Apotheker und Sozialverbände warnen vor Abschaffung gedruckter Beipackzettel
Apotheker und Sozialverbände in Deutschland lehnen Pläne der EU-Kommission ab, gedruckte Beipackzettel für Medikamente künftig schrittweise durch digitale Varianten per QR-Code und Smartphone zu ersetzen. Hintergrund ist eine geplante Reform des europäischen Arzneimittelrechts, mit der die Versorgungssicherheit verbessert und der Pharmasektor wettbewerbsfähiger gemacht werden soll. Digitale Beipackzettel sollen helfen, Lieferengpässe flexibler zu managen, Kosten zu senken und die Umwelt zu entlasten. Zudem bieten sie Vorteile wie mehrsprachige Inhalte, barrierefreie Formate für Sehbehinderte sowie die Möglichkeit, Bilder und Videos einzubinden.
Trotz dieser Vorteile warnen Kritiker vor negativen Folgen einer vollständigen Digitalisierung. Der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Thomas Preis, betont, elektronische Packungsbeilagen könnten die gedruckten nur ergänzen, nicht ersetzen. Jeder müsse sich barrierefrei über Medikamente informieren können, insbesondere in Notfällen. Viele ältere Menschen hätten keinen Zugang zu digitalen Geräten. Zudem dürften Apotheken und Arztpraxen nicht zusätzlich belastet werden, etwa durch den Ausdruck digitaler Beipackzettel.
Auch die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, spricht sich für ein „gedruckt und digital“-Modell aus. Alle Patientinnen und Patienten müssten weiterhin einen rechtlichen Anspruch auf eine Papierbeilage haben, damit niemand ausgeschlossen werde. Gleichzeitig erkennt sie die Vorteile digitaler Formate an – insbesondere für sehbehinderte und blinde Menschen, die auf barrierefreie elektronische Informationen angewiesen sind.
In mehreren EU-Staaten, darunter Frankreich, warnen bereits Verbraucher- und Patientenschützer vor dem möglichen Verschwinden der gedruckten Packungsbeilage, das ihrer Ansicht nach zu einer Digitalkluft im Gesundheitswesen führen könnte.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/warnungen-vor-dem-ende-gedruckter-beipackzettel-157993/
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DAK-Gesundheit informiert über pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken
Die DAK-Gesundheit startet eine Informationskampagne, um ihre Versicherten über pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) in Apotheken aufzuklären. Auf einer eigens eingerichteten Webseite erklärt die Apothekerin Dr. Nina Griese-Mammen, Abteilungsleiterin für wissenschaftliche Evaluation bei der ABDA, welche Beratungsangebote es gibt, wer Anspruch darauf hat und wie sie zur Patientensicherheit beitragen.
Pharmazeutische Dienstleistungen sind kostenlose, vertiefte Beratungen in Apotheken, die über das übliche Beratungsgespräch hinausgehen. Sie richten sich an Patientinnen und Patienten mit besonderen Bedürfnissen in der Arzneimitteltherapie, etwa bei Inhalationsproblemen, Polymedikation, nach Organtransplantationen oder bei oraler Krebstherapie. Zudem gehört auch das Blutdruckmessen zu den fünf derzeit angebotenen pDL. Diese sollen helfen, Arzneimittel sicherer und wirksamer einzunehmen und so die Therapiesicherheit und Behandlungsqualität zu verbessern.
Griese-Mammen betont im Interview mit DAK-Patientensicherheitsbeauftragter Dr. Viola Sinirlioglu, dass die Krankenkassen die Kosten vollständig übernehmen und Versicherte die Dienstleistungen niedrigschwellig direkt in der Apotheke in Anspruch nehmen können, ohne vorherige Anmeldung oder bürokratische Hürden. Ziel sei es, Patientinnen und Patienten im Umgang mit ihren Medikamenten zu stärken und Fehlanwendungen zu vermeiden.
