Zum Hitzeaktionstag am 4. Juni informiert die Bundesapothekerkammer, dass Apotheken gut auf die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten bei hohen Temperaturen vorbereitet sind. Hitzewellen können sowohl die Wirkung als auch die Haltbarkeit von Medikamenten beeinflussen. Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer, warnt davor, dass sich bei anhaltender Hitze die Wirkung von Arzneimitteln im Körper verändern kann, wodurch eine individuelle Dosisanpassung notwendig werden könne. Zugleich könnten Medikamente durch falsche Lagerung bei zu hohen Temperaturen unbrauchbar werden.
Besonders betroffen sind Medikamente wie Entwässerungsmittel, Blutdrucksenker und Schlaf- oder Abführmittel, da sie den Flüssigkeitshaushalt und die Thermoregulation des Körpers beeinflussen. Bei starkem Schwitzen kann die Wirkung verstärkt auftreten. Auch bei arzneimittelhaltigen Pflastern kann durch die stärkere Hautdurchblutung bei Hitze mehr Wirkstoff ins Blut gelangen, was das Risiko für Nebenwirkungen erhöht.
Für Apotheken gilt, dass Arzneimittel bei höchstens 25 Grad gelagert werden dürfen. Die meisten Medikamente überstehen einen Transport nach Hause an warmen Tagen gut, sollten aber dauerhaft nicht über 25 Grad gelagert werden. Kühlpflichtige Medikamente, wie Insuline, müssen laut Verpackung zwischen 2 und 8 Grad aufbewahrt werden.
Einmal überhitzte Medikamente sollten nicht mehr verwendet werden – auch nach dem Abkühlen nicht, da viele Schäden unsichtbar bleiben. Manche Veränderungen, wie das Schmelzen von Zäpfchen, sind jedoch sichtbar. Andere, wie veränderte Dosiergenauigkeit bei Asthmasprays, können unbemerkt bleiben, wenn diese in der direkten Sonne gelagert wurden. Apotheken bieten hierzu eine persönliche Beratung an, um Risiken vorzubeugen.
https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/detail/apotheken-informieren-zu-arzneimitteln-bei-hitzewellen/
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/apotheken-informieren-zu-arzneimitteln-bei-hitzewellen-156440/
(zuletzt aufgerufen 03.06.2025)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Patienten
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Der AMNOG-Report 2025 der DAK-Gesundheit zeigt, dass eine kleine Anzahl neuer, patentgeschützter Medikamente die Kosten für Medikamente in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erheblich steigert. Trotz des seit 2011 geltenden Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG), welches die Preise neuer Medikamente an deren Zusatznutzen koppelt, stiegen die Ausgaben 2024 um 10,2 Prozent – während die Einnahmen nur um 5,7 Prozent wuchsen. Besonders auffällig sind einige wenige, hochpreisige Präparate: 35 Prozent der Ausgaben entfallen auf die Top-10 Prozent der patentgeschützten Arzneimittel. Ein Prozent dieser umsatzstärksten Medikamente verursacht 10,8 Prozent der Gesamtausgaben. Zwischen 2019 und 2024 erhöhten sich die DAK-Ausgaben für patentgeschützte Arzneimittel um 26 Prozent, während sie für Generika nur um 11 Prozent zunahmen. Die Kosten für sogenannte Orphan Drugs (Medikamente zur Behandlung seltener Krankheiten) haben sich in diesem Zeitraum mehr als verdreifacht. Ein großer Teil der Ausgaben resultiert aus Neueinführungen seit 2021, die laut Report häufig zusätzliche Kosten verursachen, ohne bestehende Medikamente zu ersetzen. DAK-Chef Andreas Storm warnt vor einem Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben, das die Funktionsfähigkeit des Systems gefährden könnte. Daher fordert die DAK eine Ausgabenpolitik, die sich an den Einnahmen orientiert, mehr Transparenz im AMNOG-System und dynamische Preisabschläge, die an die Einnahmenentwicklung der GKV angepasst sind. Das Ziel ist es, Innovationen bezahlbar und zugänglich zu halten.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/arzneimittelausgaben-steigen-trotz-aller-massnahmen-155922/
