Der Bundestag beschloss, dass die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ab dem Jahr 2017 auch den Organspende-Status eines Patienten enthalten soll. Vorab würden künftig jedes zweite Jahr alle Bundesbürger ab dem 16. Lebensjahr, hinsichtlich ihrerer Bereitschaft zur Organspende befragt. Im Falle der Zustimmung wird diese Information dann auf der eGK vermerkt.
Dies diene der verbesserten und vereinfachten Dokumentation der Bereitwilligkeit zur Organspende.
Die Speicherung der Organspendebereitschaft soll vom Arzt vorgenommen werden, kann aber auch vom Patienten in der sicheren Umgebung eines Patientenkiosks bei einer Krankenkasse durchgeführt werden.
Seit dem 1.11.2012 besteht nun auch in Deutschland die Möglichkeit die eigene Bereitschaft zur Organspende auf seinem Facebook Profil zu vermerken.
Quelle:
Heise Online, 25.5.2012
Schreibe einen Kommentar