Kategorie: ‘Ärzte’
Telemedizin-Start-Up von Amazon gekauft
Amazon hat das Start-Up „Health Navigator“ erworben. Das Start-Up ist eine Plattform, die Patienten telemedizinisch unterstützt. Sie wurde von dem Notfallarzt David Thompson gegründet, um Patienten einen möglichen Versorgungsweg aufzuzeigen.
Laut einem Medienbericht von CNBC plant Amazon das neu erworbene Start-Up in die, im letzten Monat gegründete, virtuelle Gesundheitsklinik „Amazon Care“ aufzunehmen. Amazon Care ist eine virtuelle Gesundheitsklinik für die Mitarbeiter und ihre Angehörigen in Seattle. Hier könnten diese via Online Chat mit einer Krankenschwester oder einem Arzt kommunizieren, um Wartezeiten zu eliminieren. Weiterhin könnten auch Medikamente auf Rezept geliefert werden.
Amerikanische Medien bezweifeln, dass das Angebot nur auf die Mitarbeiter beschränkt bleiben wird, sondern gehen davon aus, dass das interne Angebot der erste Schritt für einen Vorstoß in den Gesundheitsmarkt ist.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/10/30/amazon-kauft-telemedizin-start-up, 1. November 2019
Diabetespraxis testet das E-Rezept
Die Techniker Krankenkasse (TK) erprobt den Praxisbetrieb des E-Rezepts seit einigen Monaten in einer großen Diabetespraxis. Die Patienten könnten dort ihre Verordnungen als E-Rezept auf ihr Smartphone erhalten. Hierzu müsse nur die App „LifeTime“ installiert werden. Die Diabetespraxis wurde bewusst als Kooperationspartner ausgewählt, weil Diabetespatienten häufig Rezepte benötigen, ein Arztbesuch hierfür jedoch nicht immer zwingend notwendig sei.
Interessierte Patienten müssten sich aktiv einschreiben und könnten dann bei jeder Verordnung bestimmen, ob sie es in Papier- oder elektronischen Form erhalten möchten. Bei der Wahl des E-Rezepts erhalte der Patient einen QR-Code und ein Bild des Rezepts. Das Bild sei nicht zwingend notwendig, wurde sich jedoch von den Patienten gewünscht um erkennen zu können, was genau verschrieben wurde. Der Code könne vorab an teilnehmende Apotheken geschickt werden, um sicherzustellen, dass die Medikamente bei der Abholung vorrätig sind. Laut Dr. Verheyen öffnet der QR-Code in der Apotheke einen sicheren VPN-Tunnel direkt in die Praxissoftware des verschreibenden Arztes und zum hinterlegten Rezept.
Die Krankenkasse möchte durch das Projekt Erfahrungswerte sammeln und dadurch herausfinden, welcher Mehrwert sich für die Patienten, Ärzte und Apotheker ergeben könnte.
Quelle: https://www.medical-tribune.de/praxis-und-wirtschaft/verordnungen/artikel/krankenkasse-testet-mit-diabetespraxis-das-elektronische-rezept/, 25. Oktober 2019
Gesundheits-Datennetz der Bundesregierung nicht vollständig implementiert
Die gesetzliche Pflicht für den Anschluss der Arztpraxen an das sichere Datennetz des Gesundheitswesens ist am 30. Juni 2019 abgelaufen. Das Datennetz bilde die Basis für die elektronische Gesundheitskarte und andere geplante Anwendungen. Dennoch seien im September erst 110.000 der 150.000 Arztpraxen mit den nötigen Geräten zum Anschluss ausgestattet. Ärzten, die nach Ablauf der Frist nicht an das Datennetz angeschlossen sind, drohen Honorarkürzungen.
Quelle: https://www.wallstreet-online.de/nachricht/11807031-gesundheit-vierte-arztpraxis-gesundheits-datennetz-angeschlossen, 15. Oktober 2019
Verordnungsfähigkeit bei Apps auf Rezept
Die Verordnungsfähigkeit von medizinischen Apps ist geplant. Dennoch gebe es laut Dr. Thomas Kriedel, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, noch Rahmenbedingungen zu klären. Bislang seien die Konsequenzen nicht durchdacht. Beispielsweise sei noch unklar, wer die Haftung trägt und ob alle Ärzte dazu verpflichtet sind die Daten aus Apps auszulesen. Diese Lücken werde laut Christian Klose, Leiter der Unterabteilung gematik, Telematikinfrastruktur, E-Health im Bundesgesundheitsministerium, jedoch die Rechtsverordnung klären. Um die medizinischen Apps schneller in die Versorgung zu bringen würde es laut Tom Ackermann, Chef der AOK Nordwest ausreichen sie den Versicherten über Satzungsleistungen zugänglich zu machen.
