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Kategorie: ‘Patienten’

Start der elektronische Patientenakte 3.0

01. Februar 2025 | von

Zwei Tage vor dem offiziellen Start der elektronischen Patientenakte (ePA) 3.0 am 15. Januar wurde das erste der beiden benötigten Aktensysteme zugelassen. Damit erhalten zunächst Versicherte von Krankenkassen, die mit Bitmarck und RISE zusammenarbeiten, eine ePA. Kunden der AOK und Techniker Krankenkasse müssen warten, da das Aktensystem von IBM nicht rechtzeitig fertig wurde. Der Testbetrieb wird daher nur mit dem System von RISE beginnen.

Die Systeme von IBM und RISE unterscheiden sich stark, was die Interoperabilität erschwert. Die Testphase soll bis spätestens April abgeschlossen sein. Ärzte sollen erst dann flächendeckend mit der ePA arbeiten, wenn positive Erfahrungen vorliegen.

Bitmarck-Chef Andreas Strausfeld betonte die Herausforderungen bei der Entwicklung, darunter späte Spezifikationen, kurzfristige Änderungen und Sicherheitsupdates.

Ab 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA, wenn sie nicht widersprechen (Opt-Out). Die Akte enthält Befunde, Diagnosen und Therapiedaten, um eine bessere Versorgung zu ermöglichen. Ärzte und Psychotherapeuten haben so einen schnellen Zugriff auf relevante Informationen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beantwortet bereits viele Fragen aus den Praxen zur neuen ePA.

https://www.heise.de/news/Elektronische-Patientenakte-Kurz-vor-Start-erstes-Aktensystem-zugelassen-10241211.html

(zuletzt aufgerufen 13.01.2025)

https://www.kbv.de/html/69298.php

(zuletzt aufgerufen 16.01.2025)

Holpriger Start der ePA-Testphase: Technische Probleme, Verzögerungen und Kritik

15. Januar 2025 | von

Der Start der Testphase der elektronischen Patientenakte (ePA) verläuft holprig. Technische Verzögerungen und fehlende Freigaben behindern den Beginn. Während einige Praxen bereits bereit sind, warten andere auf notwendige Updates der Praxisverwaltungssysteme (PVS), die erst Ende Januar eingespielt werden.

Versicherte von Krankenkassen, die mit Bitmarck/Rise zusammenarbeiten, können ihre ePA bald nutzen, darunter DAK-Gesundheit, BKKs, IKKs, KKH und hkk. Bei Krankenkassen mit IBM als Anbieter, darunter AOKs, TK und Barmer, verzögert sich der Start weiter. IBM muss noch eine „Allow-List“ des Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) erfüllen, was bis zum 29. Januar dauern kann. Bis dahin ist der Zugriff für Ärzte über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) deaktiviert, Versicherte können ihre Akte jedoch über die Kassen-Apps nutzen.

Arztpraxen bemängeln die mangelnde Transparenz und Kommunikation seitens der Gematik. Auch wenn erste Freigaben erfolgen, kann es Wochen dauern, bis Krankenkassen allen Versicherten eine ePA anlegen.

Die ePA wird zunächst in drei Modellregionen getestet: Hamburg, Teile Frankens und NRWs. Kritiker warnen vor Datenschutzproblemen und einer ambitionierten Umsetzung. Während gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA erhalten, bleibt die Teilnahme für privat Versicherte freiwillig. Trotz der Schwierigkeiten gilt der Testbetrieb als wichtiger Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens.

 

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/156956/Elektronische-Patientenakte-Testphase-startet-mit-Hindernissen

(zuletzt aufgerufen 17.01.2025)

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/elekronische-patientenakte-epa-test-modellregionen-100.html

(zuletzt aufgerufen 15.01.2025)

GKV-Arzneimittelausgaben erreichen neuen Höchststand

04. Dezember 2024 | von

Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erreichten 2023 mit 54 Milliarden Euro einen neuen Höchststand, was einen Anstieg von 74 Prozent im Vergleich zu vor zehn Jahren bedeutet. In diesem Zeitraum stieg die Anzahl der Verordnungen lediglich um 13,2 Prozent, von 651,5 Millionen auf 737,3 Millionen. Die Hauptursache für diese Ausgabensteigerung sind die Preise patentgeschützter Arzneimittel. Diese Medikamente machen mehr als die Hälfte der gesamten Arzneimittelausgaben aus, obwohl ihr Anteil an der tatsächlichen Versorgung immer weiter sinkt. 2023 deckten sie nur noch 6,7 Prozent der verordneten Tagesdosen ab, 2014 waren es noch 11,4 Prozent, was einen Rückgang von über 40 Prozent bedeutet.