Während die DAK-Gesundheit das Angebot aktiv bewirbt, hatten andere Krankenkassen in der Vergangenheit Skepsis gegenüber den pDL geäußert oder deren Nutzen infrage gestellt – insbesondere beim Blutdruckmessen. Trotz dieser Kritik sieht die DAK in den pharmazeutischen Dienstleistungen einen wichtigen Schritt, um Versorgungsqualität und Patientensicherheit in der Arzneimitteltherapie nachhaltig zu fördern und die Rolle der Apotheken vor Ort zu stärken.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/dak-informiert-ueber-pdl/
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ePA 3.0.5: Neue Funktionen für mehr Kommunikation, Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird mit dem neuen Release ePA 3.0.5 deutlich erweitert. Neben technischen Verbesserungen im Hintergrund kommen neue Funktionen hinzu, die insbesondere den Versicherten zugutekommen. Krankenkassen beginnen schrittweise, den TI-Messenger (TIM) in ihre ePA-Apps zu integrieren. Ein sicherer Kommunikationsdienst, über den künftig auch Nachrichten zwischen Versicherten, Praxen und Krankenkassen ausgetauscht werden können. Die Nutzung bleibt freiwillig.
Zudem startet der Rollout einer Desktop-Variante, mit der Versicherte ihre ePA künftig auch am PC verwalten können – vor allem für Menschen ohne Smartphone ist das ein Vorteil. Dafür werden die elektronische Gesundheitskarte (eGK), eine PIN und ein Kartenlesegerät benötigt.
Die neuen Funktionen stammen von den beiden ePA-Systemherstellern Rise/Bitmarck und IBM, die die Vernetzung der Krankenkassen ermöglichen. Rise und Bitmarck betonen, dass mehr Benutzerfreundlichkeit und Datenschutz im Mittelpunkt stehen. So können Versicherte in der elektronischen Medikationsliste (eML) nun genau festlegen, welche Informationen für welche Einrichtungen sichtbar sind. Außerdem können Krankenkassen über die ePA auf mögliche Gesundheitsrisiken hinweisen, und eine neue Patientenkurzakte bietet im Notfall einen schnellen Überblick über wichtige medizinische Daten.
Die Gematik bestätigt, dass der Ausbau der ePA kontinuierlich fortschreitet. Mit dem neuen Release werden Einschränkungen bei der Vertreterregelung behoben – bis zu fünf Personen können jetzt Zugriff erhalten. Insgesamt soll die ePA 3.0.5 die digitale Souveränität im deutschen Gesundheitswesen stärken und die Akzeptanz der Nutzer erhöhen.
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https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-health/epa-mit-neuen-funktionen/#
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Elektronische Ersatzbescheinigung ersetzt Gesundheitskarte bei Praxisbesuch
Seit dem 1. Juli können gesetzlich Versicherte bei einem Praxisbesuch eine elektronische Ersatzbescheinigung anfordern, wenn ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) fehlt oder defekt ist. Diese kann direkt über die App der Krankenkasse beantragt werden. Patienten müssen dabei die KIM-Adresse der Praxis angeben, an die die Ersatzbescheinigung elektronisch gesendet wird. Um Tippfehler zu vermeiden, kann die Praxis die KIM-Adresse als QR-Code bereitstellen. Nach Eingang der Anfrage wird die Bescheinigung automatisch generiert und innerhalb weniger Minuten über den Kommunikationsdienst KIM an die Praxis übermittelt.
Auch Praxen selbst können mit Zustimmung des Patienten die Bescheinigung freiwillig bei der Krankenkasse anfordern. Das Verfahren war zeitweise wegen Sicherheitsproblemen bei der elektronischen Patientenakte (ePA) ausgesetzt, ist nun aber wieder bei allen Krankenkassen verfügbar.
Der größte Vorteil der elektronischen Ersatzbescheinigung liegt in der schnellen Verfügbarkeit und der automatischen Datenübertragung in das Praxisverwaltungssystem, wodurch das manuelle Einpflegen entfällt. Alternativ können Praxen weiterhin das papierbasierte Ersatzverfahren oder befristete Papierbescheinigungen der Krankenkassen nutzen.
Beim Einsatz der elektronischen Ersatzbescheinigung ist das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) technisch nicht möglich. Dennoch können alle Leistungen ordnungsgemäß abgerechnet werden. Ein erneutes Einbestellen des Patienten zum Einlesen der eGK ist nicht erforderlich. Das VSDM, das normalerweise einen Datenabgleich zwischen eGK und Krankenkasse sicherstellt, bleibt grundsätzlich gesetzlich vorgeschrieben, doch Ausnahmen wie die Nutzung der elektronischen Ersatzbescheinigung sind in der Anlage 4a des Bundesmantelvertrags-Ärzte geregelt.
