedient. Es gibt noch weitere Regelungen um den Unterlagenschutz zu verlängern, jedoch wurde eine Obergrenze von 8,5 Jahren für die kombinierte Datenschutzfrist festgelegt.
Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI) kritisiert den Entwurf und sagt, dass die Vorschläge noch nicht ausreichen würden, um Europa als einen attraktiven Standort für die Industrie darzustellen. Er stellt auch die vorgeschlagene Umweltverträglichkeitsprüfung in Frage, da es fraglich sei, ob sich der Mehraufwand für die Unternehmen lohnen würde.
Quelle:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/150085/EU-Gesundheitsausschuss-stimmt-fuer-Pharmapaket
(zuletzt aufgerufen am 01.04.2024)
Schaffung des European Health Data Space (EHDS)
Die Vertreter des EU-Parlaments und des Rates einigten sich am 15.03.2024 auf die Details des Gesetzesentwurfs zur Schaffung des European Health Data Space (EHDS). Somit können Patientinnen und Patienten von überall in der EU auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen. Dabei kann man Medikationspläne, Laborergebnisse etc. vom Smartphone oder der elektronischen Gesundheitskarte aufrufen und mit Ärzten teilen.
Patientinnen und Patienten können dabei selber entscheiden, wer auf die Daten zugreifen darf und welche Daten geheim bleiben sollen. Zum Schutz der Daten gehört auch, dass diese nicht zu Werbezwecken oder für Entscheidungen von Versicherungen oder Arbeitgebern genutzt werden dürfen.
Der EU-Gesundheitsdatenraum sei zudem auch wichtig für die Forschung. Durch die Sekundärnutzung der Daten in anonymisierter Form können Forscherinnen und Forscher diese Daten nutzen.
Quelle:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/eu-einigung-ermoeglicht-europaweiten-e-rezept-abruf-146158/
(zuletzt aufgerufen am 01.04.2024)
Drei Monate E-Rezept-Pflicht: Technische Herausforderungen und Nutzungstrends
Seit der Einführung der E-Rezeptpflicht vor drei Monaten kämpfen Arztpraxen, Apotheken und Patienten immer wieder mit technischen Problemen, die den reibungslosen Ablauf behindern. Trotz der Hoffnung auf eine effizientere Verschreibung und Abrechnung von Arzneimitteln sehen sich viele Beteiligte immer wieder mit Herausforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit der technischen Infrastruktur und der elektronischen Signatur, konfrontiert.
Eine nicht repräsentative Umfrage der KV Rheinland-Pfalz unter ihren Mitgliedern ergab, dass 65 Prozent von Schwierigkeiten berichten, wobei über 62 Prozent Probleme mit der technischen Infrastruktur und rund 80 Prozent einen erheblichen Zeitaufwand für die Aufklärung der Patienten über das E-Rezept angaben.
Ein weiteres Problem liegt im Prozess: Ärzte geben Rezepte oft erst mit Verzögerung frei, was dazu führt, dass die Apotheken die Rezepte erst verspätet auf der Versichertenkarte abrufen können. Viele Patienten, die direkt nach dem Arzttermin in die Apotheke kommen, müssen deshalb auf ihr Medikament warten.
Trotz dieser Schwierigkeiten ist eine steigende Nutzung des E-Rezepts zu verzeichnen: Im Januar 2024 wurden bereits 69 % der eingelösten Rezepte in diesem Format ausgestellt. Dennoch gibt es Verbesserungsmöglichkeiten, insbesondere im Bereich der Pflegeeinrichtungen, wo die Einführung des E-Rezepts die Versorgung weiter verbessern könnte.
https://www.volksfreund.de/region/rheinland-pfalz/drei-monate-e-rezept-pflicht-kampf-mit-technik-problemen_aid-109900059 zuletzt aufgerufen am 04.04.2024
Beschluss des Medizinforschungsgesetzes
Am 27.03.2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Medizinforschungsgesetzes beschlossen. Ziel des Gesetzes sei es, die Erforschung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland zu stärken. Dabei sollen die hohen Standards zur Sicherheit von Patientinnen und Patienten weiterhin gewährleistet sein.
Um dies zu erreichen, hat das Bundesgesundheitsministerium wichtige Maßnahmen festgelegt. Zum einen werde man die Zusammenarbeit der Arzneimittelzulassungsbehörden optimieren. Zum anderen ermögliche man dezentrale klinische Prüfungen außerhalb der Prüfzentren. Für besonders komplexe oder eilige Verfahren wird eine spezialisierte Ethik-Kommission eingerichtet.
Das Gesetz umfasst auch einen Teil, der sich mit Maßnahmen zu Strahlenanwendungen beschäftigt.
Quelle:
(zuletzt aufgerufen am 04.04.2024)
Arzneimitteltherapiesicherheit durch Digitalisierung
Die Koordinierungsgruppe AMTS (Arzneimitteltherapiesicherheit) entstand 2008 und beschäftigt sich unter anderem damit, Patientinnen und Patienten vor unnötigen Risiken zu schützen. Das Hauptziel der Gruppe ist eine Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit. In dem Gremium sind das Bundesministerium für Gesundheit, die Ärzte- und Apothekerschaft, Patientenverbände und weitere Akteure vertreten.
Bei ihrer 50. Sitzung am 29.02.2024 hat die Vorsitzende der Koordinierungsgruppe besonders hervorgehoben, dass die Einführung der elektronischen Patientenakte, des E-Rezeptes und des elektronischen Medikationsplanes entscheidend für die Optimierung des Medikationsprozesses werde. Dadurch könne man auch Medikationsfehler verhindern. Somit spielt die Digitalisierung des Gesundheitssystems eine wichtige Rolle für die Sicherheit der Arzneimitteltherapie.
Ziel sei ein interprofessionelles Miteinander, um sowohl das Vertrauen des medizinischen, pharmazeutischen und pflegerischen Personals als auch das der Patientinnen und Patienten zu erlangen. Diese Thematik wird im Oktober 2024 beim „Deutschen Kongress für Patientensicherheit bei medikamentöser Therapie“ weiter besprochen.
Quellen:
(zuletzt aufgerufen am 12.03.2024)