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SmartMed

Schlagwort: ‘digitales Gesundheitswesen’

Künstliche Intelligenz könnte zusätzliche Informationen im Röntgenthorax erkennen

26. Juli 2019 | von

In einer Studie vom Radiologen Michael Lu vom Massachusetts General Hospital wurde untersucht, ob künstliche Intelligenz die Lebenserwartung von Patienten anhand von einem Röntgenthorax erkennen kann. Durch maschinelles Lernen mit neuronalen Netzwerken, die aus Algorithmen bestehen, soll der Computer ein Gespür für den Patienten entwickeln. Ein wesentlicher Vorteil des maschinellen Lernens ist, dass es anders als die Radiologen Informationen über das spätere Schicksal der Patienten berücksichtigt. Die Software wurde zu Beginn mit Daten der PLCO-Studie geschult, in denen nach Merkmalen der verstorbenen Patienten gesucht werden sollte, die sie von den anderen unterschied. Der Hazard Ratio war hoch signifikant und konnte auch mit einer anderen Studie überprüft werden.

Ein möglicher Nutzen der Risikoabschätzung durch die künstliche Intelligenz könnte sein, dass ein Arzt einen Patienten mit einem hohen Wert früher genauer untersucht, um bei einer Erkrankung frühzeitig intervenieren zu können. Ob dies dem Patienten nutzt, müsse in weiteren Studien untersucht werden.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/104796/Kuenstliche-Intelligenz-koennte-Lebenserwartung-im-Roentgenthorax-erkennen, 26. Juli 2019

Neue Initiative zur Digitalisierung in Hamburg

27. Juni 2019 | von

Die Gesundheitsbehörde Hamburg möchte die Digitalisierung der Stadt mit der neuen Initiative „Hamburg Health Harbour“ (H3) vorantreiben. Geplant seien eine Handy-App, die Eltern an Kinderuntersuchungen und Impftermine erinnere, sowie Schulungen für den Umgang mit der elektronischen Patientenakte. Weiterhin sollen die Gesundheitsdaten besser aufbereitet werden, damit Ärzte in Notfällen schneller auf sie zugreifen können. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Entlastung der Ärzte und Pflegekräfte bei der Dokumentationspflicht. Hierbei sollen insbesondere Doppelarbeiten verhindert werden.

Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks betont hierbei, dass kein Parallelsystem in Hamburg kreiert werden soll. Es können jedoch 25 Millionen Euro pro Jahr auf dem Krankenhausstrukturfonds für die IT-Strategie genutzt werden.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103843/Hamburg-plant-neue-Initiative-zur-Digitalisierung, 27. Juni 2019

Verordnete Gesundheits-Apps können zu Milliardenkosten führen

14. Juni 2019 | von

Der AOK-Bundesverband warnt vor hohen Folgekosten und Gefahren für Patienten, die durch das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) anfallen können. Insbesondere seien Gesundheitsapps, die Ärzte verordnen sollen eine Gefahr, weil diese ohne ausreichende Überprüfung ihres Gesundheitsnutzens von den Kassen übernommen werden sollen und das zu einem von den Herstellern festgesetzten Preis. Hinzu komme, dass die Hersteller angesichts beliebig wählbarer Produktzyklen jedes Jahr „neue“ Produkte auf den Markt bringen können, um so den Preisverhandlungen aus dem Weg zu gehen. So entstehe ein erhebliches Kostenrisiko für die gesetzlich Versicherten.