(zuletzt aufgerufen 13.05.2025)
https://www.zm-online.de/news/detail/arzneimittelausgaben-steigen-weiterhin-stark
(zuletzt aufgerufen 16.05.2025)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Ärzte, Krankenhaus, Krankenkasse, Patienten, Politik
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Die bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) beginnt am 29. April 2025, zunächst in einer freiwilligen Phase bis zum 1. Oktober. Die Apothekerschaft befürwortet diesen schrittweisen Start, da so die Nutzerakzeptanz und die Umsetzungsqualität gewährleistet werden können. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) erkennt besonders im elektronischen Medikationsplan (eMP) großes Potenzial für eine bessere Patientenversorgung. DAV-Vorstand Dr. Jan-Niklas Francke kritisierte jedoch, dass der Starttermin ohne vorherige Abstimmung mit der Apothekerschaft oder anderen gematik-Gesellschaftern festgelegt wurde. Er bemängelt die mangelnde fachliche Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsministerium und Leistungserbringern in der letzten Legislaturperiode. Dennoch bereiten sich alle 17.000 Apotheken auf den Start vor. In der ersten Phase zeigt die ePA nur E-Rezepte in der Medikationsliste – Angaben zur Selbstmedikation kommen später. Erst mit dem vollständigen eMP, der auch durch Apotheken gepflegt werden könne, entstehe ein echter Mehrwert. Francke sieht darin einen möglichen „Game Changer“ für den Apothekenalltag und die Patientenversorgung. Laut DAV sind eine stabile Telematikinfrastruktur und schnelle Software-Updates in Apotheken entscheidend für den Erfolg. Die Apotheken sind startbereit und wünschen sich eine verbesserte Kooperation mit dem künftigen Bundesgesundheitsministerium.
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/04/16/elektronischer-medikationsplan-kann-ein-echter-game-changer-mehr-sein
https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/patientenakte-dav-vorstand-dr-francke-zum-start-des-bundesweiten-roll-outs/
(zuletzt aufgerufen 16.04.2025)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Patienten, Politik
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Die Wiedereinführung von Skonti wurde im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD verankert. Apotheker bewerten die Maßnahme als unkomplizierte und preiswerte Entlastung, während der pharmazeutische Großhandel Bedenken äußert. Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) warnt in einem Papier vor Risiken für die Arzneimittelversorgung und die Wirtschaftlichkeit der Branche. Die als „finanzneutral“ deklarierte Skonto-Freigabe würde etwa 15.000 Euro jährlich pro Apotheke umverteilen – insgesamt 255 Millionen Euro bei rund 17.000 Apotheken. Dies entspräche etwa 82 % des prognostizierten Branchenergebnisses 2024 (310 Mio. €). Der Großhandel befürchtet Leistungsrückgänge wie reduzierte Lieferungen oder Engpässe bei Medikamenten. Der Phagro unterstreicht die Abhängigkeit der Apotheken von einer leistungsstarken Großhandelsstruktur. Die geplante Regelung sei nicht nur ökonomisch fragwürdig, sondern auch sachlich irreführend: Es handle sich nicht um klassische Skonti, sondern um uneingeschränkte Rabatte, die Apotheken begünstigten. Ein Skontoverbot habe nie bestanden; seit dem BGH-Urteil vom 28. Februar 2024 seien Nachlässe auf den variablen Großhandelszuschlag weiter zulässig. Der Großhandel appelliert an die Politik, die Arzneimittelversorgung nicht zu beeinträchtigen.
