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SmartMed

Schlagwort: ‘Digitalisierung’

Elektronische Patientenakte bringt Zugewinn für Sicherheit

19. August 2019 | von

Die Bundesregierung sieht die elektronische Patientenakte (ePA) als einen Zugewinn an Sicherheit bei der Nutzung von Gesundheitsdaten.  Dies liege an dem kryptographischen Verschlüsselungsverfahren, welches bei dem Austausch von Gesundheitsdaten mittels Telematikinfrastruktur verwendet werde. Die Ablegung der Daten in der ePA würde ebenfalls kryptographisch mit patientenindividuellen Schlüsseln erfolgen. Im Vergleich zu den bisher verwendeten Fax-Geräten werde die Sicherheit damit deutlich erhöht.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/105227/Elektronische-Patientenakte-sicherer-als-Faxgeraet, 19. August 2019

Virtuelles Krankenhaus in NRW

12. August 2019 | von

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat gemeinsam mit Mitgliedern eines Gründungsausschusses seine Pläne zur Errichtung eines „virtuellen Krankenhauses“ vorgestellt. Hierbei handelt es sich um eine digitale Plattform für den fachärztlichen Austausch. Fehle eine spezielle Expertise, könnten die Ärzte über die digitale Plattform ein entsprechendes Zentrum mit einem Mausklick kontaktieren. Hierdurch soll die Therapie von seltenen Erkrankungen verbessert werden.

Das virtuelle Krankenhaus soll laut Laumann Teil der Regelversorgung werden und von den Krankenkassen finanziert werden. Die Pilotphase des Virtuellen Krankenhauses soll im Frühjahr 2020 starten und als Anschubfinanzierung bis zu zwei Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt bekommen. Laut Dirk Ruiss, Leiter des Verbandes der Ersatzkassen NRW, muss sich das Virtuelle Krankenhaus daran messen lassen, ob es konkrete Ver­sor­gungsverbesserungen für die Patienten bringe. Thomas Ittel, Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums der RWTH Aachen sieht in dem Virtuellen Krankenhaus einen mutigen und konsequenten Schritt, um die digitale Transformation in NRW voranzutreiben.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/105212/Virtuelles-Krankenhaus-Nordrhein-Westfalen-will-fachaerztliche-Expertise-digital-buendeln, 12. August 2019

Ambulante Pflege darf bei Digitalisierung nicht vergessen werden

02. August 2019 | von

Der Verband Katholischer Altenhilfe in Deutschland fordert, dass auch die ambulante Pflege bei der Digitalisierung berücksichtigt werden muss. So dürfe die Bundesregierung nicht nur die stationäre Pflege bei der Einführung digitaler Techniken unterstützen. Die Verordnung für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation müsse auch in der häuslichen Krankenpflege umgesetzt werden. Dadurch könnte auch hier Bürokratie abgebaut und Patienten schneller unterstützt werden.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/105063/Ambulante-Pflege-bei-Digitalisierung-nicht-vergessen, 2. August 2019

Künstliche Intelligenz könnte zusätzliche Informationen im Röntgenthorax erkennen

26. Juli 2019 | von

In einer Studie vom Radiologen Michael Lu vom Massachusetts General Hospital wurde untersucht, ob künstliche Intelligenz die Lebenserwartung von Patienten anhand von einem Röntgenthorax erkennen kann. Durch maschinelles Lernen mit neuronalen Netzwerken, die aus Algorithmen bestehen, soll der Computer ein Gespür für den Patienten entwickeln. Ein wesentlicher Vorteil des maschinellen Lernens ist, dass es anders als die Radiologen Informationen über das spätere Schicksal der Patienten berücksichtigt. Die Software wurde zu Beginn mit Daten der PLCO-Studie geschult, in denen nach Merkmalen der verstorbenen Patienten gesucht werden sollte, die sie von den anderen unterschied. Der Hazard Ratio war hoch signifikant und konnte auch mit einer anderen Studie überprüft werden.