Die Preise patentgeschützter Arzneimittel sind im Vergleich zu vor zehn Jahren stark gestiegen. Eine Packung eines solchen Arzneimittels kostete 2023 im Durchschnitt 587,72 Euro, mehr als dreimal so viel wie 2014 (190,06 Euro). Im Gegensatz dazu stiegen die Preise für Arzneimittel, deren Patentschutz abgelaufen ist und die als Generika erhältlich sind, im gleichen Zeitraum nur um 31 Prozent auf 34,85 Euro pro Packung.

Dieser Trend führt dazu, dass immer mehr Geld für die Versorgung einer kleineren Zahl von Patienten aufgewendet wird. Helmut Schröder, Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), betonte, dass trotz gesetzlicher Anpassungen wie dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz der starke Anstieg der Markteintrittspreise patentgeschützter Arzneimittel nicht wirksam gebremst werden konnte. Schröder fordert daher eine Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens, um eine bezahlbare und nachhaltige Arzneimittelversorgung in der GKV sicherzustellen.

 

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/155996/Neuer-Hoechstwert-bei-den-Arzneimittelausgaben

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/gkv-arzneimittelausgaben-erneut-stark-gestiegen-151579/

https://www.wido.de/news-presse/pressemitteilungen/2024/rekordwert-bei-den-gkv-arzneimittelkosten/

(zuletzt aufgerufen 26.11.2024)

Fast 50 Prozent kaufen Arzneimittel online

04. Dezember 2024 | von

Eine repräsentative Umfrage der GfK-Konsumforscher im Auftrag von Mastercard zeigt, dass immer mehr Deutsche ihre Medikamente bei Versand-Apotheken kaufen. Der Anteil der Verbraucher, die Arzneimittel online bestellen, stieg von 32 Prozent im Jahr 2022 auf 44 Prozent im Jahr 2023. Dies stellt einen deutlichen Anstieg dar und spiegelt die wachsende Akzeptanz des Online-Kaufs von Arzneimitteln wider. Ein wesentlicher Treiber dieses Trends könnte die seit 2023 bundesweit verpflichtende Einführung des E-Rezepts sein, das den digitalen Erwerb von verschreibungspflichtigen Medikamenten erleichtert und beschleunigt.

Die Umfrage belegt auch, dass der Online-Handel insgesamt weiterhin stark wächst. Zwei Drittel der Befragten (66 Prozent) gaben an, im vergangenen Jahr Bekleidung und Schuhe im Internet gekauft zu haben, was einen erheblichen Anstieg im Vergleich zu nur 43 Prozent zu Beginn der Corona-Pandemie darstellt. Elektronikartikel (47 Prozent) und Unterhaltungsmedien wie Bücher, Filme und Spiele (45 Prozent) gehören ebenfalls zu den populären Online-Kaufkategorien.

Obwohl Mode und Elektronik nach wie vor die größten Kategorien im Online-Handel sind, zeigt der zunehmende Trend beim Medikamentenkauf, dass auch Arzneimittel immer häufiger über Versand-Apotheken bezogen werden. Dieser Wandel im Konsumverhalten dürfte durch die fortschreitende Digitalisierung und die Einführung des E-Rezepts weiter beschleunigt werden, was den Medikamentenkauf für viele Verbraucher noch bequemer macht.

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/fast-jeder-zweite-kauft-medikamente-im-internet-151566/

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/markt/44-prozent-kaufen-arzneimittel-online/#

(zuletzt aufgerufen 26.11.2024)

BfArM sieht keinen Anlass zur Sorge bei Kinder-Arzneien

31. Oktober 2024 | von

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sieht die Versorgungslage für Fiebersäfte und Antibiotika für Kinder in der kommenden Infektionssaison als entspannt an. Es erwartet keine Engpässe bei Fiebersäften und geht davon aus, dass Lieferprobleme bei Penicillin V bis Ende Oktober 2024 weitgehend behoben sein werden. Alternative Antibiotika wie Amoxicillin stehen ausreichend zur Verfügung.

Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein (AVNR), kritisiert hingegen anhaltende Lieferengpässe bei Medikamenten wie Doxycyclin und Azithromycin sowie bei Kinder-Antibiotikasäften. Er zieht eine ernüchternde Bilanz des seit über einem Jahr in Kraft befindlichen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes, das seiner Ansicht nach kaum Wirkung zeigt. Trotz der Versprechen des BfArM seien weiterhin rund 500 Medikamente nicht lieferbar, und Preis befürchtet Engpässe im Herbst, besonders bei Antibiotika, da die Erkältungssaison noch bevorsteht. Damit weichen die Einschätzungen des BfArM und der Apothekenbranche deutlich voneinander ab.

