Start der Arzneimittelinitiative ARMIN
Seit dem ersten April sei es Ärzten und Apothekern möglich, sich für das Projekt ARMIN der Bundesländer Sachsen und Thüringen anzumelden. Ziel sei es, die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung zu verbessern. Das Projekt solle helfen, einerseits die Therapietreue, andererseits die korrekte Medikamenteneinnahme zu verbessern.
Laut Fink sei durch das Projekt erstmalig die Arzneimitteltherapie institutionell, mittels einer gleichberechtigten Zusammenarbeit von Ärzten und Apothekern, geregelt. Dabei ermögliche eine IT-Lösung eine beidseitige Einsicht in die Medikamenteneinnahme des Patienten.
Die Krankenkassen erhoffen sich mit dem Projekt eine höhere Arzneimittelsicherheit und deutliche Einsparungen durch die Vermeidung von Doppelverordnungen und vermiedenen Nebenwirkungen.
Quelle:
Pharmazeutische Zeitung, Ausgabe 14/2014, Zugriff am 03.04.2014
Audiovisuelle Beratung für Arzneimittel
Der neue Online-Service „LiveBerater“, der von der Telekom und DocMorris auf der CeBIT präsentiert werde, sei eine neue Form der Beratung zu Arzneimitteln.
Ziel sei „eine persönliche audiovisuelle Beratung in vertrauter Umgebung“, die immobilen Patienten helfen oder schlechte Infrastrukturen ausgleichen solle. Dies sei eine Weiterentwicklung des Apothekenbusses.
Neben Apothekern und Fachpersonal würden auch Filme und Bilder zur Veranschaulichung dienen. Der Dienst solle ab Mitte des Jahres zum Einsatz kommen.
Quelle:
Springer Medizin, 10.03.2014
Ärzte Zeitung, 13.03.2014
Weiterer Artikel hier.
Bundesweiter Aufbau des Gesundheitsnetzes ab Mitte 2015
Laut Gematik solle die Vernetzung jetzt schnell vorangehen. Ende diesen Jahres könnten die ersten Tests in den beiden Testregionen starten und dann ab Mitte 2015 ein bundesweiter Aufbau folgen.
Bis Mitte 2015 solle die qualifizierte elektronische Signatur (QES) erprobt sein. Auch das Versichertenstammdatenmanagement solle bis dahin getestet sein.
Weitere Tests seien dann anschließend der verschlüsselte elektronische Arztbrief, die elektronische Fallakte, das Notfalldatenmanagement und die Arzneimitteltherapiesicherheit ab 2016.
Quelle:
Deutsches Ärzteblatt, 05.03.2014
Regelungen für eGK gefordert
Der einzige Vorteil der eGK sei aktuell das Bild, das den Versicherten identifizieren sollle. Ansonsten gäbe es weder für die Patienten, noch für die Krankenkassen einen Vorteil durch die neue Karte.
Laut Vorstandsvorsitz der Innungskrankenkassen e.V. scheitere es an den Leistungserbringern, wie der Ärzteschaft, einen zusätzlichen Nutzen zu ermöglichen und das, obwohl die Kassen bis jetzt mehr als 800 Millionen Euro investiert hätten.
Die Innungskrankenkassen foderten daher verbindliche Regelungen seitens der Bundesregierung, um die eGK optimal nutzen zu können.
Quelle:
ehealth.com, 26.02.2014
Aachen: Telenotarzt als Regelbetrieb
Erstmals in Deutschland erhalte ein Bodenrettungsdienst dauerhafte telemedizinische Unterstützung für die Versorgung vor Ort. Das hätte Aachens Stadtrat, den Telenotarzt als Regelbetrieb einzusetzen, vergangene Woche beschlossen.
Die Kosten, die für den Telenotarztdienst (TNA-D) entstehen, würden die Krankenkassen übernehmen. Diese würden sich auf etwa acht Millionen belaufen. Die RTW seien mit Systemen ausgestattet, die eine Übertragung der Gesundheitsparameter zum Telearbeitsplatz ermöglichen. Die Notärzte könnten so die Rettungskräfte vor Ort unterstützen.
