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SmartMed

Schlagwort: ‘Gesundheitsdaten’

Neue Medizintechnologien werden überwiegend als positive wahrgenommen

26. August 2019 | von

Laut der repräsentativen Befragung „ZukunftsMonitor – Gesundheit neu denken“ des Bundesforschungsministeriums verbinden 55 Prozent der Befragten Chancen mit den am Körper getragenen Wearables. 34 Prozent sehen hingegen eher Risiken. Telemedizin nehmen hingegen nur 38 Prozent als Chance war. Die Telepflege nehmen 51 Prozent als Chance war. Weiterhin könne es sich ein Viertel der Befragten vorstellen, von Robotern gepflegt zu werden. Viele Bundesbürger (62 Prozent) haben Bedenken, ihre Gesundheitsdaten im Netz zu teilen.

Laut Bundesforschungsministerin Johanna Wanka zeigen diese Ergebnisse, dass sich die Bürger sehr für die Gesundheitstechnologien von morgen interessieren, jedoch noch ein großer Forschungsbedarf besteht, um Vertrauen in die neuen Technologien zu schaffen.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/08/25/Mehrheit-offen-fur-digitale-Medizintechnik, 26. August 2019

Elektronische Patientenakte bringt Zugewinn für Sicherheit

19. August 2019 | von

Die Bundesregierung sieht die elektronische Patientenakte (ePA) als einen Zugewinn an Sicherheit bei der Nutzung von Gesundheitsdaten.  Dies liege an dem kryptographischen Verschlüsselungsverfahren, welches bei dem Austausch von Gesundheitsdaten mittels Telematikinfrastruktur verwendet werde. Die Ablegung der Daten in der ePA würde ebenfalls kryptographisch mit patientenindividuellen Schlüsseln erfolgen. Im Vergleich zu den bisher verwendeten Fax-Geräten werde die Sicherheit damit deutlich erhöht.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/105227/Elektronische-Patientenakte-sicherer-als-Faxgeraet, 19. August 2019

Rechtssichere Regulierung für freiwillige Datenspende im Gesundheitsbereich

04. Juli 2019 | von

Die Arbeitsgruppe „Gesundheit, Medizintechnik, Pflege“ der Plattform Lernende Systeme empfiehlt die Erarbeitung einer rechtssicheren Regulierung für die freiwillige Datenspende im Gesundheitsbereich. Hierbei solle eine unabhängige Partei die Rolle eines Datentreuhändlers einnehmen. Analog zur Organspende soll die Datenspende auf den Prinzipien der Freiwilligkeit und Autonomie basieren. Eine zentrale Rolle werden Regeln zur Anonymisierung, Pseudonymisierung, das Recht auf Nichtwissen sowie eine Opt-out-Option.

Laut Klemens Budde, AG-Leiter von der Charité – Universitätsmedizin Berlin, werde auch in der EU-Kommission über Regularien nachgedacht, die es ermöglichen etwas nicht nur zu schützen, sondern auch zum Wohle aller spenden zu können.

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/104366/KI-Experten-der-Plattform-Lernende-Systeme-plaedieren-fuer-freiwillige-Datenspende, 4. Juli 2019

Neue Initiative zur Digitalisierung in Hamburg

27. Juni 2019 | von

Die Gesundheitsbehörde Hamburg möchte die Digitalisierung der Stadt mit der neuen Initiative „Hamburg Health Harbour“ (H3) vorantreiben. Geplant seien eine Handy-App, die Eltern an Kinderuntersuchungen und Impftermine erinnere, sowie Schulungen für den Umgang mit der elektronischen Patientenakte. Weiterhin sollen die Gesundheitsdaten besser aufbereitet werden, damit Ärzte in Notfällen schneller auf sie zugreifen können. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Entlastung der Ärzte und Pflegekräfte bei der Dokumentationspflicht. Hierbei sollen insbesondere Doppelarbeiten verhindert werden.

Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks betont hierbei, dass kein Parallelsystem in Hamburg kreiert werden soll. Es können jedoch 25 Millionen Euro pro Jahr auf dem Krankenhausstrukturfonds für die IT-Strategie genutzt werden.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103843/Hamburg-plant-neue-Initiative-zur-Digitalisierung, 27. Juni 2019

Eingeschränkte Patientenrechte bei Einführung der elektronischen Patientenakte

24. Mai 2019 | von

Bei der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) 2021 wird es entscheidende technische Einschränkungen geben. Den Patienten wird es am Anfang nicht möglich sein zu entscheiden, welche persönlichen Informationen der Arzt, Apotheker oder Therapeut sehen darf und welche nicht. Somit bestehen für die Patienten zwei Möglichkeiten für den Umgang mit ihren Daten. Sie können verbieten, dass Untersuchungsdaten in die Akte geschickt werden oder sie verbieten einzelnen Parteien den Zugriff auf die Akte. In beiden Fällen bedeutet dies eine starke Einschränkung der Nützlichkeit der Verwendung der ePA.