Ein möglicher Nutzen der Risikoabschätzung durch die künstliche Intelligenz könnte sein, dass ein Arzt einen Patienten mit einem hohen Wert früher genauer untersucht, um bei einer Erkrankung frühzeitig intervenieren zu können. Ob dies dem Patienten nutzt, müsse in weiteren Studien untersucht werden.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/104796/Kuenstliche-Intelligenz-koennte-Lebenserwartung-im-Roentgenthorax-erkennen, 26. Juli 2019

Rechtssichere Regulierung für freiwillige Datenspende im Gesundheitsbereich

04. Juli 2019 | von

Die Arbeitsgruppe „Gesundheit, Medizintechnik, Pflege“ der Plattform Lernende Systeme empfiehlt die Erarbeitung einer rechtssicheren Regulierung für die freiwillige Datenspende im Gesundheitsbereich. Hierbei solle eine unabhängige Partei die Rolle eines Datentreuhändlers einnehmen. Analog zur Organspende soll die Datenspende auf den Prinzipien der Freiwilligkeit und Autonomie basieren. Eine zentrale Rolle werden Regeln zur Anonymisierung, Pseudonymisierung, das Recht auf Nichtwissen sowie eine Opt-out-Option.

Laut Klemens Budde, AG-Leiter von der Charité – Universitätsmedizin Berlin, werde auch in der EU-Kommission über Regularien nachgedacht, die es ermöglichen etwas nicht nur zu schützen, sondern auch zum Wohle aller spenden zu können.

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/104366/KI-Experten-der-Plattform-Lernende-Systeme-plaedieren-fuer-freiwillige-Datenspende, 4. Juli 2019

Neue Initiative zur Digitalisierung in Hamburg

27. Juni 2019 | von

Die Gesundheitsbehörde Hamburg möchte die Digitalisierung der Stadt mit der neuen Initiative „Hamburg Health Harbour“ (H3) vorantreiben. Geplant seien eine Handy-App, die Eltern an Kinderuntersuchungen und Impftermine erinnere, sowie Schulungen für den Umgang mit der elektronischen Patientenakte. Weiterhin sollen die Gesundheitsdaten besser aufbereitet werden, damit Ärzte in Notfällen schneller auf sie zugreifen können. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Entlastung der Ärzte und Pflegekräfte bei der Dokumentationspflicht. Hierbei sollen insbesondere Doppelarbeiten verhindert werden.

Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks betont hierbei, dass kein Parallelsystem in Hamburg kreiert werden soll. Es können jedoch 25 Millionen Euro pro Jahr auf dem Krankenhausstrukturfonds für die IT-Strategie genutzt werden.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103843/Hamburg-plant-neue-Initiative-zur-Digitalisierung, 27. Juni 2019

Verordnete Gesundheits-Apps können zu Milliardenkosten führen

14. Juni 2019 | von

Der AOK-Bundesverband warnt vor hohen Folgekosten und Gefahren für Patienten, die durch das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) anfallen können. Insbesondere seien Gesundheitsapps, die Ärzte verordnen sollen eine Gefahr, weil diese ohne ausreichende Überprüfung ihres Gesundheitsnutzens von den Kassen übernommen werden sollen und das zu einem von den Herstellern festgesetzten Preis. Hinzu komme, dass die Hersteller angesichts beliebig wählbarer Produktzyklen jedes Jahr „neue“ Produkte auf den Markt bringen können, um so den Preisverhandlungen aus dem Weg zu gehen. So entstehe ein erhebliches Kostenrisiko für die gesetzlich Versicherten.

