Viele Nutzer sind bereit ihre Gesundheitsdaten zu teilen
Nach einer aktuellen Studie des Marktforschungsinstituts GfK seien viele Nutzer bereit, ihre Gesundheitsdaten über so genannte Smartwatches mit Ärzten oder Krankenhäusern zu teilen. Die Daten würden dann beim Arztbesuch oder im Notfall direkt abrufbar sein.
Vorausgesetzt, dass die Daten sicher gespeichert und übertragen würden, befürworteten 69% der befragten Chinesen den Datentausch. In Deutschland hätte dagegen nur ein Viertel der Befragten zugestimmt. Laut Umfrage bestünde höheres Interesse mit zunehmendem Alter.
Ärzte Zeitung, 14.10.2014
Probleme bei der Umstellung auf die elektronische Gesundheitskarte
Laut Rundschreiben des Deutschen Apothekerverbands (DAV) komme es im Rahmen der Umstellung auf die elektronische Gesundheitskarte zu Problemen in den Apotheken. Einige Praxissoftwaresysteme würden ihre Zertifizierung verlieren, da diese den Versichertenstatus (Kassen-IK) nicht ordnungsgemäß auf das Rezept drucken könnten. Die Rezepte seien damit von der Apothekensoftware nicht auslesbar.
Betroffen seien etwa zwei Prozent aller Rezepte. Rabattverträge könnten so nicht eingehalten werden und auch die Abrechnung über Rechenzentren sei so laut Schreiben nicht möglich. Nach Herbert Wild von der Verrechnungsstelle Süddeutscher Apotheker wären jedoch bereits Software-Updates versandt worden, die das Problem beheben sollen.
Quelle:
DAZ.online, 02.10.2014
apotheken adhoc, 06.10.2014
Pharmazeutische Zeitung online, 06.10.2014
E-Arztbrief muss anspruchsvolle Bedingungen erfüllen
Laut Dr. Bickmann, Vorsitzender des Ärztlichen Beirats in NRW, müsse der E-Arztbrief nicht nur schneller und besser sein, sondern auch genauso zuverlässig und sicher, wie der herkömmliche Arztbrief.
Folgende Empfehlungen äußerte der Ärztliche Beirat zum elektronischen Arztbrief:
Der E-Arztbrief solle nicht nur aktuelle Informationen zum Krankheitsbild enthalten, sondern genauso vergangene Diagnostik, Empfehlungen und Hinweise. Hinzu komme, dass der Brief für jedes Praxisverwaltungssystem und Krankenhausinformationssystem kompatibel sein müsse. Auch eine eindeutige Regelung der Verantwortlichkeiten müsse verankert sein. Wichtig erscheine auch, dass die Daten ohne Vertraulichkeits- und Authentizitätsverlust konvertierbar seien.
Das Modellprojekt in Düren zeige, laut KV-Telematik, dass der elektronische Arztbrief täglich einsetzbar sei.
Quelle:
ÄrzteZeitung, 07.10.2014
E-Health Gesetz findet Zuspruch bei Testregionen
Laut Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe solle das neue E-Health Gesetz dafür sorgen, dass ausschließlich die telematischen Verfahren in die Anwendung gelangen, die praxistauglich seien, Zusatznutzen für Patienten und Ärzte hätten, den Aufwand reduzierten und keine zusätzlichen Kosten verursachen würden.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (Kven) der Telematik Testregionen würden sich für die gesetzlichen Entwicklungen aussprechen, um eine konstruktive Suche nach sinnvollen Anwendungen zu fördern.
In diesem Zusammenhang würden die KVen auch einheitliche Standards fordern. Nach Auffassung der KVen könne eine als sinnvoll erachtete Anwendung nicht daran scheitern, dass es keine notwendigen Schnittstellen gäbe.
Quelle:
Ärzteblatt.de, 25.07.2014
Ärzte Zeitung, 25.07.2014
Ärzte Zeitung, 28.07.2014
Neuverblisterung in der Kontroversen
In Thüringen veröffentlichten Apothekerverband- und -kammer, die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen und die Landesärztekammer ein gemeinsames Positionspapier zum Thema Zweit-, Neuverblisterung. Darin werde geprüft, welche Auswirkungen die Zweitverblisterung auf die Arzneimitteltherapie habe.