Der AOK-Bundesverband schlägt vor, dass der Preis der digitalen Anwendungen analog zum Hilfsmittelbereich in wettbewerblichen Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Anbietern durchgeführt wird. Weiterhin müsse es eine Verpflichtung zu Studien über die Nützlichkeit der digitalen Anwendungen geben.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103781/AOK-rechnet-mit-Milliardenkosten-durch-verordnete-Gesundheits-Apps, 14. Juni 2019

Bundesländer verlangen mehr Mitspracherecht bei der Digitalisierung

10. Juni 2019 | von

Auf der Gesundheitsministerkonferenz forderten die Bundesländer wesentlich mehr Beteiligung an Entscheidungen bei den Auswirkungen die das Digitale-Versorgungs-Gesetz vorsieht. Bislang sehe der Gesetzesentwurf keine Regelungen für Länderbeteiligungen vor, die Länder sehen sich jedoch in einer „koordinierenden Rolle“ bei der Erprobung und Entwicklung von innovativen digitalen Versorgungsangeboten. Die Länder wollen insbesondere „regionale Experimentierräume“ bekommen. Hierbei soll die Erprobung von innovativen Versorgungsformen und –methoden in ihren Händen liegen. Es sollen aber auch geeignete Strukturen geschaffen werden, die eine bundesweite Transparenz ermöglichen.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103691/Laender-wollen-regionale-Experimentierraeume-bei-der-Digitalisierung, 10. Juni 2019

Digitalisierung für eine bessere Versorgung von Pflegebedürftigen

06. Juni 2019 | von

Der Pflegebevollmächtige der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, sieht in der Digitalisierung eine Chance für eine bessere Versorgung der Pflegebedürftigen. Eine verbesserte Vernetzung, beispielsweise zwischen Hausarzt und Pflegekräften durch eine elektronische Patientenakte (ePA), könne Einlieferungen ins Krankenhaus erheblich verringern. Weiterhin seien auch digitale Entlassbriefe im Krankenhaus sinnvoll. In erster Linie sollen digitale Hilfsmittel und Apps Patienten dienen und zugleich Fachkräfte entlasten. Entlastungen seien bei der Dokumentation, Abrechnung sowie Dienst- und Tourenplanung möglich. Weiterhin könnten ländliche Pflegeheime Videokonferenzen nutzen, um Untersuchungen durch den Hausarzt durchführen zu lassen. Dies könne die Patientenzufriedenheit erhöhen und Kosten senken.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103655/Pflegebeauftragter-preist-Chancen-der-Digitalisierung, 6. Juni 2019

Schnellere Verfahren für die Bewertung digitaler Medizinprodukte

28. Mai 2019 | von

Digitale Medizinprodukte müssen, wie auch andere Medizinprodukte, ihrem klinischen Nutzen nach anerkannte, wissenschaftliche Standards nachweisen. In einem Positionspapier der Arbeitsgruppe Digitalisierung und E-Health der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und Gestaltung (GVG) wird dies jedoch als problematisch angesehen. Der Fortschritt der digitalen Anwendungen sei zu schnell für die herkömmliche Nutzenbewertung. Die Autoren des Positionspapiers, darunter Krankenkassen, die Bundes­ärzte­kammer, der Marburger Bund, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Ärztekammer Nordrhein, schlagen deshalb ein „Innovationsbüro“ vor. Dieses soll Anbieter digitaler Gesundheitsanwendungen kostenfrei beraten, beispielsweise bei Fragen zu Zugangsvoraussetzungen. Dies sei notwendig, weil Softwarehäuser und Anbieter häufig nicht mit den Anforderungen des Gesundheitsmarktes vertraut seien.

Weiterhin kritisieren die Autoren eine fehlende Transparenz über das Angebot an digitalen Gesundheitsanwendungen und fordern, dass Anbieter eine strukturierte Selbstauskunft zu ihrem Produkt veröffentlichen. Diese sollen dann in einem unabhängigen, öffentlichen Verzeichnis einzusehen sein.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103268/Zur-Bewertung-digitaler-Medizinprodukte-sind-schnellere-Verfahren-noetig, 28. Mai 2019

Elektronische Patientenakte für eine bessere Medizin?

