Am 14.12.2023 wurden das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (kurz DigiG) und das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz) vom Bundestag verabschiedet. Ziel der beiden Gesetze ist es, durch Digitalisierung die Gesundheitsversorgung und die Forschung in Deutschland zu verbessern.
Das DigiG soll den Behandlungsalltag von Ärztinnen und Ärzte vereinfachen. Dabei stehe die elektronische Patientenakte im Mittelpunkt, die Anfang des Jahres 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet werden muss. Auch das E-Rezept solle weiterentwickelt werden. Zudem habe das Digital-Gesetz als Ziel, Telemedizin zu einem festen Bestandteil der Gesundheitsversorgung zu machen.
Mithilfe des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes sollen Gesundheitsdaten für die Forschung gesammelt werden. Für die Nutzung dieser Daten schaffe man eine zentrale Datennutzungs- und Koordinierungsstelle, um den Zugang für die Forschung zu erleichtern. Außerdem gilt für die Datenfreigabe aus der elektronischen Patientenakte künftig das Opt-Out-Verfahren.
Quellen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/digig
(zuletzt aufgerufen am 22.01.2024)
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