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Schlagwort: ‘Apothekerverband’

Apotheken sollen eine größere Rolle bei Prävention, Früherkennung und Versorgung erhalten

24. Oktober 2025 | von

Die Bundesregierung plant eine deutliche Stärkung der Apotheken, um deren Kompetenz besser für die Gesundheitsversorgung zu nutzen und gleichzeitig Arztpraxen zu entlasten. Der neue Referentenentwurf für das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) erweitert dazu sowohl den gesetzlichen Rahmen der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) als auch die Rolle der Apotheken in Prävention und Früherkennung. Der Entwurf überarbeitet §129 Abs. 5e SGB V grundlegend und ergänzt, dass pDL künftig explizit Maßnahmen zur Prävention und Früherkennung von Krankheiten und Risikofaktoren umfassen sollen.

Bisher beruhte die Entwicklung der pDL auf Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV). Diese Möglichkeit bleibt bestehen, allerdings zeigte die Vergangenheit – inklusive Schieds- und Gerichtsverfahren –, wie schwierig Einigungen sind. Daher enthält das Gesetz nun eine eigene Liste von neun pDLs, auf die Versicherte im Abstand von zwölf Monaten Anspruch haben. Diese Liste umfasst die fünf bereits bestehenden Dienstleistungen und vier neue, wobei weitere Leistungen künftig ergänzt werden können.

Die Reform sieht außerdem vor, dass Ärzte pharmazeutische Dienstleistungen künftig aktiv verschreiben können. Neben neuen Befugnissen – wie dem Impfen mit Ausnahme von Lebendimpfstoffen oder der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel in dringlichen Situationen ohne Rezept – sollen Apotheken damit eine deutlich größere Rolle im Versorgungsalltag erhalten.

Die vier neuen pDL konzentrieren sich auf Gesundheitsvorsorge und eine verbesserte Arzneimitteltherapie:

  1. Beratung inklusive Messungen zu Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes – mit Fokus auf Lebensstil, Blutdruck, BMI und Risikomodelle.

  2. Tabakentwöhnung – niedrigschwellige Kurzinterventionen zur Unterstützung von aufhörwilligen oder wenig motivierten Rauchern und Raucherinnen.

  3. Pharmazeutisches Medikationsmanagement bei komplexer oder neu begonnener Dauermedikation – zur Optimierung der Therapie in enger Abstimmung mit ärztlicher Behandlung.

  4. (Der vierte Punkt im Entwurf betrifft weitere präventionsorientierte Maßnahmen, die gesetzlich verankert und später erweitert werden können.)

Ziel der Reform ist es, Apotheken stärker als niedrigschwellige Gesundheitsakteure einzubinden und Versorgungsstrukturen zu entlasten.

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/10/17/das-sind-die-pdl-plaene-des-bmg

(zuletzt aufgerufen 17.10.2025)

https://www.aerzteblatt.de/news/arzte-sollen-pharmazeutische-dienstleistungen-in-apotheken-verordnen-03eafc5b-5204-4bc5-b65c-8d317b408eb7

(zuletzt aufgerufen 20.10.2025)

Apothekenreform 2025: BMG legt Entwurf für mehr Versorgungskompetenz und neue Regeln vor

20. Oktober 2025 | von

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat den Referentenentwurf für das „Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz“ (ApoVWG) in die Ressortabstimmung gegeben. Ein zentrales Ziel ist es, die Arzneimittelversorgung flexibler zu machen – vor allem in Situationen „besonderer Dringlichkeit und besonderen Versorgungsbedarfs“. In solchen Fällen sollen Apotheker künftig bestimmte Arzneimittel auch ohne ärztliches Rezept abgeben dürfen. Dafür enthält der Entwurf klare rechtliche Vorgaben, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten und den Handlungsspielraum der Apotheken zu erweitern.

Parallel dazu hat das Bundesgesundheitsministerium ein Maßnahmenpaket zur Apothekenreform vorgestellt, inklusive einer zweiten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung. Das deutet darauf hin, dass einzelne Regelungen schneller umgesetzt werden sollen. Eine direkte Honorarerhöhung – etwa die im Koalitionsvertrag angekündigte Anhebung auf 9,50 Euro pro Rezept – ist im aktuellen Entwurf jedoch nicht enthalten.