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Elektronische Patientenakte: Millionen eingerichtet, aber kaum genutzt
In Deutschland besitzen mittlerweile fast alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) – rund 70 Millionen Menschen. Doch nur etwa 1,2 Millionen Versicherte nutzen sie aktiv, also weniger als zwei Prozent. Bei der Techniker Krankenkasse (TK) sind von elf Millionen angelegten ePA rund 750.000 aktiv, bei der Barmer etwa 250.000 und bei den AOKs rund 200.000.
Krankenkassen und Gesundheitsverbände hoffen auf eine stärkere Nutzung, sobald Ärztinnen und Ärzte ab Oktober gesetzlich verpflichtet sind, die ePA mit relevanten Dokumenten zu befüllen. TK-Chef Jens Baas betont, die Akte müsse nun „in der breiten Bevölkerung ankommen“, um ihr volles Potenzial für die Versorgungsqualität zu entfalten. AOK-Chefin Carola Reimann verweist auf neue Funktionen wie Medikationspläne und digitale Arzneilisten, die die Nutzung attraktiver machen sollen.
Laut Gematik werden derzeit wöchentlich etwa 40 Millionen ePA-Zugriffe in Praxen, Kliniken und Apotheken registriert. Rund 70.000 Einrichtungen nutzen das System bereits. Trotzdem sieht der GKV-Spitzenverband noch erheblichen Nachholbedarf bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Künftig soll die ePA auch am PC verwaltet werden können – mit einem Lesegerät für die Gesundheitskarte.
Kritik kommt vom Hausärzteverband, der vor einem möglichen Scheitern des Projekts warnt. Die geringe Nutzung liege auch an den Krankenkassen, die zu wenig Aufklärung betrieben hätten. Dabei könne die ePA, wenn sie gut gefüllt und regelmäßig genutzt wird, die Behandlungsqualität verbessern und Arztbesuche erleichtern. Auch die Verbraucherzentralen (VZBV) begrüßen Verbesserungen beim Datenschutz, fordern aber mehr Selbstbestimmung der Patienten über den Datenzugriff. Insgesamt zeigt sich: Die ePA ist flächendeckend eingeführt, doch ihre Akzeptanz in der Bevölkerung bleibt bisher gering.
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BGH kippt Preisbindung – Apotheken schlagen Alarm
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil zur Rx-Preisbindung bestätigt, das die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2016 bekräftigt. Diese besagt, dass die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel aufgehoben werden muss, wodurch ausländische Versandapotheken künftig Boni und Rabatte gewähren dürfen. Der Deutschland-Chef des Pharmagroßhändlers Phoenix, Marcus Freitag, warnt vor gravierenden Folgen für die Arzneimittelversorgung: Durch die Freigabe werde die wirtschaftliche Basis vieler Vor-Ort-Apotheken gefährdet, was letztlich die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung bedrohe. Er fordert die Politik auf, schnell zu handeln und Maßnahmen zu ergreifen, um die Versorgung durch Apotheken zu sichern, die mit ihren Beratungsleistungen und Notdiensten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten.
Auch Thomas Preis, Präsident der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) äußert Kritik. Er bedauert, dass der Bayerische Apothekerverband (BAV) mit seiner Klage gegen einen niederländischen Versandhändler gescheitert ist, und betont, dass die sozialrechtliche Preisbindung laut Fünftem Sozialgesetzbuch weiterhin gilt. Arzneimittel seien keine gewöhnliche Handelsware, sondern beratungsintensive Produkte mit Risiken, weshalb Rabatte und Boni in der Arzneimittelversorgung nichts zu suchen hätten. Sollte die Preisbindung weiter in Frage gestellt werden, müsse die Politik gemeinsam mit den Apothekern schnelle Lösungen finden. Insgesamt zeigt die Entscheidung die anhaltende Spannung zwischen Wettbewerbsfreiheit im europäischen Markt und dem deutschen Apothekensystem mit seiner gesetzlich gesicherten Preisstabilität.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bgh-urteil-gefaehrdet-grundfesten-der-versorgung-157574/
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ePA: Kritik, Fortschritte und Zukunftsperspektiven
Die elektronische Patientenakte (ePA) wurde vor rund sechs Monaten zunächst in Testgebieten und seit Ende April bundesweit eingeführt. Beim Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit (HSK) in Berlin zogen Experten aus der Medizin und Zivilgesellschaft eine nicht einheitliche Zwischenbilanz. Dr. Florian Fuhrmann von der gematik, die für die Digitalisierung im Gesundheitswesen verantwortlich ist, äußerte Zufriedenheit mit dem bisherigen Verlauf. Seine Beurteilung wurde von zwei Ärzten gestützt.
