Kategorie: ‘Allgemein’
Telemedizin-Projekt in der Pflege
In mehreren Pflegeeinrichtungen im Erzgebirge werden Bewohner zusätzlich zu den ärztlichen Visiten per Videotechnik von ihrem Hausarzt betreut. In die Video-Konsultationen könnten bei Bedarf auch Fachärzte mit einbezogen werden. Vor Ort dürfen qualifizierte Fachkräfte bestimmte Leistungen wie Blutentnahme, Impfungen oder Wundversorgung übernehmen. Andreas Haustein, Geschäftsführer der Sozialbertriebe Mittleres Erzgebirge, sieht hierin eine Verbesserung der haus- und fachärztlichen Versorgung und zugleich das Potenzial für eine bessere Versorgung der Menschen in ländlichen Regionen.
Simone Hartmann, Chefin der Techniker Krankenkasse in Sachsen und Leiterin der Arbeitsgruppe Telemedizin und Gesundheitsmanagement, sieht in dem Telemedizinischem Angebot auch einen positiven Effekt für das Personal. Dieses werde durch die Delegation ärztlicher Leistungen in ihrer Kompetenz und Wertschätzung gestärkt.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/gesundheit-wolkenstein-telemedizin-in-der-pflege-projekt-im-erzgebirge-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200409-99-644063, 17. April 2020
Apotheken starten pharmazeutische Video-Beratungs-App
Die am 9. April 2020 gestartete kostenlose pharmazeutische Video-Beratungs-App „Telepharmazie“ ermöglicht es Kunden, sich von zu Hause aus Rat von ihrem Apotheker vor Ort zu holen. Durch die Corona-Pandemie verzeichneten die Apotheken einen Kundenrückgang von ungefähr 30 bis 50 Prozent. Deshalb haben selbstständige Vor-Ort-Apotheker die Anwendung aus Eigenmitteln mit dem Ziel entwickelt, die Kunden zuhause abzuholen. Hierdurch würden eine kontaktlose Beratung ermöglicht, mögliche Anwendungsfehler vermieden und dadurch die Arzneimittel-Therapiesicherheit verbessert.
Patienten fragen einen Termin an und erhalten ihren Zugangscode zum Beratungsgespräch über eine datenschutzkonforme Plattform, deren Server in Deutschland stehe. Präsenzapotheker müssen sich nach Angaben der Entwickler nur registrieren und können dann ihre Kunden via Video-Chat beraten.
Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/per-neuer-video-app-apotheken-kunden-zu-hause-beraten-116885/, 14. April 2020
Elektronische Patientenakte soll mehr Funktionen erhalten
In dem am 1. April 2020 vom Kabinett verabschiedeten Entwurf des Patientendatenschutzgesetzes (PDSG) wurden weitere Voraussetzungen für die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) geschaffen. Unter anderem sollen Patienten per App ein elektronisches Rezept in der Apotheke einlösen können. Ab dem 1. Januar 2021 soll die ePA für alle Versicherten als freiwilliges Angebot starten. Ab dem 1. Januar 2022 bekommen sie dann einen Anspruch darauf, dass die ePA mit Gesundheitsdaten gefüllt wird. Neben Befunden, Arztbriefen und Röntgenbildern sollen ab 2022 der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft gespeichert werden können.
Datenschützer kritisieren, dass es bei dem freiwilligen Angebot keine Möglichkeit gibt für jedes einzelne Dokument zu bestimmen, welcher Arzt es sehen kann. Bis 2022 wird es lediglich möglich sein, zu entscheiden, welche Daten gespeichert werden und welche Gruppe Zugriff auf diese Daten hat. Weiterhin könnten die Versicherten ab 2023 einwilligen ihre in der ePA gespeicherten Daten freiwillig pseudonymisiert und verschlüsselt der medizinischen Forschung bereitzustellen.
Quelle: https://www.golem.de/news/e-rezept-mehr-funktionen-fuer-elektronische-patientenakte-beschlossen-2004-147654.html, 10. April 2020
E-Rezept soll ab Anfang 2022 verpflichtend werden
Das Bundesgesundheitsministerium will am 1. April 2020 im Bundeskabinett das Patientendatenschutzgesetz (PDSG) verabschieden. Dieses Gesetz legt fest, dass ab dem 1. Januar 2022 ein elektronisches Rezept bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln eingeführt sein muss. Hierbei bleibe die freie Apothekenwahl des Versicherten in jedem Fall bestehen. Der Gesetzesentwurf geht ebenfalls davon aus, dass die Kosten für die Sozialversicherung weiter steigen werden. Wenn nur 20 Prozent der gesetzlich Versicherten die elektronische Gesundheitskarte im ersten Jahr nutzten, könnten die Mehrausgaben der Krankenkassen bei ungefähr 90 Millionen Euro liegen.
