Kategorie: ‘Patienten’
Neue Wege im Gesundheitswesen: E-Rezepte über Krankenkassen-Apps
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen nimmt weiter Fahrt auf, wie die jüngsten Entwicklungen im Bereich des E-Rezepts zeigen. Die Techniker Krankenkasse (TK) hat einen wichtigen Schritt getan und bei der Gematik die Zulassung für die Integration des E-Rezepts in die TK-App beantragt. Diese Funktion wird voraussichtlich im zweiten Quartal dieses Jahres zur Verfügung stehen.
Die Möglichkeit, Rezepte über die App der Krankenkasse einzulösen, stellt einen großen Fortschritt dar, da die Versicherten damit ihre Rezepte selbst einsehen können. Diese Möglichkeit besteht über die herkömmliche Krankenversicherungskarte nicht.
Ein wesentlicher Vorteil dieser Integration ist die hohe Nutzerzahl der Krankenkassen-Apps im Vergleich zur Gematik-App. Während nur wenige Versicherte die Gematik-App nutzen, haben bereits rund 6 Millionen Versicherte die TK-App heruntergeladen. Die Integration des E-Rezepts in die Apps der Krankenkassen bietet den Versicherten die Möglichkeit, alles an einem Ort zu haben und einen umfassenden Überblick über ihre Gesundheitsdaten zu erhalten.
Quellen: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/03/28/tk-beantragt-zulassung-bei-gematik
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/tk-will-e-rezept-in-app-integrieren-146420/
zuletzt aufgerufen am 05.04.2024
Neue Gesetze für Medizinforschung und Digitalisierung im Gesundheitswesen beschlossen: Was bedeutet das für Patienten und Ärzte?
Die Bundesregierung hat kürzlich wichtige Schritte unternommen, um die medizinische Forschung zu fördern und die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben. Am 27. März verabschiedete das Kabinett das Medizinforschungsgesetz mit dem Ziel, die Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen sowie die forschungsbezogenen Zulassungsverfahren für Arzneimittel, Medizinprodukte und Strahlenanwendungen zu beschleunigen und zu entbürokratisieren und gleichzeitig hohe Sicherheitsstandards für die Patienten zu gewährleisten. Die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland sollen verbessert werden.
Gleichzeitig treten zwei Digitalisierungsgesetze in Kraft, die die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und den Umgang mit Gesundheitsdaten regeln. Ärzte sind verpflichtet, elektronische Rezepte auszustellen, andernfalls drohen Sanktionen. Bis zum 15. Januar 2025 sollen gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA erhalten, sofern sie dem nicht aktiv widersprechen. Die Krankenkassen erhalten über ihre ePA-Anwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur Zugriff auf das E-Rezept, wodurch eigene E-Rezept-Anwendungen überflüssig werden.
Ab dem 15. Januar 2025 müssen Apotheken die Medikationspläne aktualisieren und zeitnah im elektronischen Medikationsplan (eMP) des Versicherten speichern. Der Zugriff der Apotheken ist auf drei Tage begrenzt, es sei denn, es erfolgt eine Verlängerung mit dem Versicherten. Das Gesetz ermöglicht auch Maßnahmen der assistierten Telemedizin, darunter die Beratung über telemedizinische Leistungen und die Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen.
Die Praxen müssen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen, dass sie in der Lage sind, digitale Rezepte auszustellen und zu übermitteln, andernfalls droht eine pauschale Kürzung der Vergütung um 1%. Darüber hinaus können Krankenkassen ihre Versicherten auf Basis der vorhandenen Daten auf individuelle Gesundheitsrisiken hinweisen.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/digitalgesetze-treten-morgen-in-kraft-146402/
zuletzt aufgerufen am 05.04.2024
Testphase für elektronische Betäubungsmittelrezepte geplant
Seit dem 01.01.2024 ist das E-Rezept verpflichtend für Ärztinnen und Ärzte und wird in vielen Bereiche verwendet. Bisher sind elektronische Verordnungen für Betäubungsmittel (BtM) noch nicht möglich.
Ein Referentenentwurf zur Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung sieht jedoch eine Testphase für elektronische BtM-Rezepte ab dem 01.10.2024 vor. Da Hamburg und Franken Modellregionen für die Telematikinfrastruktur sind, könne man davon ausgehen, dass in diesen Regionen auch das elektronische BtM-Rezept getestet wird. Ab dem 01.07.2025 soll die BtM-Verordnung rein elektronisch ablaufen.