Stattdessen setzt das BMG auf eine Verhandlungslösung: Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) sollen künftig Anpassungen der Vergütung selbst miteinander aushandeln. Um diese Verhandlungen zu strukturieren, will das Ministerium verbindliche Leitplanken in Form von Indizes vorgeben. Die erzielten Ergebnisse sollen als Empfehlung in künftige Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung einfließen.

Ein weiterer wichtiger Baustein ist die umstrittene PTA-Vertretungsregel. PTA sollen nach einer zweijährigen berufsbegleitenden Zusatzqualifikation zeitlich begrenzt – maximal 20 Tage im Jahr, davon höchstens zehn Tage am Stück – die Apothekenleitung vertreten dürfen. Dies ist nur in Apotheken möglich, in denen sie bereits eigenständig ohne Aufsicht arbeiten; spezialisierte Apotheken wie Zytostatika-Betriebe sind davon ausgenommen. Das Curriculum für die Weiterbildung soll von der Bundesapothekerkammer (BAK) erarbeitet werden.

(zuletzt aufgerufen 17.10.2025)

Apotheker warnen vor neuem Medikamentenmangel im Winter

19. September 2025 | von

Deutschland ist nach Einschätzung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) erneut schlecht auf den kommenden Winter vorbereitet. Laut ABDA-Präsident Thomas Preis sind derzeit mehr als 500 Medikamente offiziell als schwer verfügbar gemeldet, bei einigen bestehe sogar ein Versorgungsmangel. Besonders betroffen seien Antibiotika-Säfte für Kinder, das Asthma-Mittel Salbutamol sowie Medikamente gegen ADHS. Bei Fieber-, Erkältungs- und Hustensäften sei die Versorgung hingegen weitgehend gesichert.
Preis kritisiert, dass das Thema Lieferengpässe mittlerweile zu einem Dauerthema in Apotheken geworden sei. Der Hauptgrund liege in der Abhängigkeit von Produktionsstandorten außerhalb Europas. „Deutschland war früher die Apotheke der Welt, jetzt steht die Apotheke der Welt in China oder Indien“, sagte Preis. Produktionsprobleme in diesen Ländern wirkten sich unmittelbar auf die Arzneimittelversorgung in Europa und Deutschland aus.
Neben den Apothekern warnt auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) vor den Folgen der Engpässe. Sie seien besonders belastend für ältere Menschen, chronisch Kranke und Menschen mit Behinderungen, betonte SoVD-Vorstandsvorsitzender Michael Engelmeier. Er fordert, die im März gestartete Initiative der EU-Kommission zur Stärkung der Arzneimittelproduktion in Europa dringend fortzusetzen, um die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten.
Zudem verlangt der SoVD mehr Handlungsspielraum für Apotheken, damit bürokratische Hürden abgebaut und Patienten im Notfall schneller versorgt werden können. Die Lage habe sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft, so Preis. Auch in der Wintersaison 2024/25 rechnen Apotheken und Ärzte erneut mit massiven Lieferengpässen bei wichtigen Medikamenten – ein Problem, das laut ABDA dringend politische Lösungen erfordert.

 

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/apotheken-medikamente-engpass-100.html

(zuletzt aufgerufen 14.09)

https://www.aerzteblatt.de/news/apotheker-warnen-vor-medikamentenmangel-57152a3d-d67a-445a-b4a6-10801a8cd5ca

(zuletzt aufgerufen 15.09)

Kippels bekräftigt Umsetzung der Apothekenreform und warnt vor weiterer Kommerzialisierung

11. September 2025 | von

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Dr. Georg Kippels (CDU), hat die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Apothekenreform bekräftigt. Bei der Klausurtagung des Apothekerverbands Nordrhein (AVNR) in Willich betonte Kippels, die Bundesregierung nehme die gemeinsam erarbeiteten Vereinbarungen „sehr ernst“. Apotheken vor Ort seien ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung und müssten wirtschaftlich gestärkt werden.
Der Staatssekretär zeigte Verständnis für die Forderung nach einer schnellen Honorarerhöhung, die ABDA-Präsident Thomas Preis im Gespräch erneut betonte. Apotheken könnten ihre wirtschaftliche Lage nicht eigenständig beeinflussen, daher müsse das Ministerium eine tragfähige Geschäftsgrundlage für die rund 17.000 Apotheken in Deutschland schaffen. Kippels bekräftigte, dass das Fixhonorar für Apotheken erhöht und dynamisiert werden solle, wie es der Koalitionsvertrag vorsieht – ein konkreter Hinweis auf die bevorstehende Umsetzung.
Darüber hinaus sprach sich Kippels deutlich gegen eine zunehmende Kommerzialisierung der Arzneimittelversorgung durch internationale Versandhändler und rein verkaufsorientierte Gesundheitsangebote aus. Eine solche Entwicklung stehe im Widerspruch zum Versorgungsauftrag der Apotheken vor Ort.
Kritisch äußerte sich Kippels auch zum Retax-Verhalten der Krankenkassen. Sanktionen bei Formfehlern auf Rezepten, wie etwa die Nicht-Erstattung von 5.700 Euro in einem konkreten Fall, seien unverhältnismäßig und müssten dringend überprüft werden.
Zu den konkreten Inhalten der Apothekenreform äußerte sich Kippels nicht, sondern verwies auf die Rede von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), die beim Deutschen Apothekertag 2025 in Düsseldorf weitere Details bekannt geben soll.

