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Schlagwort: ‘Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)’

Bundestag beschließt Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)

17. Mai 2021 | von

Der Bundestag hat am 6. Mai das DVPMG beschlossen, welches wichtige Regelungen zur Einführung des E-Rezepts und digitaler Pflegeanwendungen enthält. So werden E-Rezepte dem Zuweisungs- und Makelverbot unterstellt. Weiterhin werden Krankenkassen dazu verpflichtet, bis Anfang 2022 ein Verfahren zu entwickeln, mit dem Versicherte leichter auf die geplante staatliche E-Rezept-App zugreifen können. Außerdem soll es möglich werden, E-Rezepte auch bei Apotheken im europäischen Ausland einzulösen.

Zudem erhält die Gematik den Auftrag, die Telematikinfrastruktur um „Zukunftskonnektoren“ weiterzuentwickeln. Die Krankenkassen erhalten hierbei die Verpflichtung, „digitale Identitäten“ für ihre Versicherten zur Identifizierung zu entwickeln. Zudem soll der elektronische Medikationsplan innerhalb der TI in eine eigene Anwendung überführt werden.

Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bundestag-beschliesst-wichtige-e-rezept-regelungen-125484/, 17. Mai 2021

Zahlreiche Änderungsvorschläge für Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz

03. Mai 2021 | von

Vor der geplanten Verabschiedung des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) liegen noch zahlreiche Änderungsvorschläge im Bundesgesundheitsministerium vor. Hierbei seien viele Bedenken aus der Praxis aufgenommen worden. So wurde das Makelverbot, wie lange von der ABDA gefordert, auf den elektronischen Zugangscode der E-Rezepte ausgeweitet. Dadurch kann das Makelverbot nicht mehr über den Zugangscode ausgehebelt werden. Weiterhin ist eine Fristverschiebung für die Übertragung der Daten von der elektronischen Gesundheitskarte in Online-Anwendungen der Telematikinfrastruktur um sechs Monate auf den 1. Juli 2023 vorgesehen. Zudem sollen die Versicherten die elektronische Gesundheitskarte noch bis zum 1. Juli 2024 als Datenträger für bestimmte Informationen verwenden. Dadurch sollen die Daten auch für Versicherte ohne Smartphone oder Internetzugang abrufbar sein.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/04/30/verlaengerte-fristen-fuer-online-medikationsplan-und-grenzen-fuer-videosprechstunden, 3. Mai 2021