Schlagwort: ‘Arzt’
Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt vor dem Zusammenbruch der ambulanten Versorgung
Seit Mitte Oktober wird unter dem Begriff „#Praxen Kollaps“ auf den drohenden Verlust von flächendeckender und wohnortnaher ambulanter Versorgung hingewiesen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenärztlichen Vereinigungen haben mehrere Aktionen gestartet, um auf die Situation aufmerksam zu machen. Die Praxen stünden am Rande ihrer Belastungsgrenze während die Bundesregierung nichts unternehme, um gegenzusteuern, sondern vielmehr im Gegenteil einen Mangel an Wertschätzung für die Arbeit der Praxen an den Tag lege.
Besonders im Fokus der Aktionen steht eine Petition, die beim Bundestag eingereicht wurde. In der Petition wird unter anderem die Abschaffung des Budgets, eine sinnvolle Digitalisierung und weniger Bürokratie gefordert. Um das Anliegen vor dem Bundestag persönlich vortragen zu können, werden 50.000 Unterschriften benötigt.
(zuletzt aufgerufen am 09.11.2023)
E-Patientenakte für alle ab 2025
Aktuell müssen Patienten bei ihrer Krankenkasse per Opt-In die elektronische Patientenakte beantragen. Etwa 1 Prozent der Versicherten haben dies bisher getan. Laut dem Digitalgesetz des Bundesgesundheitsministeriums sollen jedoch alle Versicherten ab 2025 automatisch eine E-Patientenakte erhalten. Wer keine E-Patientenakte haben wolle, müsse widersprechen.
Dieser Beschluss sorgte für Kritik und eine Petition für die Beibehaltung der Opt-In Variante wurde erstellt. Die Petition erhielt über 50.000 Unterschriften und wurde in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses besprochen.
Die Kritik an der E-Patientenakte sei die Abschaffung der Schweigepflicht und fehlender Datenschutz. Dem kam das Bundesgesundheitsministerium entgegen und wies auf die verschlüsselte Übertragung der Daten hin. Es wurde auch betont, dass die Schweigepflicht weiterhin bestehe und Strafen drohen, wenn Ärzte sich nicht daran hielten.
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-970564
(zuletzt aufgerufen am 11.10.2023)
Gesundheitscheck-Up in Apotheken
Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat angekündigt, dass künftig Apotheken auch Vorsorgeuntersuchungen durchführen sollen. Dazu gehöre Blutdruckmessen oder Cholesterin- und Zuckerwerte bestimmen.
Dieser Plan stieß auf geteilte Meinungen. Der Bundesvorsitzende des deutschen Hausärzteverbandes, Markus Beier, kritisiert die Pläne und betont, dass beispielsweise ein erhöhter Blutdruckwert zur Zeit der Messung nicht gleich eine Krankheit bedeute. Dies würde eher eine Angst im Patienten hervorrufen, statt ihm zu helfen.
Apotheker hingegen hätten eine grundsätzliche Bereitschaft, die Untersuchungen durchzuführen, jedoch könne es personaltechnisch womöglich nicht realisiert werden. Zudem müsse man genau betrachten, welche Untersuchungen man in den Apotheken anbieten wolle.
(letzter Zugriff am 20.10.2023)
Referentenentwurf des Digitalisierungsgesetzes von Karl Lauterbach
Das geplante Digitalgesetz von Karl Lauterbach zielt darauf ab, den Behandlungsalltag von Ärztinnen und Ärzten sowie Patientinnen und Patienten zu erleichtern. Ein zentraler Bestandteil ist die elektronische Patientenakte (ePA) als Opt-Out-Möglichkeit, die ab 2025 genutzt werden kann, es sei denn, es wird explizit widersprochen. Ab dem 1. Januar 2024 soll das E-Rezept als verbindlicher Standard eingeführt werden. Der Entwurf sieht außerdem vor, technische Voraussetzungen für ein interprofessionelles Medikationsmanagement zu schaffen und die ePA entsprechend technisch auszurüsten. Hierbei soll auch eine digitale Medikationsübersicht in der ePA enthalten sein. Des Weiteren sollen Digitale Gesundheitsanwendungen besser in die Versorgung integriert und ihr Einsatz transparent gemacht werden. Die assistierte Telemedizin wird gestärkt, um einen niedrigschwelligen Zugang zur Versorgung zu ermöglichen, insbesondere in schwer zu versorgenden Regionen. Zudem wird die bisherige 30%-Begrenzung für die Telemedizin aufgehoben.
