Schlagwort: ‘Apothekerverband’
Entscheidung des Bundesgerichtshof zu Skonti für Apotheken
Bereits im November haben viele Apotheker gestreikt, um ein besseres Budget für Apotheken zu erhalten. Nun ist ein Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) gefallen, welches zu erheblichen weiteren finanziellen Einbußen bei den Einkaufskonditionen von Apotheken führen könnte.
Die aktuelle Diskussion zum Skonto hat ihren Ursprung in einer Klage der Wettbewerbszentrale gegen den Pharmahändler Haemato in Berlin. Dieser hatte Apotheken einen 3,04-prozentigen Rabatt und 3 Prozent Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewährt. Beim Verkauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten dürfen Großhändler maximal 3,15 Prozent Rabatt geben. Für Skonti habe es bisher keinen Deckel gegeben. Nun wurde jedoch entschieden, dass Skonti verboten sind, wenn sie über die 3,15-Prozent-Spanne hinausgehen. Dies würde die Apotheken weiter einschränken, da sie durch die Kombination von Rabatten und Skonti Geld beim Einkauf sparen.
Der Deutsche Apothekerverband und weitere Landesverbände haben die Politik bereits zu einer Reaktion aufgefordert.
Quellen:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bgh-sieht-skonto-als-rabatt-145378/
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/kollaps-des-apothekensystems-verhindern-145499/
(zuletzt aufgerufen am 02.03.2024)
Die pharmazeutischen Dienstleistungen
Nach langen Verhandlungen zwischen dem deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) wurde nun ein schriftlicher Schiedsspruch veröffentlicht. Ab sofort dürfen Apotheken die folgenden fünf pharmazeutischen Dienstleistungen anbieten: (1) die erweiterte Medikationsberatung von Patientinnen und Patienten mit Polymedikation, (2) die pharmazeutische Beratung von Patientinnen und Patienten nach Organtransplantationen, (3) die pharmazeutische Beratung von Patientinnen und Patienten unter oraler Antitumortherapie, (4) die standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck-Patientinnen und (5) für Patienten, die mindestens ein antihypertensives Medikament einnehmen, die standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und das Üben der Inhalationstechnik für Patientinnen und Patienten ab sechs Jahren. Die neuen Dienstleistungen sollen über die Nacht- und Notdienstfonds mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Während die Blutdruckmessung und die Inhalativa-Schulungen ab sofort möglich sein sollen, benötigen die restlichen drei pharmazeutischen Dienstleistungen spezifische Fortbildungen. Weiterhin können nur Apothekerinnen und Apotheker mit entsprechenden Fortbildungen die erweiterte Medikationsberatung und die pharmazeutische Betreuung durchführen. Die entsprechenden Schulungen werden voraussichtlich von der Landesapothekerkammer angeboten.
Laut ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening, seien alle Apotheken zu den beschriebenen Dienstleistungen fähig und sollen diese auch anbieten.
Diese Entwicklung trifft jedoch nicht nur auf Zuspruch. Die Kassenärztliche Bundevereinigung (KBV), der Deutsche Hausärzteverband (DHÄV) und der MEDI-Verbund Baden-Württemberg äußern ihren Unmut über die pharmazeutischen Dienstleistungen. Demnach seien die neuen Dienstleistungen „inhaltlich fragwürdig und teuer“, wie der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen betont. Hauptpunkt dabei sei die Vergütung, welche nach aktuellem Plan für die Apotheken höher als für die Arztpraxen ausfallen soll. Deswegen wird die Erhöhung des Honorars für die Ärztinnen und Ärzte gefordert. Zudem verfügen laut dem KBV-Vizevorsitzenden Stefan Hofmeister die Apotheker nicht über das nötige Wissen. Einen weiteren Kritikpunkt sieht der Ulrich Weigeldt, Chef der DHÄV in der Zerstückelung der Patientenversorgung, wenn nun neben den Krankenhäusern, Fachärztinnen und – ärzte sowie Hausärztinnen und –ärzte die Apothekerinnen und Apotheker die Therapie mitgestalten. Laut Weigeldt wird es unweigerlich dazu kommen, dass die Hausärztinnen und –ärzte die unterschiedlichen Anordnungen zusammenbringen und bewerten müssen. Auch der MEDI-Verband unter dem sich 5000 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte versammeln, übt Kritik an den pharmazeutischen Dienstleistungen. Einerseits sei die fachspezifische Beratung von Patientinnen und Patienten nur mit abgeschlossenem Medizin-Studium möglich. Andererseits entstehe durch die Einführung der Dienstleistungen ein Konkurrenzkampf zwischen Ärztinnen bzw. Ärzten und den Apothekerinnen bzw. Apothekern.
