Gesellschaft für Innere Medizin unterstützt Medikationsmanagement
Laut Positionspapier der Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) solle die ihrerseits gegründete Arbeitsgruppe „Arzneimitteltherapie-Sicherheit“ helfen, das Medikationsmanagement zu verbessern.
Aufgrund der steigenden Multimorbidität und Lebenserwartung werde laut Papier die Therapie immer komplexer. Oft seien mehrere Fachärzte beteiligt. Dies wiederum erfordere Maßnahmen zur Gewährleistung der Therapiesicherheit. Mittels der Expertise der Internisten wolle man nun die Kollegen unterstützen.
Die Arbeitsgruppe werde deshalb eine Arzneimitteltherapie definieren und Konzepte für die Abstimmung entwickeln. Informationen zur Arbeitsgruppe gibt es hier.
Quelle:
DAZ.online, 20.10.2014
DAZ.online, 20.10.2014
Testlauf für Telematikinfrastruktur
Im kommenden Jahr solle, laut gematik, nun der sechsmonatige Probelauf für die Telematikinfrastruktur beginnen. Im Prüfstand befände sich vor allem alles rund um die eGk und der Heilberufsausweis.
Mit Hilfe des Heilberufsausweises könnten sich Ärzte und andere Heilberufler gegenüber der Telematikinfrastruktur ausweisen, auch die elektronische Signatur erfolge mittels des Ausweises, so die gematik.
Nach erfolgreichem Abschluss und der parallelen Evaluierung werde die Infrastruktur für den gesamten Bund erweitert und für alle Praxen bereitstehen. Danach würden auch die Apotheken mittels Heilberufsausweis angeschlossen, um den Bereich Arzneimitteltherapiesicherheit einzugliedern.
Quelle:
DAZ.online, 16.10.2014
Standard-Schnittstelle vor E-Health Gesetz praxistauglich
Laut Bundesverband Gesundheits IT (bvitg) sei die einheitliche IT-Schnittstelle zum Austausch von Gesundheitsdaten bereits vor dem E-Health Gesetz praxistauglich. Die sogenannte BVITG-transfer solle in nächster Zeit sämtlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen.
Diese Schnittstelle ermögliche nicht nur den Import und Export von Bestandsdaten, sondern könne auch mittels Prüfung die Arzneimittel-Therapiesicherheit sicherstellen, so der Verband.
Für den Geschäftsführer der bvitg sei es daher verwunderlich, wie „unzutreffende Nachrichten zu den Themen der Interoperabilität und Datenportabilität die Runde machen.“
Quelle:
Ärzte Zeitung, 15.10.2014
ehealth.com, 15.10.2014
Innovationsfonds für neue Versorgungsprojekte
Der im Rahmen des Versorgungsstärkungsgesetzes angekündigte Innovationsfonds wecke laut GBA hohe Erwartungen. Die Krankenkassen sollen den Fonds jährlich mit 300 Millionen Euro halten. Die Verteilung erfolge durch den unparteiischen GBA.
Laut GBA-Vorsitzendem Hecken, könne man so sicherstellen, dass gute Ideen später auch in die Regelversorgung übernommen werden könnten. Für die Patientenvertreter der GBA sei vor allem die neu geschaffene Transparenz wichtig für den Erfolg.
Auch die Versorgungsforschung solle mit 75 Millionen Euro jährlich gefördert werden und damit den Patienten zu Gute kommen.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 15.10.2014
Viele Nutzer sind bereit ihre Gesundheitsdaten zu teilen
Nach einer aktuellen Studie des Marktforschungsinstituts GfK seien viele Nutzer bereit, ihre Gesundheitsdaten über so genannte Smartwatches mit Ärzten oder Krankenhäusern zu teilen. Die Daten würden dann beim Arztbesuch oder im Notfall direkt abrufbar sein.
Vorausgesetzt, dass die Daten sicher gespeichert und übertragen würden, befürworteten 69% der befragten Chinesen den Datentausch. In Deutschland hätte dagegen nur ein Viertel der Befragten zugestimmt. Laut Umfrage bestünde höheres Interesse mit zunehmendem Alter.
Ärzte Zeitung, 14.10.2014
Probleme bei der Umstellung auf die elektronische Gesundheitskarte
Laut Rundschreiben des Deutschen Apothekerverbands (DAV) komme es im Rahmen der Umstellung auf die elektronische Gesundheitskarte zu Problemen in den Apotheken. Einige Praxissoftwaresysteme würden ihre Zertifizierung verlieren, da diese den Versichertenstatus (Kassen-IK) nicht ordnungsgemäß auf das Rezept drucken könnten. Die Rezepte seien damit von der Apothekensoftware nicht auslesbar.