 

https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/kippels-kommerzialisierung-der-arzneimittelversorgung-verhindern/

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/kippels-apothekenkapitel-wird-umgesetzt-158651/

(zuletzt aufgerufen 08.09)

 

erstellt 11.09

BGH kippt Preisbindung – Apotheken schlagen Alarm

20. Juli 2025 | von

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil zur Rx-Preisbindung bestätigt, das die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2016 bekräftigt. Diese besagt, dass die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel aufgehoben werden muss, wodurch ausländische Versandapotheken künftig Boni und Rabatte gewähren dürfen. Der Deutschland-Chef des Pharmagroßhändlers Phoenix, Marcus Freitag, warnt vor gravierenden Folgen für die Arzneimittelversorgung: Durch die Freigabe werde die wirtschaftliche Basis vieler Vor-Ort-Apotheken gefährdet, was letztlich die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung bedrohe. Er fordert die Politik auf, schnell zu handeln und Maßnahmen zu ergreifen, um die Versorgung durch Apotheken zu sichern, die mit ihren Beratungsleistungen und Notdiensten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten.
Auch Thomas Preis, Präsident der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) äußert Kritik. Er bedauert, dass der Bayerische Apothekerverband (BAV) mit seiner Klage gegen einen niederländischen Versandhändler gescheitert ist, und betont, dass die sozialrechtliche Preisbindung laut Fünftem Sozialgesetzbuch weiterhin gilt. Arzneimittel seien keine gewöhnliche Handelsware, sondern beratungsintensive Produkte mit Risiken, weshalb Rabatte und Boni in der Arzneimittelversorgung nichts zu suchen hätten. Sollte die Preisbindung weiter in Frage gestellt werden, müsse die Politik gemeinsam mit den Apothekern schnelle Lösungen finden. Insgesamt zeigt die Entscheidung die anhaltende Spannung zwischen Wettbewerbsfreiheit im europäischen Markt und dem deutschen Apothekensystem mit seiner gesetzlich gesicherten Preisstabilität.

 

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bgh-urteil-gefaehrdet-grundfesten-der-versorgung-157574/

https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/detail/preis-zum-bgh-urteil-rabatte-und-boni-gehoeren-nicht-in-die-arzneimittel-und-gesundheitsversorgung/

(zuletzt aufgerufen 17.07)

EuGH: Polnisches Apothekenverbot verstößt gegen EU-Recht

23. Juni 2025 | von

Am 19. Juni 2025 wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass das Werbeverbot für Apotheken in Polen, das seit 2012 besteht, gegen das EU-Recht verstößt (Rechtssache C-200/24). Apotheken können nach dem polnischen Arzneimittelgesetz nur eingeschränkt über ihren Standort und ihre Öffnungszeiten informiert werden. Eine kommerzielle Kommunikation, vor allem im Internet, ist verboten und mit Geldstrafe belegt. Eine Verletzung mehrerer Grundfreiheiten der EU, wie der freie Dienstleistungsverkehr, die Niederlassungsfreiheit und die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr, wurde von der Europäischen Kommission festgestellt. Diese Einschätzung wurde vom EuGH bestätigt und die Klage der Kommission wurde vollständig zurückgewiesen. Da die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr reglementierten Berufen wie Apothekern grundsätzlich erlaubt, ihre Dienstleistungen online zu bewerben, hält das Gericht das allgemeine Werbeverbot für eine unzulässige Einschränkung. Die nationalen Vorschriften können zwar bestimmte Inhalte festlegen, aber sie dürfen nicht zu einem allgemeinen Verbot führen.

