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Schlagwort: ‘Bundesgesundheitsministerium’

Gesundheitscheck-Up in Apotheken

25. Oktober 2023 | von

Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat angekündigt, dass künftig Apotheken auch Vorsorgeuntersuchungen durchführen sollen. Dazu gehöre Blutdruckmessen oder Cholesterin- und Zuckerwerte bestimmen.

Dieser Plan stieß auf geteilte Meinungen. Der Bundesvorsitzende des deutschen Hausärzteverbandes, Markus Beier, kritisiert die Pläne und betont, dass beispielsweise ein erhöhter Blutdruckwert zur Zeit der Messung nicht gleich eine Krankheit bedeute. Dies würde eher eine Angst im Patienten hervorrufen, statt ihm zu helfen.

Apotheker hingegen hätten eine grundsätzliche Bereitschaft, die Untersuchungen durchzuführen, jedoch könne es personaltechnisch womöglich nicht realisiert werden. Zudem müsse man genau betrachten, welche Untersuchungen man in den Apotheken anbieten wolle.

Quelle: https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/vorsorgestreit-gesundheitscheck-apotheke-lauterbach-100.html

(letzter Zugriff am 20.10.2023)

Abbau bürokratischer und organisatorischer Hürden bei der Datennutzung

26. Juni 2023 | von

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant die Einführung eines Gesetzes, das zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Das Ziel des Gesetzes ist es, bürokratische und organisatorische Hürden bei der Nutzung von Gesundheitsdaten abzubauen und deren Nutzbarkeit zu verbessern.

Ein zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs ist der Aufbau einer nationalen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für Gesundheitsdaten im Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte. Diese Stelle soll technisch und organisatorisch unabhängig von den Datenhaltern sein. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, den Zugang zu Gesundheitsdaten zu unterstützen und zu beraten. Zudem soll sie transparent über ihre Aktivitäten informieren.

Der Gesetzentwurf sieht auch ein Verfahren vor, mit dem Daten des Forschungsdatenzentrums und Daten der klinischen Krebsregister künftig datenschutzkonform und rechtssicher miteinander verknüpft werden können. Hierfür ist eine Genehmigung der Datenzugangs- und Koordinierungsstelle erforderlich. Auch das Forschungsdatenzentrum und die zuständigen Krebsregister müssen ihre Zustimmung zur Datenweitergabe geben.

Des Weiteren sollen Krankenkassen befugt sein, die Gesundheitsdaten auszuwerten und zu analysieren. Diese automatisierte Verarbeitung der vorhandenen Daten bei den Kassen soll ohne Einwilligung der betroffenen Person zu den genannten Zwecken zulässig sein. Allerdings ist ein ausdrückliches Widerspruchsrecht vorgesehen. Die Versicherten sollen rechtzeitig von den Kranken- und Pflegekassen über die Datenauswertung und die Möglichkeit des Widerspruchs informiert werden.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/144028/Gesetz-soll-Huerden-bei-Nutzung-von-Gesundheitsdaten-abbauen (Zugriff am 26.06.2023)

EPA und E-Rezept sollen 2024 kommen

09. März 2023 | von

Nach dem vorangegangen Fehlschlag bei der Einführung des E-Rezeptes wegen datenschutzrechtlicher Bedenken hat sich nun Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für die verbindliche Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA) im nächsten Jahr ausgesprochen. Die EPA ermöglicht es, die Daten des Patienten, z.B. Befunde oder verschriebene Medikamente, zu digitalisieren und in einer App darzustellen. Dadurch sollen Übertragungswege über physische Medien wie die CD für Röntgenbilder, Papier für Ärztebriefe oder das Fax für Befunde entfallen. Im Mittelpunkt soll der Patient stehen, der als Eigentümer seiner Daten durch die EPA eine Übersicht über Arztbriefe, Befunde und Medikamente erhält. Diese Daten sollen über das Handy oder den PC einsehbar sein. Zunächst wird hierfür auf das PDF- oder Word-Format zurückgegriffen, bevor eine standardisierte Datenstruktur eingeführt werden soll.

Durch die EPA soll die Versorgung der Patienten effektiver und besser gestaltet werden, indem medizinisches Personal mithilfe von wenigen Klicks Zugang zu dem allgemeinen Gesundheitszustand und der Krankengeschichte des Patienten haben und Mehrfachuntersuchungen so vermieden werden können.

Allerdings ist hierfür die Vernetzung der Praxen und Einrichtungen untereinander notwendig, wodurch es zu Verzögerungen kommen kann. Zudem stellen ähnlich wie bei dem E-Rezept Datenschutzfragen ein weiteres Streitpotenzial dar.

