30. November 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird weiterhin mit 11,34 Euro vergütet. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt, haben sich KBV und der GKV-Spitzenverband darauf verständigt, die bisherige Vergütungsregelung für die ePA-Erstbefüllung bis zum 30. Juni 2026 zu verlängern. Auch die Pauschalen für das weitere Einstellen von Dokumenten in die ePA bleiben bis zu diesem Datum unverändert. Hintergrund ist, dass die Verhandlungen über eine neue Vergütungsstruktur noch nicht abgeschlossen sind. Eigentlich sollte die Entscheidung noch bis Ende dieses Jahres fallen, der Zeitplan wurde nun jedoch auf Mitte 2026 verschoben.
Abgerechnet wird die Erstbefüllung über die GOP 01648 (Gebührenordnungsposition, also eine Abrechnungsziffer im Einheitlichen Bewertungsmaßstab). Diese Leistung ist weiterhin mit 89 Punkten bewertet und darf pro Patientin bzw. Patient nur einmal berechnet werden. Sie ist für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten abrechnungsfähig, wenn zum Zeitpunkt der Befüllung noch kein anderer Leistungserbringer (z. B. Arztpraxis, Zahnarztpraxis oder Krankenhaus) zuvor einen Befundbericht oder ein anderes Dokument in die ePA eingestellt hat.
Inhaltlich umfasst die Erstbefüllung medizinische Unterlagen, die im aktuellen Behandlungskontext entstanden sind. Als Beispiel wird ein Befundbericht nach einer Koloskopie (Darmspiegelung) in einer gastroenterologischen Praxis genannt. Die entsprechenden Dokumente werden aktiv von Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder durch das Praxispersonal in die ePA hochgeladen. Nicht zur Erstbefüllung zählen Arzneimittel, die per eRezept verordnet werden und automatisch in die Medikationsliste der ePA übernommen werden.
Für weitere Einträge in die ePA gibt es zwei Abrechnungswege. Wenn im Behandlungsfall (Quartal) ein Arzt-Patienten-Kontakt stattfindet – persönlich in der Praxis oder per Video – kann die GOP 01647 abgerechnet werden, die mit 1,91 Euro vergütet wird. Erfolgt das Einstellen von Dokumenten ohne einen solchen Kontakt, ist stattdessen die GOP 01431 abrechnungsfähig, die 0,38 Euro beträgt. Die Vergütung wird weiterhin extrabudgetär gezahlt (also zusätzlich zur Budgetierung und nicht innerhalb einer gedeckelten Gesamtvergütung).
https://www.aerzteblatt.de/news/elektronische-patientenakte-ab-januar-weiterhin-mehr-als-elf-euro-fur-erstbefullung-c808a22d-85e8-458a-be4d-ba4ffe8c51bc
https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/11-27/ab-januar-weiterhin-mehr-als-elf-euro-fuer-epa-erstbefuellung
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Kategorie: Allgemein, Ärzte, Krankenkasse, Patienten
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28. November 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Die Apothekerkammer Hamburg informiert ihre Mitglieder darüber, dass Apotheken künftig auch mit Standardkartenlesern oder sogar Dienst-Smartphones auf Gesundheitsdaten von Versicherten zugreifen können. Grundlage dafür ist das neue Verfahren „Proof of Patient Presence“ (PoPP). Dabei wird die Identität der Versicherten unter anderem über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nachgewiesen, um den Zugriff auf Versichertendaten zu ermöglichen.
Für PoPP sollen nicht nur bisherige eHealth-Kartenterminals, sondern auch einfache USB-Kartenleser oder die NFC-Schnittstelle eines Dienst-Smartphones nutzbar sein. Diese Geräte sind direkt an den PoPP-Service angebunden; eine PIN-Eingabe ist dabei nicht vorgesehen. Aus diesem Grund ist ein zusätzlicher Schutz des Kartenterminals, wie er bei klassischen Anwendungen oft erforderlich ist, nach Einschätzung der Kammer nicht zwingend notwendig.
Gleichzeitig betont die Apothekerkammer, dass Kartenlesegeräte als IT-Peripherie gelten und damit denselben Sicherheitsanforderungen unterliegen wie andere Komponenten der Apotheken-IT. Es können Sicherheitsrisiken entstehen, etwa durch Schwachstellen in Firmware oder Treibern, unsichere drahtlose Übertragungen, zweifelhafte Zusatzsoftware oder problematische, vorinstallierte Funktionen auf Smartphones. Besonders bei Dienst-Smartphones gelten deshalb die gleichen Grundregeln wie bei anderen IT-Systemen: regelmäßige Software- und Sicherheitsupdates sowie eine Beschränkung der installierten Apps auf das unbedingt Notwendige.
Abschließend wird empfohlen, Kartenlesegeräte nur aus vertrauenswürdigen, seriösen Quellen zu beschaffen.
https://www.apothekerkammer.de/aktuelles/detail/hinweis-der-gematik-zur-it-sicherheit-von-kartenlesegeraeten
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https://www.pharmazeutische-zeitung.de/zugriff-ohne-ehealth-kartenterminal-160832/
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Kategorie: Allgemein, Apotheker, Patienten
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24. November 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Der Hartmannbund kritisiert die elektronische Patientenakte (ePA) als bislang nur unzureichend nutzbar und bemängelt eine schleppende Einführung. Obwohl die ePA in Politik und Gesundheitswesen als zentraler Meilenstein der Digitalisierung gilt, bleibe der erhoffte Nutzen im Versorgungsalltag für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten bislang aus. Die Folge sei spürbare Ernüchterung: In ihrer aktuellen Form biete die ePA kaum praktische Vorteile und wirke vor allem wie eine digitale Ablage, die analoge Prozesse lediglich kopiert.
