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Ausnahmen beim Makelverbot für das E-Rezept

11. Mai 2020 | von

Der Regierungsentwurf des PDSG beinhaltet ein Makelverbot für das elektronische Rezept, um die freie Apothekenwahl zu garantieren. Laut dem Gesundheitsausschusses des Bundesrats ist dies in dem PDSG-Kabinettsentwurf jedoch an der Versorgungsrealität vorbei geplant. Es solle in Ausnahmefällen möglich sein, Rezepte direkt an eine Apotheke zu übermitteln, wenn die Versicherten vorher schriftlich zugestimmt haben und sich der Prozess transparent verfolgen lässt. Die Zustimmung muss der Versicherte jedoch jederzeit widerrufen können.

Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/ausschuss-empfiehlt-ausnahmen-beim-makelverbot-117375/, 11. Mai 2020

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