Der EuGH wies die Argumentation Polens zurück, dass das Verbot nur auf Apotheker und Apothekerinnen anwendbar sei, die in einer Apotheke tätig seien. Da die Regelung auf mehr als zwei Drittel der Apotheker in Polen Anwendung findet, ist sie mit dem EU-Recht nicht vereinbar. Auch der Zugang ausländischer Apotheker zum polnischen Markt werde durch das Verbot behindert und ihre Chancen, sich potenziellen Kunden bekannt zu machen, würden eingeschränkt.

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder zur Sicherung der beruflichen Unabhängigkeit der Apotheker konnte Polen ebenfalls keine überzeugende Begründung für das Verbot vorbringen. Der EuGH wies darauf hin, dass berufsrechtliche Vorschriften kein generelles Werbeverbot bewirken dürfen.

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/eugh-C20024-werbeverbot-apotheken-polen

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/werbeverbot-fuer-apotheken-verstoesst-gegen-eu-recht-156830/

(zuletzt aufgerufen 19.06)

Entscheidung des Bundesgerichtshof zu Skonti für Apotheken

03. März 2024 | von

Bereits im November haben viele Apotheker gestreikt, um ein besseres Budget für Apotheken zu erhalten. Nun ist ein Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) gefallen, welches zu erheblichen weiteren finanziellen Einbußen bei den Einkaufskonditionen von Apotheken führen könnte.

Die aktuelle Diskussion zum Skonto hat ihren Ursprung in einer Klage der Wettbewerbszentrale gegen den Pharmahändler Haemato in Berlin. Dieser hatte Apotheken einen 3,04-prozentigen Rabatt und 3 Prozent Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewährt. Beim Verkauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten dürfen Großhändler maximal 3,15 Prozent Rabatt geben. Für Skonti habe es bisher keinen Deckel gegeben. Nun wurde jedoch entschieden, dass Skonti verboten sind, wenn sie über die 3,15-Prozent-Spanne hinausgehen. Dies würde die Apotheken weiter einschränken, da sie durch die Kombination von Rabatten und Skonti Geld beim Einkauf sparen.

Der Deutsche Apothekerverband und weitere Landesverbände haben die Politik bereits zu einer Reaktion aufgefordert.

 

Quellen:

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bgh-sieht-skonto-als-rabatt-145378/

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/kollaps-des-apothekensystems-verhindern-145499/

(zuletzt aufgerufen am 02.03.2024)

Die pharmazeutischen Dienstleistungen

30. Juni 2022 | von

Nach langen Verhandlungen zwischen dem deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) wurde nun ein schriftlicher Schiedsspruch veröffentlicht. Ab sofort dürfen Apotheken die folgenden fünf pharmazeutischen Dienstleistungen anbieten: (1) die erweiterte Medikationsberatung von Patientinnen und Patienten mit Polymedikation, (2) die pharmazeutische Beratung von Patientinnen und Patienten nach Organtransplantationen, (3) die pharmazeutische Beratung von Patientinnen und Patienten unter oraler Antitumortherapie, (4) die standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck-Patientinnen und (5) für Patienten, die mindestens ein antihypertensives Medikament einnehmen, die standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und das Üben der Inhalationstechnik für Patientinnen und Patienten ab sechs Jahren. Die neuen Dienstleistungen sollen über die Nacht- und Notdienstfonds mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Während die Blutdruckmessung und die Inhalativa-Schulungen ab sofort möglich sein sollen, benötigen die restlichen drei pharmazeutischen Dienstleistungen spezifische Fortbildungen. Weiterhin können nur Apothekerinnen und Apotheker mit entsprechenden Fortbildungen die erweiterte Medikationsberatung und die pharmazeutische Betreuung durchführen. Die entsprechenden Schulungen werden voraussichtlich von der Landesapothekerkammer angeboten.

Laut ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening, seien alle Apotheken zu den beschriebenen Dienstleistungen fähig und sollen diese auch anbieten.