Dr. Moritz Völker, Vorsitzender der jungen Ärztinnen und Ärzte im Hartmannbund und Vorstandsmitglied, fordert deshalb einen Kurswechsel: Die Diskussion über alle Eventualitäten dürfe nicht länger den Fortschritt bremsen, denn entscheidend sei jetzt eine konsequente, schnelle Umsetzung. Fertige Module und Ideen lägen nach Angaben des Verbandes längst vor, würden aber nicht zügig in die Versorgung gebracht. Stillstand gefährde zudem die Glaubwürdigkeit der gesamten Digitalisierung.
Der Ärzteverband warnt, die ePA könne zu einem „Datenfriedhof“ werden: ein unsortiertes Archiv, das weder in der Versorgung noch in der Forschung sinnvoll genutzt werden kann. Um echten Mehrwert zu schaffen, müsse sich die ePA zu einem intelligenten Versorgungswerkzeug entwickeln. Dazu gehören automatisierte Integrationen von Laborbefunden, Bildgebung und Medikationsplänen, außerdem übersichtliche Verlaufsdarstellungen, Kumulativbefunde, Trendansichten sowie eine leistungsfähige Suchfunktion. Perspektivisch seien auch KI-gestützte Analysen denkbar.
Wichtig sei zudem, Notfalldaten wie Diagnosen, Allergien und aktuelle Medikation jederzeit verfügbar zu machen und die ePA aktiv unterstützen zu lassen, etwa durch Warnhinweise bei Wechselwirkungen oder nötigen Dosisanpassungen. Für Patientinnen und Patienten fordert der Hartmannbund eine klar strukturierte Oberfläche, einfache Zugänge und präventive Empfehlungen.
Ein weiterer Kritikpunkt: Die ePA werde derzeit faktisch vor allem ambulant genutzt, während viele Krankenhäuser technisch abgehängt seien. Daher fordert der Verband verbindliche Qualitäts- und Leistungsanforderungen an Praxis- und Krankenhaussoftware sowie mehr Datenharmonisierung durch die Gematik, etwa bei Labordaten. Ziel ist eine beschleunigte Weiterentwicklung der ePA bei gleichzeitig niedrigeren regulatorischen Hürden.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/aerzte-sehen-epa-auf-dem-weg-zum-datenfriedhof-160718/
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-health/aerzte-fordern-tempo-bei-der-epa/#
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Kategorie: Allgemein, Apotheker, Ärzte, Patienten, Politik
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13. November 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) hat einen neuen Vorstand gewählt und Dr. Hans-Peter Hubmann (61) einstimmig für weitere vier Jahre als Vorstandsvorsitzenden bestätigt. Hubmann steht dem DAPI bereits seit 2021 vor und bleibt damit auch in der kommenden Amtsperiode die zentrale Führungsperson des Instituts. Er betont die Rolle des DAPI bei der Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit: Durch Publikationen und Gutachten trage das Institut zur Verbesserung der sicheren Arzneimittelanwendung bei. Zusätzlich unterstützten die Auswertungen und Analysen des DAPI Apothekerkammern und -verbände, etwa bei der Vorbereitung von Verhandlungen, bei Schulungen oder bei Veranstaltungen. Hubmann zeigt sich erfreut, das Institut weiterhin leiten zu dürfen.
Auch die stellvertretende Vorstandsvorsitzende bleibt unverändert: Cathrin Burs (62), Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen, wurde ebenfalls mit allen Stimmen im Amt bestätigt. Neben ihr gehören weiterhin Thomas Benkert (69), Ehrenpräsident der Bundesapothekerkammer, sowie Dr. Peter Froese (65), Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft für digitale Services der Apotheken mbH (GEDISA), dem Vorstand an.
Neu in das Gremium rückt Prof. Dr. Martin Schulz (66) auf. Er ist Geschäftsführer Arzneimittel der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) und zugleich Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Schulz war zuvor bereits als einer der beiden Geschäftsführer des DAPI tätig und übernimmt nun zusätzlich Verantwortung im Vorstand. Im Gegenzug scheidet Dr. Sebastian Schmitz (66), Hauptgeschäftsführer der ABDA, aus dem DAPI-Vorstand aus, da er nicht erneut kandidierte.
Zum Hintergrund: Das DAPI ist als gemeinnütziger Verein organisiert. Getragen wird es derzeit von 15 Landesapothekerkammern und 15 Landesapothekerverbänden. Darüber hinaus unterstützen rund 250 Einzelmitglieder die Arbeit des Instituts durch jährliche Mitgliedsbeiträge.
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/11/10/hubmann-als-dapi-vorstandsvorsitzender-bestaetigt
https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/dr-hans-peter-hubmann-als-dapi-vorstandsvorsitzender-bestaetigt/
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erstellt 13.11
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Ärzte
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