Bundessozialgericht: Foto für die elektronische Gesundheitskarte ist rechtmäßig
Die Klage eines Bürgers gegen seine Krankenkasse wurde nun von Bundessozialgericht in Kassel abgelehnt. Laut Gericht verletze das Foto auf der eGK nicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Gericht entschied, dass ohne Foto keine Nachweisberechtigung bestehe und man als Bürger im Sinne des Allgemeininteresses zur Mitwirkung verpflichtet sei.
Der Angst des Klägers, seine Daten könnten nicht ausreichend geschützt werden, stimmte das Gericht nicht zu. Davor schütze das Recht vor Missbrauch.
Quelle:
heise online, 18.11.2014
Vernetzung von Gesundheitskarte und Körpertrackern
Die Vernetzung der elektronischen Gesundheitskarte mit Apps oder anderen Körpertrackern sei relevant für die Akzeptanz der eGK, so die Medizininformatikerin Böckmann. Der Datenschutzbeauftragte Weichert sieht das differenzierter. Man könne sich keinen ungeschützteren Raum als solche Anwendungen vorstellen. Die eGK sei dafür da, die Zusammenarbeit zwischen Klinik und Praxis zu erleichtern.
In den USA finden bereits Tests mit der Apple Health-Plattform statt, so die Nachrichtenagentur Reuters. Daten, die über Sensoren aufgenommen werden, würden direkt an die Klinik übertragen werden. So vermeide man Eingabefehler.
Laut Björn Bergh vom Universitätsklinikum Heidelberg, müsse man den Patienten die Entscheidung über deren Daten selbst überlassen. Jeder solle selber festlegen können, welche Daten er in welchem Umfang freigebe.
Quelle:
heise online, 12.11.2014
Ärzte Zeitung, 13.11.2014
Medikamentenschmuggel aufgeflogen
Laut Ermittlungsakten sei es den spanischen Behörden gelungen, eine Bande aus über 200 Apothekern und pharmazeutischen Großhändlern, die illegal Medikamente in EU-Länder geliefert hätten, zu zerschlagen.
Die kriminelle Organisation soll Medikamente im Wert von über 50 Millionen Euro illegal exportiert haben. Durch den deutlich höheren Erlös in Ländern, wie Deutschland, den Niederlanden, Großbritannien und Dänemark, sollen Gewinne von 800% möglich gewesen sein, so die Zeitung „El PaÌs“.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 11.11.2014
Apothekenkammer verbietet Gratisverblisterung
Laut Kammer-Präsident Saar, will man die Apotheken gegenüber den Pfelegeheimen stärken. Das Verbot der Apothekenkammer des Saarlandes sieht vor, Ihren Mitgliedern das Verblistern zu sehr günstigen Preisen oder umsonst zu verbieten.
Für die Kammer sei klar, dass es sich bei der Dienstleistung um eine zu honorierende Leistung handle, die nicht im Centbereich liegen könne.
Quelle:
apotheke adhoc, 05.11.2014
Arzneimittelsicherheit auf Station
Um die Arzneimittelsicherheit auf Station zu erhöhen, werde in der Asklepios Klinik Barmbek auch der Krankenhausapotheker in die Therapie miteinbezogen, so der Pflegedirektor Axel Techam. Der Leiter des pharmazeutischen Teams der Klinik äußerte, dass rund 20% der ärztlichen Verordnungen interventionsbedürftig seien. Vorteil der Anwesenheit eines Apothekers auf Station sei ebenfalls, dass Fragen seitens des Pflegepersonals direkt geklärt werden könnten.
Ob dieses System schon bald Normalität werden sollte, wird derzeit auf dem Hamburger Pflegekongress diskutiert.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 24.10.2014
Schlupfloch im Arzneimittelneuordnungsgesetz (Amnog)
Das Arzneimittelneuordnungsgesetz (Amnog), soll Pharmaunternehmen davon abhalten, für neue Medikamente immense Preise zu verlangen. Um höhere Preise verhandeln zu können, muss das Pharmaunternehmen ein Dossier einreichen, welches belegt, dass der Nutzen des neuen Medikaments den der Vergleichstherapie tatsächlich übersteigt.