02. Mai 2019 | von

Zum 1. Mai ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz in Kraft getreten. Es beinhaltet die Vorgabe, dass die Krankenkassen ihren Versicherten ab dem 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten müssen. Die Ärzteschaft sehe die Potenziale von digitalen Hilfsmitteln. Die ePA könne hierbei als Lackmus-Test fungieren, der anzeigt, ob eine tatsächliche Verbesserung erzielt werden kann. Peter Bobbert, Mitglied des MB-Bundesvorstands, merkt jedoch an, dass es fraglich sei, ob es sinnvoll ist, dass nur Krankenkassen eine ePA anbieten dürfen. Ulrich Frei, Ärztlicher Direktor der Charité, kritisiert, dass die Patienten selber entscheiden dürfen, welche Informationen in der Akte einzusehen sind. Dadurch seien die Informationen nicht vollständig und konsistent. Nur durch eine vollständige und verlässliche Datengrundlage könne ein Mehrwert aus der ePA gezogen werden. Das Gesundheitsministerium schaffe zurzeit regulatorische Lösungen, damit Pilotprojekte mit der ePA und dem E-Rezept durchgeführt werden können.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102767/Elektronische-Patientenakte-ist-Lackmus-Test-fuer-bessere-Medizin, 2. Mai 2019

Die Gewinner und mögliche Verlierer der Digitalisierung

16. April 2019 | von

Wenn die Digitalisierung zielgerichtet und sinnvoll vorangetrieben wird, können einige Parteien als Gewinner der Digitalisierung hervorgehen.

Bei optimaler Nutzung der neuen digitalen Instrumente könnten für Patienten Mehrfachuntersuchungen verringert und eine verbesserte Arzneimitteltherapiesicherheit ermöglicht werden. Durch diese direkten Verbesserungen könnten indirekt auch die Kosten und damit die Beitragszahlungen gesenkt werden. Weiterhin würde die Forschung von den gespeicherten und ihnen zur Verfügung gestellten Daten profitieren. Allerdings sei dies auch mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und damit möglichen Nachteilen für die Versicherten verbunden. Nicht zuletzt würden auch Finanzinvestoren von der Digitalisierung profitieren.

Dr. Franz Stadler sieht jedoch die Vorteile eher bei den großen Organisationen wie Krankenkassen wohingegen die Interessen der schwächeren Beteiligten (Apotheker, Patienten) zu kurz kommen würden.

Quelle: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/die-digitalisierung-und-ihre-gewinner-gastkommentar/, 16. April 2019

Gesundheitshandwerke unterstützt Kampf gegen Digitalisierungsblockaden

12. April 2019 | von

Bei dem Treffen von Gesundheitsminister Jens Spahn mit den Vertretern der Gesundheitshandwerker in Köln, stellten die Gesundheitshandwerker klar, dass sie für eine Digitalisierung seien. Diese müsste jedoch an sinnvollen Stellen erfolgen, so dass beispielsweise das geplante elektronische Gesundheitsberuferegister unnötig sei, weil die Gesundheitshandwerker bereits ein funktionierendes System hätten. Weiterhin solle der Bürokratieaufwand im Rahmen der erhöhten Anforderungen an die Präqualifizierung der Gesundheitswerke überprüft und verbessert werden.

Quelle: https://www.presseportal.de/pm/70547/4229026, 12. April 2019

Krankenkassen warnen vor Debakel bei Einführung der elektronischen Patientenakte

08. April 2019 | von

Die Digitalisierungs-Vorgaben von Gesundheitsminister Jens Spahn erfahren wachsenden Widerstand seitens der Krankenkassen. Der Zeitdruck und die harten Sanktionen bei Nichteinhaltung der Fristen werden als kontraproduktiv empfunden. Die Krankenkassen sehen es weiterhin kritisch, dass das Angebot hochkompliziert und nur schwer nutzbar seien werde und dadurch für Enttäuschungen unter den Versicherten führen wird.

Die mobile Nutzung, die Spahn versprochen hat, werde nur als Notlösung funktionieren. Weiterhin sei die elektronische Patientenakte wegen fehlender Beachtung internationaler Standards nur in Deutschland verwendbar.

Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/sorge-wegen-elektronischer-patientenakte-krankenkassen-warnen-vor-debakel-bei-digitalisierung/24169032.html, abgerufen am 8. April 2019