Patienten können jetzt als zusätzliches Angebot Gesundheits-Apps auf Kassenkosten verschrieben bekommen. Der Unterschied zu herkömmlichen Fitness-Apps besteht darin, dass Gesundheits-Apps ganz konkret bei ernährungsrelevanten Krankheiten, Schmerztherapien oder psychischen Erkrankungen unterstützen und dabei einen echten medizinischen Nutzen bieten. Die baden-württembergische Ärzteschaft unterstützt diese Maßnahme, betont jedoch, dass das Gespräch und die Kontrolle durch den Arzt oberstes Prinzip bleiben müsste. Deshalb sollte es für den Mediziner auch immer die Möglichkeit bestehen, Daten auszulesen, um diese für die Diagnose und Therapie in der Praxis nutzen zu können. Auch das Sozialministerium unterstützt diesen neuen Schritt.
Zunächst einmal würden zwei Medizin-Apps in dem Verzeichnis erstattungsfähiger Angebote aufgeführt. Hierbei handele es sich um eine Tinnitus-App und eine Anwendung, um Patienten mit Angststörungen zu unterstützen.
Quelle: https://www.rnd.de/digital/gesundheits-apps-auf-rezept-zustimmung-von-politik-kassen-und-arzten-FDGXR3UWCNW54S2VKVSP2ULJIM.html, 12. Oktober 2020
Schreibe einen Kommentar