Kategorien
Seiten
-

SmartMed

Schlagwort: ‘KBV’

Das Praxisbarometer Digitalisierung 2021

25. März 2022 | von

Für eine Einschätzung der aktuellen Lage hinsichtlich des E-Rezeptes wurden 2800 niedergelassene Kassenärztinnen und Kassenärzte von dem IGES Institut für Gesundheitsforschung kontaktiert, von denen 89 Prozent an der Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen sind.

Das daraus hervorgehende Praxisbarometer Digitalisierung 2021 zeigt, dass die Fehleranfälligkeit der digitalen Anbindung der Praxen im Vergleich zum Vorjahr drastisch zugenommen hat. Innerhalb der letzten 13 Monate wurde der Praxisalltag bei den Befragungsteilnehmern rund 3850 Stunden, also über 160 Tage, durch Ausfälle der TI gestört, betonte der KBV-Vorsitzende Thomas Kriedel während der Präsentation der Umfrageergebnisse. Demnach könne jede befragte Praxis im Durchschnitt nur 3 von 5 Tagen störungsfrei mit der TI arbeiten.

Den Ursprung für die hohe Ausfallrate sieht der KBV-Vize Stephan Hofmeister in der überhasteten Einführung unausgereifter Anwendungen und dem damit verbundenen Zeitdruck unter dem ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn. Da das Bundesministerium 51 Prozent und die KBV nur 7,4 Prozent der Stimmrechte halten, besitze laut Hofmeister die KBV einen zu geringen Einfluss innerhalb der Gematik. Deshalb hoffe Kriedel auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem neuen Gesundheitsministerium, die auch eine neue inhaltliche Ausrichtung bei der Digitalisierung umfassen soll. Wenn dieses Umdenken jedoch nicht eintreten sollte, überlege die KBV die Gematik zu verlassen.

Ein erstes Anzeichen für eine Wende ist der Beschluss der Gesellschaftsversammlung der Gematik vom 26. Januar, welcher den erfolgreichen Abschluss einer umfangreichen Testphase mit mindestens 30.000 abgerechneten E-Rezepten als Voraussetzung für die bundesweite Einführung festgelegt hat.

Quelle:  https://www.heise.de/news/Aerzte-fordern-Umdenken-bei-der-Digitalisierung-der-Medizin-6350900.html (Zugriff am: 15.02.2022)

 

Ärzte sollen nicht für das Befüllen der elektronischen Patientenakte bezahlt werden

06. März 2020 | von

Aus einer Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes geht hervor, dass die regelmäßige Befüllung der elektronischen Patientenakte durch die Ärzte nicht bezahlt werden soll. Hierfür gebe es laut der AOK bereits eigene Honorierungsregelungen zur Befüllung und Aktualisierung der dahinterliegenden Anwendungen wie dem Medikationsplan oder den Notfalldaten. Im Jahr 2021 erhalten die Ärzte eine einmalige Vergütung in Höhe von 10 Euro für das erstmalige Befüllen der elektronischen Patientenakte. Den Anspruch der Patienten darauf, dass Ärzte ihre Akten füllen, sei ein notwendiger Schritt, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen. Die KBV kritisiert jedoch, dass der zeitliche und technische Aufwand des Befüllens zu hoch wäre und die Mitarbeiter dringender für die Patientenversorgung gebraucht werden würden.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/109654/AOK-Bundesverband-will-Aerzte-nicht-fuer-das-Befuellen-der-elektronischen-Patientenakte-bezahlen, 6. März 2020

Verordnungsfähigkeit bei Apps auf Rezept

11. Oktober 2019 | von

Die Verordnungsfähigkeit von medizinischen Apps ist geplant. Dennoch gebe es laut Dr. Thomas Kriedel, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, noch Rahmenbedingungen zu klären. Bislang seien die Konsequenzen nicht durchdacht. Beispielsweise sei noch unklar, wer die Haftung trägt und ob alle Ärzte dazu verpflichtet sind die Daten aus Apps auszulesen. Diese Lücken werde laut Christian Klose, Leiter der Unterabteilung gematik, Telematikinfrastruktur, E-Health im Bundesgesundheitsministerium, jedoch die Rechtsverordnung klären. Um die medizinischen Apps schneller in die Versorgung zu bringen würde es laut Tom Ackermann, Chef der AOK Nordwest ausreichen sie den Versicherten über Satzungsleistungen zugänglich zu machen.

Quelle: https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/e-health/article/997882/e-health-uebernimmt-apps-rezept-haftung.html, 11. Oktober 2019

Die elektronische Patientenakte hat höchste Priorität

08. Oktober 2019 | von

Das Bundesgesundheitsministerium möchte die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens nach vorne bringen. Hierzu sollen dem von dem Bundestag letzte Woche besprochene Digitale-Versorgungs-Gesetz weitere Regelungen folgen.

Die elektronische Patientenakte (ePA) habe hierbei höchste Priorität. Für die 72 Millionen Versicherten solle ab Januar 2021 neben allen regulären Patientendaten auch Impfausweis, Mutterpass, das Kinder U-Heft und das Zahnbonusheft digital verwaltet werden können.

KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel merkt jedoch an, dass die Informationen in der ePA, aufgrund der Freiheit des Patienten zu bestimmen welche Informationen gespeichert werden, bzw. dem Arzt zugänglich gemacht werden, nicht ausreichend seien und Mediziner vollständigere Informationen bräuchten.

Ärztlich verordnete Apps sollen künftig ebenfalls eine Rolle spielen. Hierfür sei ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren in Kraft gesetzt werden. Haftungsfragen und eine mögliche Zweitdatenverwertung sollen durch eine Rechtsverordnung, die Rahmenbedingungen schaffen soll und Gesprächen mit Apple und Google geklärt werden.

Quelle: https://www.medical-tribune.de/meinung-und-dialog/artikel/digitale-versorgung-gesetz-erezept-epa-und-telemedizin-sollen-kommen/ , 08. Oktober 2019

Vergütungssystem für Videosprechstunden steht

01. März 2017 | von

Die von KBV und GKV-Spitzenverband ausgehandelten Vergütungen der Videosprechstunde gelten bereits ab April, anstatt wie gesetzlich gefordert erst im Juli 2017.

Vorgesehen sind zwei Leistungen, die abgerechnet werden können. Zum einen „Der Technikzuschlag nach GOP 01450“ zum anderen die „Videosprechstunde nach GOP 01439“, welche analog zur Regelung zum telefonischen Arzt-Patienten-Kontakt erweitert wurde. Bei den Videosprechstunden geht es besonders um Verlaufskontrollen, beispielsweise von Wunden.

Quelle:
www.aerztezeitung.de, 01.03.2017