24. Februar 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Nach den Ergebnissen der Bundestagswahl fordern Arzneimittelhersteller zügige Maßnahmen, um die Arzneimittelversorgung in Deutschland zu sichern. Pro Generika fordert eine „ressortübergreifende Strategie“ der neuen Bundesregierung, um Abhängigkeiten von politisch unsicheren Partnern zu reduzieren. Der Geschäftsführer Bork Bretthauer kritisiert, dass frühere Maßnahmen zur Bekämpfung von Lieferengpässen gescheitert seien und betont die Notwendigkeit, gesundheits-, wirtschafts- und umweltpolitische Maßnahmen zu bündeln. Dorothee Brakmann von Pharma Deutschland fordert von den demokratischen Parteien ein hohes Maß an Kompromissbereitschaft bei den Koalitionsverhandlungen und betont die Bedeutung eines wirtschaftlichen Aufschwungs. Der BPI warnt vor Herausforderungen durch die geo- und sicherheitspolitische Lage und fordert ein „gesundheitspolitisches Reset“. Notwendig seien Maßnahmen zur Beschleunigung von Zulassungsverfahren, Bürokratieabbau und besserer Zugang zu Gesundheitsdaten, um Innovation und Forschung zu fördern. Die Branche fordert von der neuen Regierung eine handlungsfähige Politik zur Sicherstellung der Versorgung und zur Förderung von Innovation.
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/02/24/arzneimittelhersteller-fordern-neuausrichtung-der-gesundheitsagenda
https://www.aerztezeitung.de/Politik/Pharmaverbaende-fordern-schnelle-Regierungsbildung-und-Stabilitaet-456690.html
(zuletzt aufgerufen 24.02.2025)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Pflege, Politik
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24. Februar 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentrales Element der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland, in der Apotheken zunächst nur die elektronische Medikationsliste (eML) einsehen können, während Ärzte und Psychotherapeuten bereits mit dem Befüllen der Akte beginnen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat nun klargestellt, welche Daten und Dokumente in die ePA eingepflegt werden müssen. Ärzte und Psychotherapeuten sind verpflichtet, Daten aus der aktuellen Behandlung elektronisch in die Akte zu übertragen, wenn sie vorliegen. Dazu gehören unter anderem Befundberichte aus diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, Laborbefunde, E-Arztbriefe sowie weitere Daten wie Informationen aus strukturierten Behandlungsprogrammen, Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten.
Es gibt jedoch keine Pflicht, alle Behandlungsdaten oder Untersuchungsergebnisse zu dokumentieren. Nicht relevant für die ePA sind Verdachtsdiagnosen, vorläufige Diagnosen oder persönliche Notizen. In der ePA sollen nur medizinisch wertvolle Informationen für die Weiterbehandlung durch andere Ärzte oder Psychotherapeuten gespeichert werden. Dies bedeutet, dass nicht jeder Patientenkontakt oder jede Erkrankung, wie etwa ein Schnupfen, erfasst werden muss. Die KBV betont, dass die ePA keine neuen Berichtspflichten schafft und keine vollständige Dokumentation jeder Behandlung erforderlich ist, sondern nur relevante und vollständige Befundberichte.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/aerzte-nicht-jeder-schnupfen-gehoert-in-die-epa/
https://www.kbv.de/html/1150_74089.php
(zuletzt aufgerufen 21.03.2025)
Kategorie: Allgemein, Ärzte, Patienten, Politik
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14. Februar 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) verzögert sich aufgrund technischer Probleme in der laufenden Testphase. Ursprünglich für Mitte Februar geplant, wird der Start nun frühestens im April möglich sein. In den teilnehmenden Arztpraxen und Apotheken gibt es weiterhin Schwierigkeiten, da viele Praxisverwaltungssysteme (PVS) noch nicht vollständig mit den nötigen ePA-Modulen ausgestattet sind. Rund 80 Prozent der teilnehmenden Einrichtungen sind mittlerweile technisch vorbereitet, jedoch fehlt das erforderliche Update in einigen Praxen.