Kritik kam unter anderem von Dr. Sybille Steiner von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Sie bemängelte fehlende Funktionen wie eine Volltextsuche, da aktuell nur PDF-Dateien hochgeladen werden können, was die Arbeit erschwert. Zudem seien noch rund 20 Prozent der Ärztinnen und Ärzte von der ePA ausgeschlossen, da ihnen die notwendigen Module in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) fehlen oder noch nicht freigeschaltet wurden.
Auch Bianca Kastl vom Chaos Computer Club (CCC) äußerte sich kritisch und bezeichnete den Start als „ausbaufähig“. Der CCC hatte bereits zuvor auf Sicherheitslücken hingewiesen.
Ab dem 1. Oktober soll die Nutzung der ePA verpflichtend für alle Arztpraxen sein. Problematisch ist, dass es in Deutschland rund 130 PVS-Anbieter gibt, deren Systeme nicht alle mit der ePA kompatibel sind. Die gematik plant daher eine Konformitätsbewertung – nur zertifizierte Systeme sollen künftig abrechnungsfähig sein.
Fuhrmann sieht die ePA in fünf Jahren im medizinischen Alltag fest verankert. Langfristig könne auch Künstliche Intelligenz integriert werden, um Informationen automatisch zu bündeln – vorausgesetzt, der Gesetzgeber schafft passende Rahmenbedingungen.
(zuletzt aufgerufen 27.06)
EuGH: Polnisches Apothekenverbot verstößt gegen EU-Recht
Am 19. Juni 2025 wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass das Werbeverbot für Apotheken in Polen, das seit 2012 besteht, gegen das EU-Recht verstößt (Rechtssache C-200/24). Apotheken können nach dem polnischen Arzneimittelgesetz nur eingeschränkt über ihren Standort und ihre Öffnungszeiten informiert werden. Eine kommerzielle Kommunikation, vor allem im Internet, ist verboten und mit Geldstrafe belegt. Eine Verletzung mehrerer Grundfreiheiten der EU, wie der freie Dienstleistungsverkehr, die Niederlassungsfreiheit und die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr, wurde von der Europäischen Kommission festgestellt. Diese Einschätzung wurde vom EuGH bestätigt und die Klage der Kommission wurde vollständig zurückgewiesen. Da die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr reglementierten Berufen wie Apothekern grundsätzlich erlaubt, ihre Dienstleistungen online zu bewerben, hält das Gericht das allgemeine Werbeverbot für eine unzulässige Einschränkung. Die nationalen Vorschriften können zwar bestimmte Inhalte festlegen, aber sie dürfen nicht zu einem allgemeinen Verbot führen.
Der EuGH wies die Argumentation Polens zurück, dass das Verbot nur auf Apotheker und Apothekerinnen anwendbar sei, die in einer Apotheke tätig seien. Da die Regelung auf mehr als zwei Drittel der Apotheker in Polen Anwendung findet, ist sie mit dem EU-Recht nicht vereinbar. Auch der Zugang ausländischer Apotheker zum polnischen Markt werde durch das Verbot behindert und ihre Chancen, sich potenziellen Kunden bekannt zu machen, würden eingeschränkt.
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder zur Sicherung der beruflichen Unabhängigkeit der Apotheker konnte Polen ebenfalls keine überzeugende Begründung für das Verbot vorbringen. Der EuGH wies darauf hin, dass berufsrechtliche Vorschriften kein generelles Werbeverbot bewirken dürfen.
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/eugh-C20024-werbeverbot-apotheken-polen
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/werbeverbot-fuer-apotheken-verstoesst-gegen-eu-recht-156830/
(zuletzt aufgerufen 19.06)
Rezeptfälschungen im Trend: Abnehmspritzen als Tatmotiv
Das zunehmende Interesse an Schlankheitsmitteln wie Ozempic, Wegovy und Mounjaro, die ursprünglich zur Diabetesbehandlung entwickelt worden waren, führt auch zu einer Zunahme gefälschter ärztlicher Rezepte in Deutschland. Das Bundeskriminalamt (BKA) sowie das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen melden einen markanten Zuwachs solcher Delikte. Im letzten Jahr wurden in Niedersachsen hohe dreistellige Fallzahlen verzeichnet, was einen erheblichen Anstieg im Vergleich zu den niedrigen dreistelligen Zahlen des Vorjahres darstellt. Auch auf nationaler Ebene versuchen Kriminelle, gefälschte Rezepte einzulösen. Die genauen Zahlen können jedoch aufgrund noch andauernder Ermittlungen schwanken.