Als einen Nachteil der individuellen Verblisterung sehe man dabei die kurzfristige Medikationsumstellung. Das Verwerfen oder die Neuherstellung eines Blister würde nicht dem Wirtschaftsgebot entsprechen. Weitere Kritikpunkte seien die fehlende Sichtkontrolle der Originalverpackung und die Abnahme der arzneimittelbezogenen Kompetenz des Pflegepersonals.
Laut des Positionspapiers sei daher die strukturierte Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker für ein erfolgreiches Medikationsmanagement wichtig, welche auch ohne Neuverblisterung auskomme.
Zum Download des Poistionspapiers hier.
Quelle:
DAZ online, 06.08.2014
Arzneimittelschmuggel erreicht höchste Ausmaße
Sprecher des Zollkriminalamtes in Köln betsätigen, seit 2008 hätten sich die Verfahren wegen Arzneimittelschmuggel bereits vervierfacht. Laut des deutschen Zolls würden die Fälschungen immer besser werden.
Man vermute, dass bereits eine große Zahl der Fälschungen auf dem Markt seien, dabei würde es sich großteils um Krebspräparate oder Antibiotika handeln.
Besonders aufmerksam sollten die Kunden bei Billigpräparaten aus dem Internet sein und verstärkt auf Geschäftsbedingungen und andere Qualitätsmerkmale achten.
Quelle:
Spiegel online, 13.08.2014
Risiko durch gesetzliche Importregelung
Laut Gulde, Vizepräsident des Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV), sei nicht nur die Wirtschaftlichkeit der gesetzlichen Importregelung in Frage zu stellen, sondern auch deren Sicherheit.
So könne beispielsweise der Handel auf Spotmärkten dazu führen, dass Medikamente nicht verfügbar seien. Auch würden die häufig beschädigten Verpackungen Patienten verunsichern. Vor allem die Gefahr, dass gestohlene oder gefälschte Arzneimittel durch Re- und Parallelimport in Umlauf geraten, sei gerade in den letzten Wochen deutlich geworden.
Im Hinblick auf die Arzneimittelsicherheit müsse die gesetzliche Regelung neu überdacht werden.
Quelle:
DAZ.online, 18.08.2014
Pharmazeutische Zeitung online, 18.08.2014
Apotheker fordern Zusammenarbeit auf Augenhöhe
Für die Umsetzung des Medikationsmanagements werde, laut ABDA-Präsident, ein Entgegenkommen seitens der Ärzte gefordert. Man würde eine Kooperation und Zusammenarbeit auf Augenhöhe erwarten.
Zentral sei beim Medikationsmanagement nach wie vor die Zusammenarbeit mit den Ärzten, allerdings verfolge man einen multiprofessionellen Ansatz, zu welchem auch Pflegekräfte zählen würden. Jede Gruppe des therapeutischen Teams stelle ein gleichberechtigter Teil der Gruppe dar.
Man wolle deshalb weiter verstärkt auf Ärzteorganisationen zugehen.
Quelle:
DAZ.online, 20.08.2014
Chip schützt vor Schwangerschaft
Ab 2018 soll der neue Verhütungschip auf dem Markt verfügbar sein. Nach Robert Farra werde der Mikrochip unter die Haut gesetzt und könne dann per Fernbedienung aktiviert und deaktiviert werden. Über 16 Jahre könne der Chip jeden Monat eine konstant gleiche Menge Hormone abgeben und somit Frauen vor einer ungewollten Schwangerschaft schützen.
Man erhoffe sich von der konstanten Dosierung deutlich geringere Nebenwirkungen, jedoch seien noch Probleme wie Datensicherheit und Mediaktionssicherheit zu klären.
Interessant sei die Weiterentwicklung der Mikrochips vor allem für die Behandlung chronisch Kranker und der individuellen Behandlung.
Quelle:
Spiegel online, 20.08.2014
Showroom für Telemedizin
In Ingolstadt können jetzt Patienten Telemedizin live erleben. Dazu hat die Bayerische TelemedAllianz (BTA) reale telematische Geräte und Funktionsweisen in einem Showroom installiert.
Neben der Praxis, dem Patienten-Zuhause, den Bereichen Klinik und Pflege, einer Apotheke und der Notfallversorgung könne laut BTA auch ein telemedizinisches Service-Center betrachtet werden.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 22.07.2014