Kategorie: ‘Ärzte’
Zwischenfazit: Modellprojekt ARMIN
Mittlerweile würden sich ca. 1000 Ärzte und Apotheker in Sachsen und Thüringen an dem Projekt beteiligen. Für Thüringens KV Hauptgeschäftsführer Auerswald sei die immer noch sehr geringe Beteiligung der Ärzte damit zu begründen, dass man sich noch in der Modell-Aufbauphase befinde.
Erweiterungen für das neue Jahr sei zum einen eine Erweiterung der Wirkstoffempfehlung für die Anwendungsgebiete Typ-2-Diabetes, Antibiotikatherapie der oberen Atemwege, Antibiotikatherapie der unteren Atemwege sowie Antibiotikatherapie der Harnwege. Zum anderen solle die Testphase patientenindividuellen Medikationsberatung anlaufen, so die Partner der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen.
Quelle:
DAZ online, 10.23.2014
Ärzte Zeitung, 12.12.2014
APS bemängelt die verzögerte Einführung der eGK
Im Positionspapier zur praktischen Umsetzung der eGK bemängelt das Aktionsbündnis der Patientensicherheit die nur schleppend vorangehende Umsetzung der eGK. Dies würde laut APS die Patientensicherheit einschränken. Aus diesen Gründen fordert die APS die Interessen der Patienten in den Mittelpunkt zu stellen und schnell eine Möglichkeit zu finden, die eGK mit mehreren Funktionen zu nutzen.
Der stellvertretende Vorsitz der APS sprach sich für das kommende e-health Gesetz aus, das ihm zufolge patientenbezogen und zukunftsorientiert sei. Es sei klar, dass Parallellösungen vermieden werden und einheitliche Standards priorisiert werden müssten.
Vor allem sei es wichtig, Patienten als relevante Interessengruppe mit einzubeziehen. Nach Kettner seien sie schließlich nicht nur Nutzer sondern auch Kostenträger.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 10.12.2014
AMTS-Datenmanagement mittels eGK
Die Freigabe des Lastenheftes zur freiwilligen Anwendung der Arzneimitteltherapiesicherheit mittels elektronischer Gesundheitskarte führt zu deren erstmaligen, nutzenorientierten Anwendung. Projektstart dazu war 2013, durch den Deutschen Apothekerverband (DAV).
DAV-Vorstandsmitglied Hubmann gab bekannt, dass Ärzte und Apotheker so Hinweise bezüglich der Auswahl und Abgabe des Medikaments bekämen. Patientenbezogene Informationen, wie Allergien oder Wechselwirkungen von Medikamenten stünden mit der Etablierung des Datenmanagements den Fachkräften bereit.
Quelle:
Pharmazeutische Zeitung online, 08.12.2014
Adherence: Einfluss von Unterstützung nicht erwiesen
Laut Cochrane-Review kann trotz Anleitungen zur Medikation keine wirkliche Verbesserung der Adherence oder des klinischen Outcomes festgestellt werden. Interventionen fanden im Rahmen von täglichen Anleitungen zur Anwendung, Motivationsgesprächen, Verhaltenstherapien und familiärer Unterstützung statt.
Laut Review könne selbst intensivsten Betreuungen kein signifikanter Einfluss beigemessen werden. Allerdings gehe aus den Studien nicht hervor, welche Art der Unterstützung sich wie auswirke.
Die Reviewer bemängeln auch Methodik der Studien. Es sei weder ein Design für Langzeitinterventionen vorhanden, noch objektive Messparameter zur Untersuchung von Adherence und klinischem Outcome.
Quelle:
DAZ.online, 28.11.2014
Praxissoftware mobil
Der Hersteller einer Praxissoftware gab nun bekannt, dass die passende App zur Software erhältlich sei. Mit der App sei ein lesender Zugriff auf die Patientendaten möglich ebenso die Ergänzung über Texteingabe und die Verknüpfung mit aufgenommenen Bildern. Neben Cave-Informationen würden Chipkarten-Status, Dauermedikation und Dauerdiagnose angezeigt.
Der Mehrwert ergebe sich durch die Verfügbarkeit der Patientenkontakte, so der Hersteller. Mit der App-Funktion ermögliche im gesicherten Netz auf Telefon- und Emailkontakte zuzugreifen. Persönliche und medizinische Daten würden dabei auf dem lokalen Rechner in der Praxis gespeichert, die öffentlichen Daten seien in einer Cloud abgelegt und somit mobil abrufbar.
