Kategorie: ‘Apotheker’
In der Praxis: Datenschutz in der Digitalisierung
Mehr als 90 Prozent der, an die Telematikinfrastruktur angeschlossenen, Arztpraxen sollen sensible Patientendaten nicht ausreichend geschützt haben. Schuld daran soll ein Anschlussfehler des Konnektoren gewesen sein. Es stellt sich die Frage was Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen und Apotheker beim Datenschutz tun müssen und können.
Der Ingolstädter Allgemeinarzt Siegfried Jedamzik ist der Meinung, dass die Verantwortung hauptsächlich bei den IT-Firmen, die die Konnektoren angeschlossen haben, liege. Ein Arzt könne nicht auch noch Datenspezialist sein. Dennoch müsse jeder Arzt dafür sorgen, dass die Patientendaten sicher sind. Hierbei sei es wichtig, den Zugang zum Internet vom dem Praxisverwaltungssystem zu trennen.
Das Klinikum Ingolstadt gilt als „kritische Infrastruktur“ und müsse deshalb hohe Sicherheitsanforderungen einhalten. Hierzu gehören auch Veranstaltungen zur Sensibilisierung der Mitarbeiter. Konnektoren, wie in den Arztpraxen, stehen bislang noch nicht zur Verfügung. Andrea Reichl, IT-Sicherheitsbeauftragte des Klinikum Ingolstadt, gibt außerdem zu bedenken, dass die stationäre Patientenversorgung auch bei einem IT-Ausfall gewährleistet werden muss.
Gesetzliche Krankenkassen dürfen Versichertendaten nur auf Servern in Deutschland und der EU speichern. Die Audi-BKK bietet vermehrt Online-Funktionen, wie die Einreichung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, an. Hierbei sei der Zugang durch ein doppeltes Authentifizierungsverfahren geschützt.
Bedenken zur Sicherheit hat der Apotheker Christian Pacher nicht. Er ist sich sicher, dass die Konnektoren die 2020 in den Apotheken zum Einsatz kommen ausreichend geprüft werden. Er sieht in der Digitalisierung hauptsächlich Vorteile, insbesondere in der Steigerung der Arzneimitteltherapiesicherheit.
Quelle: https://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Datenschutz-in-der-Praxis;art155371,4404109, 9. Dezember 2019
Start des E-Rezept Pilotprojekts in den Modellregionen Stuttgart und Tuttlingen
In der Modellregion nehmen zehn Apotheken an dem Pilotprojekt „Geschützter E-Rezept-Dienst der Apotheken“ (Gerda) teil. In dieser Phase ist es an die telemedizinische Plattform Docdirekt gekoppelt. Bei positivem Verlauf soll es ab 2020 auf Baden-Württemberg ausgeweitet werden. Wird ein elektronisches Rezept ausgestellt benötigt der Arzt neben einem speziellen Arztausweis auch ein Kartenlesegerät am PC. Das Rezept, welches mit einer digitalen Signatur versehen ist, wird verschlüsselt auf dem digitalen Speicher von Gerda abgelegt. Der Patient kann das Rezept dann auf seinem Smartphone ansehen und eine Apotheke auswählen, an die das Rezept gesendet wird. Daraufhin erhält er Statusmeldungen zu dem Stand der Bearbeitung. Weiterhin gäbe es eine Chatfunktion zwischen Apotheke und Patient.
Peter Treu, Apotheker, sieht in dem E-Rezept die Möglichkeit den Arbeitsaufwand zu verringern. Einen Vorteil gegenüber Versandapotheken sieht Treu in der Wohnortnähe, da eine Lieferung schneller erfolgen könne, und zusätzlich eine Beratung an der Haustüre stattfinden könnte. Ein weiterer Vorteil der Digitalisierung soll eine gesteigerte Arzneimitteltherapiesicherheit sein, da mögliche Wechselwirkungen frühzeitig erkannt werden können.