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/04/10/phagro-sieht-arzneimittelversorgung-gefaehrdet
https://www.phagro.de/pressemitteilungen/unbegrenzte-rabatte-auf-den-grosshandelspreis-politik-gefaehrdet-die-arzneimittelversorgung/
(zuletzt aufgerufen 10.04.2025)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Patienten, Politik
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Die von US-Präsident Donald Trump geplanten Zölle in Höhe von 20% auf EU-Waren haben in Politik und Wirtschaft erhebliche Bedenken hervorgerufen. Zwar bleiben Medikamente vorerst befreit, doch die Pharmaindustrie warnt vor potenziellen Folgen für die Produktion. Bereits jetzt fallen Vorprodukte wie sterile Schläuche, die für die Medikamentenherstellung benötigt werden, unter die Abgaben. Claus Michelsen vom Verband forschender Arzneimittelhersteller (VFA) sieht die Gefahr, dass ein Handelskonflikt die deutsche Produktion beeinträchtigen sowie die Arzneimittelversorgung und Arbeitsplätze gefährden könnte. Auch andere Branchenexperten üben Kritik. Sula Lockl vom Verband der Chemischen Industrie (VCI) befürchtet Planungsunsicherheit und sinkende Investitionen. ABDA-Präsident Thomas Preis unterstreicht die Wichtigkeit des US-Marktes für die europäische Pharmabranche und verweist auf bereits vorhandene Lieferprobleme. Dorothee Brakmann von Pharma Deutschland plädiert für eine widerstandsfähigere Versorgung und weniger Abhängigkeit von den USA. Laut VFA exportierte Deutschland 2024 Pharmaprodukte im Wert von 27 Mrd. Euro in die USA – etwa ein Viertel der Gesamtausfuhren. Gleichzeitig importierte Deutschland Arzneimittel im Wert von 12,2 Mrd. Euro sowie rund 12 % der benötigten Vorprodukte aus den USA. Bundeswirtschaftsminister Habeck und EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen kündigten Gegenmaßnahmen an, signalisierten aber auch Gesprächsbereitschaft. Ziel sei es, Handelsbarrieren zu verringern statt zu verschärfen. Die Pharmaindustrie drängt nun auf politische Entscheidungen, um die europäische Produktion zu stärken.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/us-zoelle-die-auswirkungen-auf-die-arzneimittelversorgung-155089/
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/04/03/us-zoelle-preis-warnt-vor-auswirkungen-auf-arzneimittelversorgung
(zuletzt aufgerufen 03.04.2025)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Patienten, Politik
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Am 26. März 2025 ist die Verordnung für den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) in Kraft getreten. Ziel des EHDS ist es, den sicheren Austausch und die Nutzung elektronischer Gesundheitsdaten innerhalb der EU zu erleichtern. Die Verordnung wird schrittweise eingeführt, wobei die EU-Mitgliedstaaten bis 2027 Zeit haben, die Vorgaben umzusetzen. Ab 2029 soll die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten für die meisten Kategorien angewendet werden, und 2031 ist eine Ausweitung auf weitere Daten wie Genomdaten geplant.
Die ABDA begleitete das Gesetzgebungsverfahren seit 2022 und erreichte Verbesserungen im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission, insbesondere im Bereich des Berufsgeheimnisses und des Gesundheitsdatenschutzes. Die ABDA wird auch weiterhin darauf achten, dass die Grundsätze der Verordnung bei der praktischen Umsetzung eingehalten werden.
Wichtige Inhalte der Verordnung beinhalten die Vereinheitlichung elektronischer Rezepte in ein gemeinsames europäisches Format. Das Digitalisierungsgesetz (DigiG) und das Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz (GDNG), die bereits 2024 in Kraft traten, berücksichtigen die Anbindung an den EHDS. Der EHDS stellt einen wesentlichen Teil der Europäischen Gesundheitsunion dar und wurde aus der EU-Datenstrategie entwickelt.
https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/europaeischer-gesundheitsdatenraum-ehds-verordnung-tritt-morgen-in-kraft/
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/eu-gesundheitsdatenverordnung-ab-heute-in-kraft-154073/
(zuletzt aufgerufen 26.03.2025)
Kategorie: Allgemein, Patienten, Politik
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Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland stößt auf Kritik, obwohl das Projekt ursprünglich die Vernetzung und Verbesserung der Versorgung der Patienten zum Ziel hatte. Vertragsärzte und -psychotherapeuten äußern Bedenken über die Nutzung der ePA in der Praxis. Dr. Uwe Popert, ein Hausarzt aus Kassel, bemängelt die fehlende Wartung und die Möglichkeit für Patienten, Dokumente selbst zu löschen. Er sieht die ePA als einen unsortierten Datenhaufen, der keine konkrete Hilfe bei der Behandlung bietet. Auch ein fehlender Medikationsplan, der für die Patientenversorgung wichtig wäre, wird kritisiert. Des Weiteren hegt Popert Bedenken bezüglich der Sicherheit der gespeicherten Daten, da er die ePA als eine Möglichkeit sieht, Patientendaten zu sammeln und kommerziellen Unternehmen zugänglich zu machen.