Der Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbands, Holger Seyfarth, warnte zudem, dass Apotheken aufgrund der Lieferengpässe und mangelnder politischer Maßnahmen ihre Versorgungsaufgabe nicht mehr vollständig erfüllen können. Wie sich die Lage bei Kinderarzneimitteln in der im Herbst beginnenden Erkältungszeit entwickeln wird, sei zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar.

 

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/09/16/bfarm-befuerchtet-keine-lieferengpaesse-bei-kinder-fiebersaeften

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bfarm-sieht-keinen-anlass-zur-sorge-bei-kinder-arzneien-149997/

(zuletzt aufgerufen 16.09.2024)

Bundesweite Infokampagne zur „ePA für alle“

31. Oktober 2024 | von

Das Bundesministerium für Gesundheit plant eine Aufklärungskampagne zur elektronischen Patientenakte, die am 15. Januar 2025 eingeführt werden wird. Ein Infomobil wird durch neun Städte touren, um Bürgerinnen und Bürgern im Gespräch mit Expertinnen und Experten Informationen zu bieten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht dies als einen seiner größten Erfolge und betont, dass die ePA die Gesundheitsversorgung entscheidend verbessern werde. Lauterbach hob hervor, dass die ePA die medizinische Versorgung nicht nur besser, sondern auch unbürokratischer machen werde, da alle Behandlungsdaten zentral verfügbar sind. Dies soll Doppeluntersuchungen vermeiden und Wechselwirkungen von Medikamenten besser erkennen lassen. Die ePA wird als Opt-out-Variante eingeführt, und eine Informationskampagne wurde gestartet, um die Öffentlichkeit darüber aufzuklären.

Vor dem Start der „ePA für alle“ sind zunächst vier Wochen als Pilotphase in Hamburg und Franken geplant, um mögliche Fehler zu erkennen. Danach wird die ePA bundesweit für alle Leistungserbringer verbindlich. Anfangs werden E-Rezeptdaten, Medikationslisten und Arztberichte in die ePA integriert. Der digitale Medikationsprozess mit einem elektronischen Medikationsplan soll ab Mitte Juli 2025 beginnen, und der weitere Ausbau der ePA erfolgt danach schrittweise. Datenschutz und Datensicherheit sind dabei zentrale Anliegen. Patienten behalten die Kontrolle über ihre Daten und können einzelne Befunde ausschließen oder die ePA komplett ablehnen.

 

 

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/09/30/das-infomobil-zur-epa-rollt-an

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/infokampagne-epa-fuer-alle-startet

(zuletzt aufgerufen 30.09.2024)

 

 

DAK und IKK classic integrieren E-Rezept-Funktion

17. September 2024 | von

DAK Versicherte können ab dem 03.September die elektronische Patientenakte (ePA) über die DAK ePA-App nutzen, um elektronische Rezepte einzusehen und in Apotheken einzulösen. Ein Vorteil der App ist, dass die Verordnungen nachvollzogen und kontrolliert werden können, was bei der Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte nicht möglich ist.

Rezepte können in jeder Apotheke eingelöst werden, und eine Vorbestellung der Arzneimittel ist ebenfalls möglich.  Dies macht Papierausdrucke überflüssig. Andreas Storm, der Vorsitzende des Vorstands der DAK-Gesundheit, betont, dass die Integration des E-Rezepts die digitale Angebotspalette erweitert und den Versicherten mehr Transparenz und Sicherheit bietet.

Parallel dazu bietet die IKK classic ebenfalls eine E-Rezept-Funktion in ihrer App an, die es den Versicherten ermöglicht, zwischen Versand- und Vor-Ort-Apotheken zu wählen. Frank Hippler, Vorstandschef der IKK classic, hebt hervor, dass die Digitalisierung den Zugang zum Gesundheitssystem erleichtern soll. Nutzer*innen können Verordnungen einsehen und Arzneimittel zur Abholung oder zum Versand bestellen. Zukünftig sollen weitere Funktionen, wie eine Medikationsübersicht, in die DAK-App integriert werden.

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/09/04/dak-und-ikk-classic-integrieren-e-rezept-funktion

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/ikk-app-jetzt-mit-e-rezepten/

(zuletzt aufgerufen 04.09.2024)

https://www.dak.de/presse/bundesthemen/angebote-leistungen/dak-epa-app-nun-auch-rezepte-sicher-und-digital-einloesen_78420

(zuletzt aufgerufen 03.09.2024)

Bundeskabinett beschließt Entwurf der Krankenhausreform

27. Mai 2024 | von

Am 15.05.2024 verabschiedete das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf Lauterbachs zur Krankenhausreform. Ziele der Krankenhausreform sind die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung und Entbürokratisierung.