Quellen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/digig.html (Zugriff am 24.07.2023)
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2023/07/14/das-digitalgesetz-wegbereiter-fuer-das-interprofessionelle-medikationsmanagement (Zugriff am 24.07.2023)
Pilotprojekt für bessere Versorgung in Pflegeheimen
In einem Pilotprojekt der AOK-Initiative „Stadt. Land. Gesund. für eine bessere ländliche Gesundheitsversorgung“ der AOK Nordost in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sollen die häufigsten hausärztlichen Untersuchungen bei Pflegeheimbewohnern vollständig via Videokonferenz durchgeführt werden. Die AOK Nordost arbeitet in diesem sechsmonatigen Projekt zusammen mit Pflegeheimen, Ärzten und dem Telemedizinanbieter Medkitdoc an der Aufrechterhaltung der ärztlichen Versorgung in Pflegeheimen. Hierbei wird das Problem des hohen Bedarfs an intensiver und kontinuierlicher ärztlicher Betreuung durch die in der Pflege noch wenig genutzten Möglichkeiten der Digitalisierung angegangen. Über Medkitdoc können die häufigsten hausärztlichen Untersuchungen via Videokonferenz durchgeführt werden, indem verschiedene zertifizierte Medizingeräte zum Einsatz kommen. Die erhobenen Daten wie EKG und Blutsauerstoff werden über eine App während der Videokonferenz an den behandelnden Arzt weitergeleitet. Herz- und Lungengeräusche können ebenfalls mittels eines Stethoskops abgehört werden. Das Projekt könnte vor allem für Pflegeheimen auf dem Land, auf dem es immer weniger Ärzte gibt, von Bedeutung sein.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/137000/Mit-Telemedizin-gegen-Aerztemangel-in-Pflegeheimen (Zugriff am: 02.09.2022)
E-Rezepteinführung: Das Drei-Phasen-Ausrollmodell
Nachdem in den letzten Wochen laut Gematik über 30.000 E-Rezepte abgerechnet wurden, ist nun die erste Stufe zur Einführung des Tests abgeschlossen. Somit ist für KBV-Vorstand Dr. Thomas Kriedel die Technik hinter dem e-Rezept ausreichend getestet und funktionstüchtig. Jedoch sei die Einführung noch längst nicht in Sicht. Als nächstes müssen die Bedingungen in der Praxis erprobt werden. Diese weitere Testphase soll in 100.000 Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken stattfinden. In einem Drei-Phasen-Modell soll dabei der Fokus auf der Versorgung und dem Aufwand liegen. Innerhalb der ersten Phase werden nach Absprache mit den zuständigen KVen in Zusammenarbeit mit den Ärzten in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein die entsprechenden Systeme intensiv getestet, indem alle Rezepte als e-Rezepte ausgestellt werden. Insbesondere soll der komplette Prozess getestet werden, um einen reibungslosen Ablauf garantieren zu können. Dies beinhaltet die Verordnung in der Praxis, die Sendung auf einen gematik-Server, der Abruf der e-Rezepte durch Apotheken und die Abrechnung des Rezeptes über die Krankenkasse. Bei Erfolg wird der Test zuerst auf sechs weitere KVen und danach, in der dritten Phase, auf das restliche Bundesgebiet ausgeweitet werden. Weiterhin sei auch wichtig, dass sowohl die Patienten als auch die Krankenkassen über die neuen Prozesse informiert werden. Bei 450 Millionen Rezepte im Jahr müsse die Fehlerquote minimiert werden, da selbst ein kleiner Prozentteil immense negative Auswirkungen haben könne. Laut Angaben der gematik sind schätzungsweise 90% aller von der gematik als ‚E-Rezept-ready‘ eingestuften Apotheken in Deutschland technisch in der Lage, elektronische Rezepte anzunehmen und zu verarbeiten. (Diese Schätzung basiert auf dem TI-Dashboard der gematik, welches 10.846 Apotheken als „E-Rezept-ready“ eingestuft.)