In Bremen sind ähnliche Fälle bekannt, obwohl dort keine systematische Erfassung stattfindet. Die Polizei führt im laufenden Jahr Ermittlungen in sechs Fällen wegen Rezeptfälschungen für Abnehmspritzen durch. Solche Taten werden als Urkundenfälschung sowie als Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz klassifiziert. Apothekerkammern sensibilisieren Apotheken, wenn Muster erkennbar sind.
Die Apothekerkammer Niedersachsen berichtet, dass Apotheken regelmäßig verdächtige Papierrezepte für Antidiabetika melden. Fälschungen erkennen Apotheker, die gesetzlich zur Prüfung verpflichtet sind, häufig an Unregelmäßigkeiten wie einer ungewohnten Handschrift, fehlerhaften Aufdrucken oder verdächtigen Arzneimitteln.
Die Zunahme gefälschter Rezepte wird vom BKA auf die steigende Nachfrage, den begrenzten legalen Zugang und die hohen Preise dieser Medikamente zurückgeführt. Es gibt allerdings keine zentrale Statistik. Die Behörden fordern Wachsamkeit, da es nicht nur um wirtschaftlichen Betrug geht, sondern auch erhebliche gesundheitliche Risiken für Patienten bestehen können.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bundeskriminalamt-warnt-vor-mehr-rezeptfaelschungen-156653/
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/panorama/rezeptfaelschungen-bka-schlaegt-alarm/#
(zuletzt aufgerufen 12.06.2025)
ePA im Praxistest: Arzt warnt vor ungewollter Transparenz
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland erfolgt seit Ende April schrittweise, und ab Oktober 2025 wird ihre Nutzung für alle Leistungserbringer verpflichtend sein. Das zentrale Anliegen ist es, medizinische Informationen an einem Ort zu speichern. Dies soll dazu dienen, Ärzten eine bessere Übersicht über den Gesundheitszustand der Patienten zu bieten und überflüssige Behandlungen sowie Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln zu verhindern.
Allerdings zeigen erste Erfahrungen auch problematische Aspekte: Andreas Jepsen-Föge, ein Gynäkologe aus Lahnstein, warnt vor dem Umfang sensibler Daten, die in der ePA verfügbar sind. Damit konnte er beispielsweise Zahnarztbehandlungen, Apothekeneinkäufe oder frühere Arztbesuche seiner Patientinnen nachvollziehen – auch wenn diese Daten für seine Behandlung nicht von Bedeutung waren. In einem Fall wurde offensichtlich, dass eine Patientin nicht die Wahrheit gesagt hatte, als sie angab, die Krebsvorsorge verpasst zu haben.
In einem weiteren Fall beinhaltete die Akte Angaben zu sexuellem Missbrauch, über die die Patientin ihm gegenüber keine Informationen geben wollte.
Jepsen-Föge übt Kritik daran, dass zahlreiche Patienten nicht informiert seien über die Inhalte ihrer ePA und die Personen, die Zugang dazu haben. So sei es möglich, dass Patientinnen und Patienten über die ePA-App bestimmen, welche Daten gespeichert oder angezeigt werden sollen, und einzelne Befunde zu löschen oder zu verschatten. Der Zugriff auf bestimmte Praxen könne ebenfalls eingeschränkt werden. Der Arzt bezweifelt jedoch, dass viele von diesen Möglichkeiten Kenntnis haben oder sie in Anspruch nehmen.
Er steht der neuen Transparenz grundsätzlich positiv gegenüber, insbesondere was die oft unbekannte Vergütung ärztlicher Leistungen betrifft. Er fordert jedoch eine intensivere Auseinandersetzung mit den Themen Datenschutz, persönliche Kontrollmöglichkeiten und die automatische Speicherung sensibler Gesundheitsdaten in der ePA, um unangenehme oder belastende Situationen zu verhindern.
(zuletzt aufgerufen 30.05)
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/verraet-die-epa-zu-viel-156482
(zuletzt aufgerufen 03.06)