Für den Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer (BPAV) hat die Festlegung des Medikationsplans per Gesetz durchaus Vorteile. Verbandschef Hans-Werner Holdermann berichtete, dass man sich so eine neue Einnahmequelle sichern könne, allerdings trage ein Medikationsplan nicht unmittelbar zur Therapietreue der Patienten bei.
Des weiteren gehöre seit einigen Jahren die elektronische Erstellung eines elektronischen Medikationsplans zur patientenindividuellen Verblisterung dazu, so Holdermann. Diese könnten von allen beteiligten Akteuren jederzeit online eingesehen werden.
Der Bundesverband sieht folglich einen deutlichen Rückschritt darin, einen Medikationsplan in Papierform durchzusetzen. Gegenteilig sieht man alleinig die flächendeckende patientenindividuelle Verblisterung mit elektronischem Medikationspass als Fortschritt hinsichtlich Therapietreue und e-Heath.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 05.03.2015
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