Kategorie: ‘Patienten’
Die elektronische Patientenakte hat höchste Priorität
Das Bundesgesundheitsministerium möchte die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens nach vorne bringen. Hierzu sollen dem von dem Bundestag letzte Woche besprochene Digitale-Versorgungs-Gesetz weitere Regelungen folgen.
Die elektronische Patientenakte (ePA) habe hierbei höchste Priorität. Für die 72 Millionen Versicherten solle ab Januar 2021 neben allen regulären Patientendaten auch Impfausweis, Mutterpass, das Kinder U-Heft und das Zahnbonusheft digital verwaltet werden können.
KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel merkt jedoch an, dass die Informationen in der ePA, aufgrund der Freiheit des Patienten zu bestimmen welche Informationen gespeichert werden, bzw. dem Arzt zugänglich gemacht werden, nicht ausreichend seien und Mediziner vollständigere Informationen bräuchten.
Ärztlich verordnete Apps sollen künftig ebenfalls eine Rolle spielen. Hierfür sei ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren in Kraft gesetzt werden. Haftungsfragen und eine mögliche Zweitdatenverwertung sollen durch eine Rechtsverordnung, die Rahmenbedingungen schaffen soll und Gesprächen mit Apple und Google geklärt werden.
Quelle: https://www.medical-tribune.de/meinung-und-dialog/artikel/digitale-versorgung-gesetz-erezept-epa-und-telemedizin-sollen-kommen/ , 08. Oktober 2019
Gesundheitsministerin Steffens fordert mehr Wahlfreiheit beim Medikationsplan
Im ihrem Grußwort anlässlich der Eröffnung des deutschen Apothekertags in Düsseldorf sprach Steffens von den Herausforderungen der Gesundheitsversorgung in der Zukunft. Es müssen Kostensenkungen erreicht werden, damit die weniger werdenden Beitragszahler ausgeglichen werden können. Die Apotheker würden die entscheidende Rolle bei dem Thema der Arzneimitteltherapiesicherheit einnehmen. Weil die Apotheker den Überblick über die Medikamente der Patienten haben, sollten sowohl Ärzte als auch Apotheker für den Medikationsplan verantwortlich sein. Letzen Endes müsse der Patient die Wahl treffen.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/10/01/steffens-fordert-wahlfreiheit-beim-medikationsplan, 3. Oktober 2019
Regierung will Apotheken nicht in den Medikationsplan einbinden
Die Bundesregierung hat die Forderung der Apothekerschaft, sie gesetzlich in den Medikationsplan einzubinden, abgelehnt. Sie sieht lediglich vor, dass Apotheker im Rahmen der Arzneimittelabgabe dazu verpflichtet werden sollen, den Medikationsplan zu aktualisieren. Begründet werde dies dadurch, dass dem Arzt alle erforderlichen Informationen im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit zur Verfügung stehen und er als erster Kontakt die erforderlichen Inhalte des Medikationsplans ohnehin festlegt.
Die ABDA kann diesen Beschluss nicht verstehen und setzt sich weiterhin für die Stärkere Einbindung der Apotheker ein. Die Stammapotheke des Patienten sei der einzige Ort, an dem die Rezepte des Hausarztes und verschiedener Fachärzte mir der Selbstmedikation des Patienten zusammentreffen. Deshalb sollte dieses Wissenspotential genutzt werden.
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/09/17/regierung-will-apotheken-nicht-einbinden, 18. September 2019
Apotheker wollen in den Medikationsplan eingebunden werden
Weil die Apotheker nicht bei dem im E-Health-Gesetz verankerten schriftlichen Medikationsplan berücksichtigt werden, fordert die Apothekerschaft nun eine konsequente Einbindung in den Medikationsplan für GKV-Versicherte. So wird ein gesetzlicher Anspruch des Versicherten nicht nur gegenüber dem Arzt, sondern auch gegenüber dem Apotheker gefordert. Weiterhin sei es notwendig, vor der Erstellung eines Medikationsplans eine Medikationsanalyse durchzuführen, die angemessen vergütet werden solle.
Begründet werden die Forderungen der Apothekerschaft damit, dass es ein wesentlicher Bestandteil des Versorgungsauftrags der Apotheker sei, für Arzneimitteltherapiesicherheit zu sorgen.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/09/04/Medikationsplan-Apotheker-wollen-mitmachen, 9. September 2020
Neue Medizintechnologien werden überwiegend als positive wahrgenommen
Laut der repräsentativen Befragung „ZukunftsMonitor – Gesundheit neu denken“ des Bundesforschungsministeriums verbinden 55 Prozent der Befragten Chancen mit den am Körper getragenen Wearables. 34 Prozent sehen hingegen eher Risiken. Telemedizin nehmen hingegen nur 38 Prozent als Chance war. Die Telepflege nehmen 51 Prozent als Chance war. Weiterhin könne es sich ein Viertel der Befragten vorstellen, von Robotern gepflegt zu werden. Viele Bundesbürger (62 Prozent) haben Bedenken, ihre Gesundheitsdaten im Netz zu teilen.