Diese Entwicklung trifft jedoch nicht nur auf Zuspruch. Die Kassenärztliche Bundevereinigung (KBV), der Deutsche Hausärzteverband (DHÄV) und der MEDI-Verbund Baden-Württemberg äußern ihren Unmut über die pharmazeutischen Dienstleistungen. Demnach seien die neuen Dienstleistungen „inhaltlich fragwürdig und teuer“, wie der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen betont. Hauptpunkt dabei sei die Vergütung, welche nach aktuellem Plan für die Apotheken höher als für die Arztpraxen ausfallen soll. Deswegen wird die Erhöhung des Honorars für die Ärztinnen und Ärzte gefordert. Zudem verfügen laut dem KBV-Vizevorsitzenden Stefan Hofmeister die Apotheker nicht über das nötige Wissen. Einen weiteren Kritikpunkt sieht der Ulrich Weigeldt, Chef der DHÄV in der Zerstückelung der Patientenversorgung, wenn nun neben den Krankenhäusern, Fachärztinnen und – ärzte sowie Hausärztinnen und –ärzte die Apothekerinnen und Apotheker die Therapie mitgestalten. Laut Weigeldt wird es unweigerlich dazu kommen, dass die Hausärztinnen und –ärzte die unterschiedlichen Anordnungen zusammenbringen und bewerten müssen. Auch der MEDI-Verband unter dem sich 5000 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte versammeln, übt Kritik an den pharmazeutischen Dienstleistungen. Einerseits sei die fachspezifische Beratung von Patientinnen und Patienten nur mit abgeschlossenem Medizin-Studium möglich. Andererseits entstehe durch die Einführung der Dienstleistungen ein Konkurrenzkampf zwischen Ärztinnen bzw. Ärzten und den Apothekerinnen bzw. Apothekern.

 

Quellen: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/die-pharmazeutischen-dienstleistungen-sind-da-133644/

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/das-sind-die-pharmazeutischen-dienstleistungen-133663/

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/aerzte-laufen-sturm-gegen-pharmazeutische-dienstleistungen-133684/

Vor-Ort-Apotheken erhalten Gesetz zur Stärkung

11. November 2020 | von

Das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOSG), das am 29.Oktober 2020 vom Bundestag beschlossen wurde und wahrscheinlich im Dezember 2020 in Kraft treten wird, sieht unter anderem vor, dass Apotheken zukünftig pharmazeutische Dienstleistungen anbieten und abrechnen können. Hierbei sollen der Deutsche Apothekenverband und der GKV-Spitzenverband neue pharmazeutische Dienstleistungen vereinbaren. Infrage kommen beispielsweise eine intensive pharmazeutische Betreuung von Krebspatienten oder eine Arzneimittelversorgung von pflegebedürftigen Patienten in häuslicher Umgebung.

Weiterhin soll für gesetzliche Versicherte künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten, unabhängig davon, ob diese in einer Vor-Ort-Apotheke oder über eine EU-Versandapotheke erworben werden. Zusätzlich wird den Apotheken dauerhaft die Möglichkeit eingeräumt, bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten im Wege eines Botendienstes einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 2,50 Euro je Lieferort und Tag zu erheben.

Quelle: https://www.stb-web.de/news/article.php/id/24645, 11. November 2020

Flächendeckendes E-Rezept Modell mit Videosprechstunde in Hessen

18. Februar 2020 | von

Der Hessische Apothekerverband hat gemeinsam mit Ärzten, Krankenkassen und IT-Firmen ein eigenes E-Rezept-Modell auf Basis der estnischen Technologie vorgestellt. Das Pilotprojekt besteht aus einer Videosprechstunde mit E-Rezept Verordnung. Ziel sei es, eine erprobte und ausgefeilte Lösung als Blaupause für eine flächendeckende Einführung des E-Rezepts zu entwickeln. Das Projekt setzt auf der in Estland bereits bewährten FHIR-Plattform und der Verbindungstechnologie X-Road auf, die den sicheren Austausch zwischen verteilten Systemen ermöglichen.

In Hessen sollen zunächst Ärzte in Bereitschaftsdienst, später auch niedergelassene Ärzte Videosprechstunden anbieten. Den Patienten kann während der Videosprechstunde ein E-Rezept ausgestellt werden, welches an eine teilnehmende Apotheke weitergeleitet werden kann.

Alle Informationen von Patienten, Ärzten und Leistungserbringern würden strikt getrennt in drei unterschiedliche Datensilos verschlüsselt. Die Daten können fälschungssicher mittels Blockchain-Technologie miteinander verknüpft werden. Weiterhin sei es dem Patienten möglich, alle Zugriffe auf seine Daten zu verfolgen.

Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/e-rezept-modell-mit-videosprechstunde-in-hessen-115629/, 18. Februar 2020