Weiterhin enthält das Gesetz die Frist, dass die gematik bis zum 30. Juni 2021 Festlegungen für ein Zugriffsmanagement für andere medizinische Berufe erarbeiten muss.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/111529/Bun%C2%ADdes%C2%ADge%C2%ADsund%C2%ADheits%C2%ADmi%C2%ADnis%C2%ADter%C2%ADium-will-E-Rezept-verpflichtend-ab-Anfang-2022, 7. April 2020
Kinderarzt startet seine eigene E-Health-Plattform
Schon als niedergelassener Kinderarzt hat Mediziner Jan Falkenberg Eltern per Videosprechstunde beraten. Jetzt macht er sich mit der E-Health-Plattform KinderarztNow.de als Telemedizinanbieter selbstständig. Dass der Start seines Projekts in die Coronakrise fällt, ist Zufall. Jedoch war es nach Falkenberg nie wichtiger, die ambulante Versorgung zu ergänzen, um Kinderarztpraxen und Krankenhäuser zu entlasten. Dies könne mit der Telemedizin erreicht werden. Es werden von Montag bis Freitag zwischen neun und 21 Uhr Onlinesprechstunden angeboten. Die Kosten pro Gespräch liegen bei rund 28 Euro für Selbstzahler und Privatversicherte. Kooperationen mit den gesetzlichen Krankenkassen seien geplant.
Quelle: https://www.handelsblatt.com/unternehmen/mittelstand/familienunternehmer/jan-falkenberg-dieser-kinderarzt-startet-seine-eigene-e-health-plattform/25679838.html?ticket=ST-650570-YJD45GsiM9oVvAU2JeuN-ap4, 3. April 2020
Vorstufe des Virtuellen Krankenhauses wird gestartet
Am 30. März wurde eine Vorstufe des Virtuellen Krankenhauses zur Unterstützung der Ärzte und Krankenhäuser vor Ort bei der Behandlung von intensivpflichtigen Covid-19-Patienten und Patientinnen durch intensivmedizinische und infektiologische Telekonsile gestartet. Der Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen Jochen Brink erklärte, dass mit den Telekonsilen insbesondere kleinere Krankenhäuser bei der Versorgung beatmeter Patienten beraten und unterstützt werden könnten. Über Videokonferenzen und elektronische Fallakten könnten Kliniken und Ärzte vor Ort von den Erfahrungen der beiden Unikliniken Aachen und Münster profitieren.
Quelle: https://www.gesundheit-adhoc.de/vorgezogener-start-einer-vorstufe-des-virtuellen-krankenhauses-ab-sofort-telekonsile-zu.html, 31. März 2020
Erhöhte Nachfrage nach Videosprechstunden
In Zeiten des Coronavirus sollen Patienten mit Virus-Symptomen einen Arztbesuch vermeiden. Das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt die telefonische Kontaktaufnahme mit der Arztpraxis. Nach Expertenmeinung wäre eine Videosprechstunde sinnvoller, weil sie eine risikofreie Ersteinschätzung sowie im Anschluss daran eine individuelle Fernbehandlung ermöglicht.
Viele Telemedizinanbieter nutzen die aktuelle Situation, um stärker auf dem Markt Fuß zu fassen, indem sie ihre Produkte für eine begrenzte Zeit kostenfrei zur Verfügung stellen. Weiterhin zertifiziert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bereits seit längerem Anbieter, die Ärzten eine Abrechnung ihrer Videosprechstunden ermöglichen. Eine Abrechnung ist nämlich erst möglich, wenn ein zertifizierter Dienstanbieter verwendet wird. Arztpraxen zeigen außerdem ein zunehmendes Interesse an integrierten Lösungen für die Onlinesprechstunde
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/110997/Telemedizin-Kraeftiger-Schub-fuer-Videosprechstunden, 19. März 2020
E-Health-Projekt „eMMa“ zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit
Das Leipziger E-Health-Projekt „eMMa“ („Patientenzentriertes E-Medikationsmanagement als Add-On zum Medikationsplan“) ist in dem Universitätsklinikum Leipzig und den Sana Kliniken Leipziger Land Anfang März in den Testbetrieb gestartet. Das von Medizininformatikern, Ärzten und Apothekern entwickelte Computertool soll den Prozess der Aufnahme von Patienten in das Krankenhaus optimieren. Kernstück des Tools ist ein elektronischer Medikationsplan nach Vorgaben des bundeseinheitlichen Medikationsplans. Haben die Patienten vor ihrem Klinikaufenthalt eine vollständige Übersicht über alle Medikamente mithilfe einer App erstellt, können diese Daten schnell und zuverlässig in das Kliniksystem übertragen werden. Dadurch soll mehr Zeit für das Aufnahmegespräch entstehen und arzneimittelbezogene Probleme schneller erkannt werden.