Quellen: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/die-pharmazeutischen-dienstleistungen-sind-da-133644/
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/das-sind-die-pharmazeutischen-dienstleistungen-133663/
Vor-Ort-Apotheken erhalten Gesetz zur Stärkung
Das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOSG), das am 29.Oktober 2020 vom Bundestag beschlossen wurde und wahrscheinlich im Dezember 2020 in Kraft treten wird, sieht unter anderem vor, dass Apotheken zukünftig pharmazeutische Dienstleistungen anbieten und abrechnen können. Hierbei sollen der Deutsche Apothekenverband und der GKV-Spitzenverband neue pharmazeutische Dienstleistungen vereinbaren. Infrage kommen beispielsweise eine intensive pharmazeutische Betreuung von Krebspatienten oder eine Arzneimittelversorgung von pflegebedürftigen Patienten in häuslicher Umgebung.
Weiterhin soll für gesetzliche Versicherte künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten, unabhängig davon, ob diese in einer Vor-Ort-Apotheke oder über eine EU-Versandapotheke erworben werden. Zusätzlich wird den Apotheken dauerhaft die Möglichkeit eingeräumt, bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten im Wege eines Botendienstes einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 2,50 Euro je Lieferort und Tag zu erheben.
Quelle: https://www.stb-web.de/news/article.php/id/24645, 11. November 2020
Flächendeckendes E-Rezept Modell mit Videosprechstunde in Hessen
Der Hessische Apothekerverband hat gemeinsam mit Ärzten, Krankenkassen und IT-Firmen ein eigenes E-Rezept-Modell auf Basis der estnischen Technologie vorgestellt. Das Pilotprojekt besteht aus einer Videosprechstunde mit E-Rezept Verordnung. Ziel sei es, eine erprobte und ausgefeilte Lösung als Blaupause für eine flächendeckende Einführung des E-Rezepts zu entwickeln. Das Projekt setzt auf der in Estland bereits bewährten FHIR-Plattform und der Verbindungstechnologie X-Road auf, die den sicheren Austausch zwischen verteilten Systemen ermöglichen.
In Hessen sollen zunächst Ärzte in Bereitschaftsdienst, später auch niedergelassene Ärzte Videosprechstunden anbieten. Den Patienten kann während der Videosprechstunde ein E-Rezept ausgestellt werden, welches an eine teilnehmende Apotheke weitergeleitet werden kann.
Alle Informationen von Patienten, Ärzten und Leistungserbringern würden strikt getrennt in drei unterschiedliche Datensilos verschlüsselt. Die Daten können fälschungssicher mittels Blockchain-Technologie miteinander verknüpft werden. Weiterhin sei es dem Patienten möglich, alle Zugriffe auf seine Daten zu verfolgen.
Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/e-rezept-modell-mit-videosprechstunde-in-hessen-115629/, 18. Februar 2020
Frankreich will Verkauf von Medikamenten über Internetplattform zulassen
Die französische Regierung kündigt an, den Verkauf nicht rezeptpflichtiger Medikamente über Internetplattformen zuzulassen. Französische Apotheken haben schon heute das Recht Bestellungen über das Internet anzunehmen. Jedoch müssen die Medikamente physisch vorhanden sein. Nach der neuen Regelung soll der Verkauf auch über Sammelstellen abgewickelt werden können, sodass diese Einschränkung weg fällt. Einzige Bedingung, dass die Sammelstellen unter der Kontrolle eines Apothekers stehen.
Der französische Apothekerverband befürchtet, dass dadurch Versandhändler wie Amazon ein zentrales Depot aufbauen könnten, über das sie selber Medikamente vertreiben. Das Gesundheitsministerium betont, dass dies nicht vorgesehen sei, sondern das Gesetz die Versorgung ländlicher Regionen sichern soll.
Quelle: https://www.fr.de/wirtschaft/arzneimittel-amazon-13524225.html, 14. Februar 2020
Bisher nur eine eingeschränkte Zulassung der E-Health-Konnektoren
Die erste Zulassung eines Konnektors wird von einigen Apothekerverbänden relativiert. So besitze der fragliche Konnektor nur eine Zulassung für einen „Friendly-User-Test“ und für die nötigen Feldtests. Erst mit Abschluss der Feldtests und Auswertung der Ergebnisse würde eine endgültige Zulassung des Konnektors möglich sein. Die Apothekerverbände erwarten die Zulassung zum Ende des ersten Quartals 2020.
