Kategorien
Seiten
-

SmartMed

Schlagwort: ‘Telematikinfrastruktur’

Apotheker fordern stabile Systeme: E-Rezept kämpft mit häufigen Ausfällen

11. August 2025 | von

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) kritisiert die anhaltenden Störungen und Ausfälle beim elektronischen Rezept (E-Rezept). Dessen Zuverlässigkeit sei so schlecht, dass es „der Deutschen Bahn den Rang ablaufe“, sagte ABDA-Chef Thomas Preis dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Während Zugausfälle lediglich ärgerlich seien, könnten nicht abrufbare E-Rezepte schwerwiegende Folgen für die Gesundheit der Patienten haben.
Nach Angaben von Preis kam es allein in den vergangenen zwei Wochen an fünf Tagen zu Komplettausfällen oder massiven Beeinträchtigungen des E-Rezept-Systems oder der zugrunde liegenden Telematikinfrastruktur (TI). Dadurch seien Zehntausende Patienten betroffen gewesen, die ihre Medikamente nicht oder nur verzögert erhielten.
Preis betonte, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens grundsätzlich notwendig sei, die derzeitige Unzuverlässigkeit jedoch nicht akzeptabel. Die zuständige Gematik, die die digitale Infrastruktur verwaltet, müsse dringend dafür sorgen, dass Apotheken und Arztpraxen in einem stabilen System arbeiten können. Zudem fordert die ABDA, dass Apotheken bei Systemausfällen mehr Handlungsspielraum erhalten, um Patienten weiterhin zeitnah mit Arzneimitteln versorgen zu können.
Die Gematik wies die Kritik teilweise zurück. Einschränkungen, die die gesamte Infrastruktur betreffen, kämen nur selten vor. Man räume jedoch ein, dass einzelne Komponenten oder Dienste zuletzt wiederholt beeinträchtigt gewesen seien. Die Stabilität und Verlässlichkeit des Systems hätten „oberste Priorität“, und es werde kontinuierlich daran gearbeitet, den Betrieb des E-Rezepts zu verbessern.
Seit der Einführung des E-Rezepts im Januar 2024 häufen sich die technischen Probleme, was nicht nur Apotheker, sondern auch Patientenschutzorganisationen zunehmend beunruhigt.

 

https://www.zeit.de/news/2025-08/08/apotheker-klagen-ueber-ausfaelle-im-system-fuer-e-rezepte

https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/e-rezept-apotheker-stoerung-totalausfall-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/e-rezept-ausfaelle-100.html

(zuletzt aufgerufen 08.08)

Gematik erlaubt Video-Ident-Verfahren zur ePA-Registrierung erneut

11. August 2025 | von

Die Gematik hat das Video-Ident-Verfahren „ePass“ der Nect GmbH am 1. August 2025 erneut für den Einsatz in der Telematikinfrastruktur (TI) zugelassen. Damit können sich gesetzlich Versicherte künftig wieder per Video-Ident-Verfahren für die elektronische Patientenakte (ePA) registrieren – eine Möglichkeit, die 2022 wegen Sicherheitsbedenken ausgesetzt worden war.
Damals hatten sowohl die Gematik als auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhebliche sicherheitstechnische Schwachstellen festgestellt und das Verfahren für unzulässig erklärt. Eine Wiederzulassung wurde erst nach Vorlage konkreter Nachweise erlaubt, dass die Mängel behoben wurden. Diese Nachweise liegen nun vor.
Das zugelassene Verfahren bezieht sich ausschließlich auf die „Stand-Alone“-Version der Nect-App, also eine unabhängige Anwendung, die nicht in Krankenkassen-Apps integriert werden darf. Beim neuen Verfahren werden neben der visuellen Identitätsprüfung auch Ausweisdokumente elektronisch ausgelesen, um die Sicherheit zu erhöhen.
Die Entscheidung soll insbesondere Versicherten helfen, die keine PIN für ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder ihren Personalausweis besitzen. Bisher konnten sie ihre ePA nur durch eine Identitätsprüfung vor Ort oder über die Online-Ausweisfunktion aktivieren.
Mit dem neuen Verfahren soll die Aktivierung und Nutzung der ePA vereinfacht und beschleunigt werden. Die Gematik sieht darin einen wichtigen Schritt, um mehr Bürger zur aktiven Nutzung der elektronischen Patientenakte zu bewegen. Über die tatsächliche Einführung des Verfahrens in den Systemen entscheiden nun die Krankenkassen, nachdem das BSI die sicherheitstechnische Eignung bestätigt hat.

