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SmartMed

Kategorie: ‘Patienten’

Millionen Kosten durch Austausch der eGK

14. Juli 2015 | von

Aus Datenschutzgründen muss die erst Anfang 2015 eingeführte elektronische Gesundheitskarte wieder ausgetauscht werden. Bis Ende 2017 müssen alle rund 70 Millionen Karten ausgetauscht werden, da ansonsten die geplante Anwendung nach dem E-Health-Gesetz nicht möglich ist.

Durch eine neue Richtlinie für die Verschlüsselung von Patientendaten durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, erfüllt die derzeitige Karte nicht mehr alle Sicherheitsvorgaben. Laut einer gematik-Sprecherin müssen die Gesundheitskarten in regelmäßigen Abständen erneuert werden damit sichergestellt ist, dass die Algorithmen auf dem aktuellsten Stand sind. Dies werde die Krankenkassen mit einem dreistelligen Millionenbetrag belasten.

Quelle:
DAZ, 07.07.2015

Bessere Kontrolle durch Telemedizin

28. Juni 2015 | von

In Rheinland-Pfalz soll die medizinische Kontrolle per Internet ausgebaut werden, damit in Zukunft auch ländliche Bereiche von diesem Angebot profitieren können.

Laut der rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler sei dies sowohl für Ärzte als auch für Patienten eine große Entlastung, da so Arzttermine eingespart werden können. Durch die tägliche Übertragung und Auswertung der Daten von bespielsweise Herzkranken sei zu dem eine bessere Dokumentation der Krankheit und auch eine zielgerichtetere Behandlung möglich. Im kommenden Jahr sollten mit der Einführung des bundesweiten E-Health-Gesetzes die notwendigen Rahmenbedingungen für dieses Projekt geschaffen werden.

Quelle:
volksfreund, 26.06.2015

Trotz Amnog ist die Arzneimittelverfügbarkeit sehr hoch

26. Juni 2015 | von

Im Rahmen einer Studie der Technischen Universität Berlin, welche der GKV-Spitzenverband beauftragte, wurde die Verzögerung zwischen Marktzulassung und tatsächlicher Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln in europäischen Länder verglichen.

Trotz des Arzneimittelneuordnungsgesetz (Amnog) ist die Verzögerung in Deutschland vergleichbar gering. Mehr als 95 Prozent der zugelassenen Arzneimittel seien laut Forscher in Deutschland innerhalb von drei Monaten verfügbar. Deutschland liege dabei deutlich vor Ländern wie Schweden und den Niederlanden. Auch sei die Erstattungsfähigkeit in Deutschland im Vergleich sehr hoch. Im relativen Vergleich liege Deutschland nach Irland und den Niederlanden auf Platz drei.

Quelle:
Deutsches Ärzteblatt, 16.06.2015

App soll bei der Medikamenteneinnahme helfen

15. Juni 2015 | von

Die von der Firma TruMedicines entwickelte App „TruScan“ erkennt durch einscannen Milliarden Pillen und liefert den Verbrauchern Informationen zu diesen.

Zur Identifikation scannt die App die Einkerbungen und Gravierungen auf der Tablette ein und gleicht sie in einer Hochgeschwindigkeits-Cloud ab. Nach Erkennung der Pille sollen die Patienten Informationen zu möglichen Wechselwirkungen, Inhaltsstoffen oder alternativen Wirkstoffen erhalten, sowohl schriftlich als auch akustisch. Um die Privatsphäre zu wahren, sollen die Daten laut Hersteller verschlüsselt an die Smartphones übertragen und nicht gespeichert werden.

Besonders Menschen, die viele Tabletten zu sich nehmen müssen, könnte diese App helfen den Überblick über diese zu behalten.

Quelle:
ingenieur.de, 15.06.2015

Bundeskabinett beschließt E-Health-Gesetz

29. Mai 2015 | von

Nach jahrelangen Verzögerungen soll das E-Health-Gesetz nun Abhilfe schaffen. Der neue Gesetzesbeschluss setzt dabei, laut Bundesgesundheitsminister Gröhe klare Zeichen. Das Gesetz sei nötig, um den Patienten und den Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte für den Patienten in den Fokus zu stellen. Fristen, Anreize, Vorgaben und Sanktionen sollen Ausreden für alle Beteiligten unmöglich machen. Dabei sei jedoch immer höchste Datensicherheit geboten.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • digitales Stammdatenmanagement
  • Notfalldatenmanagement
  • Arzneimitteltherapiesicherheit und Medikationsmanagement
  • elektronischer Arztbrief
  • Vergütung von Telekonsilen

Kritik wird seitens der Rhythmologen geübt. Die telemedizinische Überwachung von kardialen Implantaten wurde im Gesetzesentwurf trotz einschlägiger Studien nicht berücksichtig.

