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SmartMed

Archiv für März 2014

DMP liefern Daten für Versorgungsforschung

26. März 2014 | von

Die 2002 in Leben gerufenen Disease-Management-Programme (DMP) hätten über Jahre hinweg Daten gesammelt, die als Grundlage für eine gute Versorgungsforschung dienen könnten. Der Aufbau eines Diabetes-Registers beruhe dann allerdings lediglich auf Grunddaten, die man wissenschaftlich aufbereiten müsse.

Über 50 Prozent aller Diabetiker in Deutschland seien in Programme eingeschrieben. Man hätte also einen enormen Datenschatz zur Verfügung. So könne auch geprüft werden, ob die Patienten entsprechend der Leitlinie behandelt würden.

Laut Schlenker hätten DMP-Gruppen geringere Sterblichkeitsraten und auch die Folgeerkrankungen würden seltener auftreten.

Quelle:
Ärzte Zeitung, 21.03.2014

Fehlende Abrechnungsmöglichkeit behindert Telemedizin

26. März 2014 | von

Die Mehrheit der niedergelassenen Ärzte glaube an die Möglichkeit der Effizienzsteigerung im Gesundheitssystem mittels Telemedizin. Das bestätige eine Online-Studie, die im Vorfeld der CeBIT durchgeführt wurde.

Mehr als zwei Drittel der Befragten seien der Meinung, dass das fehlende Abrechnungssystem für telemedizinische Behandlungen deren vermehrten Einsatz behindere.

Trotz aller Skepsis gegenüber der Telemedizin, seien jedoch auch ebenfalls zwei Drittel aller befragten Ärzte der Meinung, dass eine Einführung eigener Leistungspositionen im EBM notwendig sei.

Quelle:
Ärzte Zeitung, 10.03.2014

Gefahr der digital gespeicherten Patientendaten

26. März 2014 | von

Laut Datenschutzbeauftragtem Dix sei die ärztliche Schweigepflicht durch das technisierte Arzt-Patientenverhältnis bedroht.

Vor allem die finanzielle Entlohnung für Patienten, die ihre Daten auf der eGK speichern ließen, sei kritisch zu sehen. Könne die Schweigepflicht der Ärzte nicht sichergestellt werden, sei der Heilungsprozess in Gefahr.

Quelle:
Ärzte Zeitung, 26.02.2014

Trotz unrechtlicher eGK keinen Anspruch auf alte GK

26. März 2014 | von

Obwohl die neue eGK unzulässig sei, hätten gesetzlich Versicherte bis zur endgültigen Klärung keinen Anspruch auf ihre alte Gesundheitskarte. So entschied das Landessozialgericht NRW nach der Klage einer Versichterten.

Ein Grund für die Ablehnung der Klage sei, dass die Versicherten ohnehin ihre alte Karte bis September 2014 nutzen könnten. Ein weiterer, dass die derzeitige eGK keine weiteren Funktionen als die alte Karte besitze und freiwillige Anwedungen zudem eine Enverständnis benötigten.

Quelle:
Ärzte Zeitung, 24.02.2014
mehr zum Thema neue eGK auch hier.