Hervorgegangen sei das Projekt „TemRas“ aus der Zusammenarbeit der Stadt Aachen, der RWTH Aachen und der Uniklinik Aachen.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 27.03.2014
DMP liefern Daten für Versorgungsforschung
Die 2002 in Leben gerufenen Disease-Management-Programme (DMP) hätten über Jahre hinweg Daten gesammelt, die als Grundlage für eine gute Versorgungsforschung dienen könnten. Der Aufbau eines Diabetes-Registers beruhe dann allerdings lediglich auf Grunddaten, die man wissenschaftlich aufbereiten müsse.
Über 50 Prozent aller Diabetiker in Deutschland seien in Programme eingeschrieben. Man hätte also einen enormen Datenschatz zur Verfügung. So könne auch geprüft werden, ob die Patienten entsprechend der Leitlinie behandelt würden.
Laut Schlenker hätten DMP-Gruppen geringere Sterblichkeitsraten und auch die Folgeerkrankungen würden seltener auftreten.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 21.03.2014
Fehlende Abrechnungsmöglichkeit behindert Telemedizin
Die Mehrheit der niedergelassenen Ärzte glaube an die Möglichkeit der Effizienzsteigerung im Gesundheitssystem mittels Telemedizin. Das bestätige eine Online-Studie, die im Vorfeld der CeBIT durchgeführt wurde.
Mehr als zwei Drittel der Befragten seien der Meinung, dass das fehlende Abrechnungssystem für telemedizinische Behandlungen deren vermehrten Einsatz behindere.
Trotz aller Skepsis gegenüber der Telemedizin, seien jedoch auch ebenfalls zwei Drittel aller befragten Ärzte der Meinung, dass eine Einführung eigener Leistungspositionen im EBM notwendig sei.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 10.03.2014
Gefahr der digital gespeicherten Patientendaten
Laut Datenschutzbeauftragtem Dix sei die ärztliche Schweigepflicht durch das technisierte Arzt-Patientenverhältnis bedroht.
Vor allem die finanzielle Entlohnung für Patienten, die ihre Daten auf der eGK speichern ließen, sei kritisch zu sehen. Könne die Schweigepflicht der Ärzte nicht sichergestellt werden, sei der Heilungsprozess in Gefahr.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 26.02.2014
Trotz unrechtlicher eGK keinen Anspruch auf alte GK
Obwohl die neue eGK unzulässig sei, hätten gesetzlich Versicherte bis zur endgültigen Klärung keinen Anspruch auf ihre alte Gesundheitskarte. So entschied das Landessozialgericht NRW nach der Klage einer Versichterten.
Ein Grund für die Ablehnung der Klage sei, dass die Versicherten ohnehin ihre alte Karte bis September 2014 nutzen könnten. Ein weiterer, dass die derzeitige eGK keine weiteren Funktionen als die alte Karte besitze und freiwillige Anwedungen zudem eine Enverständnis benötigten.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 24.02.2014
mehr zum Thema neue eGK auch hier.
Englands Polizei bekommt Zugang zu zentral gespeicherten Patientendaten
Englands Gesundheitsdienst NHS plane Patientendaten in Zukunft zentral zu speichern und somit für Forschungseinrichtungen zugänglich zu machen. Mit der Opt-Out Regelungen könnten sich Patienten davon befreien.
Laut des Guardian könne die Polizei jedoch alle medizinischen Daten anfordern, einschließlich ihrer genauen Identitäten, und zwar völlig unabhängig davon, ob diese Person die Opt-Out Regelung in Anspruch genommen habe oder nicht. Alle Daten würden auf dieser zentralen Speicherung vorhanden sein. Die Anfrage müsse lediglich von einer Amtsperson des Informationszentrums, die den Patienten nicht persönlich kenne, bestätigt werden.
Quelle:
the guardian, 06.02.2014