https://www.aerzteblatt.de/news/elektronische-patientenakte-gematik-lasst-video-ident-verfahren-zu-c5331add-894f-456f-adda-b587cc993890

14.08

https://netzpolitik.org/2025/gematik-fuer-die-elektronische-patientenakte-kann-man-sich-jetzt-doch-per-video-identifizieren/

Hürden bei der TI-Anbindung für Betriebsärzte und Pflegeeinrichtungen

15. März 2025 | von

Die Betriebsärzte sehen die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) als eine wichtige Chance, stärker in die Vorsorge und Versorgung von Patienten eingebunden zu werden. Die Finanzierungsvereinbarung für die TI-Anbindung der Arbeitsmediziner wurde Anfang des Jahres zwischen dem GKV-Spitzenverband und verschiedenen arbeitsmedizinischen Verbänden getroffen. Ab dem 1. April 2025 können Fachärzte für Arbeitsmedizin Pauschalen für den Anschluss an die TI beantragen, wenn sie bestimmte Anwendungen wie Kommunikation im Medizinwesen (KIM) und die elektronische Patientenakte (ePA) unterstützen. Diese Regelung wird insbesondere für kleinere Arbeitsmedizin-Praxen („Einbeiner“) eine wichtige Unterstützung bieten.

Trotz dieser Fortschritte gibt es jedoch noch Herausforderungen. Der Opt-in-Modus der ePA wird von den Arbeitsmedizinern als Hemmschuh gesehen, da er die Nutzung der ePA verlangsamt. VDBW-Präsidentin Susanne Liebe betont die Bedeutung der Arbeitsmedizin im Bereich der Prävention, da mehr als 46 Millionen Erwerbstätige betreut werden, von denen viele keinen Hausarzt haben.

Zudem müssen bis zum 1. Juli 2025 etwa 36.000 ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen an die TI angeschlossen werden. Doch eine Umfrage zeigt, dass viele Einrichtungen noch nicht ausreichend vorbereitet sind: Nur 33% haben einen SMC-B Ausweis beantragt und erhalten. Es gibt einen erheblichen Schulungs- und Servicebedarf, um diese Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen.

https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/TI-Anbindung-In-der-Betriebsmedizin-mit-Hindernissen-456561.html

(zuletzt aufgerufen 23.02.2025)

https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Umfrage-zur-TI-Anbindung-Pflegeeinrichtungen-sind-noch-nicht-startklar–456927.html

(zuletzt aufgerufen 03.03.2025)

Kritik an der ePA: Sicherheitslücken und praktische Probleme

10. März 2025 | von

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland stößt auf Kritik, obwohl das Projekt ursprünglich die Vernetzung und Verbesserung der Versorgung der Patienten zum Ziel hatte. Vertragsärzte und -psychotherapeuten äußern Bedenken über die Nutzung der ePA in der Praxis. Dr. Uwe Popert, ein Hausarzt aus Kassel, bemängelt die fehlende Wartung und die Möglichkeit für Patienten, Dokumente selbst zu löschen. Er sieht die ePA als einen unsortierten Datenhaufen, der keine konkrete Hilfe bei der Behandlung bietet. Auch ein fehlender Medikationsplan, der für die Patientenversorgung wichtig wäre, wird kritisiert. Des Weiteren hegt Popert Bedenken bezüglich der Sicherheit der gespeicherten Daten, da er die ePA als eine Möglichkeit sieht, Patientendaten zu sammeln und kommerziellen Unternehmen zugänglich zu machen.

Ein weiteres Problem wurde vom Chaos Computer Club (CCC) aufgezeigt: Ein Sicherheitsmangel bei der ePA könnte es Angreifern ermöglichen, auf die Daten zuzugreifen, ohne dass die elektronische Gesundheitskarte verwendet wird. Die gematik arbeitet derzeit an der Behebung dieser Schwachstellen, bevor die ePA bundesweit ausgerollt wird. Ärzte und Psychotherapeuten werden aufgefordert, besonders auf die Sicherheit der Zugangskomponenten zur Telematikinfrastruktur (TI), wie die SMC-B-Chipkarte, zu achten. Diese Karte ist besonders sensibel und darf nicht wie gewöhnliche Praxisausstattung behandelt werden, um Missbrauch zu vermeiden.

 

https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Elektronische-Patientenakte-Wo-die-Schwachstellen-sind-456884.html

https://www.kbv.de/html/1150_73620.php

(zuletzt aufgerufen 01.03.2025)

Neue Gesetze für Medizinforschung und Digitalisierung im Gesundheitswesen beschlossen: Was bedeutet das für Patienten und Ärzte?