Langfristig soll neben dem optimierten Aufnahmemanagements auch die Möglichkeit weiterer Anwendungen bestehen. So könnten Ärzte beispielsweise bereits früh über das Auftreten unerwünschter Wirkungen von Medikamenten informiert werden.
Quelle: https://www.kma-online.de/aktuelles/it-digital-health/detail/projekt-emma-zur-arzneimitteltherapiesicherheit-geht-online-a-42764, 13. März 2020
Plattformlösung für Apotheken zur Bewältigung der Digitalisierung
Viele Kunden haben durch die Digitalisierung erhöhte Ansprüche an die Flexibilität von Gesundheitsdienstleistern, denen sich auch Apotheken nicht entziehen können. Somit zwingt die Digitalisierung Apotheken, die in ihren Ursprüngen meist als Einzelkämpfer unterwegs waren, ihre Kräfte zu bündeln. Einige Apotheken bieten bereits Botenlieferungen und Onlineshops an, doch der Markt ist mit den 19.400 Vor-Ort-Apotheken und den Versandapotheken fragmentiert. Dies soll sich durch Plattformen und das elektronische Rezept, welches 2021 startet, verändern.
Der Plan der Apotheken ist es, eine einheitliche Benutzeroberfläche zu schaffen, auf der Patienten mit wenigen Klicks auswählen können, Medikamente zugesendet zu bekommen oder abzuholen und ob sie online oder vor Ort beraten werden möchten. Fast ein Fünftel der Umsätze mit rezeptfreien Arzneimitteln wird in Deutschland mittlerweile über den Versandhandel abgewickelt. Deshalb seien Plattformen die einzige Möglichkeit, am wachsenden Onlinemarkt zu partizipieren. Es gibt verschiedene Ansichten, wie solche Plattformen aussehen sollen. Clemens Oberhammer von Simon-Kucher & Partners betont, dass es darauf ankomme, möglichst viele Verkäufer und Käufer zu haben. Aus seiner Sicht könnten Plattformen mit Großhandelsbeteiligung einen Vorteil haben, da der Großhandel bereits den Zugang zu tausenden Apotheken hat. Wenn es mehrere Plattformen gebe, könne es auch zu einem Verdrängungswettbewerb kommen.
Quelle: https://www.handelsblatt.com/technik/digitale-revolution/digitale-revolution-medikamente-per-klick-so-soll-die-apotheke-der-zukunft-aussehen/25605354.html?ticket=ST-27542-c42e0mRyvkZAxORq0XDf-ap3, 9. März 2020
Ärzte sollen nicht für das Befüllen der elektronischen Patientenakte bezahlt werden
Aus einer Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes geht hervor, dass die regelmäßige Befüllung der elektronischen Patientenakte durch die Ärzte nicht bezahlt werden soll. Hierfür gebe es laut der AOK bereits eigene Honorierungsregelungen zur Befüllung und Aktualisierung der dahinterliegenden Anwendungen wie dem Medikationsplan oder den Notfalldaten. Im Jahr 2021 erhalten die Ärzte eine einmalige Vergütung in Höhe von 10 Euro für das erstmalige Befüllen der elektronischen Patientenakte. Den Anspruch der Patienten darauf, dass Ärzte ihre Akten füllen, sei ein notwendiger Schritt, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen. Die KBV kritisiert jedoch, dass der zeitliche und technische Aufwand des Befüllens zu hoch wäre und die Mitarbeiter dringender für die Patientenversorgung gebraucht werden würden.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/109654/AOK-Bundesverband-will-Aerzte-nicht-fuer-das-Befuellen-der-elektronischen-Patientenakte-bezahlen, 6. März 2020