Das Sozialgericht Düsseldorf entschied in einem Pilotverfahren, dass sich Versicherte nicht von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) befreien lassen können. Die eGK beeinträchtigt nicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, da sie als Versicherungsnachweis eingesetzt wird und der Versicherte selbst bestimmen kann, welche neuen Informationen auf der eGK gespeichert werden dürfen.
Quelle:
Welt Online, 28.6.2012
Das Internetportal der Deutschen Apotheker Zeitung, 28.6.2012
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