Quelle:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/136046/90-Prozent-der-Apotheken-aufs-E-Rezept-vorbereitet
https://www.kbv.de/html/59178.php
Zugriff auf beide am 15.08. 2022
https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/ti-dashboard
Zugriff auf beide am 31.08.2022
Die pharmazeutischen Dienstleistungen
Nach langen Verhandlungen zwischen dem deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) wurde nun ein schriftlicher Schiedsspruch veröffentlicht. Ab sofort dürfen Apotheken die folgenden fünf pharmazeutischen Dienstleistungen anbieten: (1) die erweiterte Medikationsberatung von Patientinnen und Patienten mit Polymedikation, (2) die pharmazeutische Beratung von Patientinnen und Patienten nach Organtransplantationen, (3) die pharmazeutische Beratung von Patientinnen und Patienten unter oraler Antitumortherapie, (4) die standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck-Patientinnen und (5) für Patienten, die mindestens ein antihypertensives Medikament einnehmen, die standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und das Üben der Inhalationstechnik für Patientinnen und Patienten ab sechs Jahren. Die neuen Dienstleistungen sollen über die Nacht- und Notdienstfonds mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Während die Blutdruckmessung und die Inhalativa-Schulungen ab sofort möglich sein sollen, benötigen die restlichen drei pharmazeutischen Dienstleistungen spezifische Fortbildungen. Weiterhin können nur Apothekerinnen und Apotheker mit entsprechenden Fortbildungen die erweiterte Medikationsberatung und die pharmazeutische Betreuung durchführen. Die entsprechenden Schulungen werden voraussichtlich von der Landesapothekerkammer angeboten.
Laut ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening, seien alle Apotheken zu den beschriebenen Dienstleistungen fähig und sollen diese auch anbieten.
Diese Entwicklung trifft jedoch nicht nur auf Zuspruch. Die Kassenärztliche Bundevereinigung (KBV), der Deutsche Hausärzteverband (DHÄV) und der MEDI-Verbund Baden-Württemberg äußern ihren Unmut über die pharmazeutischen Dienstleistungen. Demnach seien die neuen Dienstleistungen „inhaltlich fragwürdig und teuer“, wie der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen betont. Hauptpunkt dabei sei die Vergütung, welche nach aktuellem Plan für die Apotheken höher als für die Arztpraxen ausfallen soll. Deswegen wird die Erhöhung des Honorars für die Ärztinnen und Ärzte gefordert. Zudem verfügen laut dem KBV-Vizevorsitzenden Stefan Hofmeister die Apotheker nicht über das nötige Wissen. Einen weiteren Kritikpunkt sieht der Ulrich Weigeldt, Chef der DHÄV in der Zerstückelung der Patientenversorgung, wenn nun neben den Krankenhäusern, Fachärztinnen und – ärzte sowie Hausärztinnen und –ärzte die Apothekerinnen und Apotheker die Therapie mitgestalten. Laut Weigeldt wird es unweigerlich dazu kommen, dass die Hausärztinnen und –ärzte die unterschiedlichen Anordnungen zusammenbringen und bewerten müssen. Auch der MEDI-Verband unter dem sich 5000 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte versammeln, übt Kritik an den pharmazeutischen Dienstleistungen. Einerseits sei die fachspezifische Beratung von Patientinnen und Patienten nur mit abgeschlossenem Medizin-Studium möglich. Andererseits entstehe durch die Einführung der Dienstleistungen ein Konkurrenzkampf zwischen Ärztinnen bzw. Ärzten und den Apothekerinnen bzw. Apothekern.
Quellen: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/die-pharmazeutischen-dienstleistungen-sind-da-133644/
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/das-sind-die-pharmazeutischen-dienstleistungen-133663/
E-Rezept-Fahrplan
Nach einem Beschluss der Gesellschafter der Gematik soll das E-Rezept nunmehr in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe ab September getestet werden. Während der Test für Ärztinnen und Ärzte weiterhin auf freiwilliger Basis laufen soll, seien laut der Gematik GmbH die Apotheken ab 1. September verpflichtet, E-Rezepte einzulösen. Je nach Resonanz von Seiten der Praxis könnte eine darüber hinausgehende Verpflichtung jedoch noch beschlossen werden. Diese geplante Vorgehensweise weicht von dem ursprünglichen Plan ab, welcher eine verpflichtende Teilnahme in Bayern als Testregion vorgesehen hatte, und ist auf die Forderungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zurückzuführen. Die nun anstehende umfangreiche Testphase in den ausgewählten KV-Bezirken soll drei Monate dauern und danach je nach Verlauf entweder auf Apotheken und Praxen weiterer Gebiete oder bundesweit ausgedehnt werden.
