Das Bundesgesundheitsministerium will am 1. April 2020 im Bundeskabinett das Patientendatenschutzgesetz (PDSG) verabschieden. Dieses Gesetz legt fest, dass ab dem 1. Januar 2022 ein elektronisches Rezept bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln eingeführt sein muss. Hierbei bleibe die freie Apothekenwahl des Versicherten in jedem Fall bestehen. Der Gesetzesentwurf geht ebenfalls davon aus, dass die Kosten für die Sozialversicherung weiter steigen werden. Wenn nur 20 Prozent der gesetzlich Versicherten die elektronische Gesundheitskarte im ersten Jahr nutzten, könnten die Mehrausgaben der Krankenkassen bei ungefähr 90 Millionen Euro liegen.
Weiterhin enthält das Gesetz die Frist, dass die gematik bis zum 30. Juni 2021 Festlegungen für ein Zugriffsmanagement für andere medizinische Berufe erarbeiten muss.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/111529/Bun%C2%ADdes%C2%ADge%C2%ADsund%C2%ADheits%C2%ADmi%C2%ADnis%C2%ADter%C2%ADium-will-E-Rezept-verpflichtend-ab-Anfang-2022, 7. April 2020
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