Die EPA ist aber nicht neu. Bereits seit Januar 2021 existiert die EPA als freiwilliges Angebot für rund 74 Millionen gesetzlich Versicherte. Bundesgesundheitsminister will dieses freiwillige Angebot nun aber in eine Pflichtangebote umwandeln, indem jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, automatisch eine EPA erhält.

Auch das Projekt des E-Rezeptes soll mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte als neuem Einlöseweg erneut angestoßen werden.

Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/epa-und-e-rezept-sollen-naechstes-jahr-pflicht-werden-138886/

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/141467/Lauterbach-Elektronische-Patientenakte-ab-Ende-2024-fuer-alle-verbindlich

(letzter Aufruf 06.03.2023)

 

Testphase des E-Rezepts verlängert

03. Dezember 2021 | von

Seit dem 1. Juli 2021 befindet sich das elektronische Rezept in der Fokusregion Berlin-Brandenburg in der Testphase und sollte am 01. Oktober eingeführt werden. Nun wir die Testphase um zwei Monate bis Ende November ausgedehnt.

Der Grund für die Verlängerung läge, laut Gematik, in den fehlenden technischen Voraussetzungen in den Praxen und Apotheken. Deswegen seien weitläufige Updates für die Verwaltungssysteme im letzten Quartal des Jahres zu erwarten. Zudem benötigt das neue System Gesundheitskarten mit NFC-Schnittstelle und zugehörigem PIN, welche viele Versicherte noch nicht besitzen.  Mit Hilfe dieser neuen Versichertenkarten kann in der dazugehörigen App das E-Rezept aufgerufen, mit der Apotheke kommuniziert und das Rezeptarchiv eingesehen werden.

Aufgrund der fehlenden technischen Voraussetzungen ist zu erwarten, dass nach der geplanten bundesweiten Einführung am 1. Januar 2022 trotzdem weiterhin das aktuelle Papierrezept genutzt wird, welches dann schrittweise durch das elektronische Rezept abgelöst wird.

Quellen: https://www.heise.de/tp/features/Kommt-das-eRezept-in-Deutschland-noch-6217312.html (Zugriff am: 21.10.2021)

https://www.gelbe-liste.de/apotheke/e-rezept-verlaengerung-testphase (Zugriff am: 21.10.2021)

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/e-rezept-keine-komplett-einfuehrung-am-1-januar/ (Zugriff am: 21.10.2021)

Klarstellung des BMG: E-Rezept nur über Gematik-App

05. September 2021 | von

Das BMG stellt klar, dass das elektronische Rezept nur mit der Gematik-Lösung genutzt werden kann. Das BMG arbeite derzeit an einer entsprechenden Rechtsverordnung. Kritiker sprechen von einer Monopolstellung der Gematik. Apotheken und Krankenkassen hoffen, dennoch ein Tool zu Einlösung des Rezepts bereitstellen zu können. Walter Hess, Chef der Versandapotheke DocMorris geht davon aus, dass der Gesetzgeber den Wunsch der Kunden nach flexiblen Lösungen berücksichtigen werde, da nicht alles durch einen staatlichen Trichter gehen könne.

Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/E-Rezept-laeuft-nur-mit-App-der-gematik-421165.html, 15. Juli 2021

Spahn erwartet holprigen ePA-Start

14. Juni 2021 | von

Bundesgesundheitsminister Spahn rechnet nicht mit einem reibungslosen Start der elektronischen Patientenakte (ePA) im Juli. Die Praxis EDV-Systeme der Ärzte seien voraussichtlich noch nicht alle soweit, dass die ePA befüllt werden könnten. Die Kritik, in der er die PVS-Hersteller für die Verzögerungen verantwortlich macht, weisen die Hersteller allerdings zurück. Nach den Vorstellungen Spahns sei die ePA in rund zwei Jahren nicht mehr aus dem medizinischen Alltag wegzudenken. Hierbei halte er es für wichtig einheitliche Standards zu setzen, die idealerweise international funktionieren. Dafür sollte das Wegkommen von Insellösungen erzwungen werden.

Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Spahn-rechnet-mit-holprigem-ePA-Start-420247.html, 14. Juni 2021

Zahlreiche Änderungsvorschläge für Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz

03. Mai 2021 | von

Vor der geplanten Verabschiedung des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) liegen noch zahlreiche Änderungsvorschläge im Bundesgesundheitsministerium vor. Hierbei seien viele Bedenken aus der Praxis aufgenommen worden. So wurde das Makelverbot, wie lange von der ABDA gefordert, auf den elektronischen Zugangscode der E-Rezepte ausgeweitet. Dadurch kann das Makelverbot nicht mehr über den Zugangscode ausgehebelt werden. Weiterhin ist eine Fristverschiebung für die Übertragung der Daten von der elektronischen Gesundheitskarte in Online-Anwendungen der Telematikinfrastruktur um sechs Monate auf den 1. Juli 2023 vorgesehen. Zudem sollen die Versicherten die elektronische Gesundheitskarte noch bis zum 1. Juli 2024 als Datenträger für bestimmte Informationen verwenden. Dadurch sollen die Daten auch für Versicherte ohne Smartphone oder Internetzugang abrufbar sein.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/04/30/verlaengerte-fristen-fuer-online-medikationsplan-und-grenzen-fuer-videosprechstunden, 3. Mai 2021

Digitaler Impfpass bis Sommer 2021

01. März 2021 | von

Auf Grundlage eines Beschlusses des Europäischen Rates hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Entwicklung eines digitalen Impfausweises eingeleitet, der EU-weit kompatibel sein soll. In der elektronischen Patientenakte sollte der Impfpass ursprünglich ab 2022 abrufbar sein. Nun werde aufgrund der Corona-Pandemie der Sommer 2021 angestrebt. Der digitale Impfpass soll den Nutzern über eine kostenlose App bereitgestellt werden. Nach der Impfung werde ein 2D-Barcode als Impfbescheinigungstoken generiert, der einmalig einlesbar und lokal auf dem Smartphone gespeichert sei. Dieser könne von den Patienten direkt eingescannt werden oder als Ausdruck erhalten werden. Weiterhin soll der Impfausweis Informationen über die Impfung wie die Gültigkeit, die Charge sowie den Namen und das Geburtsdatum des Geimpften enthalten. Für die Sicherstellung des Datenschutzes darf der elektronische Impfnachweis nur von autorisierten Personen ausgestellt werden. Weiterhin soll die lokale Speicherung des Nachweises eine Vervielfältigung der Daten verhindern. Zudem sei kein zentrales Impfregister geplant, sodass die Datenhoheit bei den Patienten liege.

Quelle: https://www.gelbe-liste.de/apotheke/digitaler-impfausweis, 1. März 2021

Gesetzesentwurf zur Modernisierung der Versorgung und Pflege vorgelegt

24. November 2020 | von

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ (DVPMG) vorgelegt. In dem PDSG wurde bereits geregelt, dass im Januar 2022 die grundsätzliche Pflicht zum E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente startet. Bisher gab es dabei Ausnahmen für T- und BtM-Rezepte, die nach dem neuen Gesetzesentwurf aber zum 1. Januar 2023 fallen sollen. Weiterhin soll es das E-Rezept zukünftig auch in der häuslichen Krankenpflege, der außerklinischen Intensivpflege, der Sooziotherapie und bei Heil- und Hilfsmitteln geben. Zusätzlich soll die Rezepteinlösung auch in Apotheken im europäischen Ausland ermöglicht werden. Weiterhin soll die elektronische Gesundheitskarte künftig nicht mehr als Datenspeicher, sondern ausschließlich als Versicherungsnachweis dienen. Dadurch werden der elektronische Medikationsplan und die elektronischen Notfalldaten nur noch in der elektronischen Patientenakte geführt.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/11/17/neues-zum-e-rezept/chapter:all, 24. November 2020

Psychotherapeuten kritisieren ePA nach Hackerangriff in Finnland

03. November 2020 | von

Medienberichten zufolge wurden durch den bereits 2018 ausgeführten Hackerangriff auf den Server eines privaten finnischen Psychotherapieanbieters zehntausende vertrauliche Datensätze gestohlen. Nun würden das Unternehmen und betroffene Patienten von den Hackern erpresst werden. Sollte die Lösegeldzahlung nicht erfolgen, würden die Datensätze veröffentlicht werden.

Deutsche Psychotherapeuten zeigen sich bestürzt über den Vorfall in Finnland und sehen darin Risiken, die auch mit der deutschen ePA verbunden sind. Insbesondere die zentrale Speicherung von sensiblen Patientendaten sei laut Dieter Adler, Vorsitzender des Deutschen Psychotherapeuten-Netzwerks (DPNW), angreifbar. Das DPNW bezeichnet den Weg der zentralen Speicherung, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn trotz aller Datenschutz-Bedenken weiter geht, als „falschen Weg“. Die Psychotherapeuten sind der Meinung, dass Daten über Psychotherapie dezentral in die Praxen gehören. Auch eine dezentrale ePA ohne psychotherapeutische Daten auf die nur der Patient Zugriff hat sei akzeptabel.

Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Nach-Hackerangriff-in-Finnland-Psychotherapeuten-kritisieren-ePA-414113.html, 3. November 2020