Archiv für Juli 2025
Elektronische Ersatzbescheinigung ersetzt Gesundheitskarte bei Praxisbesuch
Seit dem 1. Juli können gesetzlich Versicherte bei einem Praxisbesuch eine elektronische Ersatzbescheinigung anfordern, wenn ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) fehlt oder defekt ist. Diese kann direkt über die App der Krankenkasse beantragt werden. Patienten müssen dabei die KIM-Adresse der Praxis angeben, an die die Ersatzbescheinigung elektronisch gesendet wird. Um Tippfehler zu vermeiden, kann die Praxis die KIM-Adresse als QR-Code bereitstellen. Nach Eingang der Anfrage wird die Bescheinigung automatisch generiert und innerhalb weniger Minuten über den Kommunikationsdienst KIM an die Praxis übermittelt.
Auch Praxen selbst können mit Zustimmung des Patienten die Bescheinigung freiwillig bei der Krankenkasse anfordern. Das Verfahren war zeitweise wegen Sicherheitsproblemen bei der elektronischen Patientenakte (ePA) ausgesetzt, ist nun aber wieder bei allen Krankenkassen verfügbar.
Der größte Vorteil der elektronischen Ersatzbescheinigung liegt in der schnellen Verfügbarkeit und der automatischen Datenübertragung in das Praxisverwaltungssystem, wodurch das manuelle Einpflegen entfällt. Alternativ können Praxen weiterhin das papierbasierte Ersatzverfahren oder befristete Papierbescheinigungen der Krankenkassen nutzen.
Beim Einsatz der elektronischen Ersatzbescheinigung ist das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) technisch nicht möglich. Dennoch können alle Leistungen ordnungsgemäß abgerechnet werden. Ein erneutes Einbestellen des Patienten zum Einlesen der eGK ist nicht erforderlich. Das VSDM, das normalerweise einen Datenabgleich zwischen eGK und Krankenkasse sicherstellt, bleibt grundsätzlich gesetzlich vorgeschrieben, doch Ausnahmen wie die Nutzung der elektronischen Ersatzbescheinigung sind in der Anlage 4a des Bundesmantelvertrags-Ärzte geregelt.
(zuletzt aufgerufen 17.07)
(zuletzt aufgerufen 18.07)
Elektronische Patientenakte: Millionen eingerichtet, aber kaum genutzt
In Deutschland besitzen mittlerweile fast alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) – rund 70 Millionen Menschen. Doch nur etwa 1,2 Millionen Versicherte nutzen sie aktiv, also weniger als zwei Prozent. Bei der Techniker Krankenkasse (TK) sind von elf Millionen angelegten ePA rund 750.000 aktiv, bei der Barmer etwa 250.000 und bei den AOKs rund 200.000.
Krankenkassen und Gesundheitsverbände hoffen auf eine stärkere Nutzung, sobald Ärztinnen und Ärzte ab Oktober gesetzlich verpflichtet sind, die ePA mit relevanten Dokumenten zu befüllen. TK-Chef Jens Baas betont, die Akte müsse nun „in der breiten Bevölkerung ankommen“, um ihr volles Potenzial für die Versorgungsqualität zu entfalten. AOK-Chefin Carola Reimann verweist auf neue Funktionen wie Medikationspläne und digitale Arzneilisten, die die Nutzung attraktiver machen sollen.
Laut Gematik werden derzeit wöchentlich etwa 40 Millionen ePA-Zugriffe in Praxen, Kliniken und Apotheken registriert. Rund 70.000 Einrichtungen nutzen das System bereits. Trotzdem sieht der GKV-Spitzenverband noch erheblichen Nachholbedarf bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Künftig soll die ePA auch am PC verwaltet werden können – mit einem Lesegerät für die Gesundheitskarte.
Kritik kommt vom Hausärzteverband, der vor einem möglichen Scheitern des Projekts warnt. Die geringe Nutzung liege auch an den Krankenkassen, die zu wenig Aufklärung betrieben hätten. Dabei könne die ePA, wenn sie gut gefüllt und regelmäßig genutzt wird, die Behandlungsqualität verbessern und Arztbesuche erleichtern. Auch die Verbraucherzentralen (VZBV) begrüßen Verbesserungen beim Datenschutz, fordern aber mehr Selbstbestimmung der Patienten über den Datenzugriff. Insgesamt zeigt sich: Die ePA ist flächendeckend eingeführt, doch ihre Akzeptanz in der Bevölkerung bleibt bisher gering.
(zuletzt aufgerufen 21.07)
(zuletzt aufgerufen 22.07)
BGH kippt Preisbindung – Apotheken schlagen Alarm
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil zur Rx-Preisbindung bestätigt, das die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2016 bekräftigt. Diese besagt, dass die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel aufgehoben werden muss, wodurch ausländische Versandapotheken künftig Boni und Rabatte gewähren dürfen. Der Deutschland-Chef des Pharmagroßhändlers Phoenix, Marcus Freitag, warnt vor gravierenden Folgen für die Arzneimittelversorgung: Durch die Freigabe werde die wirtschaftliche Basis vieler Vor-Ort-Apotheken gefährdet, was letztlich die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung bedrohe. Er fordert die Politik auf, schnell zu handeln und Maßnahmen zu ergreifen, um die Versorgung durch Apotheken zu sichern, die mit ihren Beratungsleistungen und Notdiensten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten.
Auch Thomas Preis, Präsident der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) äußert Kritik. Er bedauert, dass der Bayerische Apothekerverband (BAV) mit seiner Klage gegen einen niederländischen Versandhändler gescheitert ist, und betont, dass die sozialrechtliche Preisbindung laut Fünftem Sozialgesetzbuch weiterhin gilt. Arzneimittel seien keine gewöhnliche Handelsware, sondern beratungsintensive Produkte mit Risiken, weshalb Rabatte und Boni in der Arzneimittelversorgung nichts zu suchen hätten. Sollte die Preisbindung weiter in Frage gestellt werden, müsse die Politik gemeinsam mit den Apothekern schnelle Lösungen finden. Insgesamt zeigt die Entscheidung die anhaltende Spannung zwischen Wettbewerbsfreiheit im europäischen Markt und dem deutschen Apothekensystem mit seiner gesetzlich gesicherten Preisstabilität.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bgh-urteil-gefaehrdet-grundfesten-der-versorgung-157574/
(zuletzt aufgerufen 17.07)