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Das neue E-Health-Gesetz sieht Sanktionen vor

16. Januar 2015 | von

Um zukünftige „Blockierer“ des Fortschritts des digitalen Gesundheitswesens zu vermeiden, enthalte das kommende E-Health-Gesetz, wie Gröhe bekannt gab, Regelungen zur finanziellen Sanktionierung. Man erhoffe sich davon die Akteure zu animieren, rechtlich festgelegte Fristen einzuhalten.

Laut DAZ.online sehe der Referentenentwurf des E-Health-Gesetzes ab Oktober 2016 einen schriftlichen Medikationsplan für Patienten vor, die regelmäßig mehr als fünf Medikamente einnehmen. In dem Plan seien alle Medikamente, sowie ihre Anwendungshinweise aufzuführen und ständig vom Hausarzt zu aktualisieren. Später solle der Medikationsplan dann auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können.
Der Start für das E-Health-Gesetz werde laut Entwurf 2016 sein. Ab Mitte 2016 werde es möglich sein, Stammdaten zwischen Arzt und Kasse zu tauschen. Dafür sei es notwendig, alle Akteure zu vernetzen. Für 2018 sehe das Gesetz vor, die Notfalldaten, elektronische Patientenakten und Entlassungsbriefe auf der eGK zu hinterlegen.

Eine Illustration der neuen eGK und noch mehr zu Thema finden Sie hier.

Quelle:
DAZ.online, 13.01.2015
e-health.com, 13.01.2015
Ärzte Zeitung, 14.01.2015

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