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SmartMed

Archiv für Februar 2021

TI-Anwendungen erhalten neue Technikpauschalen

22. Februar 2021 | von

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich mit Unterstützung des Bundesschiedsamtes auf neue Technikpauschalen für die elektronische Patientenakte und das elektronische Rezept verständigt. Weiterhin erhalten Praxen für zusätzliche stationäre Kartenterminals für medizinische Fachanwendungen höhere Erstattungen. So wurde eine Konnektor-Update-Pauschale in Höhe von 400 Euro sowie eine ePA-Integrationspauschale in Höhe von 150 Euro festgelegt. Die Betriebskostenpauschale erhöht sich um 4,50 Euro pro Quartal. Für die zusätzlichen Kartenterminals wird die Erstattungspauschale um 60 Euro auf 595 Euro angehoben. Die höhere Pauschale kann rückwirkend für Gerate abgerechnet werden, die seit dem 1. Oktober 2020 angeschafft wurden.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/121110/Neue-Technikpauschalen-fuer-TI-Anwendungen, 22. Februar 2021

Fernsignatur für Apotheker

15. Februar 2021 | von

Der eHBA ist ein Ausweisdokument der Apotheker, mit dem sich die Apotheker innerhalb der Telematikinfrastruktur authentifizieren und persönlich identifizieren können. Wenn der Ausweis beantragt wird, besteht zusätzlich die Option ein Fernsignaturkonto anzulegen, mit dem Dokumente auch ohne den eHBA und ein Kartenlesegerät rechtskräftig signiert werden können. Abgewickelt wird die Fernsignatur mit sign-me eHealth. Für die Verwendung der Fernsignatur meldet sich ein registrierter Nutzer im sign-me eHealth Portal an und lädt ein Dokument zum Signieren hoch. Zur Absicherung muss die Signatur über einen zweiten Faktor authentifiziert werden. Dies kann über eine SMS-TAN oder biometrisch per Smartphone erfolgen. Die Verwendung einer Fernsignatur bietet sich beispielsweise an, wenn der sich eHBA im Kartenterminal der Telematik befindet und im Labor gleichzeitig ein Prüfprotokoll signiert werden soll.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/anzeigen/2021/02/02/fernsignatur-mit-sign-me-ehealth, 15. Februar 2021

Bundeswehr führt elektronische Patientenakte ein

08. Februar 2021 | von

Die Bundeswehr möchte ihren Soldaten eine elektronische Patientenakte Bundeswehr (ePABw) zur Verfügung stellen. Die ePABw soll hierbei dem Vorbild der zivilen ePA folgen, die Datenhoheit soll allerdings beim Dienstherren anstatt des Patienten liegen. Dies ermögliche einrichtungsübergreifende Kommunikation. Weiterhin besitze die ePABw nur einen temporären Charakter, weil in den kommenden Jahren eine elektronische Gesundheitskarte der Bundeswehr (eGABw) umgesetzt werden soll.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/120741/Bundeswehr-will-Soldaten-elektronische-Patientenakte-zur-Verfuegung-stellen, 8. Februar 2021

Kein Anspruch auf Versicherungsnachweis in Papierform

01. Februar 2021 | von

Das Bundessozialgericht entschied in der vergangenen Woche, dass Patienten keinen Anspruch auf einen Versicherungsnachweis in Papierform besitzen. Die von dem Kläger beanstandete mangelnde Datensicherheit wurde von dem Bundessozialgericht zurückgewiesen. Das Gericht befand die elektronische Gesundheitskarte als SDGVO konform. Das Risiko eines Datenvorfalls unterliege hierbei gemäß des „risikobasierten Ansatzes“ dem praktischen Nutzen des elektronischen Versicherungsnachweises. Um das Risiko eines Datenvorfalls zu minimieren, könne der Versicherte die Karte in einer RFID-Sicherheitshülle aufbewahren. Die Versicherer sollten die Daten verschlüsselt in einem sicheren Cloudspeicher aufbewahren. Weiterhin sollten die Daten nur auf einem versiegelten Server bearbeitet werden. Hierbei biete die Sealed Cloud einen besonderen Schutz, weil sie die Daten zur Verarbeitung auf einen versiegelten Server überträgt.

Quelle: https://www.pressebox.de/pressemitteilung/uniscon-gmbh-the-web-privacy-company/Elektronische-Gesundheitskarte-Confidential-Computing-schuetzt-Patientendaten/boxid/1041680, 1. Februar 2021