Archiv für September 2020
E-Rezept Duplikate sorgen für Probleme bei TeleClinic
Seit zwei Wochen ist es für TeleClinic-Nutzern wieder möglich, ihre E-Rezepte in selbst ausgewählte Apotheken senden zu lassen. Dazu werden die Kontaktdaten der gewünschten Vor-Ort-Apotheke eingetragen, woraufhin die Privatverordnung per Mail verschickt wird. Die Apotheken erhalten das Rezept mit der qualifizierten elektronischen Signatur als Link. Jedoch gibt es bei diesem Verfahren diverse juristische Lücken. So sei unklar, wie die TeleClinic die angegebenen Apotheken authentifiziert. Weiterhin gebe es keinen passwortgeschützten Login und keine klaren Regelungen, was passiert, wenn die ausgewählte Apotheke das Rezept nicht beliefern kann. Diese Lücken führen in der praktischen Umsetzung zu Problemen. So sei ein Rezept eines Patienten, welches in einer anderen Apotheke nicht beliefert werden konnte, gleich in dreifacher Ausführung per Fax gesendet worden. Das Rezept lag nun in mehreren Apotheken gleichzeitig vor und hätte auch mehrfach eingelöst werden können. Im Gespräch mit dem Patienten erfuhr die Apothekerin weiterhin, dass TeleClinic ihn mehrfach dazu gedrängt hätte, das E-Rezept bei der angeschlossenen Versandapotheke einzulösen.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/09/21/teleclinic-stiftet-chaos-in-apotheke, 28. September 2020
„Telemedizin-Assistenz“ zur Entlastung hausärztlicher Praxen im ländlichen Raum
In Rheinland-Pfalz ist das Projekt „Telemedizin-Assistenz“ zur Entlastung hausärztlicher Praxen insbesondere im ländlichen Raum gestartet. 24 Praxen nehmen an dem Projekt teil, die jeweils mit einem Telemedizin-Rucksack ausgestattet wurden. Über ein Tablet werden die Daten vom Hausbesuch direkt an die Hausarztpraxis übertragen. Die Besuche werden von Nichtärztlichen-Praxisassistenten durchgeführt, welche eine Schulung zu Telemedizin-Assistenten (TMA) absolviert haben. Für die Hausbesuche seitens der TMA gebe es von den Krankenkassen einen Zuschlag von 40 Euro.
Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Nachrichten/24-Hausarztpraxen-in-Rheinland-Pfalz-legen-los-mit-Telemedizin-Assistenz-412588.html, 21. September 2020
Lücke beim Makel- und Zuweisungsverbot
Das Makel- und Zuweisungsverbot ist im Patientendaten-Schutzgesetz verankert. Für die ABDA sei die juristische Verklauselung jedoch nicht ausreichend, weshalb eine technische Absicherung des Makelverbots gefordert werde. Nun machen zwei Juristen, Dr. Elmar Mand und Professor Hilko Meyer, auf eine Lücke der gesetzlichen Sicherheitsregeln aufmerksam. Hierbei gehe es um die Trennung von E-Rezept und dessen Zugriffscode, dem E-Rezept Token. Weil die gesetzlichen Regelungen nur die Speicherung und den Transport des E-Rezepts regeln, könne der E-Rezept Token beliebig weitergeleitet werden, auch außerhalb der TI. Dies hätte zur Folge, dass kein Schutz der TI mehr bestehen könne. Deshalb sollte, laut den zwei Juristen, die tatsächliche Funktion des Tokens rechtlich berücksichtig werden.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/09/04/bedrohliche-luecke-beim-makel-und-zuweisungsverbot, 14. September 2020
Google schließt sich mit US-amerikanischen Telemedizinanbieter zusammen
Google Cloud hat sich mit dem US-Telemedizinanbieter Amwell verbündet. Durch diese Partnerschaft wolle man weltweit digitale Medizin anbieten. Amwell bietet hauptsächlich medizinische und psychotherapeutische Videosprechstunden per Internetbrowser oder App an. Durch die Partnerschaft will das Unternehmen nun seine Anwendungen auf den Google Cloud Servern laufen lassen. Im Gegenzug verspricht Google Cloud, ausschließlich Amwell als globale Telemedizinplattform voranzubringen. Ido Schoenberg, Arzt und Vorsitzender der Geschäftsführung von Amwell, ist der Meinung, dass die beiden Unternehmen gemeinsam in der Lage sind, v.a. unterversorgten Bevölkerungsgruppen einen besseren Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen anbieten zu können und so die Gesundheitsversorgung zu ‚demokratisieren‘.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/116079/Telemedizin-Google-hat-einen-neuen-strategischen-Partner, 10. September 2020
Kein Wettbewerbsvorteil für Apotheken aufgrund früher TI-Anbindung
Apotheken müssen bis zum 30. September 2020 an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein. Für andere Leistungserbringer wie Sanitätshäuser gibt es bis jetzt noch keine Pflicht, sich an die TI anzuschließen. Deshalb hat sich die FDP in einer kleinen Anfrage danach erkundigt, ob den Apotheken dadurch Wettbewerbsvorteile entstehen. Die Bundesregierung sehe keinen wettbewerbsrelevanten Nachteil für andere Leistungserbringer gegenüber Apotheken, weil die Nutzung des E-Rezepts erstmal nur für apothekenpflichtige Arzneimittel gedacht sei. In einem zweiten Schritt soll dies auch Betäubungsmittel umfassen. Erst langfristig soll die TI auch für andere Heil- und Hilfsmittel genutzt werden.
Um das E-Rezept auch auf Heil- und Hilfsmittel auszuweiten, müsse die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband bis Ende 2020 in den Bundesmantelverträgen die notwendigen Regelungen für die Verwendung elektronischer Hilfsmittelverordnungen definieren.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/08/25/bundesregierung-fruehe-ti-anbindung-der-apotheken-ist-kein-wettbewerbsvorteil, 3. September 2020