Quelle: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.pilotprojekt-gerda-in-stuttgart-und-tuttlingen-gestartet-arztrezepte-direkt-per-app-auf-das-smartphone.b8a57147-81f3-4661-9281-b7d6ad5968b1.html, 5. Dezember 2019
DAV-App soll Zuschlag für den Transport von E-Rezepten erhalten
Dr. Hans-Peter Hubmann, stellvertretender Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), ist optimistisch, dass das BMG der vom DAV entwickelten Webapp einen Zuschlag als offizielles Transportmedium für E-Rezepte erteilt. Bereits knapp 80% aller Apothekenleiter seien für die Webapp des DAV registriert. Hubmann fordert die restlichen Apothekenleiter auch mitzumachen. So könne man als „natürlicher Vermittler“ des E-Rezepts wahrgenommen werden. Ein großer Vorteil sei, dass die DAV als einziger Anbieter keine kommerziellen Interessen verfolge. Es werden aber weiterhin Schnittstellen für Angebote anderer Anbieter angeboten. Der Gematik-Chef Leyck Dieken sieht die DAV-App in einer Pole -Position, weil sie auf der von der Gematik definierten Schnittstelle basiere.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/11/19/hubmann-dav-app-wird-zu-70-bis-80-prozent-die-e-rezept-app, 29. November 2019
Erste Zulassung für E-Health-Konnektor von Gematik
Seit Juni muss per Gesetz in jeder Arztpraxis ein E-Health-Konnektor stehen. Doch erst jetzt wurde die erste Zulassung ausgesprochen. Die Compugroup hat die erste Zulassung als E-Health-Konnektor von der Gematik erhalten. Ohne Zulassung konnte der Konnektor nur für das Versichertenstammdatenmanagement verwendet werden. Durch die Zulassung könne nun ein Update gefahren werden, welches die Anwendungen wie den Notfalldatensatz, den elektronischen Medikationsplan sowie das E-Rezept ermöglichen. Vor dem bundesweiten Einsatz, soll er im Rahmen von Feldtests ab dem 1 .Quartal 2020 getestet werden.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/11/18/gematik-laesst-ersten-e-health-konnektor-zu, 25. November 2019
Digitalisierung: Politische Sprüche passen nicht zu der Realität
KBV-Chef Dr. Andreas Gassen kritisiert, dass die Umsetzung der Digitalisierungsansprüche des Gesetzgebers zu kompliziert ist. Zwar halten rund 60% der Arztpraxen den elektronischen Arztbrief für eine sinnvolle Anwendung, jedoch sind mit ihm ein erhöhter zeitlicher und finanzieller Aufwand sowie neue Haftungsrisiken verbunden. Weiterhin kann es, wie bei dem elektronischen Rezept, zu unpraktischen Zwischenlösungen kommen. Hierbei ist es vorgesehen, dass der Arzt das Rezept elektronisch übermitteln kann. Sollte der Patient jedoch keinen Smartphone besitzen, muss ihm der QR-Code ausgedruckt mitgeben werden. So käme es zu keiner echten Digitalisierung.
Weiterhin schätzen 60% der 2000 befragten Vertragsärzte und Psychotherapeuten die Sicherheitslücken als starkes Hemmnis für die Digitalisierung ein. Hierbei müsse, wie auch von den Landesdatenschützern gefordert, per Gesetz Klarheit geschaffen werden.
Quelle: https://www.medical-tribune.de/meinung-und-dialog/artikel/digitalisierung-in-der-arztpraxis-politische-sprueche-passen-nicht-zur-realitaet/, 19. November 2019
Bundestag beschließt Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn
Der Bundestag hat am 7.11. das Digitalisierungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beschlossen. Es wird voraussichtlich im Januar 2020 in Kraft treten. Das Gesetz bestimme, dass bestimmte Apps von der Krankenkasse bezahlt werden sollen, wenn sie der Arzt verschreibt. Weiterhin sollen Mediziner über ihre Onlinesprechstunden auf ihren Internetseiten informieren dürfen. Ebenso werden Arztpraxen und Apotheken bis Ende September 2020 und Krankenhäuser bis Januar 2021 verpflichtet sich an das bundesweite Datennetz anzuschließen. Sollten sich Praxen weigern drohen ihnen ab März 2020 Honorarkürzungen. Außerdem solle der elektronische und damit papierlose Fach-Austausch gefördert werden, indem der Faxversand nicht mehr höher vergütet werde.
In Sache der kritisierten, geplanten Gesundheitsdatenbank sind die gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtet, die Daten bereits pseudonymisiert an den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung zu übermitteln. Dies ist eine verstärkte Sicherungsvorkehrung, da die Pseudonymisierung ursprünglich erst bei der Weiterleitung an die Gesundheitsdatenbank geplant war.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/bundestag-gesundheits-apps-kommen-bald-auf-rezept-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-191107-99-617593, 14. November 2019
Telemedizin-Start-Up von Amazon gekauft
Amazon hat das Start-Up „Health Navigator“ erworben. Das Start-Up ist eine Plattform, die Patienten telemedizinisch unterstützt. Sie wurde von dem Notfallarzt David Thompson gegründet, um Patienten einen möglichen Versorgungsweg aufzuzeigen.