02. Mai 2024 | von

Die Bundesregierung hat kürzlich wichtige Schritte unternommen, um die medizinische Forschung zu fördern und die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben. Am 27. März verabschiedete das Kabinett das Medizinforschungsgesetz mit dem Ziel, die Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen sowie die forschungsbezogenen Zulassungsverfahren für Arzneimittel, Medizinprodukte und Strahlenanwendungen zu beschleunigen und zu entbürokratisieren und gleichzeitig hohe Sicherheitsstandards für die Patienten zu gewährleisten. Die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland sollen verbessert werden.

Gleichzeitig treten zwei Digitalisierungsgesetze in Kraft, die die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und den Umgang mit Gesundheitsdaten regeln. Ärzte sind verpflichtet, elektronische Rezepte auszustellen, andernfalls drohen Sanktionen. Bis zum 15. Januar 2025 sollen gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA erhalten, sofern sie dem nicht aktiv widersprechen. Die Krankenkassen erhalten über ihre ePA-Anwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur Zugriff auf das E-Rezept, wodurch eigene E-Rezept-Anwendungen überflüssig werden.

Ab dem 15. Januar 2025 müssen Apotheken die Medikationspläne aktualisieren und zeitnah im elektronischen Medikationsplan (eMP) des Versicherten speichern. Der Zugriff der Apotheken ist auf drei Tage begrenzt, es sei denn, es erfolgt eine Verlängerung mit dem Versicherten. Das Gesetz ermöglicht auch Maßnahmen der assistierten Telemedizin, darunter die Beratung über telemedizinische Leistungen und die Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen.

Die Praxen müssen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen, dass sie in der Lage sind, digitale Rezepte auszustellen und zu übermitteln, andernfalls droht eine pauschale Kürzung der Vergütung um 1%. Darüber hinaus können Krankenkassen ihre Versicherten auf Basis der vorhandenen Daten auf individuelle Gesundheitsrisiken hinweisen.

Quellen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundesregierung-beschliesst-medizinforschungsgesetz-pm-27-03-2024.html 

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/digitalgesetze-treten-morgen-in-kraft-146402/ 

zuletzt aufgerufen am 05.04.2024

E-Patientenakte für alle ab 2025

25. Oktober 2023 | von

Aktuell müssen Patienten bei ihrer Krankenkasse per Opt-In die elektronische Patientenakte beantragen. Etwa 1 Prozent der Versicherten haben dies bisher getan. Laut dem Digitalgesetz des Bundesgesundheitsministeriums sollen jedoch alle Versicherten ab 2025 automatisch eine E-Patientenakte erhalten. Wer keine E-Patientenakte haben wolle, müsse widersprechen.

Dieser Beschluss sorgte für Kritik und eine Petition für die Beibehaltung der Opt-In Variante wurde erstellt. Die Petition erhielt über 50.000 Unterschriften und wurde in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses besprochen.

Die Kritik an der E-Patientenakte sei die Abschaffung der Schweigepflicht und fehlender Datenschutz. Dem kam das Bundesgesundheitsministerium entgegen und wies auf die verschlüsselte Übertragung der Daten hin. Es wurde auch betont, dass die Schweigepflicht weiterhin bestehe und Strafen drohen, wenn Ärzte sich nicht daran hielten.

Quellen: https://www.heise.de/news/Petition-gegen-Opt-out-Patientenakte-Gesundheitsministerium-laesst-Fragen-offen-9329301.html

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-970564

(zuletzt aufgerufen am 11.10.2023)

E-Rezept-Enthusiasten

04. Juni 2022 | von

Der neugegründete Verein der „E-Rezept-Enthusiasten“ will das Gesundheitswesen dahingehend unterstützen, dass das E-Rezept schneller und flächendeckender eingeführt wird. Hierbei soll die Testphase verkürzt und die Akteure des Gesundheitswesens und die Patienten über das elektronische Rezept aufgeklärt werden.

Der Verein zählt bekannte Gesichter und Namen zu seinen Mitgliedern. Als Vorsitzender fungiert der Apotheker und ehemalige Berater des Bundesgesundheitsministeriums Ralf König, während der niedergelassene Arzt Dr. Nicolas Kahl den Posten des Vizepräsidenten inne hat. Ein weiteres Gründungsmitglied ist der ehemalige Leiter der Unterabteilung „Gematik, Telematikinfrastruktur und eHealth“ und derzeitige Client Partner für die IBM Deutschland GmbH, Christian Klose. Unter den Vereinsmitgliedern befinden sich außerdem Vertreter der Digital- und Medienbranche (CompuGroup Medical, die Bundesdruckerei, Gesund.de, Medatixx, Noventi Health Se, Shop Apotheke, der Wort und Bild Verlag).

