Auf der Gesundheitsministerkonferenz forderten die Bundesländer wesentlich mehr Beteiligung an Entscheidungen bei den Auswirkungen die das Digitale-Versorgungs-Gesetz vorsieht. Bislang sehe der Gesetzesentwurf keine Regelungen für Länderbeteiligungen vor, die Länder sehen sich jedoch in einer „koordinierenden Rolle“ bei der Erprobung und Entwicklung von innovativen digitalen Versorgungsangeboten. Die Länder wollen insbesondere „regionale Experimentierräume“ bekommen. Hierbei soll die Erprobung von innovativen Versorgungsformen und –methoden in ihren Händen liegen. Es sollen aber auch geeignete Strukturen geschaffen werden, die eine bundesweite Transparenz ermöglichen.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103691/Laender-wollen-regionale-Experimentierraeume-bei-der-Digitalisierung, 10. Juni 2019
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