Laut einem Medienbericht von CNBC plant Amazon das neu erworbene Start-Up in die, im letzten Monat gegründete, virtuelle Gesundheitsklinik „Amazon Care“ aufzunehmen. Amazon Care ist eine virtuelle Gesundheitsklinik für die Mitarbeiter und ihre Angehörigen in Seattle. Hier könnten diese via Online Chat mit einer Krankenschwester oder einem Arzt kommunizieren, um Wartezeiten zu eliminieren. Weiterhin könnten auch Medikamente auf Rezept geliefert werden.
Amerikanische Medien bezweifeln, dass das Angebot nur auf die Mitarbeiter beschränkt bleiben wird, sondern gehen davon aus, dass das interne Angebot der erste Schritt für einen Vorstoß in den Gesundheitsmarkt ist.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/10/30/amazon-kauft-telemedizin-start-up, 1. November 2019
Diabetespraxis testet das E-Rezept
Die Techniker Krankenkasse (TK) erprobt den Praxisbetrieb des E-Rezepts seit einigen Monaten in einer großen Diabetespraxis. Die Patienten könnten dort ihre Verordnungen als E-Rezept auf ihr Smartphone erhalten. Hierzu müsse nur die App „LifeTime“ installiert werden. Die Diabetespraxis wurde bewusst als Kooperationspartner ausgewählt, weil Diabetespatienten häufig Rezepte benötigen, ein Arztbesuch hierfür jedoch nicht immer zwingend notwendig sei.
Interessierte Patienten müssten sich aktiv einschreiben und könnten dann bei jeder Verordnung bestimmen, ob sie es in Papier- oder elektronischen Form erhalten möchten. Bei der Wahl des E-Rezepts erhalte der Patient einen QR-Code und ein Bild des Rezepts. Das Bild sei nicht zwingend notwendig, wurde sich jedoch von den Patienten gewünscht um erkennen zu können, was genau verschrieben wurde. Der Code könne vorab an teilnehmende Apotheken geschickt werden, um sicherzustellen, dass die Medikamente bei der Abholung vorrätig sind. Laut Dr. Verheyen öffnet der QR-Code in der Apotheke einen sicheren VPN-Tunnel direkt in die Praxissoftware des verschreibenden Arztes und zum hinterlegten Rezept.
Die Krankenkasse möchte durch das Projekt Erfahrungswerte sammeln und dadurch herausfinden, welcher Mehrwert sich für die Patienten, Ärzte und Apotheker ergeben könnte.
Quelle: https://www.medical-tribune.de/praxis-und-wirtschaft/verordnungen/artikel/krankenkasse-testet-mit-diabetespraxis-das-elektronische-rezept/, 25. Oktober 2019
Anbindung aller Apotheken an Telematikinfrastruktur erst Ende 2020 realistisch
In einer aktuellen Stellungnahme der ABDA zum Digitalen Versorgungs Gesetz (DVG) geht hervor, dass eine Anbindung aller Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) erst Ende 2020 realistisch sei. Dies sei der Fall, weil einige Produkte der Software- und Hardware-Hersteller noch nicht auf dem Markt seien. So müsse die Apothekensoftware aktualisiert werden und E-Health-Konnektoren, neue Kartenlesegeräte und verschiedene Zugangskarten an alle Apotheken verteilt werden. Die TI solle es künftig ermöglichen Informationen (E-Medikationspläne und E-Rezepte) sicher untereinander auszutauschen.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/10/16/abda-ti-anbindung-der-apotheken-erst-ende-2020, 21. Oktober 2019
Gesundheitsministerin Steffens fordert mehr Wahlfreiheit beim Medikationsplan
Im ihrem Grußwort anlässlich der Eröffnung des deutschen Apothekertags in Düsseldorf sprach Steffens von den Herausforderungen der Gesundheitsversorgung in der Zukunft. Es müssen Kostensenkungen erreicht werden, damit die weniger werdenden Beitragszahler ausgeglichen werden können. Die Apotheker würden die entscheidende Rolle bei dem Thema der Arzneimitteltherapiesicherheit einnehmen. Weil die Apotheker den Überblick über die Medikamente der Patienten haben, sollten sowohl Ärzte als auch Apotheker für den Medikationsplan verantwortlich sein. Letzen Endes müsse der Patient die Wahl treffen.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/10/01/steffens-fordert-wahlfreiheit-beim-medikationsplan, 3. Oktober 2019