Quellen:
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/e-rezept/ (letzter Zugriff am: 08.06.2022)
https://www.heise.de/news/E-Rezept-Freiwillige-Tests-fuer-Aerzte-in-Schleswig-Holstein-und-Westfalen-Lippe-7127220.html (letzter Zugriff am: 08.06.2022)
https://www.zeit.de/gesundheit/2022-06/gesundheitswesen-e-rezept-digitalisierung-apotheken-pilotmodell (letzter Zugriff am: 08.06.2022)
Das Praxisbarometer Digitalisierung 2021
Für eine Einschätzung der aktuellen Lage hinsichtlich des E-Rezeptes wurden 2800 niedergelassene Kassenärztinnen und Kassenärzte von dem IGES Institut für Gesundheitsforschung kontaktiert, von denen 89 Prozent an der Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen sind.
Das daraus hervorgehende Praxisbarometer Digitalisierung 2021 zeigt, dass die Fehleranfälligkeit der digitalen Anbindung der Praxen im Vergleich zum Vorjahr drastisch zugenommen hat. Innerhalb der letzten 13 Monate wurde der Praxisalltag bei den Befragungsteilnehmern rund 3850 Stunden, also über 160 Tage, durch Ausfälle der TI gestört, betonte der KBV-Vorsitzende Thomas Kriedel während der Präsentation der Umfrageergebnisse. Demnach könne jede befragte Praxis im Durchschnitt nur 3 von 5 Tagen störungsfrei mit der TI arbeiten.
Den Ursprung für die hohe Ausfallrate sieht der KBV-Vize Stephan Hofmeister in der überhasteten Einführung unausgereifter Anwendungen und dem damit verbundenen Zeitdruck unter dem ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn. Da das Bundesministerium 51 Prozent und die KBV nur 7,4 Prozent der Stimmrechte halten, besitze laut Hofmeister die KBV einen zu geringen Einfluss innerhalb der Gematik. Deshalb hoffe Kriedel auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem neuen Gesundheitsministerium, die auch eine neue inhaltliche Ausrichtung bei der Digitalisierung umfassen soll. Wenn dieses Umdenken jedoch nicht eintreten sollte, überlege die KBV die Gematik zu verlassen.
Ein erstes Anzeichen für eine Wende ist der Beschluss der Gesellschaftsversammlung der Gematik vom 26. Januar, welcher den erfolgreichen Abschluss einer umfangreichen Testphase mit mindestens 30.000 abgerechneten E-Rezepten als Voraussetzung für die bundesweite Einführung festgelegt hat.
Quelle: https://www.heise.de/news/Aerzte-fordern-Umdenken-bei-der-Digitalisierung-der-Medizin-6350900.html (Zugriff am: 15.02.2022)
Das Test-E-Rezept
Das Test-E-Rezept wurde auf zahlreiche Forderungen aus der Fach-Community nach einer Simulation des Praxisalltags ohne Patientinnen und Patienten hin entwickelt und soll als Motivation der Praxen dienen, innerhalb der Testphase das E-Rezept auszutesten. In Zusammenarbeit mit der Gematik stellt die Techniker Krankenkasse (TK) die notwendigen Daten zur Verfügung. Mithilfe des Test-E-Rezepts können Praxen nun die organisatorischen und technischen Abläufe erproben, indem sie für die fiktive Person Max Mustermann das E-Rezept ausstellen. Hierbei legen Ärztinnen und Ärzte mit den fiktiven Testaten ein E-Rezept an, erstellen eine Signatur und geben in dem Freitext der Verordnung das Wort „Test“ an. Mithilfe des elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und der zugehörigen PIN findet die Autorisierung statt, bevor das Rezept ausgedruckt werden kann. Im gemeinsamen Testverlauf mit einer Apotheke kann das Rezept anschließend zu der Apotheke gebracht und in das Warenwirtschaftssystem eingelesen werden. Allerdings werden in diesen Übungsabläufen Abrechnungen und die Ausgabe von Medikamenten ausgeschlossen. Im letzten Schritt wird das Rezept wieder freigegeben und gelöscht.
Quelle: https://www.pharma-relations.de/news/das-test-e-rezept-ist-da (Zugriff am: 14.03.2022)