Quelle:
(zuletzt aufgerufen am 15.03.2024)
Schaffung des European Health Data Space (EHDS)
Die Vertreter des EU-Parlaments und des Rates einigten sich am 15.03.2024 auf die Details des Gesetzesentwurfs zur Schaffung des European Health Data Space (EHDS). Somit können Patientinnen und Patienten von überall in der EU auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen. Dabei kann man Medikationspläne, Laborergebnisse etc. vom Smartphone oder der elektronischen Gesundheitskarte aufrufen und mit Ärzten teilen.
Patientinnen und Patienten können dabei selber entscheiden, wer auf die Daten zugreifen darf und welche Daten geheim bleiben sollen. Zum Schutz der Daten gehört auch, dass diese nicht zu Werbezwecken oder für Entscheidungen von Versicherungen oder Arbeitgebern genutzt werden dürfen.
Der EU-Gesundheitsdatenraum sei zudem auch wichtig für die Forschung. Durch die Sekundärnutzung der Daten in anonymisierter Form können Forscherinnen und Forscher diese Daten nutzen.
Quelle:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/eu-einigung-ermoeglicht-europaweiten-e-rezept-abruf-146158/
(zuletzt aufgerufen am 01.04.2024)
Drei Monate E-Rezept-Pflicht: Technische Herausforderungen und Nutzungstrends
Seit der Einführung der E-Rezeptpflicht vor drei Monaten kämpfen Arztpraxen, Apotheken und Patienten immer wieder mit technischen Problemen, die den reibungslosen Ablauf behindern. Trotz der Hoffnung auf eine effizientere Verschreibung und Abrechnung von Arzneimitteln sehen sich viele Beteiligte immer wieder mit Herausforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit der technischen Infrastruktur und der elektronischen Signatur, konfrontiert.
Eine nicht repräsentative Umfrage der KV Rheinland-Pfalz unter ihren Mitgliedern ergab, dass 65 Prozent von Schwierigkeiten berichten, wobei über 62 Prozent Probleme mit der technischen Infrastruktur und rund 80 Prozent einen erheblichen Zeitaufwand für die Aufklärung der Patienten über das E-Rezept angaben.
Ein weiteres Problem liegt im Prozess: Ärzte geben Rezepte oft erst mit Verzögerung frei, was dazu führt, dass die Apotheken die Rezepte erst verspätet auf der Versichertenkarte abrufen können. Viele Patienten, die direkt nach dem Arzttermin in die Apotheke kommen, müssen deshalb auf ihr Medikament warten.
Trotz dieser Schwierigkeiten ist eine steigende Nutzung des E-Rezepts zu verzeichnen: Im Januar 2024 wurden bereits 69 % der eingelösten Rezepte in diesem Format ausgestellt. Dennoch gibt es Verbesserungsmöglichkeiten, insbesondere im Bereich der Pflegeeinrichtungen, wo die Einführung des E-Rezepts die Versorgung weiter verbessern könnte.
https://www.volksfreund.de/region/rheinland-pfalz/drei-monate-e-rezept-pflicht-kampf-mit-technik-problemen_aid-109900059 zuletzt aufgerufen am 04.04.2024
Beschluss des Medizinforschungsgesetzes
Am 27.03.2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Medizinforschungsgesetzes beschlossen. Ziel des Gesetzes sei es, die Erforschung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland zu stärken. Dabei sollen die hohen Standards zur Sicherheit von Patientinnen und Patienten weiterhin gewährleistet sein.
Um dies zu erreichen, hat das Bundesgesundheitsministerium wichtige Maßnahmen festgelegt. Zum einen werde man die Zusammenarbeit der Arzneimittelzulassungsbehörden optimieren. Zum anderen ermögliche man dezentrale klinische Prüfungen außerhalb der Prüfzentren. Für besonders komplexe oder eilige Verfahren wird eine spezialisierte Ethik-Kommission eingerichtet.
Das Gesetz umfasst auch einen Teil, der sich mit Maßnahmen zu Strahlenanwendungen beschäftigt.
Quelle:
(zuletzt aufgerufen am 04.04.2024)
Arzneimitteltherapiesicherheit durch Digitalisierung
Die Koordinierungsgruppe AMTS (Arzneimitteltherapiesicherheit) entstand 2008 und beschäftigt sich unter anderem damit, Patientinnen und Patienten vor unnötigen Risiken zu schützen. Das Hauptziel der Gruppe ist eine Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit. In dem Gremium sind das Bundesministerium für Gesundheit, die Ärzte- und Apothekerschaft, Patientenverbände und weitere Akteure vertreten.
