Weil das elektronische Rezept das Papierrezept ab dem 1. Januar 2022 ablösen soll, hat die ABDA nun eine eigene Website zum E-Rezept kreiert, auf der erklärt wird, wie das E-Rezept funktioniert. Unter daserezeptkommt.de werden auch häufig gestellte Fragen beantwortet. Die ABDA weist auf ihrer Website auch darauf hin, dass bei der Einlösung des E-Rezepts alle Rechte wie beim Papierrezept gelten müssen und dass die kommende einheitliche Patienten-App den höchsten Datenschutzstandards genügen werde.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/07/24/neue-abda-webseite-erklaert-das-e-rezept, 25. Juli 2020
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