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SmartMed

Schlagwort: ‘elektronische Gesundheitskarte (eGK)’

Familienfunktion der E-Rezept-App

31. August 2022 | von

Im August hat die App zum E-Rezept eine neue Funktion erhalten. Seither können die E-Rezepte aller Familienmitglieder verwaltet werden. Um auf die Daten von Angehörigen zugreifen zu können, werden die Zugangsdaten, also die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die PIN, benötigt. Weiterhin existiert die Möglichkeit, dass beispielsweise beide Elternteile ein Profil für ihr Kind anlegen und beide die Rezepte des Kindes empfangen. Diese neue Option in der App kann auch für pflegende Angehörige eine große Erleichterung bieten.

https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/aktuelles/detail/familienfunktion-jetzt-verfuegbar (Zugriff am 31.08.2022)

E-Rezept mit eGK

31. August 2022 | von

Die Gesellschaftsversammlung der gematik vom 29.07.2022 hat eine zusätzliche Option zum sicheren Einlösen von verschreibungspflichtigen Medikamenten beschlossen. Dies soll mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) möglich sein. Zurzeit existieren schon zwei Möglichkeiten, das E-Rezept einzulösen. Einerseits mit Hilfe der E-Rezept-App, welche von der Seite https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/app heruntergeladen werden kann. Andererseits durch einen Papierausdruck des Rezeptcodes.

Diese Erweiterung der eGK soll voraussichtlich Anfang September im Fachportal der gematik erscheinen. Sowohl an der Verfügbarkeit der neuen Funktion als auch an einer Nutzungsmöglichkeit für Versand- und Onlineapotheken wird gearbeitet.

https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/pressemitteilung-e-rezept-mit-karte-beschlossene-sache (Zugriff am 31.08.2022)

E-Rezept-App der Gematik ab Juli verfügbar

31. Mai 2021 | von

Ab dem 1. Juli 2021 können Versicherte die kostenlose E-Rezept-App der Gematik herunterladen. Das E-Rezept startet hierbei zunächst in einer Testphase in der Region Berlin-Brandenburg, soll im 4. Quartal aber bundesweit eingeführt werden. Den angemeldeten Nutzern sei es laut der Gematik von Anfang an möglich, E-Rezepte von Ärzten zu empfangen und Informationen wie Hinweise zur Einnahme und Dosierung einzusehen. Für die Einlösung des E-Rezeptes könne entweder der Rezeptcode in der App geöffnet und vorgezeigt werden oder das Rezept bereits vorab an eine Apotheke übermittelt werden. Ein NFC-fähiges Smartphone mit mindestens iOS 14 oder Android 6 sei jedoch die Voraussetzung. Diese Funktion wird für die Anmeldung in der App benötigt, da hier die elektronische Gesundheitskarte verwendet werden muss. Im Laufe des zweiten Halbjahres plant die Gematik eine Funktion einzuführen, bei der bis zu drei Apotheken gleichzeitig bezüglich der Medikamentenverfügbarkeit angefragt werden können.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/123977/Neue-E-Rezept-App-der-Gematik-steht-ab-Juli-bereit, 31. Mai 2021

Zahlreiche Änderungsvorschläge für Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz

03. Mai 2021 | von

Vor der geplanten Verabschiedung des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) liegen noch zahlreiche Änderungsvorschläge im Bundesgesundheitsministerium vor. Hierbei seien viele Bedenken aus der Praxis aufgenommen worden. So wurde das Makelverbot, wie lange von der ABDA gefordert, auf den elektronischen Zugangscode der E-Rezepte ausgeweitet. Dadurch kann das Makelverbot nicht mehr über den Zugangscode ausgehebelt werden. Weiterhin ist eine Fristverschiebung für die Übertragung der Daten von der elektronischen Gesundheitskarte in Online-Anwendungen der Telematikinfrastruktur um sechs Monate auf den 1. Juli 2023 vorgesehen. Zudem sollen die Versicherten die elektronische Gesundheitskarte noch bis zum 1. Juli 2024 als Datenträger für bestimmte Informationen verwenden. Dadurch sollen die Daten auch für Versicherte ohne Smartphone oder Internetzugang abrufbar sein.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/04/30/verlaengerte-fristen-fuer-online-medikationsplan-und-grenzen-fuer-videosprechstunden, 3. Mai 2021

Bereits drei von vier Apotheken an Telematik-Infrastruktur angeschlossen

29. März 2021 | von

Die ABDA hat in einer Pressekonferenz berichtet, dass die Apotheken bereits gut auf das kommende E-Rezept vorbereitet seien, da bereits 14.000 Apotheken an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sind. Der Anschluss an die Telematik-Infrastruktur ist Grundvoraussetzung für die Einlösung von E-Rezepten. Bereits 90 Prozent aller Apotheken besitzen die notwendige Institutionskarte (SMC-B). Deshalb geht die ABDA davon aus, dass zu Beginn des E-Rezepts am 1. Juli 2021 alle Apotheken in der Lage sein werden, E-Rezepte zu verarbeiten. Apotheker Ralf König geht jedoch davon aus, dass die Apotheken nicht direkt mit E-Rezepten geflutet werden, da die Ärzte wohl erst zum Jahreswechsel für das E-Rezept bereit wären. Zudem werden laut König ca. 90 Prozent der E-Rezepte als Ausdruck vorgelegt werden, weil für die Nutzung der Gematik-App eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte nötig ist, die Versicherte von ihren Krankenkassen erhalten sollen.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/03/26/abda-mehrheit-der-apotheken-ist-schon-an-telematik-infrastruktur-angeschlossen, 29. März 2021