Ein weiteres Problem wurde vom Chaos Computer Club (CCC) aufgezeigt: Ein Sicherheitsmangel bei der ePA könnte es Angreifern ermöglichen, auf die Daten zuzugreifen, ohne dass die elektronische Gesundheitskarte verwendet wird. Die gematik arbeitet derzeit an der Behebung dieser Schwachstellen, bevor die ePA bundesweit ausgerollt wird. Ärzte und Psychotherapeuten werden aufgefordert, besonders auf die Sicherheit der Zugangskomponenten zur Telematikinfrastruktur (TI), wie die SMC-B-Chipkarte, zu achten. Diese Karte ist besonders sensibel und darf nicht wie gewöhnliche Praxisausstattung behandelt werden, um Missbrauch zu vermeiden.
https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Elektronische-Patientenakte-Wo-die-Schwachstellen-sind-456884.html
https://www.kbv.de/html/1150_73620.php
(zuletzt aufgerufen 01.03.2025)
Kategorie: Allgemein, Ärzte, Patienten
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24. Februar 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentrales Element der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland, in der Apotheken zunächst nur die elektronische Medikationsliste (eML) einsehen können, während Ärzte und Psychotherapeuten bereits mit dem Befüllen der Akte beginnen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat nun klargestellt, welche Daten und Dokumente in die ePA eingepflegt werden müssen. Ärzte und Psychotherapeuten sind verpflichtet, Daten aus der aktuellen Behandlung elektronisch in die Akte zu übertragen, wenn sie vorliegen. Dazu gehören unter anderem Befundberichte aus diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, Laborbefunde, E-Arztbriefe sowie weitere Daten wie Informationen aus strukturierten Behandlungsprogrammen, Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten.
Es gibt jedoch keine Pflicht, alle Behandlungsdaten oder Untersuchungsergebnisse zu dokumentieren. Nicht relevant für die ePA sind Verdachtsdiagnosen, vorläufige Diagnosen oder persönliche Notizen. In der ePA sollen nur medizinisch wertvolle Informationen für die Weiterbehandlung durch andere Ärzte oder Psychotherapeuten gespeichert werden. Dies bedeutet, dass nicht jeder Patientenkontakt oder jede Erkrankung, wie etwa ein Schnupfen, erfasst werden muss. Die KBV betont, dass die ePA keine neuen Berichtspflichten schafft und keine vollständige Dokumentation jeder Behandlung erforderlich ist, sondern nur relevante und vollständige Befundberichte.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/aerzte-nicht-jeder-schnupfen-gehoert-in-die-epa/
https://www.kbv.de/html/1150_74089.php
(zuletzt aufgerufen 21.03.2025)
Kategorie: Allgemein, Ärzte, Patienten, Politik
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13. Februar 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) verzögert sich und wird frühestens im April 2025 erfolgen. Ursprünglich war der Start für Mitte Februar vorgesehen, jedoch führten Sicherheitsbedenken und die Notwendigkeit zusätzlicher technischer Maßnahmen zu einer Verschiebung. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte bereits im November 2024 darauf hingewiesen, dass Softwarehersteller mehr Zeit für die Einführung benötigen.
Für den Rollout müssen zwei zentrale Kriterien erfüllt sein: Die ePA muss sich in den Modellregionen bewähren, und es müssen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik umgesetzt werden. Daher sei eine „frühestmögliche bundesweite Nutzung“ erst im zweiten Quartal 2025 realistisch, so das BMG. Auch der elektronische Medikationsplan (eMP), der als Teil der ePA vorgesehen ist, wird entsprechend später eingeführt.
Die Gematik-Gesellschafter, darunter der Deutsche Apothekerverband (DAV), wurden über die Verzögerung informiert. Ein weiteres Update, das „Zwischen-Release ePA 3.0.5“, ist für Juli 2025 geplant. Dieses Update soll die Stabilisierung und Optimierung des Systems unterstützen und den TI-Messenger für eine verbesserte Kommunikation zwischen Leistungserbringenden und Patienten enthalten. Trotz der Verzögerungen arbeiten alle Beteiligten mit Hochdruck an der Umsetzung der ePA.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/e-medikationsplan-erst-im-fruehjahr-2026-153125/
(zuletzt aufgerufen 11.02.2025)
https://www.kbv.de/html/1150_73808.php
(zuletzt aufgerufen 13.02.2025)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Patienten, Pflege, Politik
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