Quelle:
ehealth.com 27.05.2015
Ärzte Zeitung, 27.05.2015

Sinnvolle Telemedizin-Projekte

29. Mai 2015 | von

Mit der Veröffentlichung eines Positionspapiers „Ärztliche Priorisierung von Einsatzgebieten telemedizinsicher Patientenversorgung“ präsentiert die Bundesärztekammer (BÄK) einige für die Patienten sinnvolle Telemedizinische-Verfahren.

Laut Vorsitzenden des Telematik-Ausschusses der BÄK, Dr. Franz-Joseph Bartmann, müsse man zwischen angebotsgetriebenen Anwendungen und medizinisch sinnvollen Anwendungen unterscheiden. Ziel der telematischen Verfahren müsse immer eine hochwertige Patientenversorgung sein. Hier müsse man vor allem demographische Veränderungen und dem zunehmenden Ärztemangel entgegen wirken.

Folgende Verfahren wurden als nützlich eingestuft:

  • Telekonsile, die die innerärztliche Kommunikation verbessern und Zugang zu Expertenwissen stellen, wie Teletumorkonferenzen in der interdisziplinären Versorgung oder Telekonsile in der Notfall- und Palliativversorgung
  • Telemonitoring und -casemanagement chronisch Kranker, um Ärztemangel entgegen zu wirken
  • Systeme der psychotherapeutischen Versorgung
  • Verfahren zu Überbrückung von Versorgungslücken

Quelle:
Ärzte Zeitung, 22.05.2015

 

Rückruf von Importarzneimitteln

29. Mai 2015 | von

Wie die Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker (AMK) bekannt gab, müssen erneut „nicht verkehrsfähige Packungen“ aus dem Arzneimittelimport zurückgerufen werden. Laut Importunternehmen handle es sich um unveränderte Originalware, allerdings könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch Ware von nicht autorisierten Großhändlern in die Lieferkette geraten seien.

Rückrufe vergangenen Jahres waren Folgen gestohlener Diebstähle aus Italien.

Quelle:
DAZ.online, 19.05.2015

App-Gesundheitsdaten für die Krankenkasse

12. Mai 2015 | von

Laut einer Umfrage des Digitalverbands BITKOM von über 1200 Personen würde rund jeder Dritte seine Gesundheitsdaten, die er mit einer Smartphone App erfasst, an die Krankenkasse weitergeben. Die Mehrheit davon erwarte im Gegenzug jedoch Rabatte oder Prämien.

Rohleder, Hauptgeschäftsführer des BITKOM sehe vor allem für ältere Patienten den Vorteil in der Möglichkeit diese Patienten individuell zu informieren und zu beraten, um so eine bessere medizinische Versorgung zu ermöglichen. Selbstverständlich müssten Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sein.

Bei der Nutzung von Gesundheits-Apps ist eine bewusste Auswahl aufgrund von Erfahrungen und Testberichten wissenschaftlicher Einrichtungen oder nach Absprache mit dem behandelnden Arzt zu empfehlen. Die Nutzung dieser Onlinedienste ersetzt jedoch keinen Arztbesuch.

Quelle:
heise online, 29.04.2015
ehealth.com, 20.04.2015

Arztneimittelfälschungen nehmen pandemisches Ausmaß an

05. Mai 2015 | von

Wie die Deutsche Apotheker Zeitung berichtet melden immer mehr Länder gefälschte Arzneiprodukte und Verstöße in der Lieferkette. Feldstudien untersuchten verschiedene Medikamente auf ihre Qualität; Neun bis 41 Prozent entsprachen laut Studienergebnis nicht den Qualitätsvorschriften. Eine Prüfung von Interpol, bezüglich Malariamitteln und Antibiotika bestätigte, dass rund ein Drittel der Wirkstoffe nicht den Spezifikationen des Arzneibuches entsprachen.

Pharmaceutical Security Institute’s Counterfeit Incident System (CIS) ermittelte für 28 Prozent der Medikamente China als Ursprungsland für Entdeckung oder Vorfall. Der Rechtswissenschaftler Amir Attaran von der Universität Ottawa in Kanada fordere daher eine Einigung der Community der öffentlichen Gesundheit, der Strafverfolgungsbehörden und der Pharmaindustrie in einem internationalem Übereinkommen.
Das Modellgesetz finden Sie hier.

Quelle:
DAZ.online, 25.04.2015

Modellprojekt: Überleitungsmanagement

17. April 2015 | von

Um Missverständnissen in der Überleitung zwischen ambulanter und stationärer Behandlung vorzubeugen, etablierte ein Kölner Klinikum ein kleines Modellprojekt, welches zunächst für 18 Monate vorgesehen ist.

Für den reibungslosen Ablauf bei Einweisung und Entlassung wurde eine Stelle geschaffen, die sämtliche Informationen zum Patienten in einer Dokumentenmappe sammelt und sowohl für Klinikärzte und für niedergelassene Ärzte bereitstellt. Laut Oliver Platz, Geschäftsführer der GMG Gesundheitsmanagementgesellschaft, sei das Angebot vor allem für ältere Patienten mit Unterstützungsbedarf vorgesehen.

Quelle:
Ärzte Zeitung, 07.04.2015