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SmartMed

Kategorie: ‘Ärzte’

Motivation der Patienten durch Telemedikation

14. Juli 2015 | von

Noch vor Ausbruch einer Krankheit, wie beispielsweise Diabetes, sollen Patienten in Zukunft mittels Telemedizin dazu motiviert werden ihren Lebensstil zu ändern.

Durch mehr Bewegung und eine gesündere Ernährung kann das Risiko an Diabetes zu erkranken erheblich gemindert werden. Dieser Ratschlag wird aber häufig nicht ernst genommen. Der Allgemeinmediziner Dr. Arens aus Brüggen erhebt nun eine Studie, in der Patienten mit Hilfe einer App, direkt die Auswirkungen ihrer Verhaltensänderungen zu sehen bekommen. Mögliche Szenarien erfolgen beispielsweise über Gewichtsabnahme oder eine Verbesserung der Blutzuckerwerte. Laut Dr. Arens seien die Patienten durch diese technische Unterstützung erheblich motivierter und die Gesundheit könne deutlich verbessert werden.

Quelle:
ärtzezeitung.de, 09.07.2014

Elektronische Rezeptrückmeldung

26. Juni 2015 | von

Für einen weiteren Schritt in Richtung Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) müsse es schnittstellenübergreifende Systeme im Medikationsprozess geben, wie Professor Haefeli des Heidelberger Universitätsklinikums beim Hauptkonkress in Berlin verlautete. Helfen könnte nach Haefeli eine elektronische Rezeptrückmeldung, die den Ärzten Rückmeldung über die Rezepteinlösung des Patienten beim Apotheker gebe.

Weitere elektronische Unterstützung könnte man im Verordnungsprozess etablieren, um Verordnungsfehler, vor allem im Krankenhaus zu vermeiden. Hier könne laut Haefeli eine CPOE-Plattform (Computerized Physician Order Entry) helfen, wie sie einige Kliniken bereits nutzen.

Quelle:
Pharmazeutische Zeitung online, 12.06.2015

Rheinland-Pfalz fördert Telematik-Projekt „E.He.R. versorgt“

05. Juni 2015 | von

Ziel ist es eine flächendeckende medizinische Versorgung in wohnortnähe auch zukünftig zu sichern. Laut Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler hätte man sich in Rheinland-Pfalz rechtzeitig vorbereitet und könne nun die flächendeckende Umsetzung entwickeln und prüfen.

Das Projekt soll vor allem eine funktionierende Infrastruktur schaffen, um eine medizinische Versorgung zu gewährleisten zu können. Im Rahmen des Vorgängerprojekts „E.He.R. erkannt“ (Etablierung eines Versorgungskonzeptes für Patientinnen und Patienten mit Herzinsuffizienz und Herzrhythmusstörungen in Rheinland‐Pfalz) hätte man, wie die Gesundheitsministerin betonte, eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität und Zufriedenheit der Patienten feststellen können.

Quelle:
ehealth.com, 20.05.2015

Bundeskabinett beschließt E-Health-Gesetz

29. Mai 2015 | von

Nach jahrelangen Verzögerungen soll das E-Health-Gesetz nun Abhilfe schaffen. Der neue Gesetzesbeschluss setzt dabei, laut Bundesgesundheitsminister Gröhe klare Zeichen. Das Gesetz sei nötig, um den Patienten und den Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte für den Patienten in den Fokus zu stellen. Fristen, Anreize, Vorgaben und Sanktionen sollen Ausreden für alle Beteiligten unmöglich machen. Dabei sei jedoch immer höchste Datensicherheit geboten.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • digitales Stammdatenmanagement
  • Notfalldatenmanagement
  • Arzneimitteltherapiesicherheit und Medikationsmanagement
  • elektronischer Arztbrief
  • Vergütung von Telekonsilen

Kritik wird seitens der Rhythmologen geübt. Die telemedizinische Überwachung von kardialen Implantaten wurde im Gesetzesentwurf trotz einschlägiger Studien nicht berücksichtig.

Quelle:
ehealth.com 27.05.2015
Ärzte Zeitung, 27.05.2015

Sinnvolle Telemedizin-Projekte

29. Mai 2015 | von

Mit der Veröffentlichung eines Positionspapiers „Ärztliche Priorisierung von Einsatzgebieten telemedizinsicher Patientenversorgung“ präsentiert die Bundesärztekammer (BÄK) einige für die Patienten sinnvolle Telemedizinische-Verfahren.

Laut Vorsitzenden des Telematik-Ausschusses der BÄK, Dr. Franz-Joseph Bartmann, müsse man zwischen angebotsgetriebenen Anwendungen und medizinisch sinnvollen Anwendungen unterscheiden. Ziel der telematischen Verfahren müsse immer eine hochwertige Patientenversorgung sein. Hier müsse man vor allem demographische Veränderungen und dem zunehmenden Ärztemangel entgegen wirken.