Quelle: https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/e-health/article/997882/e-health-uebernimmt-apps-rezept-haftung.html, 11. Oktober 2019
Gesundheitsministerin Steffens fordert mehr Wahlfreiheit beim Medikationsplan
Im ihrem Grußwort anlässlich der Eröffnung des deutschen Apothekertags in Düsseldorf sprach Steffens von den Herausforderungen der Gesundheitsversorgung in der Zukunft. Es müssen Kostensenkungen erreicht werden, damit die weniger werdenden Beitragszahler ausgeglichen werden können. Die Apotheker würden die entscheidende Rolle bei dem Thema der Arzneimitteltherapiesicherheit einnehmen. Weil die Apotheker den Überblick über die Medikamente der Patienten haben, sollten sowohl Ärzte als auch Apotheker für den Medikationsplan verantwortlich sein. Letzen Endes müsse der Patient die Wahl treffen.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/10/01/steffens-fordert-wahlfreiheit-beim-medikationsplan, 3. Oktober 2019
Künstliche Intelligenz diagnostiziert Krankheiten vergleichbar gut wie Ärzte
Mittels einer Meta-Analyse wurde untersucht, wie gut künstliche Intelligenzen im Vergleich zu Ärzten Diagnosen stellen können. Die Meta-Analyse basiert jedoch nur auf 14 Studien, sodass die Ergebnisse mit Vorsicht zu genießen seien. Die künstliche Intelligenz konnte im Schnitt 87% und Ärzte 86,4% der Krankheiten anhand der Bildgebung richtig erkennen. Weiterhin konnte die künstliche Intelligenz 92,5% und Ärzte 90,5% der Fälle sicher ausschließen. Deshalb sei es wichtig anzumerken, dass künstliche Intelligenzen nicht substanziell besser abschnitten als die Ärzte. Die wahre diagnostische Leistungskraft von künstlichen Intelligenzen bleibe weitgehend unklar, weil Studien mit einem direkten Vergleich von Mensch und Maschine nicht vorhanden seien.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/106220/Metaanalyse-Kuenstliche-Intelligenz-erkennt-Krankheiten-so-gut-wie-Aerzte, 30. September 2019
Grüne wollen Apotheker stärker in den Medikationsplan einbinden
Die Grünen kritisieren in einem Antrag zum E-Health-Gesetz die „Arztzentriertheit“ und fordern, dass die Apothekerinnen und Apotheker stärker in den Medikationsplan eingebunden werden, um eine bessere Arzneimitteltherapiesicherheit sicher zu stellen. Dabei sollen alle Apotheken ein Schreibrecht unter Zustimmung des Versicherten erhalten. Der Medikationsplan solle für ein Medikationsmanagement genutzt werden und bedürfe deshalb einer medizinischen und pharmazeutischen Sicht, um die Wechsel- und Nebenwirkungen aller Arzneimittel zu berücksichtigen. Eine verbesserte Vernetzung der Gesundheitsberufe könne zur Vermeidung von Fehlmedikationen, Fehlbehandlungen und Doppeluntersuchungen beitragen.
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/09/25/grune-wollen-apotheker-starken-einbinden, 25. September 2019
Regierung will Apotheken nicht in den Medikationsplan einbinden
Die Bundesregierung hat die Forderung der Apothekerschaft, sie gesetzlich in den Medikationsplan einzubinden, abgelehnt. Sie sieht lediglich vor, dass Apotheker im Rahmen der Arzneimittelabgabe dazu verpflichtet werden sollen, den Medikationsplan zu aktualisieren. Begründet werde dies dadurch, dass dem Arzt alle erforderlichen Informationen im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit zur Verfügung stehen und er als erster Kontakt die erforderlichen Inhalte des Medikationsplans ohnehin festlegt.
Die ABDA kann diesen Beschluss nicht verstehen und setzt sich weiterhin für die Stärkere Einbindung der Apotheker ein. Die Stammapotheke des Patienten sei der einzige Ort, an dem die Rezepte des Hausarztes und verschiedener Fachärzte mir der Selbstmedikation des Patienten zusammentreffen. Deshalb sollte dieses Wissenspotential genutzt werden.
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/09/17/regierung-will-apotheken-nicht-einbinden, 18. September 2019
Apotheker wollen in den Medikationsplan eingebunden werden
Weil die Apotheker nicht bei dem im E-Health-Gesetz verankerten schriftlichen Medikationsplan berücksichtigt werden, fordert die Apothekerschaft nun eine konsequente Einbindung in den Medikationsplan für GKV-Versicherte. So wird ein gesetzlicher Anspruch des Versicherten nicht nur gegenüber dem Arzt, sondern auch gegenüber dem Apotheker gefordert. Weiterhin sei es notwendig, vor der Erstellung eines Medikationsplans eine Medikationsanalyse durchzuführen, die angemessen vergütet werden solle.
Begründet werden die Forderungen der Apothekerschaft damit, dass es ein wesentlicher Bestandteil des Versorgungsauftrags der Apotheker sei, für Arzneimitteltherapiesicherheit zu sorgen.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/09/04/Medikationsplan-Apotheker-wollen-mitmachen, 9. September 2020
Virtuelles Krankenhaus in NRW
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat gemeinsam mit Mitgliedern eines Gründungsausschusses seine Pläne zur Errichtung eines „virtuellen Krankenhauses“ vorgestellt. Hierbei handelt es sich um eine digitale Plattform für den fachärztlichen Austausch. Fehle eine spezielle Expertise, könnten die Ärzte über die digitale Plattform ein entsprechendes Zentrum mit einem Mausklick kontaktieren. Hierdurch soll die Therapie von seltenen Erkrankungen verbessert werden.
Das virtuelle Krankenhaus soll laut Laumann Teil der Regelversorgung werden und von den Krankenkassen finanziert werden. Die Pilotphase des Virtuellen Krankenhauses soll im Frühjahr 2020 starten und als Anschubfinanzierung bis zu zwei Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt bekommen. Laut Dirk Ruiss, Leiter des Verbandes der Ersatzkassen NRW, muss sich das Virtuelle Krankenhaus daran messen lassen, ob es konkrete Versorgungsverbesserungen für die Patienten bringe. Thomas Ittel, Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums der RWTH Aachen sieht in dem Virtuellen Krankenhaus einen mutigen und konsequenten Schritt, um die digitale Transformation in NRW voranzutreiben.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/105212/Virtuelles-Krankenhaus-Nordrhein-Westfalen-will-fachaerztliche-Expertise-digital-buendeln, 12. August 2019