Archiv für Januar 2015
Stammapotheke leistet Beitrag zur Arzneimitteltherapiesicherheit
Einen sehr einfachen Beitrag zur Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) könne, laut der Apothekenkammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, jeder mit der Wahl einer Stammapotheke leisten. Eine Studie im Journal of the American Geriatrics Society bestätigte einen Zusammenhang.
Wie man Therapietreue und Lebensqualität der Patienten erhöht belegen unter anderem Projekte der Apothekenkammern wie ATHINA und das AMTS-Ausbildungsmodell. Der Apotheker übernehme im Netzwerk der Heilberufler eine Art „Lotsenfunktion“, gaben die Kammern bekannt.
Pharmazeutische Zeitung online, 21.01.2015
Behandlungserfolg – Dokumentenmanagement
Um effizienter arbeiten zu können, installierte eine bayrische Rehaklinik in Zusammenarbeit mit einem IT-Unternehmen, die erforderliche Infrastruktur für den Umgang mit elektronischen Patientenakten.
Problematisch sei vorher vor allem die Erfassung von Bildmaterial gewesen, welches von Patienten oft auf Datenträgern in verschiedensten Formaten mitgebracht wurde, so Scherrer. Mit dem neuen System konnte Abhilfe geschaffen werden. Nun würden die relevanten CD-Daten und Papierdokumente unmittelbar ins System eingespeist werden, so dass von jeder Station im Haus die Daten abrufbar seien.
Auch die Forderung des Patientenrechtegesetzes könne mit dem neuen System erfüllt werden, was neben Qualitätsverbesserung und Effizienzsteigerung, laut Geschäftsführung ebenfalls Ziel des Projekts war.
e-health.com. 15.01.2015
Digitaler Laborbericht im Testlauf
Ein Pilotprojet zur digitalen Übertragung von Laborberichten soll nun in Schleswig-Holstein erstmals starten. Weil man Laborberichte schon online erstellen und abspeichern könne, wolle man sie jetzt auch online verschicken, gaben die Projektpartner bekannt.
Nicht nur weniger Papieraufwand könne man dadurch erreichen, man erhoffe sich auch eine effektivere Arbeitsweise, wie Geschäftsführer Kramer berichtete. Die Signatur erfolge mittels elektronischem Arztausweis oder Vergleichbarem. Alle Teilnehmer würden eine solche Signaturkarte erhalten.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 14.01.2015
Das neue E-Health-Gesetz sieht Sanktionen vor
Um zukünftige „Blockierer“ des Fortschritts des digitalen Gesundheitswesens zu vermeiden, enthalte das kommende E-Health-Gesetz, wie Gröhe bekannt gab, Regelungen zur finanziellen Sanktionierung. Man erhoffe sich davon die Akteure zu animieren, rechtlich festgelegte Fristen einzuhalten.
Laut DAZ.online sehe der Referentenentwurf des E-Health-Gesetzes ab Oktober 2016 einen schriftlichen Medikationsplan für Patienten vor, die regelmäßig mehr als fünf Medikamente einnehmen. In dem Plan seien alle Medikamente, sowie ihre Anwendungshinweise aufzuführen und ständig vom Hausarzt zu aktualisieren. Später solle der Medikationsplan dann auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können.
Der Start für das E-Health-Gesetz werde laut Entwurf 2016 sein. Ab Mitte 2016 werde es möglich sein, Stammdaten zwischen Arzt und Kasse zu tauschen. Dafür sei es notwendig, alle Akteure zu vernetzen. Für 2018 sehe das Gesetz vor, die Notfalldaten, elektronische Patientenakten und Entlassungsbriefe auf der eGK zu hinterlegen.
Eine Illustration der neuen eGK und noch mehr zu Thema finden Sie hier.
Quelle:
DAZ.online, 13.01.2015
e-health.com, 13.01.2015
Ärzte Zeitung, 14.01.2015
Neue Diskussion um eGK-Finanzierung
Seit Januar 2015 ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen Pflicht.
Laut GKV-Spitzenverband, wollen die Kassen keinen weiteren Beitrag zur Finanzierung der eGK beisteuern. Damit wolle man Druck auf die Betreibergesellschaft gematik und die Ärzte ausüben. Die Anschuldigungen seitens der GKV gegenüber der Ärzteschaft, Online-Infrastrukturen zu blockieren, wiesen diese ab. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bemängelte jedoch den nicht vorhandenen Nutzen für die Praxis.
Einen Einfluss auf weitere Entwicklungen hätte die Geldsperre laut gematik nicht, es würden ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.
Ärzte Zeitung, 07.01.2015
Neues Verfahren der Arzneimittelzulassung
In Zusammenarbeit entwickelten die Europäische Arzneimittel Agentur (EMA) mit den nationalen Arzneimittelbehörden einen neuen Ansatz der Arzneimittelzulassung. Laut Entwicklerangaben, sei das neue Verfahren mit den Worten „adaptive pathways“ zu beschreiben.
Besonders an dem Verfahren, sei die frühe Zulassung für spezielle Patientengruppen, bereits nach den ersten klinischen Studien. Je nach Anwendungserkenntnissen, könne man die Verbreitung auf weitere Patienten ausdehnen, wie der Fachzeitschrift Clinical Pharmacology & Therapeutic zu entnehmen ist. Vorteile sehe man in der Möglichkeit rechtzeitig Zugang zu Arzneimitteln zu erlangen, oder dem kleineren Umfang der Patientenstudien.
Das 2014 gestartete Pilotprojekt solle seine erste Phase bereits im Februar 2015 hinter sich haben.
Quelle:
DAZ.online, 19.12.2014
Zwischenfazit AMNOG
Vier Jahre nach Inkrafttreten des Arzneimittelneuordnungsgesetzes (AMNOG), könne man bei etwa jeder zweiten Arzneimittelinnovation einen Zusatznutzen belegen, gab der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) bekannt. Laut Verband forschender Pharmaunternehmen, seinen im Jahr 2014 49 neue Medikamente auf den Markt gekommen, soviele, wie seit 25 Jahren nicht mehr.
Zur Diskussion stünde weiterhin, wie die gewonnene Zeit mit besserer Lebensqualität noch in die Arzneimittel-Beurteilung miteinfließen könne.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 18.12.2014