Bundeswehr führt elektronische Patientenakte ein

08. Februar 2021 | von

Die Bundeswehr möchte ihren Soldaten eine elektronische Patientenakte Bundeswehr (ePABw) zur Verfügung stellen. Die ePABw soll hierbei dem Vorbild der zivilen ePA folgen, die Datenhoheit soll allerdings beim Dienstherren anstatt des Patienten liegen. Dies ermögliche einrichtungsübergreifende Kommunikation. Weiterhin besitze die ePABw nur einen temporären Charakter, weil in den kommenden Jahren eine elektronische Gesundheitskarte der Bundeswehr (eGABw) umgesetzt werden soll.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/120741/Bundeswehr-will-Soldaten-elektronische-Patientenakte-zur-Verfuegung-stellen, 8. Februar 2021

Kein Anspruch auf Versicherungsnachweis in Papierform

01. Februar 2021 | von

Das Bundessozialgericht entschied in der vergangenen Woche, dass Patienten keinen Anspruch auf einen Versicherungsnachweis in Papierform besitzen. Die von dem Kläger beanstandete mangelnde Datensicherheit wurde von dem Bundessozialgericht zurückgewiesen. Das Gericht befand die elektronische Gesundheitskarte als SDGVO konform. Das Risiko eines Datenvorfalls unterliege hierbei gemäß des „risikobasierten Ansatzes“ dem praktischen Nutzen des elektronischen Versicherungsnachweises. Um das Risiko eines Datenvorfalls zu minimieren, könne der Versicherte die Karte in einer RFID-Sicherheitshülle aufbewahren. Die Versicherer sollten die Daten verschlüsselt in einem sicheren Cloudspeicher aufbewahren. Weiterhin sollten die Daten nur auf einem versiegelten Server bearbeitet werden. Hierbei biete die Sealed Cloud einen besonderen Schutz, weil sie die Daten zur Verarbeitung auf einen versiegelten Server überträgt.

Quelle: https://www.pressebox.de/pressemitteilung/uniscon-gmbh-the-web-privacy-company/Elektronische-Gesundheitskarte-Confidential-Computing-schuetzt-Patientendaten/boxid/1041680, 1. Februar 2021

Gesetzesentwurf zur Modernisierung der Versorgung und Pflege vorgelegt

24. November 2020 | von

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ (DVPMG) vorgelegt. In dem PDSG wurde bereits geregelt, dass im Januar 2022 die grundsätzliche Pflicht zum E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente startet. Bisher gab es dabei Ausnahmen für T- und BtM-Rezepte, die nach dem neuen Gesetzesentwurf aber zum 1. Januar 2023 fallen sollen. Weiterhin soll es das E-Rezept zukünftig auch in der häuslichen Krankenpflege, der außerklinischen Intensivpflege, der Sooziotherapie und bei Heil- und Hilfsmitteln geben. Zusätzlich soll die Rezepteinlösung auch in Apotheken im europäischen Ausland ermöglicht werden. Weiterhin soll die elektronische Gesundheitskarte künftig nicht mehr als Datenspeicher, sondern ausschließlich als Versicherungsnachweis dienen. Dadurch werden der elektronische Medikationsplan und die elektronischen Notfalldaten nur noch in der elektronischen Patientenakte geführt.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/11/17/neues-zum-e-rezept/chapter:all, 24. November 2020

Elektronische Patientenakte auch für Privatversicherte

06. November 2020 | von

Anders als gesetzliche Krankenkassen, sind private Versicherer nicht dazu verpflichtet, zum 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Um wettbewerbsfähig zu bleiben werde der fünftgrößte private Krankenversicherer Signal Iduna trotzdem gemeinsam mit dem Anbieter Research Industrial Systems Engineering (RISE) eine ePA für seine Kunden entwickeln. Ziel sei nach Angaben der beiden Unternehmen, eine zertifizierte ePA für Privatversicherte mit weiteren Mehrwertdiensten. So sollen Kunden beispielsweise die Möglichkeit erhalten, ihre Abrechnungen digital über die ePA einzureichen. Um Zugang zur Telematikinfrastruktur zu erhalten, soll es eine elektronische Gesundheitskarte geben. Darüber hinaus wird auch eine App entwickelt werden, die ebenfalls einen Zugang ermöglicht. Die entwickelte ePA soll auch anderen Privatversicherern zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/PKV-bereitet-sich-auf-ePA-Einstieg-vor-414315.html, 6. November 2020

Start der elektronischen Patientenakte als „erweiterter Feldtest“

26. Oktober 2020 | von

Laut Lars Gottwald, Leiter des Business Teams bei der gematik, soll der Start der elektronischen Patientenakte zum Jahresbeginn 2021 als „erweiterter Feldtest“ beginnen. Gottwald ist zuversichtlich, dass seitens der gematik alle notwendigen technischen Voraussetzungen bis dahin abgeschlossen sein könnten. Der Feldtest solle im 2. Quartal 2021 ausgeweitet werden.

Im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte solle auch die elektronische Gesundheitskarte weiterentwickelt werden. Laut Christian Klose, Unterabteilungsleiter „Telematik, Gematik und E-Health“ im Bundesgesundheitsministeriums, soll eine „Patientenkurzakte“ mit Basisdaten auf der Karte gespeichert werden können. Diese solle nur von Ärzten bearbeitet werden können.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/117432/Elektronische-Patientenakte-startet-als-erweiterter-Feldtest, 26. Oktober 2020