Einige Ärzte berichten von Problemen beim Zugriff auf die ePA. Beispielsweise ist es in einer Hamburger Arztpraxis noch selten, dass Patienten mit einer funktionierenden ePA erscheinen. In der Rheumaambulanz eines Krankenhauses funktioniert die ePA mittlerweile bei den meisten Patienten, doch die elektronische Gesundheitskarte muss weiterhin im Terminal stecken bleiben, was den Prozess verzögert.
Zusätzlich gibt es Kritik an der Sicherheit der ePA. Der Chaos Computer Club (CCC) hatte im Dezember Schwachstellen im System entdeckt. 28 Organisationen aus dem Gesundheitswesen und der Zivilgesellschaft fordern daher, dass alle Bedenken bezüglich der Sicherheit ausgeräumt werden, bevor die ePA bundesweit ausgerollt wird. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert außerdem eine schnellere Bearbeitung der ePA, da der aktuelle Prozess zeitaufwendig und nicht refinanziert wird.
(zuletzt aufgerufen 14.02.2025)
Kategorie: Allgemein, Ärzte, Krankenhaus, Politik
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13. Februar 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) verzögert sich und wird frühestens im April 2025 erfolgen. Ursprünglich war der Start für Mitte Februar vorgesehen, jedoch führten Sicherheitsbedenken und die Notwendigkeit zusätzlicher technischer Maßnahmen zu einer Verschiebung. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte bereits im November 2024 darauf hingewiesen, dass Softwarehersteller mehr Zeit für die Einführung benötigen.
Für den Rollout müssen zwei zentrale Kriterien erfüllt sein: Die ePA muss sich in den Modellregionen bewähren, und es müssen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik umgesetzt werden. Daher sei eine „frühestmögliche bundesweite Nutzung“ erst im zweiten Quartal 2025 realistisch, so das BMG. Auch der elektronische Medikationsplan (eMP), der als Teil der ePA vorgesehen ist, wird entsprechend später eingeführt.
Die Gematik-Gesellschafter, darunter der Deutsche Apothekerverband (DAV), wurden über die Verzögerung informiert. Ein weiteres Update, das „Zwischen-Release ePA 3.0.5“, ist für Juli 2025 geplant. Dieses Update soll die Stabilisierung und Optimierung des Systems unterstützen und den TI-Messenger für eine verbesserte Kommunikation zwischen Leistungserbringenden und Patienten enthalten. Trotz der Verzögerungen arbeiten alle Beteiligten mit Hochdruck an der Umsetzung der ePA.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/e-medikationsplan-erst-im-fruehjahr-2026-153125/
(zuletzt aufgerufen 11.02.2025)
https://www.kbv.de/html/1150_73808.php
(zuletzt aufgerufen 13.02.2025)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Patienten, Pflege, Politik
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12. Februar 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Der Gematik wird vorgeworfen, Sicherheitslücken bei der elektronischen Patientenakte (ePA) zu spät ernst genommen zu haben. Sicherheitsforscher wiesen bereits im August 2024 auf die Lücken hin, durch die mit einer SMC-B (Praxisausweis) und einem Konnektor ein unberechtigter Zugriff auf die ePA möglich war. Zunächst wurde der Angriff als unwahrscheinlich eingestuft, doch als bekannt wurde, dass auf Kleinanzeigen gültige Praxisidentitäten und SMC-Bs verkauft wurden, berief die Gematik eine Taskforce ein. Unklar bleibt, ob die Sicherheitslücken vor dem bundesweiten Rollout vollständig geschlossen werden. In Modellregionen haben nur berechtigte Personen Zugriff auf die ePA.
