Die von KBV und GKV-Spitzenverband ausgehandelten Vergütungen der Videosprechstunde gelten bereits ab April, anstatt wie gesetzlich gefordert erst im Juli 2017.
Vorgesehen sind zwei Leistungen, die abgerechnet werden können. Zum einen „Der Technikzuschlag nach GOP 01450“ zum anderen die „Videosprechstunde nach GOP 01439“, welche analog zur Regelung zum telefonischen Arzt-Patienten-Kontakt erweitert wurde. Bei den Videosprechstunden geht es besonders um Verlaufskontrollen, beispielsweise von Wunden.
Quelle:
www.aerztezeitung.de, 01.03.2017
Schreibe einen Kommentar