Laut Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) Vorsitzenden Josef Hecken hat dieses System ein Schlupfloch für Medikamente, die einen geringeren Nutzen aufweisen, als die Vergleichstherapie. Für solche Medikamente müsse nämlich kein Dossier zur Prüfung vorgelegt werden und der Preis orientiere sich dann an dem der Vergleichstherapie.
Laut Spiegel sei davon etwa jedes zehnte Medikament betroffen und damit rund 23 Millionen Euro in Medikamente geflossen, die nicht geprüft wurden.
Quelle:
Spiegel online, 03.11.2014
Äußerungen der vfa zum Thema:
healthcare marketing, 05.11.2014
Online-Sprechstunde steht zur Verfügung
Theoretisch stünde das Angebot der Video-Sprechstunde allen Ärzten in Deutschland zur Verfügung, so das Unternehmen Patientus. Praktisch könnten bald etwa 100 Ärzte damit arbeiten. Das System solle freigeschaltet werden, wenn alle der Ärzte technisch ausgerüstet seien.
Für die Anwendung seien keinerlei besondere PC-Kenntnisse von Nöten. Gedacht sei die Anwendung nicht als Ersatz für den Arztbesuch, allerdings könnte sie den Erstkontakt zum Patienten erleichtern und zur Beantwortung allgemeiner Fragen dienen, gab Geschäftsführer Schulwitz bekannt.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 03.11.2014
Elektronischer Arztbrief im Testverfahren
Ziel des Projekts „eArztbrief“ der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) sei, laut KVWL-Vorstand Kriedel, die Praxistauglichkeit des Briefes sicherzustellen. Mit Hilfe des elektronischen Arztbriefes wolle man die Vernetzung und Kommunikation verbessern, so der Vorstand. An dem Projekt würden etwa 300 Ärzte und Kliniken teilnehmen, die ersten hätten bereits begonnen.
Der Brief enthalte eine Kopfzeile und ein nicht änderbares PDF. In der nächsten Stufe solle der elektronische Brief direkt in die Patientenakte miteinfließen, gab Kriedel bekannt.
Bewähre sich das Programm, so ziehe man in Betracht nächstes Jahr auch das elektronische Einweisungs- und Entlassungsmanagement zu testen.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 23.10.2014
Undurchsichtige Telemedizin
Laut Tschöpe, Vorsitzender der Kommission Telemedizin der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin, sei die undurchsichtige Telemedizin in Form von virtuellen Plattformen, über welche Patienten ihre Daten auswerten lassen könnten, sehr beunruhigend, denn nicht immer handle es sich um ein ärztliches Angebot. Für ihn sei klar, dass solche unfachlichen Angebote gestoppt werden müssten.
Auch nach Corinna Schaefer vom Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin, müsse man Gesundheitsportale mit Vorsicht betrachten, denn nicht immer wisse man wer sich hinter den Einträgen verberge.
Allerdings hätten solche Portale auch Vorteile. Laut Albrecht sei ein informierter Patient hinsichtlich der Therapietreue der bessere, denn er agiere bei der Behandlung als Partner.
Quelle:
Focus online, 29.10.2014
Radiologie – die erste globale Medizin
Die erste globale Medizin könne laut Forsting, Präsident der Deutschen Röntgengesellschaft, die Radiologie sein. Für kleinere Kliniken sei es schwierig, die vielen Röntgenaufnahmen auszuwerten. Diese könnten dann ihre Aufnahmen über Nacht verschlüsselt an teleradiologische Unternehmen versenden und von dort die Befunde bekommen.
Laut Untersuchungen könne belegt werden, dass teleradiologische Kooperationen etwa 25% der Kosten einsparen könnten, vor allem durch die geringeren Gehälter in Ländern wie Indien oder China. Laut der teleradiologischen Konzerne sei vor allem auch die Qualität hochwertig. Forsting zweifle das, aufgrund der hohen Spezialisierung der Betriebe, nicht an.
Laut dem Radiologen der Charité in Berlin sei das Problem jedoch die fehlende Kommunikation, denn die Interpretation sei oft nicht eindeutig.
Quelle:
Der Tagesspiegel, 21.10.2014