Bei ihrer 50. Sitzung am 29.02.2024 hat die Vorsitzende der Koordinierungsgruppe besonders hervorgehoben, dass die Einführung der elektronischen Patientenakte, des E-Rezeptes und des elektronischen Medikationsplanes entscheidend für die Optimierung des Medikationsprozesses werde. Dadurch könne man auch Medikationsfehler verhindern. Somit spielt die Digitalisierung des Gesundheitssystems eine wichtige Rolle für die Sicherheit der Arzneimitteltherapie.
Ziel sei ein interprofessionelles Miteinander, um sowohl das Vertrauen des medizinischen, pharmazeutischen und pflegerischen Personals als auch das der Patientinnen und Patienten zu erlangen. Diese Thematik wird im Oktober 2024 beim „Deutschen Kongress für Patientensicherheit bei medikamentöser Therapie“ weiter besprochen.
Quellen:
(zuletzt aufgerufen am 12.03.2024)
Beschluss zwei neuer Gesetze zur Digitalisierung im Gesundheitswesen
Am 14.12.2023 wurden das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (kurz DigiG) und das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz) vom Bundestag verabschiedet. Ziel der beiden Gesetze ist es, durch Digitalisierung die Gesundheitsversorgung und die Forschung in Deutschland zu verbessern.
Das DigiG soll den Behandlungsalltag von Ärztinnen und Ärzte vereinfachen. Dabei stehe die elektronische Patientenakte im Mittelpunkt, die Anfang des Jahres 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet werden muss. Auch das E-Rezept solle weiterentwickelt werden. Zudem habe das Digital-Gesetz als Ziel, Telemedizin zu einem festen Bestandteil der Gesundheitsversorgung zu machen.
Mithilfe des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes sollen Gesundheitsdaten für die Forschung gesammelt werden. Für die Nutzung dieser Daten schaffe man eine zentrale Datennutzungs- und Koordinierungsstelle, um den Zugang für die Forschung zu erleichtern. Außerdem gilt für die Datenfreigabe aus der elektronischen Patientenakte künftig das Opt-Out-Verfahren.
Quellen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/digig
(zuletzt aufgerufen am 22.01.2024)
Start des „fit4translation“-Projekts
An Hochschulen werden häufig innovative Lösungen zu medizinischen Problemen entwickelt. Diese kommen jedoch in den meisten Fällen nicht in der Patientenversorgung an.
Dafür wurde nun das Projekt „fit4translation“ vorgestellt, welches dieses Problem lösen soll. Koordiniert wird das Projekt von der RWTH Aachen in Zusammenarbeit mit der Uni Münster, die im Bereich der Software und des Qualitätsmanagements unterstützt. Die Uni Bonn wird im Bereich des Risikomanagements beraten.
Das Ziel von „fit4translation“ sei es, Methoden und Prozesse zu entwickeln, die an den Universitäten umsetzbar sind und den Anforderungen der Medizinprodukteverordnung entsprechen. Mithilfe eines Simulations- und Usabilitylabors solle zusätzlich die Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit der Software und Produkten getestet werden.
Quellen:
(zuletzt aufgerufen am 17.01.2024)
Geplante Reform der medizinischen Notfallversorgung
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat ein Eckpunktepapier zur Reform der medizinischen Notfallversorgung vorgestellt. Diese soll im Januar 2025 in Kraft treten.
Das Ziel seiner Pläne ist es, die Krankenhäuser und Notaufnahmen zu entlasten. Um dies zu erreichen, werde man unter anderem die beiden Nummern 112 und 116117 vernetzen. Nach einem telefonischen oder telemedizinischen Erstgespräch würden Personen dann der richtigen Notfallstruktur zugeordnet werden. Außerdem würde man integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern einrichten. Lauterbach betont, dass auch eine Reform des Rettungsdienstes notwendig sei. Die Rettungsdienste müssten mit den Notfallzentren und Notdienststellen in digitalem Kontakt stehen und Zugriff auf die elektronische Patientenakte haben.
Quelle:
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/karl-lauterbach-reform-notfallversorgung-100.html
(zuletzt aufgerufen am 17.01.2024)