Laut Bundesforschungsministerin Johanna Wanka zeigen diese Ergebnisse, dass sich die Bürger sehr für die Gesundheitstechnologien von morgen interessieren, jedoch noch ein großer Forschungsbedarf besteht, um Vertrauen in die neuen Technologien zu schaffen.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/08/25/Mehrheit-offen-fur-digitale-Medizintechnik, 26. August 2019
Elektronische Patientenakte bringt Zugewinn für Sicherheit
Die Bundesregierung sieht die elektronische Patientenakte (ePA) als einen Zugewinn an Sicherheit bei der Nutzung von Gesundheitsdaten. Dies liege an dem kryptographischen Verschlüsselungsverfahren, welches bei dem Austausch von Gesundheitsdaten mittels Telematikinfrastruktur verwendet werde. Die Ablegung der Daten in der ePA würde ebenfalls kryptographisch mit patientenindividuellen Schlüsseln erfolgen. Im Vergleich zu den bisher verwendeten Fax-Geräten werde die Sicherheit damit deutlich erhöht.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/105227/Elektronische-Patientenakte-sicherer-als-Faxgeraet, 19. August 2019
Telemedizinisches Projekt für Asthma-Patienten bewährt sich
Das Mainzer Gesundheitsministerium konnte bei dem telemedizinischen Projekt „Rheinland-Pfalz atmet durch“ ein positives Fazit ziehen. Durch das Projekt konnten die Asthma-typischen Symptome und die krankheitsbezogene Lebensqualität der Teilnehmer verbessert werden.
Die Teilnehmer führten über die Smartphone-App „SaniQ Asthma“ ein digitales Gesundheitstagebuch. Hierfür erfassten sie mithilfe von Bluetooth-fähigen Messgeräten Werte zur Beschreibung der Lungenfunktion. Weiterhin konnten auch Symptome und Medikationseinnahmen dokumentiert werden, sowie Erinnerungen an Messungen oder Medikamenteneinnahmen eingerichtete werden. Das Gesundheitstagebuch wurde in nahezu Echtzeit an die Praxis des behandelnden Arztes übertragen. Bei Auffälligkeiten könne er den Patienten kontaktieren und geeignete Schritte einleiten.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/105149/Telemedizinische-Unterstuetzung-fuer-Asthma-Patienten-bewaehrt-sich-in-Rheinland-Pfalz, 8. August 2019
Künstliche Intelligenz könnte zusätzliche Informationen im Röntgenthorax erkennen
In einer Studie vom Radiologen Michael Lu vom Massachusetts General Hospital wurde untersucht, ob künstliche Intelligenz die Lebenserwartung von Patienten anhand von einem Röntgenthorax erkennen kann. Durch maschinelles Lernen mit neuronalen Netzwerken, die aus Algorithmen bestehen, soll der Computer ein Gespür für den Patienten entwickeln. Ein wesentlicher Vorteil des maschinellen Lernens ist, dass es anders als die Radiologen Informationen über das spätere Schicksal der Patienten berücksichtigt. Die Software wurde zu Beginn mit Daten der PLCO-Studie geschult, in denen nach Merkmalen der verstorbenen Patienten gesucht werden sollte, die sie von den anderen unterschied. Der Hazard Ratio war hoch signifikant und konnte auch mit einer anderen Studie überprüft werden.
Ein möglicher Nutzen der Risikoabschätzung durch die künstliche Intelligenz könnte sein, dass ein Arzt einen Patienten mit einem hohen Wert früher genauer untersucht, um bei einer Erkrankung frühzeitig intervenieren zu können. Ob dies dem Patienten nutzt, müsse in weiteren Studien untersucht werden.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/104796/Kuenstliche-Intelligenz-koennte-Lebenserwartung-im-Roentgenthorax-erkennen, 26. Juli 2019
Rechtssichere Regulierung für freiwillige Datenspende im Gesundheitsbereich
Die Arbeitsgruppe „Gesundheit, Medizintechnik, Pflege“ der Plattform Lernende Systeme empfiehlt die Erarbeitung einer rechtssicheren Regulierung für die freiwillige Datenspende im Gesundheitsbereich. Hierbei solle eine unabhängige Partei die Rolle eines Datentreuhändlers einnehmen. Analog zur Organspende soll die Datenspende auf den Prinzipien der Freiwilligkeit und Autonomie basieren. Eine zentrale Rolle werden Regeln zur Anonymisierung, Pseudonymisierung, das Recht auf Nichtwissen sowie eine Opt-out-Option.
Laut Klemens Budde, AG-Leiter von der Charité – Universitätsmedizin Berlin, werde auch in der EU-Kommission über Regularien nachgedacht, die es ermöglichen etwas nicht nur zu schützen, sondern auch zum Wohle aller spenden zu können.
Neue Initiative zur Digitalisierung in Hamburg
Die Gesundheitsbehörde Hamburg möchte die Digitalisierung der Stadt mit der neuen Initiative „Hamburg Health Harbour“ (H3) vorantreiben. Geplant seien eine Handy-App, die Eltern an Kinderuntersuchungen und Impftermine erinnere, sowie Schulungen für den Umgang mit der elektronischen Patientenakte. Weiterhin sollen die Gesundheitsdaten besser aufbereitet werden, damit Ärzte in Notfällen schneller auf sie zugreifen können. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Entlastung der Ärzte und Pflegekräfte bei der Dokumentationspflicht. Hierbei sollen insbesondere Doppelarbeiten verhindert werden.
Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks betont hierbei, dass kein Parallelsystem in Hamburg kreiert werden soll. Es können jedoch 25 Millionen Euro pro Jahr auf dem Krankenhausstrukturfonds für die IT-Strategie genutzt werden.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103843/Hamburg-plant-neue-Initiative-zur-Digitalisierung, 27. Juni 2019