Der AOK-Bundesverband schlägt vor, dass der Preis der digitalen Anwendungen analog zum Hilfsmittelbereich in wettbewerblichen Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Anbietern durchgeführt wird. Weiterhin müsse es eine Verpflichtung zu Studien über die Nützlichkeit der digitalen Anwendungen geben.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103781/AOK-rechnet-mit-Milliardenkosten-durch-verordnete-Gesundheits-Apps, 14. Juni 2019

Bundesländer verlangen mehr Mitspracherecht bei der Digitalisierung

10. Juni 2019 | von

Auf der Gesundheitsministerkonferenz forderten die Bundesländer wesentlich mehr Beteiligung an Entscheidungen bei den Auswirkungen die das Digitale-Versorgungs-Gesetz vorsieht. Bislang sehe der Gesetzesentwurf keine Regelungen für Länderbeteiligungen vor, die Länder sehen sich jedoch in einer „koordinierenden Rolle“ bei der Erprobung und Entwicklung von innovativen digitalen Versorgungsangeboten. Die Länder wollen insbesondere „regionale Experimentierräume“ bekommen. Hierbei soll die Erprobung von innovativen Versorgungsformen und –methoden in ihren Händen liegen. Es sollen aber auch geeignete Strukturen geschaffen werden, die eine bundesweite Transparenz ermöglichen.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103691/Laender-wollen-regionale-Experimentierraeume-bei-der-Digitalisierung, 10. Juni 2019

Digitalisierung für eine bessere Versorgung von Pflegebedürftigen

06. Juni 2019 | von

Der Pflegebevollmächtige der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, sieht in der Digitalisierung eine Chance für eine bessere Versorgung der Pflegebedürftigen. Eine verbesserte Vernetzung, beispielsweise zwischen Hausarzt und Pflegekräften durch eine elektronische Patientenakte (ePA), könne Einlieferungen ins Krankenhaus erheblich verringern. Weiterhin seien auch digitale Entlassbriefe im Krankenhaus sinnvoll. In erster Linie sollen digitale Hilfsmittel und Apps Patienten dienen und zugleich Fachkräfte entlasten. Entlastungen seien bei der Dokumentation, Abrechnung sowie Dienst- und Tourenplanung möglich. Weiterhin könnten ländliche Pflegeheime Videokonferenzen nutzen, um Untersuchungen durch den Hausarzt durchführen zu lassen. Dies könne die Patientenzufriedenheit erhöhen und Kosten senken.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103655/Pflegebeauftragter-preist-Chancen-der-Digitalisierung, 6. Juni 2019

Schnellere Verfahren für die Bewertung digitaler Medizinprodukte

28. Mai 2019 | von

Digitale Medizinprodukte müssen, wie auch andere Medizinprodukte, ihrem klinischen Nutzen nach anerkannte, wissenschaftliche Standards nachweisen. In einem Positionspapier der Arbeitsgruppe Digitalisierung und E-Health der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und Gestaltung (GVG) wird dies jedoch als problematisch angesehen. Der Fortschritt der digitalen Anwendungen sei zu schnell für die herkömmliche Nutzenbewertung. Die Autoren des Positionspapiers, darunter Krankenkassen, die Bundes­ärzte­kammer, der Marburger Bund, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Ärztekammer Nordrhein, schlagen deshalb ein „Innovationsbüro“ vor. Dieses soll Anbieter digitaler Gesundheitsanwendungen kostenfrei beraten, beispielsweise bei Fragen zu Zugangsvoraussetzungen. Dies sei notwendig, weil Softwarehäuser und Anbieter häufig nicht mit den Anforderungen des Gesundheitsmarktes vertraut seien.

Weiterhin kritisieren die Autoren eine fehlende Transparenz über das Angebot an digitalen Gesundheitsanwendungen und fordern, dass Anbieter eine strukturierte Selbstauskunft zu ihrem Produkt veröffentlichen. Diese sollen dann in einem unabhängigen, öffentlichen Verzeichnis einzusehen sein.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103268/Zur-Bewertung-digitaler-Medizinprodukte-sind-schnellere-Verfahren-noetig, 28. Mai 2019