Die Behandlungsqualität wird dadurch verbessert, dass Kliniken auf bestimmte Leistungen spezialisiert werden und man somit den Fokus auf Qualität statt Quantität legt. So könne man Qualitätsdefizite vermeiden, da diese Kliniken keine Leistungen mehr vornehmen müssen, in denen sie nur wenig Erfahrung haben.

Auch die Vergütung soll sich ändern. Kliniken sollen in Zukunft Vorhaltepauschalen bekommen, anstatt pro Behandlung bezahlt zu werden. Krankenhäuser erhalten dann den Großteil ihres Geldes dafür, dass sie qualifiziertes Personal oder bestimmte medizinische Geräte haben, unabhängig von der Zahl der behandelten Fälle.

Lauterbachs Entwurf wird von den Ländern kritisiert. Man kann die Folgen der Reform noch nicht abschätzen, aber es wird befürchtet, dass vor allem Kliniken auf dem Land gefährdet sind. Kerstin von der Decken, Gesundheitsministerin in Schleswig-Holstein, äußerte sich und sagte, dass die Länder mehr Flexibilität bräuchten. Die Länder wollen noch einige Änderungen an der Reform durchsetzen, beispielsweise Ausnahmeregelungen zu Kliniken auf dem Land.

 

Quellen:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenhaus/krankenhausreform

https://www.sueddeutsche.de/politik/krankenhausreform-lauterbach-kabinett-gesetz-beschluss-widerstand-1.7251275

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/krankenhausreform-122.html

(zuletzt aufgerufen am 23.05.2024)

Bundesrat fordert mehr Flexibilität in der Arzneimittelversorgung

08. Mai 2024 | von

Der Bundesrat fordert von der Bundesregierung eine Strategie oder ein Gesetz, um die Versorgung mit Arzneimitteln, besonders bei Kindern und Jugendlichen, zu verbessern. Anlass hierfür war eine Initiative von Bayern und Baden-Württemberg, die auf die Knappheit von Kinderarzneimitteln im Winter 2022/23 aufmerksam machte.

Am 26.04.2024 stimmte der Bundesrat dem Antrag zu, den auch Nordrhein-Westfalen unterstützte. Um Engpässen entgegenzuwirken, solle man für Vor-Ort-Apotheken die Vorschriften für Import und Lagerhaltung von Arzneimitteln lockern. Somit sollen nicht nur Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken Medikamente länger lagern können, sondern auch bei öffentlichen Apotheken müsse nicht immer ein Personenbezug bestehen.

In Absprache mit dem Arzt oder der Ärztin sollen Apotheken von nicht vorrätigen Medikamenten abweichen dürfen, sofern sie nicht auf der Substitutionsausschlussliste stehen. Eine weitere Idee sei, dass Apotheken auf Grundlage einer Standardzulassung selber Fiebersäfte und -zäpfchen herstellen, um den steigenden Bedarf decken zu können.

Quellen:

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/04/26/bundesrat-will-mehr-flexibilitaet-in-der-arzneimittelversorgung

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bundesrat-fordert-mehr-flexibilitaet-fuer-apotheken-147042/

Dosierungsangabe auf Rezepten sorgt für verbesserte Arzneimitteltherapiesicherheit

02. Mai 2024 | von

Seit November 2020 muss auf ärztlichen Rezepten die Dosierung festgehalten werden, beispielsweise „1-0-1“ für je eine Tablette morgens und eine abends.

Eine Umfrage der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) vom Herbst 2023 zeigt, dass rund 44% der 318 befragten Apotheken bestätigen, dass die Dosierung auf einem Rezept die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessert. Etwa 78% der Befragten betonten zudem, dass durch die Angabe der Dosierung potenzielle Medikationsfehler erkannt werden können. Somit könne man durch Rücksprache mit Patientinnen und Patienten möglichen Risiken begegnen.

Sollten Patientinnen oder Patienten bereits einen Medikationsplan haben, reicht das Kürzel „Dj“ auf dem Rezept. Dieses bedeutet „Dosierungsanweisung vorhanden: ja“. Laut der befragten Apotheker sei auf ca. 50% der Rezepte dieses Kürzel, obwohl auf Nachfrage manche Betroffenen keinen Medikationsplan hätten. In dem Fall berät die Apotheke zur Medikation.

Quelle:

https://www.aponet.de/artikel/arzneimittel-dosierungsangabe-auf-rezept-sorgt-fuer-mehr-sicherheit-30312

(zuletzt aufgerufen am 29.04.2024)