Weiterhin schreibe die Gematik Konnektoren vor, deren Laufzeit bei Auslieferung mindestens vier Jahre beträgt. Jedoch dürfe die Verschlüsselungstechnik der derzeit verfügbaren Konnektoren nur bis Ende 2023 eingesetzt werden. Weil es noch keine Konnektoren mit neuem Schlüssel gibt, können Konnektoren ab dem 1. Januar 2020 praktisch nicht mehr ausgeliefert werden. Die Verbände gehen deshalb davon aus, dass der erste E-Health-Konnektor „für den produktiven Betrieb“ erst ab Ende des ersten Quartals 2020 zur Verfügung steht.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/12/11/apothekerverbaende-waren-konnektor-nur-eingeschraenkt-zugelassen, 20. Dezember 2019
DAV-App soll Zuschlag für den Transport von E-Rezepten erhalten
Dr. Hans-Peter Hubmann, stellvertretender Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), ist optimistisch, dass das BMG der vom DAV entwickelten Webapp einen Zuschlag als offizielles Transportmedium für E-Rezepte erteilt. Bereits knapp 80% aller Apothekenleiter seien für die Webapp des DAV registriert. Hubmann fordert die restlichen Apothekenleiter auch mitzumachen. So könne man als „natürlicher Vermittler“ des E-Rezepts wahrgenommen werden. Ein großer Vorteil sei, dass die DAV als einziger Anbieter keine kommerziellen Interessen verfolge. Es werden aber weiterhin Schnittstellen für Angebote anderer Anbieter angeboten. Der Gematik-Chef Leyck Dieken sieht die DAV-App in einer Pole -Position, weil sie auf der von der Gematik definierten Schnittstelle basiere.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/11/19/hubmann-dav-app-wird-zu-70-bis-80-prozent-die-e-rezept-app, 29. November 2019
Anbindung aller Apotheken an Telematikinfrastruktur erst Ende 2020 realistisch
In einer aktuellen Stellungnahme der ABDA zum Digitalen Versorgungs Gesetz (DVG) geht hervor, dass eine Anbindung aller Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) erst Ende 2020 realistisch sei. Dies sei der Fall, weil einige Produkte der Software- und Hardware-Hersteller noch nicht auf dem Markt seien. So müsse die Apothekensoftware aktualisiert werden und E-Health-Konnektoren, neue Kartenlesegeräte und verschiedene Zugangskarten an alle Apotheken verteilt werden. Die TI solle es künftig ermöglichen Informationen (E-Medikationspläne und E-Rezepte) sicher untereinander auszutauschen.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/10/16/abda-ti-anbindung-der-apotheken-erst-ende-2020, 21. Oktober 2019
Unabhängiges IT-Netz für Apotheker
Der geschäftsführende Vorstand der ABDA hat auf dem Deutschen Apothekertag ein eigenes, unabhängiges und sicheres IT-Netz für die Apotheken vorgeschlagen. Es soll insbesondere für die Medikationsanalyse und das Medikationsmanagement genutzt werden, die eine geschützte Kommunikation zwischen mehreren Beteiligten (Apotheker, Ärzte, Alten- und Pflegeheime) erfordern. Auch weitere Anwendungen, die bis jetzt über Dritte laufen würden, könnten so sicherer gestaltet werden. Zwar würde die Kommunikation bereits durch den elektronischen Austausch von Patientendaten erleichtert werden, jedoch müsse dies über ein sicheres Netz erfolgen.
Die Kosten hierfür sollen möglichst gering gehalten werden. Deshalb sei es erforderlich, das Knowhow der Institutionen der Apothekerschaft zu bündeln und mit den wirtschaftlichen Ressourcen Dritter zu kombinieren.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/09/03/ABDA-will-eigenes-IT-Netz-fur-Apotheken, 3. September 2019
Apotheker wollen Web-App zur Verwaltung elektronischer Rezepte bereitstellen
Apotheker wollen allen Patienten eine „kostenfreie, wettbewerbsneutrale und leicht bedienbare Web-App“ für den Umgang mit E-Rezepten anbieten. Hierbei sollen die Möglichkeiten bestehen das Rezept einzusehen, in jeder beliebigen Apotheke einzulösen und nachzufragen, ob das Arzneimittel vorrätig ist. Außerdem seien Zusatzfunktionen wie eine Erinnerung an das Ablaufdatum oder die Einnahme vorgesehen. Die erste Version soll Ende 2019 oder Anfang 2020 herauskommen. Damit bietet der DAV die erste einheitliche Lösung für die Verwendung der E-Rezepte.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102940/Apotheker-entwickeln-Web-App-zur-Verwaltung-elektronischer-Rezepte, 13. Mai 2019