Gematik erklärt, dass die differenzierte Rechtevergabe in Folgestufen umgesetzt werden solle.  Grund für die technischen Abstriche sei die, vom Bundesgesundheitsminister gesetzte,  kurze Frist zur Umsetzung. Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass die Entscheidung der Weitergabe der Daten bei dem Patienten liege und freiwillig sei. Jedoch sehen die Grünen in der anfänglichen Einschränkung der Patientenrechte ein Problem für die Akzeptanz der ePA.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103226/Elektronische-Patientenakte-soll-zunaechst-mit-eingeschraenkten-Patientenrechten-kommen, 24. Mai 2019

Sicherheitslücken bei mobilem Authentifizierungsverfahren für elektronische Patientenakte

07. Mai 2019 | von

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik betrachtet das für Smartphones vorgesehene Authentifizierungsverfahren für die elektronische Patientenakte (ePA) als „neuralgischen Punkt für die gesamte nachfolgende Sicherheitskette“. Würde der Schlüsselgenerierungsdienst überwunden, könne sowohl auf die kryptografischen Mittel als auch die Inhalte der Patientenakte zugegriffen werden. Weiterhin sei durch das alternative Authentifizierungsverfahren „al.vi“, welches einen Zugriff auf die Gesundheitsdaten ohne die elektronische Gesundheitskarte vorsieht, eine „starke Authentifizierung der elektronischen Gesundheitskarte“ nicht mehr vorgesehen, sodass die Gesamtsicherheit des Systems deutlich verringert wird. Experten kritisieren, dass sich die Sicherheitsleistungen in die Implementierungsverantwortung der Hersteller verlagert und die exklusive Datenhoheit des Versicherten auf seinen medizinischen Daten aufgelöst werden würde.

Datenschützer sehen außerdem ein juristisches Problem. Durch eine fehlende rechtliche Klarstellung würde die Möglichkeit eröffnet werden, dass strafrechtliche Ermittlungen Gesundheitsdaten erheben dürfen, weil sich die ePA nicht im Gewahrsam des zeugnisverweigerungsberechtigten Arztes befinde.

Das BMG weist darauf hin, dass es neben dem „al.vi“ noch drei weitere Zugriffsmöglichkeiten für die ePA geben soll. Beispielsweise soll es einen Zugriff am Smartphone mittels elektronischer Gesundheitskarte über die NFC-Schnittstelle geben.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102771/Behoerde-sieht-Sicherheitsluecken-bei-mobilem-Authentifizierungsverfahren-fuer-elektronische-Patientenakte,  7. Mai 2019

Gesundheitsapps wird nicht vertraut

21. Februar 2019 | von

Laut einer Studie der EBS Business School, können die meisten Patienten keinen Nutzen in Gesundheitsapps erkennen. Die Auswertung der Umfrage ergab, dass nur 14.5 Prozent der Patienten eine App oder ein Wearable benutzen. Weiterhin begrüßten nur 35 Prozent, dass ihre Arztbesuche durch die digitale Technik reduziert werden könnten.

Die relativ deutliche Skepsis sei aber auch damit zu begründen, dass die Umfrage nicht digital abgehalten wurde, sondern in Praxen ohne digitale Hilfsmittel nachgefragt wurde.

Das Misstrauen der Patienten sei laut Ralph Tunder begründet. Laut ihm fehlen einheitliche Standards und bei 75 Prozent der Apps bestehe die Möglichkeit Gesundheitsdaten zu manipulieren. Zurzeit seien nur zehn Medizinprodukte-Apps registriert und mit CE-Kennzeichen versehen.

Aufgrund der Ergebnisse der Studie fordert Tunder, Standards für Apps festzulegen, ebenso wie die Vergütung und Haftung. Zudem sollen Krankenkassen die Kosten für medizinische Apps übernehmen. Dr. Titus Brinker gibt jedoch zu bedenken, dass Innovationen durch eine zu starke Regulation gebremst werden würden.

https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/e-health/article/981699/umfrage-patienten-trauen-gesundheitsapps-oft-nicht.html?sh=536&h=-536502788, 21. Februar 2019

Belohnung für gesunde Lebensweise gewünscht

09. August 2016 | von

Laut einer Umfrage sind 76% der Bürger Deutschlands der Meinung, dass die Krankenkassen eine gesunde Lebensweise belohnen sollten. Die Krankenkasse solle das gesunde Leben und den Sport mit einem Bonus oder einem geringeren Tarif honorieren. Dafür seien die meisten auch bereit ihre Gesundheitsdaten zur Verfügung zu stellen.

Je jünger die Befragten waren, desto mehr wären sie mit der Weitergabe der Daten einverstanden. Besonders die Älteren stehen der Datenweitergabe skeptisch gegenüber und plädieren für eine Bestätigung der gesunden Lebensweise des Hausarztes.

Quelle:
www.aerztezeitung.de, 07.08.2016