Folgende Verfahren wurden als nützlich eingestuft:

  • Telekonsile, die die innerärztliche Kommunikation verbessern und Zugang zu Expertenwissen stellen, wie Teletumorkonferenzen in der interdisziplinären Versorgung oder Telekonsile in der Notfall- und Palliativversorgung
  • Telemonitoring und -casemanagement chronisch Kranker, um Ärztemangel entgegen zu wirken
  • Systeme der psychotherapeutischen Versorgung
  • Verfahren zu Überbrückung von Versorgungslücken

Quelle:
Ärzte Zeitung, 22.05.2015

 

Experimentierklausel für Online-Sprechstunde

29. Mai 2015 | von

Sowohl Patienten als auch Ärzte sind zunehmend offener für neue Technologien, doch meistens sind gesetzlich die Hände gebunden. Vor allem im ländlichen Bereich könnte man über Online-Sprechstunden einige Versorgungsengpässe verbessern und Ärzte deutlich entlasten.

Mentzinis, Experte beim Verband Bitkom kritisierte die fehlenden finanziellen Anreize und die starren Vorgaben für Ärzte. Mit der Experimentierklausel könne man Ärzten Mut verleihen, telemedizinische Möglichkeiten in Betracht zu ziehen und weiter zu entwickeln.

Quelle:
Ärzte Zeitung, 26.05.2015

Solingen: EDV-gestützte Kooperation zwischen Ärzte und Pflegekräfte

29. Mai 2015 | von

Das Ärztenetz in Solingen ist nicht länger nur für Haus-, Fachärzte und Kliniken zugänglich. Durch fortschreitende, sektorübergreifende Integrationsmaßnahmen werden zunehmend auch Pflegeheime und ambulante Pflegeeinrichtungen mit dem bestehenden Praxisnetz verbunden.

Laut EDV-Geschäftsführer Kuypers entstehen für alle Beteiligten Vorteile. Die fachübergreifende Zusammenarbeit profitiert von Zeitersparnissen durch das interne Mail-System, das eine schnelle und einfache Kommunikation möglich macht.

Quelle:
Ärzte Zeitung, 20.05.2015

Ärzte verweigern sich dem Stammdatenabgleich

29. Mai 2015 | von

Ärzte fühlen sich nicht für den online Stammdatenabgleich der elektronischen Gesundheitskarte verantwortlich, wie man auf dem Ärztetag in Frankfurt nun verlauten lies. So sei dies eine rein administrative Aufgabe, die Sache der Kassen sei und nichts im ärztlichen Alltag zu suchen habe.

Ab Herbst soll in einigen Regionen Deutschlands der Datenabgleich getestet werden. Laut gematik dauere das nicht länger als 5 Sekunden. Dabei werden neben der Adresse des Versicherten, die Gültigkeit der Versicherung, sowie dessen Zuzahlungsstatus online geprüft. Trotzdem solle der vierteljährliche Abgleich laut Ärzteschaft eher in Krankenkassenfilialen oder Apotheken erfolgen.

Gleichzeitig sei die Ärzteschaft jedoch grundsätzlich gegenüber sinnvollen telemedizinischen Anwendungen, wie dem Medikationsplan oder dem elektronischen Arztbrief offen, wie man zum Abschluss der Tagung bekannt gab.

Quelle:
heise online, 16.05.2015
e-health.com. 15.05.2015

Infrastruktur für Echtdaten freigeschaltet

26. Mai 2015 | von

Der Projektgesellschaft gematik ist es gelungen an die eigene telematische Infrastruktur (TI) das bereits existierende sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen (SNK) anzukoppeln. Im gleichen Zug ist die Infrastruktur für die Übertragung von Echtdaten freigegeben. Laut gematik könnten Praxen, die eine KV-SafeNet-Hardwarebox nutzen, bald auf einen Konnektor zurück greifen, um sich mit der TI zu verbinden.

Nach diesem Schritt beginne dann auch unmittelbar ein Feldtest in den Regionen Nordost und Südwest. Im November startet dann der Notfalldatenmanagement-Sprint, zum Test der Alltagstauglichkeit der Notfalldatenspeicherung.

Quelle:
heise online, 13.05.2015
Ärzte Zeitung, 14.05.2015

Notfalldatenmanagement noch immer nicht geklärt

26. Mai 2015 | von

Vor allem in der Notfallbehandlung kann die elektronische Gesundheitskarte von hohem Nutzen sein. Neben der Eigenanamnese des Patienten könnte die eGK relevante Untersuchungsbefunde unmittelbar zur Verfügung stellen, die auch einen entscheidenden Einfluss auf die Versorgung der Patienten haben können. Zur Umsetzung fehlt zum einen jedoch eine funktionsfähige und sichere Telematikinfrastruktur, zum anderen ist die Frage welche medizinischen Daten gespeichert werden sollen noch ungeklärt.

Um dieser Frage nachzugehen bediente sich die Bundesärztekammer (BÄK) in einem mehrstufigen Prozess verschiedener Expertenmeinungen, um einen wissenschaftlich validierten Notfalldatensatz zu beschreiben, wobei vor allem die Gebrauchstauglichkeit und der Nutzen der Daten im Vordergrund stand.

Die Ergebnisse der Umfrage finden Sie in der zugehörigen Quellenangabe.

Quelle:
ärzteblatt, 08.05.2015