Quelle:
ehealth.com, 28.11.2014
eGK knackt Milliarden Euro-Grenze
Auf Anfrage gab die Bundesregierung bekannt, dass für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und den Aufbau einer Telematikinfrastruktur rund 1,2 Milliarden Euro bis Ende 2015 investiert wurden. Welche Einsparpotentiale das neue Gesundheitssystem ermögliche und welche Potentiale überhaupt möglich seien, könne man derzeit jedoch noch nicht angeben.
Sicher sei jedoch, dass es eine elektronische Patientenakte (ePA) geben wird, so die Regierung. Damit zieht die Bundesregierung vor allem die Hausärzte in die Pflicht, denn vor allem hier würden Dokumentationen der Versorgung anfallen.
Eine absolute Datensicherheit könne man jedoch nicht erreichen, gab die Regierung zu. Jedoch werde man kontinuierlich an der Sicherheit arbeiten. Zusätzlich wolle man ein Gesetz zur IT-Sicherheit verabschieden.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 21.11.2014
ärzteblatt.de, 21.11.2014
Dezentrale Speicherung von Gesundheitsdaten
Laut Anfrage der Linkspartei an die Regierung, sei eine zentrale Speicherung der Gesundheitsdaten nicht geplant. Die sensiblen Daten hätten, laut Antwortschreiben höchste Priorität. Deshalb würden die Daten einerseits auf den neuen Gesundheitskarten, aber auch auf Computern der Leistungserbringer und auf verschiedenen Servern gespeichert werden.
Für die Lesbarkeit der Daten würde das Zwei-Schlüssel-Prinzip verwendet werden, was bedeute, dass die Freigabe sowohl durch die Authentifizierung des Patienten, als auch durch die des Arztes erfolgen muss. Nur in äußersten Notfällen könne dies umgangen werden.
Zur Authentifizierung würde ein PIN/PUK-System verwendet werden. Vergisst der Patient oder Leistungserbringer seinen PIN, könne man mit Hilfe des zugehörigen PUK einen neuen Code generieren.
Quelle:
Pharmazeutische Zeitung online, 26.11.2014
Einheitlicher Medikationsplan im Testlauf
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) gab nun bekannt, dass es bald einen einheitlichen Medikationsplan für den stationären und ambulanten Klinikaufenthalt geben solle, der von Ärzten, Apothekern und Pflegekräften genutzt werden solle. Ein einheitlicher Medikationsplan sei ein weiterer Schritt, die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern.
Zurzeit würden laut AkdÄ verschiedene Medikationspläne genutzt werden, die keine gemeinsame Schnittstelle hätten. Das solle sich nun ändern.
Dazu starten drei Modellprojekte in Thüringen, Sachsen und Nordbayern.
Spezifikation für einen patientenbezogenen Medikationsplan hier.
Quelle:
Ärzteblatt.de, 11.11.2014
Pharmazeutische Zeitung online, 12.11.2014
Bundessozialgericht: Foto für die elektronische Gesundheitskarte ist rechtmäßig
Die Klage eines Bürgers gegen seine Krankenkasse wurde nun von Bundessozialgericht in Kassel abgelehnt. Laut Gericht verletze das Foto auf der eGK nicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Gericht entschied, dass ohne Foto keine Nachweisberechtigung bestehe und man als Bürger im Sinne des Allgemeininteresses zur Mitwirkung verpflichtet sei.
Der Angst des Klägers, seine Daten könnten nicht ausreichend geschützt werden, stimmte das Gericht nicht zu. Davor schütze das Recht vor Missbrauch.
Quelle:
heise online, 18.11.2014
Vernetzung von Gesundheitskarte und Körpertrackern
Die Vernetzung der elektronischen Gesundheitskarte mit Apps oder anderen Körpertrackern sei relevant für die Akzeptanz der eGK, so die Medizininformatikerin Böckmann. Der Datenschutzbeauftragte Weichert sieht das differenzierter. Man könne sich keinen ungeschützteren Raum als solche Anwendungen vorstellen. Die eGK sei dafür da, die Zusammenarbeit zwischen Klinik und Praxis zu erleichtern.
In den USA finden bereits Tests mit der Apple Health-Plattform statt, so die Nachrichtenagentur Reuters. Daten, die über Sensoren aufgenommen werden, würden direkt an die Klinik übertragen werden. So vermeide man Eingabefehler.
Laut Björn Bergh vom Universitätsklinikum Heidelberg, müsse man den Patienten die Entscheidung über deren Daten selbst überlassen. Jeder solle selber festlegen können, welche Daten er in welchem Umfang freigebe.
Quelle:
heise online, 12.11.2014
Ärzte Zeitung, 13.11.2014