Laut BSI-Präsident Arne Schönbohm verdienen sensible Gesundheitsdaten einen besonderen Schutz. Deshalb hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine technische Richtlinie entwickelt, die bei Anwendung den Zugriff Unbefugter auf Gesundheitsdaten, die in mobilen Gesundheitsanwendungen verarbeitet werden, erschweren soll (BSI TR-03161). Grundsätzlich könne die Technische Richtlinie bei allen mobilen Anwendungen, die sensible Daten verarbeiten und speichern, herangezogen werden. Die Sicherheitsanforderungen sollen von Anfang an bei der Softwareentwicklung eingeplant werden.
Quelle: https://www.it-zoom.de/mobile-business/e/datenschutz-bei-gesundheits-apps-25658/, 22. April 2020
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