Laut der Deutschen Apotheker Zeitung wird die Initiative zurzeit durch die Beiträge der Mitglieder finanziert. Wenn der Verein den Gemeinnützigkeitsstatus anerkannt wird, kommen Spendengelder als Finanzmittel hinzu.

 

Quelle: https://www.heise.de/news/E-Rezept-Enthusiasten-Verein-will-digitalem-Rezept-mit-Aufbauspritze-helfen-7096746.html (zuletzt aufgerufen am: 02.06.2022)

Bundestag beschließt Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)

17. Mai 2021 | von

Der Bundestag hat am 6. Mai das DVPMG beschlossen, welches wichtige Regelungen zur Einführung des E-Rezepts und digitaler Pflegeanwendungen enthält. So werden E-Rezepte dem Zuweisungs- und Makelverbot unterstellt. Weiterhin werden Krankenkassen dazu verpflichtet, bis Anfang 2022 ein Verfahren zu entwickeln, mit dem Versicherte leichter auf die geplante staatliche E-Rezept-App zugreifen können. Außerdem soll es möglich werden, E-Rezepte auch bei Apotheken im europäischen Ausland einzulösen.

Zudem erhält die Gematik den Auftrag, die Telematikinfrastruktur um „Zukunftskonnektoren“ weiterzuentwickeln. Die Krankenkassen erhalten hierbei die Verpflichtung, „digitale Identitäten“ für ihre Versicherten zur Identifizierung zu entwickeln. Zudem soll der elektronische Medikationsplan innerhalb der TI in eine eigene Anwendung überführt werden.

Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bundestag-beschliesst-wichtige-e-rezept-regelungen-125484/, 17. Mai 2021

KBV: Digitalisierungsfristen sind kaum einzuhalten

10. Mai 2021 | von

Laut der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sind die Umsetzungsfristen für kommende digitale Anwendungen in der Telematikinfrastruktur (TI) wahrscheinlich nicht einzuhalten. So sollen laut Gesetzgeber mehrere TI-Anwendungen wie die elektronische Patientenakte, die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und das elektronische Rezept, in der zweiten Jahreshälfte starten. Laut Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV, gebe es einen Verzug bei der notwendigen technischen Ausstattung der Praxen. So gebe es bei dem elektronischen Heilberufsausweis Lieferfristen von bis zu acht Wochen. Dadurch werden nicht alle Ärzte einen Ausweis bis zum 1. Juli zur Verfügung haben, weshalb die Forderung des Gesetzgebers ins Leere laufen wird. Deshalb fordert die KBV, dass der Gesetzgeber dies zur Kenntnis nimmt und die Sanktionen aufhebt und die Fristen entsprechend verlängert. Ebenso solle die Umsetzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nochmal verschoben werden, sodass Ergebnisse und festgestellte Mängel der Feldtests berücksichtigt werden können.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/123455/Aktuelle-Digitalisierungsfristen-laut-KBV-kaum-zu-halten, 10. Mai 2021

Zahlreiche Änderungsvorschläge für Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz

03. Mai 2021 | von

Vor der geplanten Verabschiedung des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) liegen noch zahlreiche Änderungsvorschläge im Bundesgesundheitsministerium vor. Hierbei seien viele Bedenken aus der Praxis aufgenommen worden. So wurde das Makelverbot, wie lange von der ABDA gefordert, auf den elektronischen Zugangscode der E-Rezepte ausgeweitet. Dadurch kann das Makelverbot nicht mehr über den Zugangscode ausgehebelt werden. Weiterhin ist eine Fristverschiebung für die Übertragung der Daten von der elektronischen Gesundheitskarte in Online-Anwendungen der Telematikinfrastruktur um sechs Monate auf den 1. Juli 2023 vorgesehen. Zudem sollen die Versicherten die elektronische Gesundheitskarte noch bis zum 1. Juli 2024 als Datenträger für bestimmte Informationen verwenden. Dadurch sollen die Daten auch für Versicherte ohne Smartphone oder Internetzugang abrufbar sein.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/04/30/verlaengerte-fristen-fuer-online-medikationsplan-und-grenzen-fuer-videosprechstunden, 3. Mai 2021