In Deutschland gibt es immer wieder Fälle von unzutreffenden Diagnosen in Patientenakten, die Betroffenen teils unbekannt sind. Sophie Riedinger, Social Media & Affiliate Marketing Expertin, fand zum Beispiel eine Diagnose einer „depressiven Episode“ (ICD-Code F329) in ihrer Akte, obwohl sie nie wegen einer Depression in Behandlung war. Über ähnliche Fälle wurde auch in sozialen Medien berichtet, etwa von Personen, die angeblich an Epilepsie oder Diabetes Typ 1 litten, ohne es zu wissen. Diese falschen Diagnosen entstehen häufig durch Abrechnungspraktiken im Gesundheitssystem, bei denen Diagnosen verwendet werden, um Behandlungen und zusätzliche Gelder von Krankenkassen zu erhalten. Das Problem tritt vor allem auf, wenn Menschen Versicherungen abschließen wollen. So führte Riedingers Diagnose dazu, dass sie 2024 von allen privaten Krankenversicherungen abgelehnt wurde.
Versicherungsmakler Bastian Kunkel erklärt, dass solche falschen Diagnosen oft zu Ablehnungen von Berufsunfähigkeitsversicherungen führen, da Versicherungen die Patientenakten anfordern und diese fehlerhaften Diagnosen sofort als Risiko werten. Obwohl Ärzte solche Fehler meist direkt mit Patienten klären, wissen viele Betroffene oft nichts von den falschen Diagnosen, da sie ihre Akten nicht einsehen. Besonders bei gesetzlichen Krankenkassen ist es schwierig, Einsicht zu bekommen.
Seit Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) als Standard eingeführt, um mehr Transparenz und Effizienz zu bieten. Doch auch hier bleiben Bedenken hinsichtlich der Genauigkeit und der Möglichkeit, fehlerhafte Einträge zu korrigieren. Patienten sind in der Regel auf die Kooperation ihrer Ärzte angewiesen, um Fehler zu beheben – was teuer und langwierig sein kann.
https://www.heise.de/news/Elektronische-Patientenakte-Gematik-hielt-Sicherheitsluecke-fuer-akzeptabel-10259471.html
https://www.spiegel.de/gesundheit/patientenakte-ploetzlich-hatte-ich-eine-depressive-episode-nicht-naeher-bezeichnet-a-f905e22a-16bc-4df0-b0b0-8a177128cfa0
(zuletzt aufgerufen 29.01.2025)
Kategorie: Allgemein, Ärzte, Krankenkasse, Patienten
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12. Februar 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat die European Shortages Monitoring Platform (ESMP) zur Überwachung von Arzneimittelknappheiten EU-weit mit vollem Funktionsumfang aktiviert. Die Plattform soll drohende Engpässe bei wichtigen Arzneimitteln frühzeitig erkennen und insbesondere in Gesundheitskrisen eine bessere Bewältigung ermöglichen. Ab dem 2. Februar 2025 sind Zulassungsinhaber und -behörden verpflichtet, Informationen über die Versorgung, Nachfrage und Verfügbarkeit von Arzneimitteln auf dieser zentralen Plattform zu melden. Ziel ist es, Engpässe besser zu steuern und eine effektive Krisenvorsorge zu gewährleisten.
