Datenschützer zweifeln daran, ob das im Juli verabschiedete Patientendatenschutzgesetz zur elektronischen Patientenakte mit dem europäischen Recht vereinbar ist. Ein wesentlicher Kritikpunkt sei, dass die Verpflichtung für die Krankenkassen gestrichen werden würden, Service Terminals in ihren Geschäftsstellen einzurichten, mit denen Versicherte ohne Smartphone ihre Patientenakten einsehen und verwalten könnten. Dadurch entstehe eine Benachteiligung von Menschen, die nicht über ein Smartphone verfügen. Durch mögliche Anordnungen an Krankenkassen und mehr Aufklärung der Versicherten wollen Experten noch Verbesserungen erreichen.
Quelle: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.geplantes-gesetz-datenschutzbeauftragte-haben-zweifel-bei-elektronischer-patientenakte.c8e7c9c5-a6c1-4a99-8301-8feedf58b554.html, 21. August 2020
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