Betroffen seien etwa zwei Prozent aller Rezepte. Rabattverträge könnten so nicht eingehalten werden und auch die Abrechnung über Rechenzentren sei so laut Schreiben nicht möglich. Nach Herbert Wild von der Verrechnungsstelle Süddeutscher Apotheker wären jedoch bereits Software-Updates versandt worden, die das Problem beheben sollen.
Quelle:
DAZ.online, 02.10.2014
apotheken adhoc, 06.10.2014
Pharmazeutische Zeitung online, 06.10.2014
E-Arztbrief muss anspruchsvolle Bedingungen erfüllen
Laut Dr. Bickmann, Vorsitzender des Ärztlichen Beirats in NRW, müsse der E-Arztbrief nicht nur schneller und besser sein, sondern auch genauso zuverlässig und sicher, wie der herkömmliche Arztbrief.
Folgende Empfehlungen äußerte der Ärztliche Beirat zum elektronischen Arztbrief:
Der E-Arztbrief solle nicht nur aktuelle Informationen zum Krankheitsbild enthalten, sondern genauso vergangene Diagnostik, Empfehlungen und Hinweise. Hinzu komme, dass der Brief für jedes Praxisverwaltungssystem und Krankenhausinformationssystem kompatibel sein müsse. Auch eine eindeutige Regelung der Verantwortlichkeiten müsse verankert sein. Wichtig erscheine auch, dass die Daten ohne Vertraulichkeits- und Authentizitätsverlust konvertierbar seien.
Das Modellprojekt in Düren zeige, laut KV-Telematik, dass der elektronische Arztbrief täglich einsetzbar sei.
Quelle:
ÄrzteZeitung, 07.10.2014
E-Health Gesetz findet Zuspruch bei Testregionen
Laut Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe solle das neue E-Health Gesetz dafür sorgen, dass ausschließlich die telematischen Verfahren in die Anwendung gelangen, die praxistauglich seien, Zusatznutzen für Patienten und Ärzte hätten, den Aufwand reduzierten und keine zusätzlichen Kosten verursachen würden.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (Kven) der Telematik Testregionen würden sich für die gesetzlichen Entwicklungen aussprechen, um eine konstruktive Suche nach sinnvollen Anwendungen zu fördern.
In diesem Zusammenhang würden die KVen auch einheitliche Standards fordern. Nach Auffassung der KVen könne eine als sinnvoll erachtete Anwendung nicht daran scheitern, dass es keine notwendigen Schnittstellen gäbe.
Quelle:
Ärzteblatt.de, 25.07.2014
Ärzte Zeitung, 25.07.2014
Ärzte Zeitung, 28.07.2014
Neuverblisterung in der Kontroversen
In Thüringen veröffentlichten Apothekerverband- und -kammer, die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen und die Landesärztekammer ein gemeinsames Positionspapier zum Thema Zweit-, Neuverblisterung. Darin werde geprüft, welche Auswirkungen die Zweitverblisterung auf die Arzneimitteltherapie habe.
Als einen Nachteil der individuellen Verblisterung sehe man dabei die kurzfristige Medikationsumstellung. Das Verwerfen oder die Neuherstellung eines Blister würde nicht dem Wirtschaftsgebot entsprechen. Weitere Kritikpunkte seien die fehlende Sichtkontrolle der Originalverpackung und die Abnahme der arzneimittelbezogenen Kompetenz des Pflegepersonals.
Laut des Positionspapiers sei daher die strukturierte Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker für ein erfolgreiches Medikationsmanagement wichtig, welche auch ohne Neuverblisterung auskomme.
Zum Download des Poistionspapiers hier.
Quelle:
DAZ online, 06.08.2014
Arzneimittelschmuggel erreicht höchste Ausmaße
Sprecher des Zollkriminalamtes in Köln betsätigen, seit 2008 hätten sich die Verfahren wegen Arzneimittelschmuggel bereits vervierfacht. Laut des deutschen Zolls würden die Fälschungen immer besser werden.
Man vermute, dass bereits eine große Zahl der Fälschungen auf dem Markt seien, dabei würde es sich großteils um Krebspräparate oder Antibiotika handeln.
Besonders aufmerksam sollten die Kunden bei Billigpräparaten aus dem Internet sein und verstärkt auf Geschäftsbedingungen und andere Qualitätsmerkmale achten.
Quelle:
Spiegel online, 13.08.2014