Im November 2024 wurde bereits die erste Phase der Plattform aktiviert, um Engpässe bei zentral zugelassenen Arzneimitteln zu melden. Nun ist die ESMP vollständig funktionsfähig, und ab sofort sind sowohl Zulassungsinhaber als auch nationale Behörden verpflichtet, diese Plattform zur Meldung von Arzneimittelknappheiten zu nutzen. Öffentliche Informationen über aktuelle Engpässe können auf der Plattform sowie in den nationalen Katalogen der EMA abgerufen werden. Die ESMP ist ein zentrales Instrument der erweiterten EMA-Mandate, das die Überwachung und Vorsorge in Bezug auf Arzneimittelknappheit im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum verbessern soll.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/eu-plattform-startet-voll-durch-152844/
(zuletzt aufgerufen 29.01.2025)
https://www.gmp-navigator.com/gmp-news/europaeische-plattform-zur-ueberwachung-von-arzneimittelengpaessen-esmp-in-betrieb#:~:text=Die%20Europ%C3%A4ische%20Arzneimittelagentur%20EMA%20hat,mit%20vollem%20Funktionsumfang%20gestartet%20ist
(zuletzt aufgerufen 30.01.2025)
Kategorie: Allgemein, Ärzte, Krankenkasse, Patienten
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07. Februar 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Beim Einlesen des bundeseinheitlichen Medikationsplans in digitale Praxis- oder Krankenhausverwaltungssysteme kann es zu Übertragungsfehlern kommen, die die Patientensicherheit gefährden. Besonders kritisch ist dies bei Medikamenten wie Methotrexat (MTX), das sowohl in der Rheumatherapie als auch in der Krebstherapie eingesetzt wird. Während es bei Autoimmunerkrankungen in der Regel wöchentlich eingenommen wird, ist in der Onkologie oft eine tägliche Dosierung erforderlich.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) berichtet von Fällen, in denen eine wöchentliche Einnahme fälschlicherweise als tägliche interpretiert wurde. Der Fehler entstand, weil Dosierungsangaben wie „1-0-0-0“ im Standardfeld hinterlegt waren, während der Wochentag der Einnahme lediglich im Hinweisfeld stand. Da dieses nicht immer korrekt übertragen wurde, kam es zu gefährlichen Fehlmedikationen.
Um solche Risiken zu minimieren, empfiehlt die KBV, Dosierangaben für nicht täglich einzunehmende Medikamente nicht im klassischen Schema („morgens – mittags – abends – zur Nacht“) einzutragen. Stattdessen sollte die vollständige Dosierungsinformation zentral und eindeutig in einem Hinweisfeld dokumentiert werden.
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf den bundeseinheitlichen Medikationsplan, wenn sie dauerhaft mindestens drei systemisch wirkende Arzneimittel einnehmen. Dieser kann auf Wunsch in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden. Eine optimierte Praxissoftware und eine sorgfältigere Dokumentation sind essenziell, um Übertragungsfehler zu vermeiden und die Patientensicherheit zu gewährleisten.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenpraxis/medikationsplan-ueberdosierung-wegen-uebertragungsfehler/
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/02/07/kbv-informiert-ueber-dosierungsfehler-durch-pvs
(zuletzt aufgerufen 07.02.2025)
Kategorie: Allgemein, Krankenhaus, Patienten, Pflege
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01. Februar 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Zwei Tage vor dem offiziellen Start der elektronischen Patientenakte (ePA) 3.0 am 15. Januar wurde das erste der beiden benötigten Aktensysteme zugelassen. Damit erhalten zunächst Versicherte von Krankenkassen, die mit Bitmarck und RISE zusammenarbeiten, eine ePA. Kunden der AOK und Techniker Krankenkasse müssen warten, da das Aktensystem von IBM nicht rechtzeitig fertig wurde. Der Testbetrieb wird daher nur mit dem System von RISE beginnen.
Die Systeme von IBM und RISE unterscheiden sich stark, was die Interoperabilität erschwert. Die Testphase soll bis spätestens April abgeschlossen sein. Ärzte sollen erst dann flächendeckend mit der ePA arbeiten, wenn positive Erfahrungen vorliegen.
Bitmarck-Chef Andreas Strausfeld betonte die Herausforderungen bei der Entwicklung, darunter späte Spezifikationen, kurzfristige Änderungen und Sicherheitsupdates.
Ab 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA, wenn sie nicht widersprechen (Opt-Out). Die Akte enthält Befunde, Diagnosen und Therapiedaten, um eine bessere Versorgung zu ermöglichen. Ärzte und Psychotherapeuten haben so einen schnellen Zugriff auf relevante Informationen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beantwortet bereits viele Fragen aus den Praxen zur neuen ePA.
https://www.heise.de/news/Elektronische-Patientenakte-Kurz-vor-Start-erstes-Aktensystem-zugelassen-10241211.html
(zuletzt aufgerufen 13.01.2025)
https://www.kbv.de/html/69298.php
(zuletzt aufgerufen 16.01.2025)
Kategorie: Allgemein, Ärzte, Krankenkasse, Patienten
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